Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Vorgelegt vom Arbeitskreis häusliche Intensivpflege des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) im März 2009 Verantwortlich im Sinne des Presserechts: B. Tews, Geschäftsführer bpa Friedrichstr. 148 10117 Berlin Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 1 von 12
INHALTSVERZEICHNIS I. Präambel 3 II. bpa 4 III. Anforderungsprofil 4 1. Aufbauorganisation 4 2. Mitarbeiterprofil / Qualifikationsprofil 6 3. Weiterbildung / Zusatzqualifikation 6 4. Strukturkonzepte 7 4.1 Einarbeitungskonzept 7 4.2 Überleitung / Entlassungsmanagement 8 4.3 Dokumentationssystem 8 5. Entwicklungspflege 9 5.1 Weaningkonzept/ Weaningprozess 9 5.2 Rückzugspflege/Pflegeschulung 10 Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 2 von 12
I. Präambel Die pflegerische und medizinische Versorgung auf einer Intensivstation wird von den Betroffenen als eines der eindrücklichsten Erlebnisse im Verlauf einer schweren Erkrankung empfunden. Als besonders belastend wird die Tatsache beschrieben, dass man selbst keinerlei Einfluss auf die Vorgänge hat und für lange Zeit von der Zuwendung und Professionalität völlig fremder Personen abhängig ist. Die gravierenden Fortschritte der intensivmedizinischen Versorgung haben die Lebenserwartung von Patienten mit schwersten Erkrankungen drastisch verbessert. Jedoch ist dies auch mit einer wachsenden Zahl von Patienten verbunden, welche dauerhaft oder vorübergehend auf die Hilfe von intensivmedizinischem Fachpersonal und Apparatetechnik angewiesen sind. Dies gilt im Besonderen für den Bereich der Beatmungsmedizin und Beatmungspflege. Die erzielten Fortschritte in der Beatmungsmedizin und die ständige Weiterentwicklung und Verfeinerung der Beatmungstechniken sowie die Verbesserung der pflegerischen Versorgung führen heute zu einer verbesserten Prognose bei bestehender Ateminsuffizienz. Für diese stellt die Betreuungsmöglichkeit im ambulanten Bereich eine interessante Alternative zur Intensivstation oder anderen stationären Einrichtungen dar. Die ambulante Intensivund Beatmungspflege ist die logische Folge der Bemühungen und Wünsche der Betroffenen nach einem individuellen und selbstbestimmten Leben mit der Erkrankung außerhalb institutioneller Strukturen. Diese Versorgung, speziell von Beatmungspatienten, erfordert neben vertieften Kenntnissen der Zusammenhänge von Atmungsregulation, Atemmechanik, Gasaustausch, Atempumpe und der gegenseitigen Beeinflussung der respiratorischen Funktion mit anderen Organsystemen auch ein besonderes Management der pflegerischen und medizinischen Versorgung, welche eben nicht auf bestehende klinische Ressourcen zurückgreifen kann. Dies verlangt von den tätigen Pflegediensten ein hohes Maß an Professionalität sowie struktureller und organisatorischer Qualität. Diese wollen wir mit dem im Folgenden formulierten Anforderungsprofil als Grundlage für die in der Intensiv- und Beatmungspflege tätigen Pflegedienste regeln. Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 3 von 12
II. bpa Der bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. vertritt eine Vielzahl der Anbieter (ca. 75% aller Intensivpflegedienste) welche einen großen Teil der betroffenen Patienten im Bundesgebiet betreuen. Mit dieser Initiative möchte der bpa eine Grundlage für die Sicherung der Versorgung der Patienten und einen Rahmen nicht nur für die im bpa organisierten Intensivpflegedienste schaffen. Der bpa hat zu diesem Zweck Experten aus seinen Mitgliedsunternehmen, die mit den fachlichen und praktischen Anforderungen der ambulanten Intensivpflege vertraut sind und über umfangreiche Erfahrungen verfügen, in einer Arbeitsgruppe zusammengebracht und damit beauftragt, ein Anforderungsprofil für die außerklinische Intensivpflege zu entwickeln. III. Anforderungsprofil Die außerklinische Intensivpflege stellt höchste Ansprüche an die fachliche Qualität der pflegerischen Leistungserbringung. erfordert kontinuierliche, breit gefächerte Fortbildung in der intensivmedizinischen Behandlungspflege und der medizintechnischen Gerätehandhabung. verlangt eine spezifische Aufbau- und Ablauforganisation, spezielle Personalgewinnung und -qualifizierung, sowie ein besonderes Qualitätsmanagement. 1. Aufbauorganisation Ein ausschließlich in der Intensiv- und Beatmungspflege tätiger Pflegedienst sollte über eine qualifikationsbezogene Leitungsstruktur verfügen, welche auf das Tätigkeitsgebiet der Intensivpflege orientiert ausgerichtet ist. Die mit der Leitung des Bereiches außerklinische Intensivpflege betrauten Personen sollten folgende Qualifikationen vorweisen können: Pflegedienstleitung für Intensivpflege A. 3-jährig examinierte Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation als PDL (460 h) oder abgeschlossenes Studium der Pflege Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 4 von 12
B. Mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrung im Bereich der stationären oder außerklinische Intensivpflege in den letzten 5 Jahren, C. mit Zusatzqualifikation Fachpflegekraft für Anästhesie und Intensivpflege oder Respiratory Therapist. Alternativ kann eine andere Leitungskraft mit dieser Qualifikation die fachliche Leitung des Bereiches Intensivpflege ausüben. Für Pflegedienste, welche nicht ausschließlich auf dem Gebiet der außerklinischen Intensivpflege tätig sind, sondern dies neben der allgemeinen häuslichen Krankenpflege erbringen, ergibt sich organisatorisch und fachlich die Notwendigkeit einer zusätzlichen Leitungskraft für den Intensivsektor neben der leitenden Pflegefachkraft. Die fachliche Leitung des Bereiches Intensivpflege unterstützt die Pflegedienstleitung, welche nicht über die oben genannten Erfahrungen und Qualifikationen verfügt, bei der Umsetzung der außer-klinischen Intensivpflege. Bereichsleitung für Intensivpflege A. 3-jährig examinierte Pflegefachkraft B. mit Zusatzqualifikation Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivpflege oder: Respiratory Therapist C. Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich der stationären oder außerklinischen Intensivpflege in den letzten 5 Jahren. Als patientennahe Leitungskräfte im operativen Prozess werden Teamleitungen empfohlen, welche für einzelne Patienten oder Wohngemeinschaften die fachliche und organisatorische Verantwortung tragen. Für diese untere Leitungsebene werden folgende Qualifikationen empfohlen: Teamleitung A. 3-jährig examinierte Pflegefachkraft mit mindestens einem Jahr beruflicher Erfahrung im Bereich der stationären oder außerklinischen Intensivpflege B. Fortbildung im Bereich Heimbeatmung / außerklinische Intensivpflege Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 5 von 12
2. Mitarbeiterprofil / Qualifikationsprofil Das Tätigkeitsprofil der in der außerklinischen Intensivpflege eingesetzten Pflegekräfte unterscheidet sich deutlich von dem einer Pflegekraft in einer Akutklinik oder einem Weaningzentrum. Die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste sind in der Regel über viele Stunden des Tages allein für die Versorgung des Patienten verantwortlich, ohne die Möglichkeit einer ärztlichen oder pflegerischen Unterstützung, wie sie in Kliniken zu finden ist. Diese Versorgungssituation nimmt maßgeblich darauf Einfluss, welche Qualifikationen eine solche Pflegfachkraft im Tätigkeitsgebiet der außerklinischen Intensivpflege vorweisen muss. Dabei muss man deutlich zwischen der weit verbreiteten Einzelversorgung von Intensiv- und Beatmungspatienten in der eigenen Häuslichkeit und der Versorgung dieser Patienten in alternativen Wohnformen, wie z. B. Wohngemeinschaften, unterscheiden. Die Einzelversorgung ist immer eine 1:1 Betreuung, bei der die verantwortliche Pflegekraft die Versorgung entlang der Bedürfnisse und Erfordernisse des Betroffenen gestaltet. Die Forderung an das Qualifikationsprofil dieser Pflegkräfte lautet wie folgt: Ausbildung als 3 jährig examinierte Pflegefachkraft (Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/-in). Das Versorgungskonzept der Wohngemeinschaft erweitert den Kreis der Pflegekräfte, welche in der Versorgung von Intensiv- und Beatmungspatienten zum Einsatz kommen können. In den Wohngemeinschaften sollte eine der Anzahl der Patienten angepasste Fachkraftquote erfüllt werden. Diese Pflegefachkräfte sollten im Sinne einer Supervision die zusätzlich eingesetzten pflegerischen Hilfskräfte überwachen und anleiten. Das Einsatzspektrum der Hilfskräfte liegt dabei ausschließlich im Bereich der grundpflegerischen Versorgung sowie in der Assistenz bei behandlungspflegerischen Maßnahmen der Pflegefachkraft. 3. Weiterbildungen / Zusatzqualifikationen Das Aufgabengebiet der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege verlangt eine ständige Auseinandersetzung mit den Inhalten der Intensiv- und Beatmungsmedizin sowie der speziellen Pflegeerfordernisse und den besonderen Anforderungen an die Interaktionen in der jeweiligen häuslichen Konstellation. Da diese Inhalte kein essenzieller Bestandteil der Ausbildung zur Pflegefachkraft sind und die Inhalte der einzelnen Ausbildungsschwerpunkte sehr verschieden sind, müssen diese den Pflegekräften im Zuge der Tätigkeit vermittelt werden. Dabei kommt der Einarbeitung und der Fortbildung im Rahmen der Einarbeitung eine hohe Bedeutung zu. Über die Einarbeitung hinaus sollen die Pflegekräfte an Schulungen zur Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 6 von 12
Fachthematik teilnehmen. Deren Inhalte sollten sich an den berufsbegleitenden Kursprogrammen der Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften orientieren. Die Zusatzqualifikationen der Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften zur Beatmungspflege sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Weiterbildungsangebotes der Intensivpflegedienste. Im Zuge dieser verpflichtenden internen und externen Schulungsangebote soll eine umfassende und breite Qualifizierung der Mitarbeiter der Pflegedienste gewährleistet werden. Die Qualifikation des Respiratory Therapist spielt in diesem Zusammenhang noch eine untergeordnete Rolle, da es aufgrund der wenigen Ausbildungsmöglichkeiten und der hohen Kosten nur eine begrenzte Anzahl von Absolventen gibt. Der Einsatz eines solchen Therapeuten wird aber als sinnvoll und wünschenswert erachtet und von einzelnen Pflegediensten bereits praktiziert. Fallbezogene Weiterbildungen und Schulungen haben besonders in der langjährigen Einzelversorgung einen hohen Stellenwert und schaffen in diesem Zusammenhang patientenbezogenes Expertenwissen, weshalb diese Fortbildungen auf die geforderten Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen angerechnet werden sollten. 4. Strukturkonzepte 4.1. Einarbeitungskonzept Jeder Pflegedienst muss ein solches strukturiertes Einarbeitungskonzept für den Bereich der Intensiv- und Beatmungspflege vorweisen. Die Art der Einarbeitung sowie deren Umfang wird jedoch vom Versorgungsansatz (Einzelversorgung, alternative Wohnform - WG) des jeweiligen Pflegedienstes bestimmt. Die Elemente der Einarbeitung und die vermittelten Inhalte befinden sich im Qualitätshandbuch des jeweiligen Pflegedienstes: Patientenbezogene Informationen Dokumentation Notfallmanagement Gerätehandhabung Spezielle Intensivpflege und Maßnahmen Beatmung / Airwaymanagement Vitalparameter Hygienevorschriften Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 7 von 12
4.2. Strukturiertes Überleitungskonzept / Entlassungsmanagement Die Überleitung der Patienten aus der stationären Versorgung in die ambulante Versorgung stellt eine empfindliche Schnittstelle im Versorgungspfad des Patienten dar. Die Existenz eines Überleitungskonzeptes ist für die adäquate Weiterversorgung des Patienten essentiell. Der Pflegedienst muss über einen Überleitungsbogen nebst Verfahrensanweisung zur Überleitung verfügen. Diese sollten sich an den Empfehlungen des nationalen Expertenstandard zur Überleitung der DNQP 1 und des MDK 2 orientieren und auf die besonderen Erfordernisse des Intensiv- und Beatmungspatienten angepasst sein. Der Prozess der Überleitung wird von Pflegekräften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Die Überleitung muss dokumentiert werden und ist ein abrechnungsrelevanter Bestandteil der Betreuung des Patienten. Alle an der Versorgung beteiligten Professionen und Personen müssen in diesen Prozess mit einbezogen werden. Im Rahmen der Überleitung ist aus den relevanten Informationen und Daten eine Pflegeplanung mit dem voraussichtlich erforderlichen Versorgungsumfang zu erstellen, ggf. mit Hinweisen zu Möglichkeiten und Voraussetzungen der Leistungsreduzierung. 4.3. Dokumentationssystem Jeder Pflegdienst muss über ein schlüssiges und aussagekräftiges Dokumentationssystem³ verfügen. Nur so ist es dem Pflegedienst möglich, die in der speziellen Krankenbeobachtung ermittelten Daten zum Patienten zeitnah, vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation sollte folgende Schwerpunkte abbilden: Krankenbeobachtung / Veränderungen Verlauf der Vitalparameter Spezifische Parameter der Beatmung Leistungserbringung zur Grundpflege Leistungserbringung zur Behandlungspflege Ärztliche Kommunikation / Anordnungen Verlauf der Pflege Geräte- und Systempflege Airwaymanagement 1 Vgl. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, 2008. 2 Vgl. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, 2008. 3 Der Begriff System bezeichnet hier die Gesamtheit der verwendeten Dokumentationsbestandteile. Diese bil den die verschiedenen Ebenen der Versorgung ab. Das Dokumentationssystem kann in Papierform oder elektronisch vorliegen. Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 8 von 12
Im Layout der Dokumente und in der Festlegung von Dokumentationsintervallen besitzt jeder Pflegedienst eigene Richtlinien. 5. Entwicklungspflege Konzeptionell versteht sich die Intensiv- und Beatmungspflege nicht als das Ende eines Behandlungs- und Pflegeprozesses, sondern sieht sich als die Weiterführung der in der Klinik, Weaningzentrum oder Rehabilitationszentrum begonnenen Bemühungen um den Patienten. Im Vordergrund stehen vor allem die Lebensqualität und die Selbstbestimmung des Patienten. In diesem Kontext spielen die Reduzierung der Beatmungszeiten durch ein strukturiertes, ärztlich begleitetes Weaning und die Reduzierung des Anteils professioneller Pflege an der Versorgung des Patienten (Rückzugspflege) eine zentrale Rolle. 5.1. Weaningkonzept / Weaningprozess Weaning 4 ist in der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege möglich und stellt ein wichtiges Versorgungskonzept und Therapieziel dar. Die vollständige Entwöhnung des Patienten von der Beatmung oder die Reduzierung der Beatmungszeiten ist an eine professionelle Vorgehensweise des Pflegedienstes und die Anbindung an ärztliche und klinische Strukturen gekoppelt. Der Erfolg kann sich für den Patient nur dann einstellen, wenn die Pflegedienste, welche diesen Prozess begleiten, sich dieser Verantwortung bewusst sind. Grundsätzlich ist die praktische Umsetzung des Weaning an ein strukturiertes Vorgehen gebunden, welches sich in einem Weaningkonzept widerspiegelt. Dieses regelt den Ablauf, die Dokumentation und die pflegerische und ärztliche Evaluation. Dieses Konzept und die entsprechenden Vernetzungen mit ärztlichen und klinischen Strukturen müssen die Pflegdienste in der Praxis befolgen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Die Inhalte der Konzepte sind in einem Grundlagenkonzept des bpa zum Thema Weaning verankert (siehe www.bpa.de > Informationen > ambulante Dienste > Arbeitshilfen), welches sich an internationalen Leitlinien zum Weaning orientiert. 4 (englisch to wean = abstillen) Im Bereich der Pulmologie und Beatmungsmedizin wird mit Weaning der graduelle oder abrupte Entzug der Beatmung oder maschinellen Atemunterstützung bezeichnet. Ziel ist es, dass der Patient die zu leistende Atemarbeit in zunehmendem Maße wieder selber übernimmt. Weaning from mechanicalventilation represents the period of transition form total ventilatory support to spontaneous breathing (Mancebo 1996). Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 9 von 12
5.2 Rückzugspflege/ Pflegeschulung Hauptanliegen eines Pflegedienstes ist die Entwicklung des Patienten zu maximal möglicher Unabhängigkeit von professioneller Pflege. Dabei ist die Anleitung des Patienten selbst, aber vor allem die Anleitung pflegender Angehöriger sehr wichtig. Sie ist die Basis für eine sichere Versorgung und sichere Selbstpflege des Patienten und ist Ausdruck eines professionellen Verständnisses des Pflegedienstes. Inhalte der Angehörigenschulung sind die Durchführung der Grundpflege, der Behandlungspflege, der speziellen Pflege bei Beatmung sowie das Gerätemanagement. Sie sollte immer fallbezogen und durch dazu befähigte Pflegefachkräfte, z. B. die vom bpa zusammen mit diversen Krankenkassen qualifizierten Pflegeberater, erfolgen. Sie muss dokumentiert werden und ist ein abrechnungsrelevanter Bestandteil der Betreuung des Patienten. Alle an der Versorgung beteiligten Professionen und Personen müssen in diesen Prozess mit einbezogen werden. Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 10 von 12
Quellenverzeichnis Randerath et al. (2008): Betreuung von Patienten mit maschineller Beatmung unter häuslichen und heimpflegerischen Bedingungen. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.v. (DGP) und der Arbeitsgemeinschaft für Heimbeatmung und Respiratorentwöhnung e.v. Penumologie 2008: 62; 1 4. Mancebo, J. (1996): Weaning from mechanical ventilation. Eur Respir J 9, 1923-1931. Julia Lademann (2007): Die Intensivstation zu Hause. Pflegende Angehörige in der High Tec Home Care.1. Aufl., Bern: Verlag Hans Huber. 2007. SGB XI. Sozialgesetzbuch Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung 45. http://www.bpa.de/23.html (Stand 30.10.2008). http://www.mdk.de (Stand 30.10.2008). http://www.dnqp.de/expertenstandardentlassungsmanagement.pdf (Stand 30.10.2008). Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 11 von 12
An der Erarbeitung dieser Leitlinie waren insbesondere nachfolgende Personen und Institutionen der Arbeitsgemeinschaft häusliche Intensivpflege des bpa beteiligt: Dr. M. Faensen und S. Patke, advita Pflegedienst GmbH, Leitung M. Gottwald, Pro Vita Außerklinische Intensivpflege, Traunstein bei München N. Fischer, Camelot Gesellschaft für Intensivpflege mbh Osnabrück St. Pletowski, SPPS Intensiv GmbH, Karlsruhe Th. de Pascale, St. Knese, Pflegedienst DAHEIM, Lübeck L. Cziko, Intensivpflegedienst Zukunft GmbH, Starnberg R. R. Moritz, medicura Intensivpflegedienst GmbH, München P. Zielke, Filius - Ihre häusliche Kinderkrankenpflege, Oldenburg A. Pfaff, W. Tüttelmann, NAK-Häusliche Pflege, Dortmund G. Tries, B. Wagner, PHB Pflege, Hilfe & Betreuung e.v., Hofgeismar D. Lieken, Ambulanten Kranken- und Altenpflege, Stadland-Rodenkirchen C. Dammann, Ihr-Pflege-Team, Weyhe Anforderungsprofil für in der Intensivpflege tätige Pflegedienste Seite 12 von 12