ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. AWO- Kreisverband Schwerin- Parchim e.v.

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Transkript:

ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung AWO- Kreisverband Schwerin- Parchim e.v.

Menschenhandel Darunter versteht das deutsche Strafrecht: -Die Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit einer Person in einem fremden Land - zum Zwecke der Ausbeutung in der Prostitution oder in Sklaverei, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, oder Arbeit Frauen sind neben Kindern, billigen Arbeitskräften, menschlichen Organen und Behinderten (als Bettler) seit Jahren sog. Verkaufsschlager. Sie werden in Bordellbetrieben und Bars, als Katalogbräute mit Umtauschmöglichkeit oder in Scheinehen zu Opfern kommerzieller und sexueller Ausbeutung benutzt. Zweck der sexuellen Ausbeutung 232 -Prostitution im Bordell, Wohnung, Strich -Pornoindustrie - Ehen -V.a.m. Zweck der Arbeitsausbeutung 233 -Putz- und Haushaltshilfen -Kindermädchen -Pflegekräfte - Servicekraft in Gastronomie - Au Pair -Diplomatenhaushalte -Bauarbeiter -Erntehelfer -V.a.m

Zahlen -Die Zahlen sind umstritten; Schätzungen sprechen von mehr als 200. 000 Frauen die in Deutschland aufgrund von Täuschung und Zwang Deutschland leben und arbeiten - BKA 2011: 482 Ermittlungsverfahren wg. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen; 640 Opfer; 94% weibl -Rund 20% Opfer sind deutsche, rund die Hälfte der Opfer Osteuropäer, Steigerung Nigerianerinnen - 56% Schwerpunkt liegt unter 21 jährigen -753Tatverdächtige, -http://www.bka.de/de/themenabisz/deliktsbereiche/menschenhandel/lagebilder/lagebilder node.html? nnn=tru e -TIP- Report: USA- Zahlen aus BKA Lagebericht und Ergänzungen, Schätzungen ergänzt

Schätzung der ILO, Juni 2012 (Zeitraum 2002-2012) weltweit 18,7 Millionen Menschen in Zwangsarbeitsverhältnissen aus der Privatwirtschaft: 4,5 Millionen Personen (22%) von sexueller Ausbeutung betroffen 14,2 Millionen (68%) von Arbeitsausbeutung betroffen (Sektoren sind Haushalt, Landwirtschaft, Baugewerbe) 55% Frauen und Mädchen 45% Männer und Jungen 5,5 Millionen der Betroffenen sind unter 18 Jahre

Bericht der UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) vom 12.12.2012 (Zeitraum 2007-2010 in 132 Staaten) 55 60 % Frauen 27 % Kinder und von ihnen wiederum 2/3 Mädchen verbreiteste Form ist die sexuelle Ausbeutung, danach Zwangsarbeit Täter sind mit 68 % überwiegend männlich

Zielgruppe ZORA richtet sich MV-weit an Menschen, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel geworden sind: deutsche Frauen und Ausländerinnen, die durch Gewalt, Drohung, Ausnützung ihrer starken Abhängigkeit oder durch Täuschung zur Prostitution in M/V angehalten werden Migrantinnen, die durch Heiratshandel oder Handel in Arbeitsverhältnisse hierher gebracht wurden und unter Bedingungen starker Ausbeutung leben müssen sowie junge Frauen und Mädchen die von Zwangsheirat bedroht sind. Nationale und internationale Organisationen, Beratungsstellen und Institutionen, die in diesem Feld arbeiten, sowie Betreuerinnen und HelferInnen, die unsere Arbeit unterstützen (ÄrztInnen, DolmetscherInnen, Anwälte/Anwältinnen, )

Was macht ZORA? Einzelbegleitung: - Dezentrale Krisenintervention - Beratung, Begleitung, Unterbringung - Stärkung, Stabilisierung des Selbstvertrauens - Unterstützung bei der Planung der eigenen Situation und Entscheidungsfindung (Rückreise oder Aussage) - Prozessbegleitung - Hilfe/ Begleitung bei Behördengängen - Sicherung der existenziellen Grundbedürfnisse - Unterstützung bei der Organisation medizinischer Hilfestellung - Umfassende Unterrichtung der Rechtsstellung

Mit wem arbeitet ZORA? -Enge Kooperation mit Institutionen, Behörden und Einrichtungen (Polizei, Ausländerbehörde, SA, JA, OA) - Unterbringungen im ganzen Bundesland, in Zusammenarbeit mit Freien Trägern, Kirchengemeinden, Wohnungsgesellschaften, Frauenvereinen u.a. - Aktivierung und Sensibilisierung von Dolmetscherinnen und Rechtsanwältinnen - Gewinnung von Mitstreiterinnen zur Unterstützung bei länger währender Begleitung von Opfern - Hilfenetzwerk im Bundesland und länderübergreifend Wie können wir noch mehr Frauen erreichen?

Lebenssituation Asylbewerberunterkunft/ Schutzwohnung etc. Ungeklärter und unsicherer Aufenthalt Mangelnde Sprachkenntnisse Finanzielle Abhängigkeit, Sozialhilfe etc. Einsam, kennt die Kultur des Landes nicht Angst vor den Behörden Fern von der Familie und der Heimat Isolation

Psychosoziale Angebote von Hilfen Rahmenbedingungen für Vertrauensverhältnis schaffen: Unterbringung, Aufenthalt, finanzielle Absicherung, Dokumente Psychosoziale Betreuung- Schwerpunkt: Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Stärkung des Selbstvertrauens, Förderung von Eigenverantwortung, medizinische und Therapeutische Hilfe vermitteln, Gesprächsangebote, Anwaltliche Hilfe

Asylgesetzgebung Oftmals erhofft sich der Kostenträger oder die Ermittlungsbehörden eine schnelle und zielorientierte Hilfe, die von der Traumatisierten gar nicht erfüllt werden kann Oft fehlt die Zeit, dass Traumatisierte sich auf die Rückkehr in ihr Land vorbereiten können Oft nach Aussage keinen Aufenthalt für Opferzeuginnen

Umgang mit Opfern nach dem AufentG Razzia/ Polizei Kontrolle Beruhigung/Stabilisierungsphase 50 (2a) AufentG Zeugin im Prozess Weigerung als Zeugin Aufenthaltserlaubnis 25 (4a) Hauptverhandlung Rückreisevorbereitung Ausreise Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Gefährdung im Heimatland 25 AufentG

Die Alimentierung AsybLG: -grundsätzlich: 1Abs.1 sind Berechtigte, die sich tatsächlich hier aufhalten und - Betroffene des MH sind berechtigt gemäß 1Abs.1 Nr. 3 wenn diese eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4a haben SGB II -Gemäß 7 SGB II sind Berechtigte folgende Personen: -15. LJ. Vollendet - erwerbsfähig -Hilfebedürftig -Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland -Zusätzl. Voraussetzung bei Ausländerinnen: Arbeitserlaubnis nach 8Abs. 2 SGBII ist bei neuen EU Ländern erforderlich

Die neuen Herausforderungen - Angehörige - Lebenssituationen von Prostituierten- allgemeine multiple Problemlagen- Anlaufstelle - niedrigschwelliges Angebot im Milieu weitergeben - Netzwerke weiterhin pflegen und erweitern -Prävention- Loverboy Masche - Informationstage/ Workshops an Polizei/ Richter Schulen -Social Network? Als Medium um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und/ oder auch Klientinnen zu erreichen? -Themen wie die Arbeitsausbeutung mehr Aufmerksamkeit widmen?

Kontakt ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung Email Adresse: ZORA@awo-schwerin.de Tel: 0385/521 32 20 Mobil:0174/920 75 61 Fax: 0385/521 32 20 Postfach: 11 01 34, 19001 Schwerin Ansprechpartnerin: Nicole Asbrock