Leitfaden für die Examensvorbereitung

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Prüfungsstoff: Leitfaden für die Examensvorbereitung Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Abschnitte 1 bis 4 sowie 7. Aus dem Recht der Schuldverhältnisse die Abschnitte 1 bis 7 sowie der Abschnitt 8 ohne die Titel 2, 11, 15, 18, 19, 25. Aus dem Sachenrecht die Abschnitte 1 bis 3 und 5 sowie der Abschnitt 7 (ohne Rentenschuld); im Überblick der Abschnitt 8 (ohne Pfandrecht an Rechten). Die Bezüge des Familienrechts zum bürgerlichen Vermögensrecht (insbesondere die 1357, 1359, 1362, 1363 bis 1371, 1408, 1589,1626, 1629, 1643, 1664, 1795 BGB). Aus dem Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbengemeinschaft, Wirkungen des Erbscheins. Bürgerliches Recht Strafrecht Öffentliches Recht Allgemeine Lehren und Allgemeiner Allgemeiner Teil des Verfassungsrecht (ohne Notstands- Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Überblick: Juristische Personen). Strafrechts (mit Konkurrenzen, ohne Rechtsfolgerecht), und Finanzverfassungs- im Überblick: Verfas- system). Aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs: aus dem 6. Abschnitt: 113; aus dem 7. Abschnitt: 123, 124, 142, 145 d; 9. und 10. Abschnitt; 14. Abschnitt (ohne 189); 16. Abschnitt; 17. Abschnitt; aus dem 18. Abschnitt: 238 bis 241; 19. bis 21. Abschnitt; 22. Abschnitt (ohne 264, 264 a, 265 b); aus dem 23. Abschnitt: 267, 268, 271, 274, 281; aus dem 27. Abschnitt: 303, 303c; aus dem 28. Abschnitt: 306 bis 306 f, 315 b, 315 c, 316, 316 a, 323 a, 323 c. Aus dem Strafprozessrecht im Überblick: gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahrensgrundsätze; sungsprozessrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen, Rechtsquellen und Normen des Verwaltungsrechts, Handlungsformen der Verwaltung, Teile I bis IV des Verwaltungsverfahrensgesetzes) ohne besondere Verwaltungsverfahren. Im Überblick: Verwaltungsvollstreckungsrecht, Staatshaftungsrecht. Aus dem Besonderen Verwaltungsrecht: Polizeirecht, Baurecht (Recht der Bauleitplanung, Zulässigkeit von Bauvorhaben, bauaufsichtsrechtliche Instrumentarien), Kommunalrecht (ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht). Aus dem Verwaltungsprozessrecht im Überblick: Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Klagearten (einschließlich Normenkontrolle), Arten und Wirkungen von gerichtlichen Entscheidungen, vorläufiger Rechtsschutz. Aus dem Europarecht: Rechtsquellen des Rechts der Europäischen Union; Rechtsnatur, Organe und Handlungsformen der Europäischen Union; Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung.

Aus dem Handelsrecht im Überblick: Kaufleute, Publizität des Handelsregisters, Prokura und Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf. Aus dem Gesellschaftsrecht im Überblick: Recht der OHG und der KG; Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH. Ermittlungsverfahren: Zwangsmittel und Eingriffsbefugnisse, Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft; Hauptverfahren: Beteiligte, Gang des Verfahrens, Beweisrecht, Rechtskraft; Aus dem Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht: Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Bestandsschutz; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis. Kollektives Arbeitsrecht im Überblick: Abschluss und Wirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Aus dem Internationalen Privatrecht: Allgemeiner Teil. Aus dem EGBGB: Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte, Sachenrecht; Recht der Schuldverhältnisse nach den Verordnungen Rom I und II. Aus dem Zivilprozessrecht im Überblick: Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Prozessvergleich, vorläufiger Rechtsschutz. Arten und Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung. Soweit Rechtsgebiete»im Überblick«Gegenstand des Prüfungsstoffes sind, wird die Kenntnis der Systematik und der wichtigsten Rechtsfiguren ohne Einzelwissen verlangt. Achtung: Auch der Prüfungsstoff im Überblick ist nicht zu unterschätzen! Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung JaPrO) vom 8. Oktober 2002-8 Pflichtfächer. Fristen & Termine: Fristende für den Zulassungsantrag für das erste juristische Staatsexamen (zur Orientierung am Bsp. 2017): Für die Prüfung im Frühjahr 2017: am 31. Oktober 2016 Für die Prüfung im Herbst 2017: am 30. Juni 2017. Termin der schriftlichen Prüfung i.d.r. Anfang März bzw. September Termin der mündlichen Prüfung i.d.r. im Juni bzw. Januar Beachte: Bei Einreichung des handschriftlichen Lebenslaufes ist auf eine ordentliche Darstellung zu achten. Insbesondere sollte es auf einem blanken Blatt Papier fehlerfrei (auch ohne Nachbesserungen) geschrieben werden. https://www.justiz-bw.de/pb/,lde/startseite/pruefungsamt/staatspruefung+in+der+ersten+juristischen+pruefung

Freischuss: Ablegung des Examens am Ende des achten Semesters (beachte: Ausnahmen bei Auslandssemestern, Mutterschutzzeiten etc.) (Details: Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung JaPrO) vom 8. Oktober 2002-22 Freiversuch) Pro Statt zwei Versuchen, hat man drei Versuche (sofern man im ersten Versuch durchfällt bzw. nicht zur mündlichen Prüfung antritt) Gefühl der Sicherheit Einblick in den Ablauf eines Examens wer nicht bestanden hat oder einen Verbesserungsversuch anpeilt, weiß, was einen erwartet I.d.R. geringere Durchfallquote und im Schnitt bessere Noten der Freiversuchsteilnehmer als der übrigen Teilnehmer Kontra Kurze Vorbereitungszeit für den Umfang des Stoffes lückenhaftere Sachkenntnis, weniger vertieftes Verständnis und weniger Routine (wegen weniger Probeklausuren) Wissenslücken müssen für das zweite Examen aufgearbeitet werden Psychische Belastung (ggf. Motivationsloch) im Falle des Nichtbestehens Mündliche Prüfung: Zulassung: Ab einem Durchschnitt von 3,75 Punkten im schriftlichen Examen (mindestens in drei Aufsichtsarbeiten ein Schnitt von 4,0, davon eine im Zivilrecht) Zusammensetzung der Endnote: Schriftlich 70 % Mündlich 30 % I.d.R. werden vier Kandidaten gleichzeitig geprüft Dauer: ca. 30 Minuten pro Person Tipp zur Vorbereitung: Es ist empfehlenswert die Vorlesung des prüfenden Professors vor der mündlichen Prüfung zu besuchen und sich den dort behandelten Stoff noch einmal anzugucken. Der Professor beschäftigt sich aktuell mit diesem Themenbereich und ihm werden möglicherweise mehr Fragen hierzu einfallen, als zu anderen Gebieten. (Details: Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung JaPrO) vom 8. Oktober 2002-16, 17, 18) Wiederholungs- und Verbesserungsversuch: Im Falle des Nichtbestehens: Einmaliger Wiederholungsversuch Beim Freischuss gilt das Nichtbestehen wie ein nicht unternommener Versuch Somit verbleiben zwei Versuche! Verbesserungsversuch: Bei Bestehen eines spätestens am Ende des 10. Semesters erfolgenden Versuchs Einmaliger Wiederholungsversuch spätestens am übernächsten Termin Details: Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung JaPrO) vom 8. Oktober 2002-21 23)

Repetitorien: Unirepetitorium: Unterrichtsdauer: 9 13h pro Woche Klausurenkurs (zstl.): 2 Klausuren wöchentlich dienstags nachträgliche Abgabe möglich, samstags Abgabe vor Ort Besprechung und Korrektur der Klausur Kosten: keine Hemmer: Unterrichtsdauer: 7h pro Woche Klausurenkurs (Bearbeitung außerhalb des Unterrichts und Zusendung der gewünschten Korrektur und Lösung) Inklus. 6 Hemmer-Skripte Inklus. der Zeitschrift Life & Law Kosten: 175 205 pro Monat (/ Einmalzahlung: 1.800 2.100 für 11 Monate) Alpmann Schmidt: Unterrichtsdauer: 9h pro Woche Wöchentliche Klausuren (in den Unterricht integriert) Unterrichtsmaterial: Fälle mit Lösungen, Übersichten, Abstrakte Stoffzusammenfassungen Inklus. Zugriff auf Online Karteikarten Inklus. Online - Zugriff Rechtssprechungsübersicht (RÜ) Kosten: 105 220 pro Monat Jacoby: Unterrichtsdauer: ca. 9h pro Woche Systematische Studentenkurse, Fall- Training, Klausurenkurs Inklus. Karteikarten Inkl. Lösungsskizzen und Schemata zum Falltraining Inkl. Ausführlicher Lösung und gründlicher Korrektur der Klausuren Kosten: 157 251 Tipp: Setzt Euch probeweise in alle Repetitorien rein und seht persönlich, mit welchem Repetitorium Ihr am besten zurecht kommt! Beachte: Ihr müsst Euch relativ früh für eines der kommerziellen Repetitorien einschreiben.

Erfahrungsberichte: I. Eigener Studienverlauf Ich habe selbst nach dem 6ten Semester mit dem Rep begonnen. Ich war zwei Semester lang bei Jacoby im Rep und habe danach noch ein Semester Klausuren an der Uni geschrieben und eigenständig gelernt. Dementsprechend habe ich nach dem 9ten Semester Examen geschrieben: Durch ULF hatte ich ein Freisemester, sodass es sich dabei um einen Freiversuch handelte. Im darauffolgenden Semester habe ich dann noch den Verbesserungsversuch wahrgenommen, habe aber direkt mit dem Referendariat begonnen. II. Allg. Beurteilung Ich persönlich fand 3 Semester Vorbereitung genau richtig, insb. weil ich der Meinung bin, dass viele Klausuren nötig sind. Möglich war das aber nur, weil ich relativ zügig mit dem Rep beginnen konnte. Wichtig ist aus meiner Sicht zunächst, dass man sich mit dem Beginn des Rep voll auf die Examensvorbereitung einlässt und akzeptiert, dass man in der Regel 5 Tage in der Woche mit dem Lernen verbringt. Trotzdem ist es aber auch ganz wichtig, dass mind. ein Tag in der Woche frei bleibt. Wer zu viel lernt, sieht irgendwann nicht mehr klar! Weiter sind Klausuren mmn. essentiell. Wer nicht genügend Klausuren schreibt, kann kaum ein gutes Examen schreiben (Ausnahmen gibt es natürlich immer). III. Rep Die Frage des Repetitoriums ist sehr individuell. Ich war deshalb bei Jacoby, weil durch das Karteikartensystem ein gewisses Lernpensum vorgegeben ist. Dadurch hat man sich schnell daran gewöhnt (wie oben beschrieben) auch wirklich 5 Tage in der Woche zu arbeiten. Wichtig ist meiner Meinung nach (Egal welches Rep man besucht), dass man regelmäßig auch an der Uni Klausuren schreibt, insb. weil dort auch oft (aktuelle) Originalklausuren laufen. Hin und wieder war ich auch im Uni-Rep, was aber von den Professoren abhängig war. IV. Freischuss Ich selbst habe den Freischuss nur geschrieben, weil es sowieso gepasst hat. Ich würde jedem empfehlen nur dann ins Examen zu gehen, wenn er auch wirklich bereit ist. Den Freischuss einfach so wahrzunehmen halte ich für gefährlich, da ein nicht bestandenes Examen nicht nur Zeit kostet sondern auch demotiviert. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. V. Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung am Ende ist dann wirklich nur noch Pflicht und es hängt auch etwas vom Glück ab. VI. Fazit Letztlich führen alle Wege zum Examen. Entscheidend ist, dass man den eigenen Weg findet. Dabei hilft ein geregelter Rhythmus. Angefangen bei einem gleichen Arbeitsplatz hin zu einem regelmäßigen Tagesablauf. Die Examensvorbereitung ist sicher hart, aber in jedem Fall machbar.

Wie die Examensvorbereitung bestmöglich genutzt werden kann, liegt im Ermessen jedes Einzelnen. Ein paar Tipps können allerdings die Auswahl aus der scheinbar unendlichen Vielzahl von Angeboten erleichtern. Zweifelsfrei zu empfehlen ist eine Wiederholung des nicht zu knappen Examensstoffes. Aufgrund der Tatsache, dass die Dynamik in einer kleineren Gruppe nicht mit der vorlesungsähnlichen, eher zurückhaltenden Stimmung im universitären Examinatorium zu vergleichen ist, kann ich jedem den Besuch eines privaten Repetitoriums nahe legen. Aus persönlicher Erfahrung kann ich diesbezüglich das Examensrep von Alpmann-Schmidt in der Tübinger Stöcklestraße empfehlen. Neben den wöchentlichen Klausuren und dem meines Erachtens günstigen Unterrichtszeitraums am späten Nachmittag, bietet AS die Möglichkeit auch nur einzelne Rechtsgebiete zu hören, sodass man nicht vor die Wahl alles oder nichts gestellt wird. Der wöchentliche Unterricht wird auf drei mal drei Stunden aufgeteilt, wobei sich die drei großen Rechtsgebiete abwechseln. Die ausgegebenen Materialien bieten zum einen die Möglichkeit, Grundsätzliches mit Hilfe übersichtlicher Zusammenfassungen zu wiederholen und zum anderen das Gelernte in Fällen anzuwenden. Darüber hinaus habe ich in den letzten Wochen vor dem Examen die Crash-Kurse des Hemmer Repetitoriums gebucht. Die Blockveranstaltungen, die im Zivilrecht über drei Tage verteilt andauerten und einem mit bis zu zehn Stunden Unterricht am Tag enormen Input gebracht haben, waren zwar zweifelsohne anstrengend, jedoch konnte auf diese Weise nochmal ein grober Überblick mit Erfahrungswerten des Dozenten geboten werden. Schließlich kann ich jedem Examenskandidaten nur empfehlen bspw. durch die Anfertigung von Lernplänen oder mit Hilfe von Karteikarten eine strukturierte Vorbereitungsphase zu schaffen, ohne sich dabei durch äußere Einflüsse zu sehr verunsichern zu lassen, da unterschiedliche Examenskandidaten auch unterschiedliche Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen. ULF wünscht euch viel Erfolg und starke Nerven bei der Examensvorbereitung!