Praxisphase Anmeldung

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Transkript:

Informationen zum Praxissemester im Master-Studiengang Berufspädagogik Pflege und Gesundheit

Gliederung I. Vorbemerkungen II. Übergeordnete Kompetenzen und Ziele III. Praxissemester 1. Zeitpunkt und Dauer 2. Vorbereitung 3. Durchführung 4. Pädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung durch die Fachhochschule 5. Pädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung durch die Mentoren/Mentorinnen innerhalb der Ausbildungseinrichtung 6. Begleitveranstaltung für die Studierenden 7. Erfolgreicher Abschluss des Praxissemesters IV. Evaluation Anhang 1. Antrag auf Zulassung zum Praxissemester 2. Vertrag 3. zur Unterrichtsprobe/Fachprüfung Unterrichtspraxis 4. Leitfaden für die Erstellung eines Unterrichtsentwurfs 5. Kriterien für die Beratung und Beurteilung von Unterricht im Rahmen des Praxissemesters 6. Bescheinigung über Tätigkeiten im Praxissemester 7. Leitfaden für die Erstellung des Reflexionsberichtes nach Beendigung des Praxissemesters

I. Vorbemerkungen Der neu konzipierte Master-Studiengang Berufspädagogik Pflege und Gesundheit verfolgt das Ziel, Berufspädagogen bzw. Berufspädagoginnen für Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen der Pflege- und Gesundheitsberufe auszubilden. Die hier aufgenommenen Studierenden verfügen bereits über eine Ausbildung in einem Pflegeberuf oder in der Ergo- bzw. Physiotherapie und haben zudem bereits einen entsprechenden Bachelor-Studiengang absolviert. In dieser Information werden den Studierenden wie auch den Mentoren der Praktikumseinrichtungen Zielsetzungen, Inhalte und organisatorische Abläufe bzgl. des Praxissemesters näher erläutert. II. Übergeordnete Kompetenzen und Ziele Der Master-Studiengang Berufspädagogik Pflege und Gesundheit strebt eine Qualifikation von Berufspädagogen auf wissenschaftlicher Grundlage an für die Planung, Analyse, Gestaltung und Beurteilung von Lehr- und Lernprozessen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Übernahme von Aufgaben im jeweiligen Berufsfeld der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die über Lehr- und Lernprozesse hinausgehen wie z.b. - Organisations- und Schulentwicklung, - Curriculares Arbeiten, - Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Prüfungs- und Bewertungsinstrumenten, - Beteiligung an Forschungsprojekten, - III. Praxissemester 1. Zeitpunkt und Dauer Das Praxissemester ist in einer Ausbildungseinrichtung der Pflege- und Gesundheitsberufe zu absolvieren, es ist im Studienverlauf für das dritte Semester vorgesehen. Es dauert 20 Wochen und wird als Vollzeitpraktikum (39, 83 Std. pro Woche) durchgeführt. Als Kernzeit wird dafür die Vorlesungszeit im Wintersemester veranschlagt, die fehlenden Wochen können in Absprache mit der Ausbildungseinrichtung vorher oder im Anschluss daran abgeleistet werden. In besonderen Fällen kann das Praktikum in Teilzeitform erfolgen. Hierzu bedarf es allerdings eines begründeten Antrags an die/den Prüfungsvorsitzende/n des s. 2. Vorbereitung Sowohl inhaltlich wie auch organisatorisch werden die Studierenden rechtzeitig im Verlauf des Studiums auf diese komplexen Anforderungen in der Praxisphase vorbereitet. 1

Ansprechpartnerinnen für die Durchführung und pädagogische Begleitung im Praxissemester sind insbesondere die Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Diese sind auch verantwortlich für die Organisation und Akquirierung der Praktikumsstellen, die in persönlichem Kontakt mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen koordiniert werden. Diese Einrichtungen werden zentral in einer Datei festgehalten und für die Studierenden zur Einsicht gebracht. Für die Beratung hinsichtlich der Wahl einer Praxiseinrichtung stehen die Lehrkräfte für besondere Aufgaben zur Verfügung. Es wird den Studierenden empfohlen, rechtzeitig vor Antritt des Praxissemesters Kontakt mit der Einrichtung aufzunehmen, um die genauere Planung abzusprechen und den Vertrag für das Praxissemester abzuschließen. Der Vertrag muss zu Beginn des Praxissemesters von beiden Vertragspartnern unterschrieben vorliegen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Praktikumszeiten, die vor rechtzeitiger Vorlage des Vertrags abgeleistet werden, können dementsprechend nicht anerkannt werden. Für die frühe Terminierung der vier Praxisbesuche, die die Lehrkräfte der Fachhochschule vornehmen, ist eine rechtzeitige Koordination wünschenswert. 3. Durchführung Im Rahmen dieses Vollzeitpraktikums leisten die Studierenden von den insgesamt 39,83 Std. pro Woche 20 Stunden in der Ausbildungseinrichtung ab, die restlichen 19,83 Stunden sind für die Begleitveranstaltung (3 Std.) sowie für eigene Unterrichtsvorbereitungen (16,83 Std.) veranschlagt. Von den 20 Stunden Anwesenheit in der Ausbildungseinrichtung sind in der Regel 12 Unterrichtsstunden (à 45 Min.) für folgende Tätigkeiten zu veranschlagen: Unterrichtshospitationen, Teamteaching, Unterricht unter Anleitung, eigener Unterricht. Dabei sollte ein Anteil von acht eigenen Unterrichtsstunden pro Woche nicht überschritten werden. Im Verlauf des gesamten Praxissemesters sollen auf diese Weise 60-80 eigene Unterrichtsstunden und ca. 100 Hospitationsstunden absolviert werden. Für die Hospitation sind neben der Unterrichtshospitation alle weiteren Tätigkeiten anzurechnen, die dem Aufgabenbereich einer Lehrkraft in einer Ausbildungseinrichtung zuzuordnen sind. Die restliche Zeit bietet Raum, an weitere Tätigkeiten von Lehrern/Lehrerinnen herangeführt zu werden. Hier ist die Eigeninitiative der Studierenden gefragt, die Lernmöglichkeiten in der Ausbildungseinrichtung wahrzunehmen und sie zu nutzen. Als Aufgabenstellungen eignen sich, nur um einige Beispiele zu nennen: Unterrichts-, Reihen- und Blockplanungen, Prüfungsgestaltung, Curriculares Arbeiten, Stundenplangestaltung, Bewerbungsgespräche, Konferenzen, Konzeptionelles Arbeiten, Theorie-Praxiskoordination. Grundsätzlich sind die Anwesenheitszeiten der Studierenden im Rahmen der oben veranschlagten Stunden den Gegebenheiten der Einrichtungen anzupassen. 2

Zu Beginn des Praktikums sollen die Studierenden Gelegenheit zur Einarbeitung bekommen. Empfohlen wird hier eine schrittweise Annäherung an die Übernahme von eigenem Unterricht über die Hospitationen und Teamteaching. Es kann dann dazu übergegangen werden, dass in Begleitung des Mentors/der Mentorin Unterrichtsstunden selbst geplant, durchgeführt und reflektiert werden. Mit zunehmender Sicherheit können auch komplette Lerneinheiten, einschließlich der Konzeption und Bewertung von Lernzielkontrollen, bearbeitet und durchgeführt werden. Den Studierenden sollte im Verlauf des Praktikums auch Gelegenheit gegeben werden, Unterrichtsstunden in Abwesenheit des Mentors/der Mentorin durchzuführen. 4. Pädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung durch die Fachhochschule Damit eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis im Praktikum gewährleistet ist, erfolgt neben der kontinuierlichen Betreuung durch die Mentoren parallel eine Begleitung durch Lehrkräfte der Hochschule. Vorgesehen sind insgesamt vier Besuche, drei Beratungsbesuche und eine zu bewertende Unterrichtsprobe (Fachprüfung). In diesen Besuchen werden die Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion thematisiert, wobei die Unterrichtsdurchführung im Vordergrund steht. Als Grundlage für die Beratungsgespräche und die systematische Vorbereitung und Bewertung der Unterrichtsprobe dient ein Kriterienkatalog, den die Lehrkräfte für besondere Aufgaben erstellt haben. Betreuende Mentoren/Mentorinnen und Studierende werden gleichermaßen mit den Bewertungskriterien vertraut gemacht, um die Transparenz und Effizienz der Beratungen bzw. Bewertungen für alle Beteiligten zu erhöhen. Für die Bewertung der Unterrichtsprobe ist die Lehrkraft der Fachhochschule verantwortlich, der Mentor/die Mentorin haben beratende Funktion und werden gebeten, den Prüfungsbeisitz und die Protokollführung zu übernehmen. Die schriftlichen Entwürfe für die Beratungsbesuche und die Unterrichtsprobe sind fristgerecht drei Werktage vor dem jeweiligen Termin bei der betreuenden Lehrkraft der Fachhochschule einzureichen. Dies kann in ausgedruckter Version oder als E-Mail erfolgen. 5. Pädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung durch die Mentoren/Mentorinnen innerhalb der Ausbildungseinrichtung Für die Akquirierung der Praxiseinrichtungen wird angemessen Zeit veranschlagt, um Informationen bzgl. des Praxissemesters auszutauschen. Hier werden die Rahmenbedingungen beider kooperierender Einrichtungen ausgetauscht und geklärt, dabei werden in der Regel die Informationen über das Praxissemester ausreichend thematisiert. Die Mentoren und Mentorinnen der Einrichtungen haben zudem Gelegenheit, sich innerhalb der Mentorenarbeitskreise auf diese Aufgabe der Beratung, Begleitung und Betreuung der Studierenden vorzubereiten. Diese Mentorenarbeitskreise finden regelmäßig viermal im Jahr im Pflege und Gesundheit statt. Hierzu laden die Lehrkräfte für besondere Aufgaben systematisch alle kooperierenden Einrichtungen ein. An dieser Stelle wird das Praxiskonzept des s Pflege und Gesundheit thematisiert und für Fragen der Mentoren und Mentorinnen geöffnet. Im sind die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowohl für die Studierenden wie auch für die Mentoren und Mentorinnen Ansprechpartnerinnen für alle weiteren Fragen bezüglich des Praxissemesters. Die Praxisbesuche der Lehrkräfte der Fachhochschule 3

in den Praxiseinrichtungen dienen nicht nur der Ausbildung der Studierenden, sondern ermöglichen auch einen intensiven Austausch und die Kooperation zwischen den Praxiseinrichtungen und der Fachhochschule. Ebenso bietet der Mentorenarbeitskreis für alle beteiligten Mentoren und Mentorinnen die Möglichkeit eines fachlichen Austausches mit anderen Kollegen und Kolleginnen, einer inhaltlichen Auseinandersetzung und eines gezielten Methodentrainings, die jeweils durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben adressatenorientiert vorbereitet werden. Weitere Angebote für die Mentoren und Mentorinnen sind die regelmäßig im stattfindenden Workshops, Fachtagungen etc., zu denen sie als Vertreter/Vertreterinnen der kooperierenden Einrichtungen eingeladen werden. In der Begleitung, Beratung und Betreuung der Studierenden sollen sie als feste Ansprechpartner für Fragen, Hinweise und Hilfestellungen bezüglich der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht zur Verfügung stehen. Dafür haben sich feste Zeiten bewährt, die die Mentoren/Mentorinnen mit den Studierenden vereinbaren, um sich auszutauschen und eine rechtzeitige Vorlage der Unterrichtsplanung zu gewährleisten. In der Unterrichtsprobe sollte diese zugewiesene Person (ggf. eine Vertretung) anwesend sein, da sie beratende Funktion hat und gebeten wird, den Prüfungsbeisitz und das Protokoll zu übernehmen. Zum Ende des Praxissemesters bescheinigen sie den Studierenden die entsprechenden Tätigkeiten im Praxissemester (s. Anhang). Für die Studierenden ist es wünschenswert, wenn durch die Einrichtung auch ein kurzes qualitatives Zeugnis geschrieben wird, so dass es für spätere Bewerbungsverfahren genutzt werden kann. 6. Begleitveranstaltung für die Studierenden Während des Praxissemesters nehmen die Studierenden freitags regelmäßig an einer von den Lehrkräften für besondere Aufgaben durchgeführten pädagogischen Begleitveranstaltung im Umfang von 4 SWS teil. Für diese Zeit (3 Zeitstunden) sind sie von der Einrichtung freizustellen. Zielsetzung ist, die Studierenden praxisnah zu begleiten, ihnen einen intensiven Austausch zu ermöglichen, der vor allem durch das Konzept der Kollegialen Beratung gewährleistet wird. Darüber hinaus wird adressatenorientiert eine inhaltliche und methodische Auseinandersetzung geplant und durchgeführt, die sich an den aktuellen Bedarfen der Studierenden orientiert. 7. Erfolgreicher Abschluss des Praxissemesters Für den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters müssen neben der erfolgreich bestandenen Unterrichtsprobe folgende Unterlagen umgehend eingereicht werden: Bescheinigung über Tätigkeiten im Praxissemester, Reflexionsbericht. Sobald diese Unterlagen vorliegen und der Bericht durch die Lehrkräfte bearbeitet wurde, wird das Praxissemester als erfolgreich abgeleistet im Prüfungsamt der Fachhochschule gemeldet. 4

IV. Evaluation Die Durchführung des Praxissemesters wird sowohl aus der Perspektive der Praxiseinrichtungen als auch aus der Perspektive der Studierenden evaluiert. Diese Evaluation erfolgt anonymisiert; für diesen Zweck erhalten die Beteiligten am Ende des Praxissemesters die entsprechenden Evaluierungsbögen durch die Fachhochschule. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden dann zeitnah im Mentorenarbeitskreis für die Praxiseinrichtungen und mit Beginn des folgenden Semesters für die Studierenden präsentiert. Dies ermöglicht einen intensiven Austausch über die Erfahrungen aller Beteiligten, der für die weitere Verbesserung der Qualität genutzt werden soll. Die regelmäßige Evaluation der Begleitveranstaltung wird ebenfalls anonymisiert durch die Fachhochschule gewährleistet. Wir freuen uns auf eine gute und effektive Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen für weitere Informationen gern zur Verfügung: Dipl.-Päd. Karin Böhmker Dipl.-Päd. Martha Jopt (0521) 106-7423 karin.boehmker@fh-bielefeld.de (0521) 106-7422 martha.jopt@fh-bielefeld.de 5

Anhang 1. Antrag auf Zulassung zum Praxissemester 2. Vertrag 3. Fachprüfung Unterrichtspraxis (Unterrichtsprobe) 4. Leitfaden für die Erstellung eines Unterrichtsentwurfs 5. Kriterien für die Beratung und Beurteilung von Unterricht im Rahmen des Praxissemesters 6. Bescheinigung über Tätigkeiten im Praxissemester 7. Leitfaden für die Erstellung des Reflexionsberichtes nach Beendigung des Praxissemesters 8. Konzept der kollegialen Beratung 6