Deutsche Rentenversicherung Schwaben Adipositas-Reha-Nachsorgegramm SATT (Schwäbische Adipositas Trainings - Therapie) Stand: 01.12.2012 1 Allgemeines... 1 2 Personenkreis... 2 3 Empfehlung von SATT... 2 4 Kriterien für die Empfehlung von SATT... 2 5 Personelle/strukturelle Voraussetzungen für Nachsorgeeinrichtungen... 3 6 Inhalte von SATT... 3 7 Zeitpunkt, Ort, Umfang und Dauer der Nachsorgeleistungen... 4 7.1 Zeitpunkt... 4 7.2 Ort... 4 7.3 Umfang und Dauer... 4 8 Finanzierung... 5 8.1 Therapeutische Leistungen bei SATT - Einzelleistung... 5 8.2 Therapeutische Leistungen bei SATT - Gruppenleistung... 5 8.3 Fahrkosten... 5 9 Verfahren in der Nachsorgeeinrichtung... 6 10 Übersendung des Entlassungsberichtes der Hauptleistung... 6 11 Inkrafttreten... 6 12 Anlage Übersicht... 7 1 Allgemeines Übergewicht und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen entwickeln sich zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem, dem sich auch die Rentenversicherung im Rahmen der Rehabilitation stellen muss. Die Veränderung der Lebensgewohnheiten wie Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung sind wesentliche Elemente der stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation bei Adipositas und deren Folgeerkrankungen. Einen Bewusstseinswandel herbeizuführen benötigt erfahrungsgemäß ausreichend Zeit. Vielfach ist es den Versicherten ohne weitere Hilfestellung nicht möglich, den während der drei- oder vierwöchigen Rehabilitation erarbeiteten Erfolg zu festigen bzw. dauerhaft zu halten. Ohne nachgehende Unterstützung bleibt es häufig bei guten Vorsätzen und die Ergebnisse der Rehabilitation verpuffen. Um dies zu ändern, bietet die Deutsche Rentenversicherung Schwaben ihren Versicherten im Rahmen der sonstigen Leistungen nach 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI die Nachsorgeleistung SATT an. Körperliche Aktivität spielt dabei die Hauptrolle. Das Programm enthält Bewegungstherapie oder medizinische Trainingstherapie an Geräten und ergänzend Ernährungsberatung sowie psychologische Beratung. Wir bitten Sie, im gemeinsamen Interesse zum Wohle Ihrer Patienten und unserer Versicherten von diesem Nachsorgeangebot Gebrauch zu machen. V004 Stand 01.12.2012 Seite 1 von 7
2 Personenkreis Das Nachsorgekonzept AENEAS plus gilt ausschließlich für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, die eine regulär beendete Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach 15 SGB VI (inkl. Anschlussrehabilitation) erhalten haben und im Rahmen der Nachsorge weitere Leistungen benötigen. Die Nachsorgeleistung nach dem AENEAS plus Konzept können Rehabilitanden erhalten, die zu Beginn der Nachsorge a) in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis stehen, d. h. insbesondere für die Dauer der Entgeltfortzahlung, des Krankengeldbezuges, des Übergangsgeldbezuges, insbesondere bei stufenweiser Wiedereingliederung, für die Zeit, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und deshalb Versicherungspflicht nach 3 Satz 1 Nr. 1 SGB 6 besteht, bei Versicherungspflicht wg. Ausübung einer Pflegetätigkeit nach 3 Satz 1 Nr. 1a SGB 6, b) als Selbständige laufend freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten, c) als Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II arbeitsuchend gemeldet sind. Ausschlusskriterien Rehabilitanden, die a) eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder b) nach dem Ende der Hauptleistung mit einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden Tag entlassen werden können keine Nachsorgeleistungen erhalten. 3 Empfehlung von SATT Die Empfehlung wird vom Arzt/der Ärztin der Rehabilitationseinrichtung ausgeschen. Nach Möglichkeit sollte von der Rehabilitationseinrichtung noch während der Hauptleistung der erste Nachsorgetermin vereinbart und auf der Nachsorgeempfehlung (NAS 105) vermerkt werden (vgl. Ziffer 7.1). Neben den Entlassungsdiagnosen sollen auch Ort und Umfang der Nachsorge in der Empfehlung angegeben werden. Zur Festlegung des Ortes der Nachsorge dient das Verzeichnis der möglichen Nachsorgeeinrichtungen (vgl. Ziffer 7.2). Die SATT - Empfehlung gilt als Kostenzusage. 4 Kriterien für die Empfehlung von SATT Der Zugang kann aus allen Hauptleistungen (außer bei Kinderrehabilitationen) heraus erfolgen. Der Schwerpunkt kann dabei auch außerhalb der Inneren Medizin (z. B. orthopädisch, neurologisch, psychosomatisch) liegen. V004 Stand 01.12.2012 Seite 2 von 7
1. Ab einem BMI von 30 kann, ab einem BMI von 35 soll die Einrichtung, welche die Hauptleistung durchführt, die Adipositas-Reha-Nachsorge regelhaft anregen und dem Versicherten eine Empfehlung ausstellen. 2. Bei einem BMI von > 25 kommt SATT ebenfalls zur Anwendung, wenn zusätzlich Diabetes Typ 2 bzw. eine gestörte Glukosetoleranz und/oder Hypertonie vorliegen. Das Ausmaß bereits manifester Begleit- bzw. Folgeschäden am Herz-Kreislauf-System, am Skelettapparat oder an Stoffwechselregulatoren kann auch bei jüngerem Lebensalter einen zusätzlichen, indikationsbegründenden Faktor darstellen. Zusätzlich zu den unter den Ziffern 1. und 2. genannten Voraussetzungen muss in jedem Fall bereits während der Hauptleistung eine adäquate Gewichtsreduktion erfolgt sein. Adäquat bedeutet grundsätzlich eine Gewichtsabnahme von mindestens 4 % des Ausgangsgewichts während einer 3-wöchigen Hauptleistung. Ausnahmen: In Einzelfällen kann auch eine höhere oder geringere Gewichtsabnahme adäquat sein, sofern diese aufgrund der Reha-Dauer oder erschwerender Begleitstörungen, z. B. skeletal bedingter Mobilitätseinschränkungen, angemessen erscheint. Hierüber entscheidet die Ärztin / der Arzt der Rehabilitationseinrichtung. 5 Personelle/strukturelle Voraussetzungen für Nachsorgeeinrichtungen Als Nachsorgeeinrichtungen für SATT kommen alle von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben anerkannten Rehabilitationseinrichtungen in Frage. Die aktuell zugelassenen Nachsorgeeinrichtungen sind in einer Übersicht zusammengefasst, die im Internet unter zur Verfügung steht. www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de 6 Inhalte von SATT Das Nachsorgeangebot ist mit Bezug auf die vorliegende Erkrankung zusammenzustellen und den individuellen Bedürfnissen der Rehabilitanden anzupassen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachsorge ist der Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten und die Einbeziehung des Werks-/Betriebsarztes (sofern möglich). Erstellung, Überprüfung und Anpassung des Nachsorgeplans werden bei Durchführung von SATT von der Leitenden Ärztin / dem Leitenden Arzt oder der Leitenden Physiotherapeutin / dem Leitenden Physiotherapeut unter Beteiligung des Nachsorgeteams vorgenommen. Die SATT-Nachsorge beinhaltet Bewegungstherapie, psychologische Betreuung und Ernährungsberatung. Die Leistungen werden nach Möglichkeit in Gruppen erbracht. Die Bewegungstherapie kann auch an eine AENEAS plus - oder IRENA-Gruppe angegliedert erbracht werden. V004 Stand 01.12.2012 Seite 3 von 7
7 Zeitpunkt, Ort, Umfang und Dauer der Nachsorgeleistungen 7.1 Zeitpunkt Die Nachsorge soll möglichst zeitnah im Anschluss an die abgeschlossene Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen. Die erste Therapieeinheit ist deshalb innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem Ende der Hauptleistung in Anspruch zu nehmen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Nach Ablauf eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung wird die Nachsorgeempfehlung ungültig! Sollte die Frist von einem Monat z. B. wegen fehlender Aufnahmekapazitäten bei den Einrichtungen, einer Erkrankung oder wegen eines geplanten Urlaubs des Versicherten geringfügig überschritten werden, so kann die Gültigkeit von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben auf Antrag des Versicherten oder der Reha-Einrichtung auf bis zu zwei Monate verlängert werden. 7.2 Ort Die Nachsorgeeinrichtung sollte innerhalb einer angemessenen Fahrtzeit erreichbar sein. Die aktuell zugelassenen Nachsorgeeinrichtungen sind in einer Übersicht zusammengefasst, die im Internet unter zur Verfügung steht. www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de 7.3 Umfang und Dauer Die Nachsorge wird in der Regel berufsbegleitend durchgeführt. Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich daher vor allem nach der individuellen Situation des Rehabilitanden und sind von der Nachsorgeeinrichtung so weit als möglich zu berücksichtigen. Die Leistungen sind deshalb auch am späten Nachmittag, in den Abendstunden oder an Samstagen anzubieten. a) Es werden maximal 40 e (Bewegungstherapie, psychologische Beratung, Ernährungsberatung) in einem Zeitraum von höchstens neun Monaten nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbracht. Probezeit Die erste Hälfte der Nachsorge, entweder 4 Monate oder 18 Nachsorgetermine (es gilt die früher erreichte Alternative), ist als Probezeit anzusehen. Die SATT- Nachsorge darf nach Ablauf der Probezeit nur dann fortgesetzt werden, wenn die bisherige Therapie erfolgreich war. Die Probezeit ist als erfolgreich zu betrachten, wenn im zeitlichen Verlauf das Gewicht weiter verringert wurde und bereits bestehende Folgeerkrankungen erkennbar beeinflusst oder deren Manifestation verhindert worden ist. Eine Veränderung in den Lebensgewohnheiten, dem Risiko- bzw. Bewegungsverhalten muss ebenfalls nachweisbar sein. Unterbrechungen im Gesamtzeitraum Unterbrechungen aufgrund von Urlaub oder akuten Erkrankungen der Rehabilitanden sind zulässig. V004 Stand 01.12.2012 Seite 4 von 7
b) Die Nachsorge ist mit folgenden Bestandteilen und Intervallen durchzuführen: Pro Woche sind im Hinblick auf eine langfristige Nachsorge höchstens zwei e für Bewegungstherapie einzuplanen. Zusätzlich sollte einmal Monat psychologische Betreuung oder Ernährungsberatung vorgesehen werden. Diese Nachsorgeleistungen werden alternierend erbracht. Monat 1: Monat 2: 8 e Bewegungstherapie 8 e Bewegungstherapie 1 psychologische Beratung 1 Ernährungsberatung etc. c) Die Nachsorgetermine umfassen je 120 Minuten. Werden diese nicht als Gruppentherapie ausgeführt, reduziert sich Dauer auf 60 bzw. 50 Minuten bei den beratenden Leistungen. 8 Finanzierung 8.1 Therapeutische Leistungen bei SATT - Einzelleistung Bis zu einer Gruppengröße von drei Patientinnen/Patienten, werden die Leistungen Nachsorgetermin wie folgt vergütet: Bewegungstherapie Psychologische Betreuung Ernährungsberatung = 32,00 Euro (120 Minuten) = 44,00 Euro (50 Minuten) = 28,00 Euro (60 Minuten) Mit diesen Beträgen sind auch die Erstellung der Nachsorgedokumentation, notwendige Aufnahme- und Abschlussgespräche, sowie alle Nebenleistungen abgegolten. 8.2 Therapeutische Leistungen bei SATT - Gruppenleistung Ab einer Gruppengröße von vier Patientinnen/Patienten, werden die Leistungen Nachsorgetermin wie folgt vergütet: Bewegungstherapie Psychologische Betreuung Ernährungsberatung = 26,00 Euro (120 Minuten) = 28,00 Euro (120 Minuten) = 28,00 Euro (120 Minuten) Mit diesen Beträgen sind auch die Erstellung der Nachsorgedokumentation, notwendige Aufnahme- und Abschlussgespräche, sowie alle Nebenleistungen abgegolten. 8.3 Fahrkosten Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben die Auszahlung eines pauschalen Fahrkostenzuschusses von 5 Euro Behandlungstag beantragen. Der Fahrkostenzuschuss wird nicht von den Nachsorgeeinrichtungen verauslagt, sondern ausschließlich von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben an die Nachsorgeteilnehmer ausgezahlt. V004 Stand 01.12.2012 Seite 5 von 7
Hinweis: Die Abrechnung und Auszahlung des Fahrkostenzuschusses ist erst nach Abschluss der Nachsorge möglich, weil erst dann feststeht, für wie viele Therapietage die Versicherten tatsächlich einen Anspruch geltend machen können. 9 Verfahren in der Nachsorgeeinrichtung Die Nachsorgeeinrichtung unterrichtet die Deutsche Rentenversicherung Schwaben über den Beginn der Nachsorge (Formular NAS 205). Nach dem Abschluss der Nachsorgeleistung ist das Ergebnis in der Abschlussdokumentation darzustellen und der Deutschen Rentenversicherung Schwaben sowie mit Einverständnis des Versicherten (Formular NAS 105) auch dem behandelnden Arzt zu übersenden. Die Abschlussdokumentation enthält folgende Bestandteile: Prä- / post-vergleich der Befund und Funktionsveränderung unter Berücksichtigung des Eingangsbefundes Leistungsdaten nach KTL Besonderheiten im Verlauf (zum Beispiel Therapieumstellung, Unverträglichkeit, Abbruch, Erhöhung der Therpieeinheiten bis zur max. zulässigen Anzahl) Empfehlungen an den Versicherten (zum Beispiel Selbsthilfe, Herzsportgruppe, Psychotherapie) Einschätzung der Arbeitsfähigkeit (Status, gegebenenfalls Prognose) (sofern ärztliche Leitung vorhanden) 10 Übersendung des Entlassungsberichtes der Hauptleistung Auf Anforderung der Nachsorgeeinrichtung übersendet ihr die Reha-Einrichtung, welche die Hauptleistung erbracht hat, den Entlassungsbericht, sofern die Zustimmung des Versicherten vorliegt. 11 Inkrafttreten Das vorliegende Konzept gilt ab 01.12.2012. V004 Stand 01.12.2012 Seite 6 von 7
12 Anlage Übersicht Leistungen (Kombination aus Bewegungstherapie, Ernährungsberatung und psychologischer Beratung obligat) bis zu 3 Rehabilitanden (= Einzelleistung falls Gruppenstärke nicht erreicht wird) Dauer in Minuten Vergütung Anzahl Zeitraum/ Rhythmus Bewegungstherapie 120 32,00 2 Woche, z. B. in Form von KG am Gerät 120 26,00 2 Woche, (Angliederung an IRENA- Gruppe möglich) 120 28,00 1 jeden zweiten zur Ernährungs-beratung Verhaltenstherapeutisch orientierte psychologische Betreuung angewandte alltagsbezogene Ernährungsberatung Insgesamt: 50 44,00 1 jeden zweiten zur Ernährungsberatung 60 28,00 1 jeden zweiten zur psycholog. Beratung 40 innerhalb von 9 Monaten ab dem Ende der Leistung zur med. Reha (Hauptleist.) Probezeit beachten ab 4 Rehabilitanden (= Gruppe) Dauer in Minuten Vergütung Anzahl Zeitraum/ Rhythmus 120 28,00 1 jeden zweiten zur psycholog. Beratung 40 innerhalb von 9 Monaten ab dem Ende der Leistung zur med. Reha (Hauptleist.) Probezeit beachten V004 Stand 01.12.2012 Seite 7 von 7