Fachtagung Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Bisherige Verfahren der Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen (FbW) Dipl.-Ing. Johannes Ewert - Auditor der CertEuropA GmbH 2
Trägerzulassung Kriterien zur Zertifizierung/Zulassung festgeschrieben in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) Präzisiert und interpretiert in Empfehlungen des Anerkennungsbeirats der Bundesagentur für Arbeit AZWV definiert die Anforderungen eines QMS für Weiterbildungsträger, abgeleitet von den Grundsätzen des Qualitätsmanagements in Bezug auf: - Fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Qualifizierung und Eignung der eingesetzten Referenten - Allgemeine Anforderungen an ein QMS wie z.b. - Evaluation und ständige Verbesserung - interne Audits, Managementbewertung - Fehler- und Beschwerdemanagement 3
Schwächen des Verfahrens der Trägerzulassung AZWV bietet keine Struktur zur Darlegung eines Managementsystems wie z.b. die DIN EN ISO 9001 Diverse Muster-Handbücher bilden die Mindestanforderungen der AZWV ab, bieten aber wenig Hilfe zur Implementierung eines lebbaren QM-Systems. Die Musterhandbücher werden häufig nicht auf die Bedürfnisse der Organisation angepasst. Der Nutzen für den Bildungsträger besteht in erster Linie in der Möglichkeit Maßnahmen zulassen zu können. Ein Managementsystem zur Steuerung der Organisation braucht zusätzliche Orientierung an den Anforderungen (z.b. der DIN ISO 29990 oder 9001) 4
Schwächen des Verfahrens der Trägerzulassung Eine dogmatische Auslegung der AZWV Anforderungen in den Zulassungsaudits geht an der Praxis vorbei und ist wenig hilfreich zur Qualitätsentwicklung der Bildungseinrichtungen. Eine Beschränkung der Bildungsträger auf die Erfüllung der Mindestanforderungen zur Erlangung der Zulassung führt zu einem starren Qualitätssystem, welches für die Organisationen wenig oder keinen Mehrwert bringt. (z.b. interne Audits, Managementbewertung etc.) Empfehlungen des Anerkennungsrates waren als Qualitätskriterien aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit gedacht. Sie sind nicht Bestandteil der Verordnung. Häufig gehen sie an den Erfordernissen der Praxis vorbei. (z.b. Anforderungen an Räume und Mobiliar) Über 80% der Kommentare des Beirats beziehen sich auf 9, Maßnahmenzulassung. Mit welchem Ziel? 5
Maßnahmenzulassung Ziele der Maßnahmenbegutachtung sind im Wesentlichen die Prüfung und die Bewertung der Maßnahme in Bezug auf: Arbeitsmarktrelevanz Qualität und Nutzen für den Teilnehmer in Bezug auf die Verwertbarkeit und Integration in den Arbeitsmarkt Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Kosten und Dauer Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben Mit einer Prüfung durch Auditoren aus dem jeweiligen Fachgebiet sowie mit Erfahrung im Bildungsbereich soll die inhaltliche Qualität und die Angemessenheit der Bildungsangebote sichergestellt werden, ohne dies bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen von den Arbeitsagenturen prüfen zu müssen. 6
Schwächen bei der Maßnahmenzulassung Durch ständig neue oder kurzfristig modifizierte Anforderungen des Anerkennungsbeirats an die Maßnahmenprüfung wenig Transparenz für die Bildungsträger. Die aufgrund der o.g. Änderungen angepassten Verfahren und Formulare der FKS führen bei Auditoren und Bildungsträgern zu Intransparenz und Fehlern beim Zulassungsverfahren. Von regionalen Agenturen/Argen gewünschte und von Trägern konzipierte Maßnahmen scheitern häufig an den Zulassungskriterien. (51% FbW Inhalt) Kommunikationsproblem? Kostenvergleich qualitativ sehr unterschiedlicher Maßnahmen über einen wenig differenzierten BDKS. 7
Schwächen bei der Maßnahmenzulassung Kalkulationsgrundlage von 15 Teilnehmern ist häufig unrealistisch für eine saubere Kalkulation und führt zu Rückwärtskalkulationen. Nachkalkulation von Maßnahmen ist für die Träger schwierig, da in der Regel keine Kostenstellenrechnung existiert oder Maßnahmen, bei geringer Auslastung durch andere Aktivitäten oder Maßnahmen gegenfinanziert werden müssen. Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Variationen von Qualifizierungsmaßnahmen ist die Angemessenheit der Dauer ohne gesetzliche/behördliche Rahmenbedingungen kaum zu bewerten. Bildungszielplanungen der Agenturen sind kein Garant für das Ausstellen von Bildungsgutscheinen. Auch eine Maßnahmenzulassung garantiert keine Vergabe von Bildungsgutscheinen. 8
Schwächen bei der Maßnahmenzulassung Das aufwändige Verfahren, vor allem bei häufigen Rückfragen beim Träger wegen fehlender Übereinstimmung der Daten auf den diversen Formularen, fehlenden Kostennachweisen etc. steht in keinem Verhältnis zu den Zulassungskosten. Insbesondere bei Maßnahmenzulassung ohne gleichzeitige Trägerprüfung vor Ort. Unklarheit beim Träger über Begriffe und Anforderungen z.b. - Maßnahmenspezifikation Konzept Curriculum - Übersicht über das Bildungsangebot Maßnahmenliste - Unterrichtseinheiten Zeitstunden - 2/3 Regelung bei nicht verkürzbaren Maßnahmen 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10