1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1.1. Überweisungsauftrag 1.1.1. Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel A, Ziffer 5. 1.1.2. Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel A, Ziffer 5.1. Sparkasse Vorpommern Stand: 1. Januar 2015 1 2 3 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, inkl. Service mit SRZ.
1.1.3. Entgelte für die Ausführung von Überweisungen 1.1.3.1. Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein Überweisungsart beleghafte beleglose per Dauerauftrag Überweisung 5 Überweisung 6 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) 0,80 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 3. Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,80 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 3. Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 2.1.2.2. Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. 1.1.3.2. Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 2.1.2.2. 5 6 Überweisung per Vordruck. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
1.1.4. Sonstige Entgelte 1.1.4.1. Abwicklung eiliger Überweisungen Eilzuschlag beleglos 7 Eilzuschlag beleghaft 7 5,00 EUR 1 1.1.4.2. Unterrichtung über den nicht ausführbaren Überweisungsauftrag aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Angaben 0,60 EUR 1.1.4.3. Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages bzw. eines regelmäßigen Überweisungsauftrages 0,60 EUR 1.1.4.4. Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 8 25,00 EUR 1.1.4.5. Dauerauftrag am Schalter am SB-Terminal per Online-Banking Einrichtung Änderung Aussetzung 7 8 Bei einer Eil-Inlandsüberweisung zur Barauszahlung in Euro können bei der auszahlenden Stelle weitere Entgelte anfallen. soweit durch den Kunden veranlasst und nicht durch das Kreditinstitut zu vertreten.
1.2. Überweisungsgutschrift 1.2.1. Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro 0,20 EUR entfällt 0,20 EUR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 2.2.2. Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 2.2.2. Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Entgelt gemäß Kapitel C, Ziffer 2.2.2. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2.2. Sonstige Entgelte 1.2.2.1. Eil-Inlandsüberweisung zur Barauszahlung in Euro 9 25,00 EUR 9 Bei dem auftraggebenden Institut können weitere Entgelte anfallen.
1.3. Reklamation für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, SEPA-Überweisungen bzw. inländische Überweisungen in Fremdwährung 1.3.1. Reklamation 10 35,00 EUR 1.3.2. weitere Nachfragen wegen Reklamation 10 15,00 EUR 1.3.3. Kündigung eines Überweisungsvertrages 10 35,00 EUR Sparkasse Vorpommern Stand: 1. April 2012 10 soweit durch den Kunden veranlasst und nicht durch das Kreditinstitut zu vertreten.