Unlautere Geschäftsmethoden Rechtsanwältin Dominique Calcò Labbruzzo ART & LAW by CALCÒ Bahnhofstrasse 52 & Bachmannweg 9 8001 Zürich 8046 Zürich www.artlaw-calco.com
Themen: UWG Revision 2012
Themen: UWG Revision 2012 Was tun gegen Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register und unerbetene Werbeanrufe? Sind Ihre AGBs auf dem neuesten Stand? Erfüllt ihr geschäftlicher Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten?
Registereintrag- Wie soll man sich verhalten?
Registereintrag- Wie soll man sich verhalten? Der Autohändler Müller erhält ein Fax mit der Aufforderung, sich in einem Branchenregister eintragen zu lassen. Herr Müller, der Geschäftsinhaber liest das Fax nicht genau durch, weil er keine Zeit hat, unterschreibt das Fax und sendet es zurück. Danach stellt sich heraus, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag unterschrieben hat. Muss er bezahlen? Was kann er unternehmen?
Registereintrag- Wie soll man sich verhalten?
Registereintrag
Registereintrag Die beim Abschluss eines Vertrags getäuschte Partei kann den Vertrag innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung schriftlich anfechten. Anfechtungserklärung über den Irrtum und absichtliche Täuschung mit eingeschriebenem Brief Gegenpartei kann versuchen, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen
Registereintrag- Wie soll man sich verhalten?
Registereintrag- Wie soll man sich verhalten? Oftmals wird telefonisch behauptet, man sei schon eingetragen und müsse die Austragung schriftlich (mit Unterschrift) anfordern Tatsächlich unterschreibt man aber gerade einen Vertrag Keine Antwort auf eventuelle Briefe
Registereintrag Form- und Inhaltserfordernis von Offerten
Registereintrag Form- und Inhaltserfordernis von Offerten Art. 3 Abs. 1 Bst. p UWG Es muss in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hingewiesen werden: die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots, die Laufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und die geographische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation. Straftat nach Art. 23 UWG
Registereintrag- Einschaltung der Bundesbehörden Formular- www.seco-admin.ch
Registereintrag- Einschaltung der Bundesbehörden Formular- www.seco-admin.ch
Unerwünschte Werbeanrufe
Unerwünschte Werbeanrufe Die Baufirma Brick ist im Telefonbuch eingetragen, wobei mit einem Stern vermerkt ist, dass sie keine Werbeanrufe wünscht. Schützt das UWG auch für Unternehmen?
Unerwünschte Werbeanrufe
Unerwünschte Werbeanrufe Art. 3 Abs. 1 Bst. u. UWG Unlauter handelt wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen. Ebenfalls Straftat nach Art. 23 UWG
Unerwünschte Werbeanrufe
Unerwünschte Werbeanrufe Ebenfalls mittels Beschwerdeformular
Unerwünschte Werbeanrufe Ebenfalls mittels Beschwerdeformular
Missbräuchliche AGBs
Missbräuchliche AGBs Der Konsument Weiss schliesst einen Vertrag über eine Heizpumpe mit dem Unternehmer Näf ab. In den AGBs steht geschrieben, dass keine Haftung für Schäden an Sachen oder Personen, sowie an Hilfspersonen übernommen wird. Durch eine Fehlmontage wird der Sohn von Herrn Weiss verletzt und erhebliche Wertsachen im Haushalt werden beschädigt. Muss der Unternehmer Näf den Schaden ersetzen?
Art. 8 UWG Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen
Art. 8 UWG Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen. Wortlaut ähnelt EU-Richtlinie 93/13/EWG
Missbräuchliche AGBs
Missbräuchliche AGBs Jede Haftungseinschränkung bei Körperschäden; Ungebührliche Einschränkung oder Ausschluss der Haftung; Ausschluss der Verrechnung; Unverhältnismässig hohe Konventionalstrafen; Recht zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund; Einseitige Änderungsrechte bezüglich Vertragsklauseln, Vertragsgegenstand oder Preis; Möglichkeit der Übertragung des gesamten Vertrags auf einen Dritten ohne Zustimmung des Konsumenten; Erschwerung der Rechtsverfolgung durch Gerichtsstandsklausel, Beweislastumkehr oder Beweismittelbeschränkung.
Folgen missbräuchlicher AGBs
Folgen missbräuchlicher AGBs NICHTIGKEIT der Klausel und eventuell des ganzen Vertrages Der Unternehmer Näf muss Schadenersatz seinem Kunde Weiss zahlen.
Anwendungsbereich und Bedeutung
Anwendungsbereich und Bedeutung 8 UWG gilt für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern Wie sollen sich AGBs Verwender daher verhalten? Die bestehenden AGBs sollten von einer Fachperson begutachtet werden. Missbräuchliche AGBs können zu Schadenersatzklagen und Verbandsklagen durch Konsumentenverbände führen Verschiedene AGBs für Verträge mit Abnehmern und Lieferanten
Informationspflichten im UWG
Informationspflichten im UWG UNTERNEHMEN, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten MÜSSEN vollständig über ihre Identität und Kontaktdaten aufklären und auf die technische Schritte hinweisen, die zum Vertragsabschluss führen. Keine Anwendung auf Verträgen, die ausschliesslich durch E-Mail oder vergleichbare individuelle Kommunikation abgeschlossen werden.
Informationspflichten
Informationspflichten Es müssen während dem ganzen Bestellvorgang geeignete Mittel zu Verfügung gestellt werden, um die eingegebenen Daten zu korrigieren Zusätzlich unverzügliche Bestätigung des Bestellungseingangs per E-Mail schicken
SCHRITTE DIE ZUM VERTRAGSSCHLUSS FÜRHEN
SCHRITTE DIE ZUM VERTRAGSSCHLUSS FÜRHEN Hier nochmals Übersicht und Korrekturmöglichkeit
Ende
Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und en Guete!
Angebot Mitgliedern des Gewerbeverbandes Zürich-Affoltern
Angebot Mitgliedern des Gewerbeverbandes Zürich-Affoltern - Eine kostenlose telefonische Beratung von 30 min. pro Jahr; - einen reduzierten Stundensatz von CHF 250 zuzüglich 6% Pauschalspesen. Und für die Familien der Mitglieder: - Ein Beratungsgespräch von max. 60 min für CHF 100.--; - einen reduzierten Stundensatz von CHF 250 zuzüglich 6% Pauschalspesen.