Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag hinausgeht. Sparerpauschbetrag (Höchstbetrag für Freistellungsauftrag): Ledige 801 EUR Verheiratete (seit 2009) 1.602 EUR Jeder Privatanleger kann dem depotführenden Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag kann von den Steuerpflichtigen auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen sowohl die Höhe des bei ihnen eingereichten Freistellungsauftrages mit Namen und Adressen des Ausstellers, als auch die Summe der tatsächlichen Beanspruchung des Freibetrages zu übermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um einen steuerlichen Freibetrag handelt. Es sind nur die Erträge steuerpflichtig, die über den Freibetrag hinausgehen. Seit 01.01.2009: Wegfall der Absetzbarkeit von Werbungskosten. Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Für Anleger, deren Einkünfte (2015) insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (bezogen auf das zu versteuernde Einkommen) bleiben, wird keine Einkommensteuerveranlagung notwendig: 8.472 EUR für Alleinstehende 16.944 EUR für zusammen veranlagte Verheiratete Sie können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV- Bescheinigung) beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragen und diese beim depotführenden Kreditinstitut einreichen. Dann werden alle Kapitaleinkünfte (sofern keine anderen Einkünfte vorliegen) - auch über dem Sparer-Pauschbetrag hinaus - ohne Abzug von Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ausbezahlt. Die NV-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal drei vollen Kalenderjahren. Sie kann in mehreren Ausfertigungen angefordert werden, da den Kreditinstituten immer ein Original vorgelegt werden muss. 1 von 5
Wie errechnet sich der Gesamtfreibetrag für Kapitalvermögen bei Vorliegen einer NV- Bescheinigung? ledig verheiratet (zusammen veranlagt) Grundfreibetrag (Veranlagungszeitraum 2015): 8.472 EUR 16.944 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 EUR 72 EUR Sparer-Pauschbetrag: 801 EUR 1.602 EUR Gesamtfreibetrag (2011): 9.309 EUR 18.618 EUR Berechnungsbeispiel Abgeltungsteuer Die steuerpflichtigen Erträge aus Anteilen für einen Rentenfonds betragen Kunde hat Freistellungsauftrag erteilt über Zu berücksichtigen bei der Abgeltungsteuer Daraus 25% Abgeltungsteuer Aus 210 EUR 5,5% Solidaritätszuschlag Gesamter Steuerabzug 1.340,00 EUR 500,00 EUR 840,00 EUR 210,00 EUR 11,55 EUR 221,55 EUR Wird durch das Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Der Kunde erhält darüber eine Steuerbescheinigung. Verkaufstipp Eine NV-Bescheinigung ist vor allem dann interessant, wenn Eltern Kapitalvermögen auf den Namen ihrer Kinder anlegen. Denn die NV-Bescheinigung kann unabhängig von Alter und Berufstätigkeit angefordert und genutzt werden! Dem Kunden werden ausbezahlt: 1.118,45 EUR 2 von 5
Wie werden anrechenbare ausländische Quellensteuern besteuert? Quellensteuern sind Steuern, die ggf. für steuerpflichtige Kapitalerträge ausländischer Wertpapiere, in ihrem jeweiligen Herkunftsland an der Quelle anfallen und abgezogen werden. Ein deutscher Freistellungsauftrag oder eine deutsche NV- Bescheinigung hat hierauf keinen Einfluss. Ausländische Quellensteuern lassen sich bei in- und ausländischen Investmentvermögen teilweise im Rahmen der individuellen EKST anrechnen. Ausländische Quellensteuer kann für Kapitalerträge ausländischer Wertpapiere anfallen, die in ihrem jeweiligen Herkunftsland an der Quelle steuerpflichtig sind (dem Investmentvermögen fließen die Erträge in diesem Fall gemindert um ausländische Quellensteuern zu). Eine Befreiung von ausländischer Quellensteuer durch Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung ist nicht möglich. Enthält das inländische Depot, ausländische Wertpapiere bzw. Anteile an deutschen Fonds, die in ausländische Wertpapiere anlegen, muss seit 2009 die depotführende Stelle die anrechenbare ausländische Quellensteuer beim Abzug der Abgeltungssteuer berücksichtigen. Erfolgt dies ausnahmsweise nicht, weil das Institut von der anrechenbaren Quellensteuer keine Kenntnis hat, muss die Anrechnung über die Einkommensteuererklärung durch Abgabe der Anlagen KAP und AUS sowie der Steuerbescheinigung nachholt werden. Gleiches gilt bei einem Depot im Ausland. Einen Anrechnungshöchstbetrag pro ausländischen Staat gibt es nicht mehr, vielmehr wird pro einzelnen Kapitalertrag angerechnet ( 32 d Abs. 5 Satz 2, 3 EStG 2009). 3 von 5
Zwischengewinne Werden Investmentanteile während des laufenden Geschäftsjahres des offenen Investmentvermögens gekauft oder verkauft, fallen Zwischengewinne an. Der Käufer muss diese quasi an den Verkäufer zahlen. Dafür erhält er zum Ausgleich am Ausschüttungstag (bzw. bei Thesaurierung zum Geschäftsjahresende) die volle Ausschüttung für das gesamte Geschäftsjahr. Zwischengewinne nennt man die im Anteilpreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufen Zinsen, die vom Investmentvermögen noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Sie gelten beim Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen. Umgekehrt wirken Sie beim Verkauf steuererhöhend. Durch den Verlustverrechnungstopf wird aber eine Doppelbesteuerung vermieden. Praxistipp Den Zwischengewinn steuermindernd ansetzen Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen den steuerpflichtigen Ertragszuwachs seit der letzten Ausschüttung bzw. Thesaurierung börsentäglich als Zwischengewinn ermitteln und mit den Anteilspreisen veröffentlichen (ähnlich den Stückzinsen bei festverzinslichen Wertpapieren). Der Käufer von Anteilen offener Investmentvermögen kann den bezahlten Zwischengewinn im Jahr des Erwerbes in seiner Steuererklärung steuermindernd ansetzen. Der Verkäufer von Anteilen muss hingegen den erhaltenen (oder auch sog. vereinnahmten) Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern. Der Steuerabzug unterbleibt im Falle eines vorliegenden Freistellungsauftrages oder bei Vorlage einer Nichtveranlagungs- Bescheinigung. Die Abgeltungsteuer auf den Zwischengewinn beträgt 25%, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlags auf die Abgeltungsteuer, in Höhe von 5,5%. Und ggf. zuzüglich Kirchensteuer (abhängig von der Religionszugehörigkeit/ dem Bundesland). 4 von 5
Was ist der Verlustrechnungstopf? Jede depotführende Stelle führt einen so genannten Verlustverrechnungstopf, um Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Veräußerungsgewinnen sowie Zins- und Dividendenerträgen innerhalb eines Kalenderjahres miteinander verrechnen zu können. Erteilt ein Fondsanleger mehrere Kauf- oder Verkaufsaufträge, so wird auch jede Zwischengewinnzahlung oder -einnahme im Verlustverrechnungstopf verbucht. Beim Kauf der Anteile offener Investmentvermögen werden die bezahlten Zwischengewinne (bei festverzinslichen Wertpapieren: Stückzinsen) dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben, das heißt sie werden steuermindernd berücksichtigt. Ausnahme: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden (separater Verlustverrechnungstopf Aktien )! Nutzung nicht ausgeglichener Verluste: Die depotführende Stelle überträgt diese auf das Folgejahr Der Anleger kann sich bei einem entsprechenden Antrag der bis spätestens 15. Dezember zu stellen ist, eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Der Vorteil: nur so kann er eine depotbankübergreifende Verrechnung herbeiführen. Eine steuerliche Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Zu beachten: Mehrere Depots eines Anlegers werden auch mit jeweils getrennten Verlustverrechnungstöpfen geführt! 5 von 5