www.pwc.co.nz Mai 2015
Einfache Steuerstruktur Steuersysteme für Unternehmen ausgerichtet Breite Grundlage für eine niedrige Steuerlast - niedrige individuelle Einkommenssteuer - Mehrwertsteuer 15% (einheitlicher Steuersatz) - keine Lohn Steuern (nur ACC und Kiwisaver) - keine Steuer auf Kapitalvermögen (Australien bis zu 30%) - keine Stempelsteuer - keine Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Schenkungssteuer 4 Jahre Steuerbefreiung für Überseeeinkommen für neue Migranten Attraktive Steuersätze für Non-Residence Besteuerung auf Vertrauensbasis 2
Struktur-Optionen: Nicht viel Spielraum für Steuerplanung Einzelunternehmer - Höchster Grenzsteuersatz (über $ 70k): 33% (Australien: 45%) Unternehmen / Niederlassung (haftungsbeschränkt) - Steuersatz: 28% (Australien: 30%) - Dividenden, die an nicht unternehmenische Aktionäre gezahlt werden, erhalten 5% Aufschlag Limited Partnership (Flow-Through) - Besteuerung auf Partnerebene (d.h. Personen / Trusts: 33%) Trust (Vermögensschutz) - Steuersatz: 33% (Australien: 45%) 3
Finanzamt Einfache Kooperation Risikoprüfungen und Audits zur Verteidigung der Steuerbasis bzw. Steuermessungsgrundlage - unregelmäßig - Je nach Risikoprofil und Industrie - Erhöhtes Risiko, wenn steuerliche Verlustposition vorhanden Selbsteinschätzungssystem 4
Zinsen und Bußgelder Hohe Zinsrate: 9.21% auf unterbezahlte Steuern nur 2.63% überbezahlte Steuern Bußgelder - Bußgeld für verspätetes Einreichen ($50 bis $500 pro Einreichung) - Verspätungszuschlag - Ausfall Bußgeld Steuer Vermittler - Anerkannt durch das Finanzamt - Geldeinbehalt auf sicheren Konten der Staatsbanken - Signifikante Zinsersparnisse (zahlen 6% und erhalten 5%) - Bußgeldeinsparungen 5
Rückführung von Geldern Keine Doppelbesteuerung (DBA mit Deutschland) Vorsicht mit Ausschüttungen bei Liquidation: - Keine zusätzlichen Steuern auf Dividenden, sofern diese der Aktiengesellschaft unterstellt sind - Kapitalausschüttungen ASC sind steuerfrei - Ausschüttungen bei der Liquidation aus Kapitalgewinne - NRWT zu zahlen(für Deutschland reduziert zu 15%) 6
Immobilientransaktionen Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne (falls auf Kapitalkonto gehalten) Anlageimmobilien - Mietrenditen relativ hoch - Zinsen auf Finanzierungs Selbstbehalt (je nach Unterkapitalisierung) - Kein Abschreibungen Gebäude (für steuerliche Zwecke), aber Spielraum für Aufbau-Ausbau Abzüge 7
Rechnungswesen allgemeine Anmerkungen Standard Bilanzstichtag: 31. März - Kann geändert (z.b. für Tochtergesellschaften, Ausrichtung deren Niederlassungen am Bilanzstichtag der Muttergesellschaft) werden; bedarf der Genehmigung des Finanzamts und Gesellschaftsamts - Staatlicher Bilanzstichtag: 30. Juni (ausgerichtet an Landwirtschaft) Aufbewahrung der Aufzeichnungen in NZ - Genehmigung für Auslagerung der Aufzeichnungen durch das Finanzamt notwendig Auflegbwahrungspflichten - Allgemeine Anforderung: 7 Jahre - Verjährung Finanzamt: 4 Jahre 8
Finanzberichterstattung Tochtergesellschaften / Niederlassungen in Übersee - bisher immer eine Verpflichtung einen geprüften NZ IFRS konformen - Abschluss im Einklang mit den Gesellschaftsamt einzureichen Große Tochtergesellschaften / Niederlassungen in Übersee - Groß: (> 20 Mio. $ Vermögenswerte oder> 10 Mio. $ Umsatz im vorangegangenen zwei Jahre): Prüfungsverpflichtung eines NZ IFRS - konformen Abschluss und Hinterlegung bei Gesellschaftamt (einfachere und weniger umfangreiche Offenlegung erforderlich als in Deutschland) Kleine Tochtergesellschaften / Niederlassungen in Übersee - Minimale Anforderungen des Finanzamtes (z.b. Unterstützung der Zahlen eingerecht in der Steuererklärung) 9