Von der Metaethik zur Moralphilosophie: R. M. Hare Moralisches Begründen und die Folgen ( )

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Transkript:

TU Dortmund, Wintersemester 2009/10 Institut für Philosophie und Politikwissenschaft C. Beisbart Von der Metaethik zur Moralphilosophie: R. M. Hare Moralisches Begründen und die Folgen (14.12.2009) 1 Ein moralisches Problem Zur Einleitung haben wir ein moralisches Problem diskutiert, das auch im Mittelpunkt eines Vortrags in unserem philosophischen Kolloquium stand (Prof. Dr. S. Gosepath, 9.12.2009). Die Frage ist, ob wir moralischerweise Menschen helfen sollten, die sich in absoluten Notlagen befinden (Beispiele für Notlagen etwa: Armut, Tsunamis). Einiges spricht natürlich dafür. Folgende eher skeptische Gesichtspunkte wurden aber u.a. auch genannt: 1. Es kann nicht sein, dass wir so lange helfen sollten, bis wir selbst hilfsbedürftig sind. 2. Hilfe ist manchmal kontraproduktiv, wenn sie zum Beispiel de facto verbrecherische Regimes begünstigt. 3. Was ist angemessene Hilfe: Geld, Einwirken auf politische Strukturen? 4. Hilfe ist nur dann geboten, wenn die Notlage nicht selbst verschuldet ist. 2 Hare zum moralischen Begründen Bei der Auseinandersetzung um die Hilfe in Not haben wir ein moralisches Problem diskutiert und dabei auch versucht, bestimmte moralische Urteile zu begründen. Hare hat nun ein Modell moralischer Begründung vorgelegt, das wir in der letzten Sitzung in Grundzügen kennengelernt haben. Das Modell ist attraktiv, weil es ganz wesentlich von den Eigenschaften der moralischen Sprache und ansonsten von nicht viel Gebrauch macht. Nach Hare ist moralisches Begründen eine Art Forschungsprozess (FV 6.2). Versuchsweise wird ein moralisches Urteil aufgestellt. Dann wird universalisiert, d.h. das allgemeine Prinzip, das hinter dem moralischen Urteil steht, wird formuliert. Dann wird gefragt, ob man dieses allgemeine Prinzip akzeptieren kann oder ob es mit den Neigungen, die man hat, kollidiert. Dabei ist nicht nur zu beachten, was das Prinzip in der aktuellen Situation bedeutet, sondern auch was es in allen möglichen Situationen impliziert. Immer wenn wir das Prinzip in einer bestimmten Situation nicht akzeptieren können, weil es dem widerspricht, was wir wollen, wird das Prinzip und damit auch das Moralurteil begründeterweise verworfen. Wenn wir uns überlegen, ob wir das Prinzip akzeptieren können, und dieses in allen möglichen Situationen anwenden, um zu sehen, was es bedeutet, dann wenden wir es insbesondere auf Situationen an, in denen wir die Rolle ausfüllen, die in der Wirklichkeit ein anderer Interaktionspartner ausführt. Im Zusammenhang des Prinzips: Gläubiger sollten ihre Schuldner ins Gefängnis werfen, sofern diese nicht zahlen müssen wir uns also zum Beispiel überlegen, ob wir diesem Prinzip auch dann zustimmen können, wenn wir die Rolle des Schuldners einnehmen. 1

Die Goldene Regel besagt, dass man einem anderen das nicht tun sollte, was man sich selbst nicht wünscht. In einer umgangssprachlichen Formulierung lautet sie: Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Die Goldene Regel wird auch in der Bibel erwähnt. Hares Begründungen folgen der Logik der Goldenen Regel. Aus der Perspektive Hares könnte man daher sagen, dass er die Goldene Regel aus der Sprache der Moral heraus begründet. Voraussetzungen dafür, dass eine moralische Begründung funktioniert, sind nach Hare: die Eigenschaften der moralischen Sprache; Tatsachenwissen; Vorstellungsvermögen; Neigungen. 3 Erweiterungen von Hares Begründungsmodell Bisher hatte Hare sein Begründungsmodell nur in sehr einfachen Fällen erprobt. Im folgenden erweitert Hare sein Begründungsmodell. Erweiterung 1: Verschiedene Neigungen. Bisher hatte Hare nur Fälle betrachtet, in denen alle Betroffenen dieselben Neigungen haben. Das muss aber nicht so sein. In Fällen mit verschiedenen Neigungen besteht nun zunächst die Gefahr, dass Hares Modell nicht so funktioniert, wie man es hoffen möchte. Das macht Hare am sog. Trompeter- Beispiel klar. Ein Trompetenliebhaber (B) möchte gerne in seiner Wohnung Trompete üben, obwohl direkt nebenan A Platten mit klassischer Kammermusik hört. B betrachtet nun das Urteil, dass er Trompete spielen sollte. Das universelle Prinzip hinter diesem Urteil könnte man etwa wie folgt formulieren: Man sollte Trompete spielen, auch wenn jemand nebenan Kammermusik hören will. Diesem Prinzip kann B jedoch scheinbar auch für den Fall zustimmen, dass er in As Lage ist, denn an As Stelle würde B sich ja darüber freuen, wenn nebenan jemand Trompete spielt. Intuitiv würden wir aber hoffen, dass das Moralurteil, B sollte Trompete spielen, zurückgewiesen werden kann. Hare zufolge muss B jedoch das Urteil, B sollte Trompete spielen, zurückweisen. Nach Hare muss B nämlich, wenn er sich überlegt, ob er dem allgemeinen Prinzip zustimmen kann, auch Fälle betrachten, in denen er As Neigungen hat und an As Stelle ist. In einer solchen Situation würde B natürlich dem Prinzip nicht zustimmen. Eine Situation, in der B A s Neigungen hat, muss B deshalb betrachten, weil er das Prinzip insgesamt, und das heißt insbesondere für alle möglichen Situationen akzeptieren soll, und eine mögliche Situation besteht eben darin, dass B A s Neigungen hat. Hare könnte an dieser Stelle auch etwas anders argumentieren (und scheint das teilweise auch zu tun; 7.1): Wenn B Trompete spielt, obwohl das A nebenan beim Musikhören stört, dann setzt er sich über die Interessen anderer hinweg. Man kann nun fragen, ob das Moralurteil, man sollte sich über Interessen anderer hinwegsetzen, für B zustimmungsfähig ist. Offenbar wird B aber aus der Perspektive von anderen Menschen dem Prinzip, B sollte sich über die Interessen anderer hinwegsetzen, nicht zustimmen. Daher muss er das Prinzip und sein ursprüngliches Moralurteil ablehnen. Wie freilich die Interessen anderer zu berücksichtigen sind, folgt daraus noch nicht. Erweiterung 2: Mehrere betroffene Personen. In den bisherigen Beispielen waren immer nur zwei Personen durch eine Handlung betroffen. Daher reichte es, wenn sich derjenige, der ein moralisches Urteil fällen wollte, das dahinter liegende Prinzip aus den Perspektiven der beiden Beteiligten akzeptieren konnte. Es fragt sich nun aber, wie man mit Mehrpersonen-Fällen umgehen muss. Hare kommt auf Fälle mit mehreren Betroffenen über einen Einwand zu sprechen, den er sich in 7.2 stellt. Dort diskutiert er folgendes Beispiel: Ein Richter stellt das Mo- 2

ralurteil auf, dass er einen angeklagten Verbrecher zu einer Strafe verurteilen sollte. Wir wollen annehmen, dass der Verbrecher in der Tat nach dem Gesetz schuldig ist. Man könnte nun versuchen, den Richter zu einer begründeten Zurücknahme seines Urteils zu bewegen. Denn die Universalisierung des Urteils würde bedeuten, dass jeder, der sich in der Position des Richters befindet, in Umständen, die den betrachteten in relevanter Hinsicht ähnlich sind, den Verbrecher verurteilen sollte. Dieses Prinzip würde aber für den hypothetischen Fall, dass unser Richter die Position des Verbrechers innehat, implizieren, dass unser Richter zur Strafe verurteilt wird, und dem könnte unser Richter nicht zustimmen. Es scheint daher, dass man moralische Urteil des Richters begründet zurückweisen kann. Das ist aber kontraintuitiv, denn intuitiv finden wir das Moralurteil des Richters richtig. Hares Begründungsmodell scheint daher zum falschen Ergebnis zu kommen. Das ist der Einwand, den Hare diskutiert. Hare wehrt sich gegen diesen Einwand, indem er geltend macht, dass es sich um einen Fall handelt, in dem mehr als zwei Personen von einer Handlung (hier der Verurteilung des Verbrechers) betroffen sind. Offensichtlich haben auch andere Menschen ein Interesse daran, dass der Verbrecher verurteilt wird, zum Beispiel weil er so nicht neue Verbrechen begehen kann und weil so andere potentielle Verbrecher abgeschreckt werden. Hares Idee ist also zu sagen, dass sein Begründungsmodell bisher nur für bilaterale Fälle entwickelt wurde und daher nicht so einfach auf multilaterale Fälle übertragen werden kann, wie das in dem Einwand versucht wird. Für Hare stellt sich daher die Aufgabe, sein Begründungsmodell korrekt auf multilaterale Fälle zu verallgemeinern. In 7.3 sagt er einiges dazu. Er betrachtet im Kern zwei Beispiele. In einem ersten Beispiel geht es um die Verteilung von Schokolade an drei Personen, die alle Schokolade mögen. Hare verteidigt in diesem Fall das moralische Urteil, dass man allen denselben Anteil Schokolade geben sollte, sofern es keine relevanten Unterschiede zwischen den Personen gibt. Dieses Urteil folgt aus der Universalisierbarkeit. Denn diese erfordert es, dass in moralischen Urteilen gleiche Fälle gleich behandelt werden. Genauso wie man zwei Bilder nicht unterschiedlich bewerten kann, wenn man ansonsten keine relevanten Unterschiede zwischen ihnen angeben kann (SM 5.2), so kann man auch das Geben von Schokolade an mehrere Personen nicht unterschiedlich bewerten, wenn man keine relevanten Unterschiede zwischen den Personen angeben kann. Hare diskutiert dann eine kleine Variation seines Beispiels. Darin mag eine der drei Personen keine Schokolade. Hare zufolge ist nun das Moralurteil zustimmungsfähig, dem zufolge die Schokolade gleich auf die beiden anderen Personen aufgeteilt werden sollte. Der Universalisierung dieses Moralurteils kann man auch für den Fall zustimmen, dass man die Person ist, die leer ausgeht, denn wenn man sich in der Lage dieser Person befände, würde einem Schokolade nichts bedeuten. Insgesamt sagt Hare, dass sein Begründungsmodell zu einer Auffassung führt, in der jede Person in moralischen Fragen gleich zählt. Hare stellt eine Nähe zum Slogan Jedermann zähle als einer, keiner mehr als einer (7.3, S. 138, von Mill Bentham zugeschrieben). Dass Personen im Prinzip gleich behandelt werden sollten, kann aber noch nicht alle Fragen der Ethik lösen. Insbesondere fragt sich, wie moralische Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen aussehen sollten. Hare hofft offenbar, dass diese Fragen letztlich beantwortet werden können. In 7.4 nennt er einige Probleme, die in dieser Hinsicht noch zu lösen sind. Die meisten Probleme betreffen die Frage, wie Wünsche unterschiedlicher Personen zusammengenommen oder gegeneinander abgewogen werden können, um zu einer moralisch befriedigenden Lösung zu kommen. 1. Hare geht offenbar davon aus, dass bei Konflikten zwischen Wünschen die Stärke 3

von Wünschen entscheidend ist. Wenn das so ist, dann fragt sich, wie man die Stärke von Wünschen vergleichen oder quantifizieren kann. Nach Hare hat dieses Problem eine begriffliche und eine empirische Komponente. 2. Ein weiteres Problem ist, ob wir alle Personen oder stattdessen alle Wünsche, die gleich stark sind, gleich berücksichtigen sollten. In bestimmten Fällen läuft das nicht auf dasselbe hinaus. Hare konstruiert folgendes Beispiel: Zwei Personen wollen ein Glas Wasser; A braucht es, um zu überleben, B nicht; aber B s Wunsch nach dem Glas Wasser ist stärker. Wenn wir nur nach der Stärke der Wünsche gehen, dann scheint man B den Vorzug geben zu müssen; aber damit werden die Personen A und B in gewisser Hinsicht nicht gleich behandelt. Wenn man die Personen gleich gewichtet, dann sollte nach Hare eher A das Glas Wasser bekommen. 1 3. Zu fragen ist auch, ob im Zweifelsfall die größere Wunschbefriedigung weniger oder die kleinere Wunschbefriedigung von mehr Leuten vozuziehen ist (Hares Beispiel: Wenn Hans aus dem Chor ausgeschlossen wird, dann sind die meisten befriedigter, nur Hans ist es nicht. Sollte man Hans nun aus dem Chor ausschließen?). 4. Es ist zu fragen, ob wirklich alle Wünsche nur nach ihrer Stärke zu berücksichtigen sind oder ob man hier qualitative Unterschiede macht. Zum Beispiel könnte man sagen, dass antizoziale Wünsche (Wünsche, die nur darauf ausgerichtet sind, dass sich die Wünsche anderer nicht erfüllen) für moralische Fragen ausgeschlossen werden. 5. Ein weiteres Problem besteht in der Frage, ob nur Wünsche, die jemand gegenwärtig hat, berücksichtigt werden sollten, oder ob man auch Wünsche in Rechnung stellen sollte, die erst in der Zukunft bestehen werden (alles 7.4). 4 Präferenzutilitarismus Hares Überlegungen zeigen an dieser Stelle Affinitäten zu einer moralischen Theorie, nämlich zum sogenannten Präferenzutilitarismus. Die Nähe zum Utilitarismus wird in 7.3 auf S. 138 explizit bemerkt; in MD bekennt sich Hare deutlicher zum Präferenzutilitarismus. Der Präferenzutilitarismus ist eine Theorie, die angibt, wann eine Handlung richtig ist (d.h. was wir moralischerweise tun sollten). Wie jede Form von Utilitarismus geht auch der Präferenzutilitarismus davon aus, dass stets diejenige Handlung richtig ist, die (unter allen vorliegenden Handlungsoptionen) den Gesamtnutzen maximiert. Der Gesamtnutzen kann dabei berechnet werden, in dem man den Nutzen für jede Person aufaddiert. 2 Der Präferenzutilitarismus geht nun davon aus, dass Nutzen in Wunscherfüllung besteht. Insgesamt gilt also: 1 Dieses Beispiel wirft auch folgende Frage auf: Sollen wir die absolute oder die relative Stärke von Wünschen berücksichtigen? Absolut gesehen ist B s Wunsch stärker, aber innerhalb der Wünsche von B wird der Wunsch nach dem Wasser nur relativ wenig Gewicht haben. A s Wunsche dürfte hingegen sein stärkster Wunsch sein. Wenn die absolute Wunschstärke zählt, dann sollte B das Glas Wasser bekommen; wenn die Wunschstärke relativ zur Stärke der anderen Wünsche, die man hat, zählt, dann sollte A das Wasser bekommen. 2 Manchmal bildet man auch den Durchschnittsnutzen, was in den meisten Fällen aber keinen Unterschied macht. 4

Pr Eine Handlung ist genau dann richtig, wenn sie insgesamt die maximale Wunscherfüllung mit sich bringt. Die gesamte Wunscherfüllung ist je größer, je mehr Wünsche erfüllt werden, und je stärker diese erfüllten Wünsche sind. Zur Erläuterung: präferieren heißt vorziehen; wenn ich A gegenüber B vorziehe, dann ist mein Wunsch nach A stärker als der nach B. Der Präferenzutilitarismus wurde im Zusammenhang der formalen Entscheidungstheorie entwickelt und präzisiert. Es gibt eine ganze Reihe von Problemen mit dem Präferenzutilitarismus. Unter anderem ist zweifelhaft, ob man die Wünschstärken unterschiedlicher Personen überhaupt vergleichen kann. Kontraintuitiv erscheint es auch, beim Präferenzutilitarismus antisoziale Präferenzen zu berücksichtigen. Wenn jemand etwa einen starken Wunsch hat, dass die Wünsche einer anderen Person nicht erfüllt werden, dann erscheint fraglich, ob man diesen starken Wunsch wirklich berücksichtigen sollte. Ein anderes Problem, das genannt wird, ist die Überforderung des Akteurs durch den Präferenzutilitarismus. Es wird häufig behauptet, dass der Akteur dem Präferenzutilitarismus zufolge vor jeder Handlung für jede Handlungsoption das Ausmaß der Wunscherfüllung berechnen muss, was ihn natürlich überfordern würde. Hare hat in MD zu diesem Problem Stellung genommen und einen Zwei-Ebenen-Utilitarismus entwickelt. Einige Utilitaristen leugnen auch, dass es an dieser Stelle überhaupt ein Problem gibt. 5 Von der Metaethik zur Moralphilosophie? Der Präferenzutilitarismus fällt substantielle moralische Urteile er sagt, was moralisch richtig ist. Hare gelangt zu präferenzutilitaristischen Vorstellungen, weil diese durch sein Begründungsmodell favorisiert werden. Dieses wiederum geht von metaethischen Behauptungen zur moralischen Sprache aus. Diese Behauptungen sollen jedoch nach Hare neutral sein sie sollen keine substantiellen moralischen Urteile (wie sie im Präferenzutilitarismus gefällt werden) enthalten. Nun scheint es aber, dass Hare aus seiner Metaethik irgendwie eine substantielle Moraltheorie herleitet. Man fragt sich, wie das gehen soll. Man kann das Problem schildern, indem man von einer nicht-utilitaristischen Ethik, z.b. der Ethik von Kant (der Ethik des kategorischen Imperativs) ausgeht. Kant würde wohl nicht in Abrede stellen, dass moralische Urteile universalisierbar und präskriptiv sein. Allerdings vertritt Kant eine substantielle Moral, die nicht utilitaristisch ist. Das legt den Verdacht nahe, dass bei Hares Übergang von der Metaethik zu einer substantiellen Moral etwas schief gegangen ist. Um Hare zu entschuldigen, könnte man an dieser Stelle sagen, dass Kant vielleicht neben der Universalisierbarkeit und Präskripitivität moralischer Urteile noch andere Dinge angenommen hat vielleicht hat er metaphysische Annahmen gemacht, um auf seine Ethik zu kommen. Das entkräftet aber noch nicht den Verdacht gegen Hare, denn es fragt sich, wie Hare von seiner Metaethik ohne weitere Annahmen zu einer Moral kommt, die der Kantischen sogar widerspricht. Der Verdacht gegen Hare könnte auch detaillierter begründet werden. So ist das Begründungsmodell von Hare so angelegt, dass es zur begründeten Zurückweisung von Moralurteilen führt. Es ist nicht so klar, dass man nur auf dieser Basis zu einer moralischen Theorie gelangt, die ja positive Moralurteile fällt. Ein weiteres Problem wird am Richterbeispiel deutlich. Hare suggeriert, die Berücksichtigung anderer Betroffener führe dazu, dass das Moralurteil, der Richter sollte den Verbrecher verurteilen, nicht zurückgewiesen werden kann. Allerdings ist nicht klar, wie das gehen soll. Denn wenn man dem hinter dem Urteil liegende Prinzip aus der Position des Verbrechers nicht zustimmt, weil man im Zweifelsfall nicht verurteilt werden will, dann ist das Prinzip 5

damit zurückgewiesen, egal was man aus anderen Positionen zu diesem Prinzip sagen würde. Hares Begründungsmodell legt nahe, dass sozusagen jeder ein Vetorecht gegen ein Moralprinzip hat, wenn er in einer bestimmten Position ist, wo die Anwendung des Prinzips seinem Willen widerspricht. Aber auf dieser Basis gelangt man nicht zu einem Präferenzutilitarismus. Hare würde gegen einige der Einwände sagen, dass er gar nicht versucht, eine moralisch substantielle Position allein aus einer metaethischen Position heraus zu begründen. Er kann etwa darauf verweisen, dass sein Begründungsmodell ja nicht nur die Eigenschaften der moralischen Sprache, sondern auch Neigungen, Vorstellungskraft und Tatsachenwissen voraussetzt. Wir werden uns mit den Problemen, inwieweit man von einer Metaethik auf eine substantielle Moral kommt, noch beschäftigen. 6