Fußgängerüberwege im Dunkeln

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Transkript:

Ing. Bruno Wintersteller Fußgängerüberwege im Dunkeln Ein verdrängtes Gefährdungspotential

Agenda: Ein Streifzug durch die Kommunen - aus Betreibersicht Licht und Überwege eine Bestandsaufnahme Normen und Richtlinien Pflicht und Kür Beispiele, Ideen und Gedanken 1

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Was die Statistik zeigt: Mehr Unfälle auf FGÜ s Innerorts in den Dunkelstunden als statistisch zu erwarten wären, ca. 30% davon werden von Fußgängern verursacht Unfallschwere statistisch 2,4fach höher als am Tag Deutlich mehr Unfälle bei nasser Fahrbahn und in den Wintermonaten (mehr Dunkelstunden mit viel Verkehr) Deutliche Spitzen bei < 18j. ( bei 6-10 fast 40% höher als bei ) und bei > 70jährigen (Frauenanteil doppelt so hoch als Männeranteil) fast 50% der Unfälle passieren mit geradeaus fahrenden und ca. 36% mit (überwiegend links) abbiegenden Kraftfahrzeugen Anhalte Bereitschaft in den Dunkelstunden deutlich geringer 2

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone 3

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Was die Statistik zeigt: 4

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Was die Statistik zeigt: Die Anhalte Bereitschaft ist abhängig von der Fahrgeschwindigkeit vom Alter des Lenkers von der Tageszeit 5

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Sehen und gesehen werden, gerade in der Nacht FGÜ und Umfeld Sichtachsen für alle Beteiligten frei (Bäume, Tafeln, Fahrzeuge, ) Richtige Beleuchtung (Sichtbarkeit, Kontrast, ) Ablenkung (Werbung, Gegenverkehr, ) FahrzeuglenkerIn Sehvermögen Angepasste Geschwindigkeit Aufmerksam, oder Abgelenkt (Hdy, Beifahrer, Radio, Alk., Müde, ) FußgängerIn Reflexionseigenschaften der Kleidung, Verhalten, Gesetze, Regelwerke, Normen und Empfehlungen 6

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Das Sehvermögen ist altersabhängig! Sehschärfe Nimmt mit zunehmendem Alter ab Ein Hindernis, das bei guter Sehschärfe bereits in 100 m erkennbar ist, kann bei schlechter Sehschärfe erst in 50 m erkannt werden Dämmerungssehen Der Normwert entspricht dem Sehvermögen eines 20 bis 30jährigen Menschen. Bei 70jährigen sind ohne Blendung bereits über 30% und mit Blendung über 50% für Nachtfahrten eigentlich fahruntauglich!* Blendempfindlichkeit Steigt mit zunehmendem Alter an Lichtmenge Ein 60igjähriger braucht die 8fache Lichtmenge, um ein Objekt in gleicher Helligkeit als ein 20jähriger Mensch zu erkennen. *Augenärzte 7

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Von der Theorie zur Praxis: Mustergültig 8

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Von der Theorie zur Praxis: Vergessen, verdrängt, 9

Fußgängerüberwege + Querungshilfen - die klassische Konfliktzone Vom Tag in die Nacht: trotz 30er offensichtlich verbesserungswürdig 10

Der Tod lauert im Schatten Normgerecht beleuchtet??? Haftung und strafrechtliche Konsequenzen für Betreiber bei Nichteinhaltung zu befürchten 11

Rechtliche Grundlagen FGÜ Der FGÜ muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit der Markierung des FGÜ bei Nacht gewährleistet ist. Die Ausführung der Beleuchtung von FGÜ erfolgt nach DIN EN 13201 und DIN 67 523. R-FGÜ 2001 Abs. 1 12

Österreich STVO Rechtliche Grundlagen Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit EN 13201 (inkl. ON1055/2017) ON 1051 Konfliktzonen RVS 03.02.12 Empfehlungen Deutschland StVO 45 Abs. 5 R-FGÜ 2001 DIN EN 13201 (2015) DIN 67523 Bel. FGÜ s Empfehlungen 13

Aus der Ursachenforschung Unangepasste Geschwindigkeit Unaufmerksamkeit Handy, Sehschwäche, Geringe Anhalte Bereitschaft In der Nacht um 2/3 kleiner als am Tag Mit zunehmendem Alter sinkt Anhalte Bereitschaft Blendung, Störlicht Gegenverkehr, Leuchten, falsche Warnblinker, Werbung Sicht verdeckt, FGÜ an falscher Stelle Abstand, parkende KFZ, Bäume, Kuppen, Kurven, Werbung Keine, falsche oder schlechte Beleuchtung Kein Kontrast, dunkle Kleidung, 14

Beleuchtung für FGÜ 3 Szenarien:

Beleuchtung für FGÜ und FQH Schmalbandiger Lichtstreifen Hebt durch vertikalen Lichtanteil Sichtbarkeit des Fußgängers Helles Lichtband erhöht Aufmerksamkeit des Lenkers Aber Normwerte einhalten!!! Zusätzlich farblich absetzen Positionierung der Zusatzbeleuchtung

Kontrast und Helligkeit Möglicher Kontrastverlust (Autoscheinwerfer, Hintergrund, )

Problembewusstsein vorhanden? Noch eine Studie? Reaktionen 18

Aus dem Inhalt Gefahrenanalyse 19

Aus dem Inhalt Ausreichende Beleuchtung maßgeblich für die Erkennbarkeit von Fußgängern auf dem Schutzweg und den Aufstellflächen Untersuchung von 58 FGÜ in den Landeshauptstädten 50% der untersuchten FGÜ entsprachen nicht der Norm Ergebnisse Schlechte Beleuchtungsqualität vielfach weder vom Fußgänger, noch vom Autofahrer wahrgenommen (Fußgänger vertraut darauf gesehen zu werden) Schmalbandige Schutzwegbeleuchtungen verbessern Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit des querenden, oder wartenden Fußgängers für Lenker Annäherungsgeschwindigkeiten zu hoch Periodische Prüfung der FGÜ erforderlich (Lichtmessung, ) 20

Fehler im FGÜ - Umfeld Die beste Beleuchtung nützt nichts, wenn: Der FGÜ nicht einsehbar ist (Kuppe, Kurve, Nebenstraße, ) Die Sichtachsen für Fußgänger und Lenker nicht passen -> Anhalteweg reicht nicht mehr!

Kreisverkehr und FGÜ Wohldurchdacht oder Kompromiss auf Kosten der Sicherheit? Ablenkung Lenker, fehlende Sichtachsen, 22

Noch mehr (UN)SICHERHEIT am FGÜ? Gelbe Blinkleuchten zusätzlich zur Beleuchtung Gelb-Blinkleuchten statt Schutzwegbeleuchtung Bodeneinbaustrahler statt, oder zusätzlich zur Beleuchtung Sensorsysteme Fehlauslösungen, Gewöhnungseffekt, (Teil-) Ausfall? Abschalten (z.b. Solarleuchten)? 23

Interessante Idee einer Diplomarbeit aus Weiz Taster gesteuertes gelbes Blinklicht für FGÜ s vermeidet Fehlauslösungen durch straßenparallelen Fußgängerverkehr Fraglich sind Akzeptanz und Einfluss auf Fahrverhalten 24

Problem: Projekt Highlight Österreichischer Verkehrssicherungsfond - BMVIT Annäherungsgeschwindigkeit in den Dunkelstunden fast 10 km/h höher Anhaltebereitschaft in den Dunkelstunden viel geringer Aufmerksamkeit Lenker Wahrnehmbarkeit Fußgänger in den Dunkelstunden 25

Idee Verbesserung der Verkehrssicherheit durch situationsbedingte Variation der Beleuchtung im Annäherungsbereich der Kraftfahrzeuge durch: Steigerung der Wahrnehmbarkeit der Fußgänger Stärkung der Achtsamkeit der LenkerInnen durch Lichteffekte in Abhängigkeit von der Annäherungsgeschwindigkeit Umsetzung Projekt Highlight Österreichischer Verkehrssicherungsfond - BMVIT Blinkende färbige Lichtbalken, wenn Annäherungsgeschwindigkeit zu hoch (Frequenz geschwindigkeitsabhängig) Teststrecke Niederösterreich (3 LP - rote Lichtbalken) Teststrecke Stadt Wien (3 LP - orange Lichtbalken) 26

Ergebnisse: Projekt Highlight Österreichischer Verkehrssicherungsfond - BMVIT Annäherungsgeschwindigkeit wird reduziert Anhaltebereitschaft wesentlich verbessert Niederösterreich von 50 auf 93% Wien von 86 auf 91% Keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Ergebnisse unterschiedlich von Umgebung abhängig Einflüsse der Straßenumgebung, der Umgebungshelligkeit und der Verkehrsdichte sind in weiteren Untersuchungen abzuklären, ebenso die Aufmerksamkeitssteigerung und ev. Ablenkung, so wie etwaige Gewöhnungseffekte für den Lenker! 27

Geänderte Vorrangverhältnisse Beleuchtung nicht zwingend vorgeschrieben aber Fußgänger Querungshilfen (FQH) Steigert wie beim FGÜ die Aufmerksamkeit des Lenkers Hebt die Erkennbarkeit des querungswilligen Fußgängers Ausführung Aufbau wie bei FGÜ empfohlen

Bestandsanlage: Weiter Zuwarten, oder Handeln? Bestandsaufnahme der FGÜ s Projekt zur Verbesserung starten Schwerpunkte setzen Resümee für den Betreiber Politische Entscheidungsträger sensibilisieren (Verantwortung, Haftung) Normen und Empfehlungen beachten Bestand regelmäßig überprüfen Neubau nur nach gesetzlichen und normativen Grundlagen 29

I M P R E S S U M 14. Fachtagung 15. bis 16. November 2016, Warnemünde Veranstalter und Herausgeber EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße 88 60326 Frankfurt am Main www.ew-online.de Ansprechpartner/in Birgit Hintze E-Mail: birgit.hintze@ew-online.de November 2016 Copyright: Sämtliche Texte, Bilder und andere veröffentlichten Informationen sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright von EW Medien und Kongresse GmbH. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von EW Medien und Kongresse GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigungen in jeglicher Form, Übersetzung, die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, sowie Verlinkung, Weiterleitung per Mail oder Verbreitung auf Websites oder im Intranet.