Auf dem Weg in die Digitalisierung der Verwaltung EU, Bund und Land expo 2017: Mission: Zukunft Hr. Wieltsch (HMdIS) 21.06.2017, Hanau
Übergeordnete Ziele der Strategie Digitales Hessen Die Strategie Digitales Hessen zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um die Lebensqualität zu steigern und die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes zu fördern. Das Land hat eine Digitalisierungsstrategie mit Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen entwickelt. Übergeordnete Ziele: Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimaveränderung und Energiewende Sicherung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und guter Arbeitsbedingungen Stärkung der Innovationskraft Hessens und Platzierung in der Spitzengruppe europäischer Technologiestandorte Beschreibung der Digitalisierung der Verwaltung im neuen E-Government Masterplan >Digitale Verwaltung Hessen 2020< unter dem Punkt E-Services xx.xx.2016 2
Digitalisierung der Verwaltung Ziel: Digitalisierte Dienstleistungen machen Hessens Verwaltung bürgerfreundlicher, schneller und effizienter. Die Strategie Digitale-Verwaltung-Hessen 2020 ist die Fortschreibung der bisherigen E-Government-Masterpläne. Neue E-Service-Angebote für Bürgerinnen und Bürger verfügbar machen E-Administration optimiert die Verwaltung nach Innen E-Services optimiert die Verwaltung die Ebenen übergreifend für Bürger, Wirtschaft, Vereine/Verbände und fremde Verwaltungen (z. B. Bund bzw. andere Länder) Bürgerbeteiligung und Datenauskunft werden mit elektronischen Plattformen auf Grundlage einer Open-Government - Strategie gestärkt Zusammenarbeit und Kooperationen zwischen Verwaltungsebenen, um Synergieeffekte bei IT-gestützten Verwaltungsprozessen zu erreichen E-Government E-Administration E-Services Open Government Optimierung verwaltungsinterner Prozesse Dienste für Unternehmen und Bürger Offenheit der Verwaltung nach außen xx.xx.2016 3
EU-Verordnung zur Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway) Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung für den Binnenmarkt zu nutzen, um die Vorteile der neuen digitalen Werkzeuge in vollem Umfang auszuschöpfen und die Unternehmen dabei zu unterstützen. Das zentrale digitale Zugangstor soll eine deutliche Verbesserung der Online-Verfügbarkeit, der Qualität und der Zugänglichkeit von Informationen, Hilfsdiensten und Verfahren bringen. Die Zielgruppen sind Unternehmen in der EU, die im Binnenmarkt tätig sind und sich dort bewegen wollen, und Bürgerinnen und Bürger die sich im Binnenmarkt bewegen, leben und arbeiten wollen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet eine Reihe von wichtigen Verfahren vollständig online bereitzustellen. Nach einem vereinbarten Zeitplan auch für grenzüberschreitende EU-Nutzer die Verfahren vollständig bereitzustellen Die Informationen in mindestens einer Amtssprache der Union zusätzlich zur Landessprache zur Verfügung zu stellen. Das OZG sieht, abweichend zum VO-Entwurf der EU (2 Jahre), eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren für die 13 Verfahren vor. 4
Rahmenbedingungen EU Das Zugangstor ziel auf den Zugang zu einer großen Anzahl von an Lebenslagen orientierten Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen/Bürgern und der Wirtschaft ab (Proposal 1024/2012 Single digital gateway to provide information, procedures, assistance and problem solving services and amending Regulation). EU-Bürger EU Informationsservices EU Geburt Studium Umzug Gründung Arbeit Ruhestand Ausübung Geschäftstätigkeit eid EU Lt. eidas Verfahren Verfahren Verfahren Rechte, Pflichten und Vorschriften für Unternehmen und Bürger Geburt Informationsservices EU Studium Ausübung der Geschäftstätigkeit Beantragung Geburtsurkunde Beantragung Studienbeihilfe Registrierung Beschäftigten Umzug Ruhestand Gründung Meldung Adressenänderung Beantragung Personalausweis Zulassung Kraftfahrzeug Beantragung Ruhestands- und Vorruhestandsleistungen Arbeit Beantragung Sozialleistung Anerkennung beruflicher Qualifikationen Registrierung Geschäftstätigkeit (nach Artikel 54 AEUV) Registrierung Arbeitgebers Registrierung Beschäftigten Hilfs- und Problemlösungsdienste: 1. Einheitlicher Ansprechpartner 2. Produktinfostellen 3. Informationsstellen für Bauprodukte 4. Nationale Beratungszentren für berufliche Qualifikationen 5. Gesundheits-Informationsstellen 6. EURES 7. Online-Streitbeilegung
Rahmenbedingungen EU Ein Zugangstor ermöglicht die Nutzung der Online-Ausweisfunktion, um grenzübergreifend Verwaltungsdienstleistungen auf europäischer Ebene online zu ermöglichen und die Abwicklung erheblich zu vereinfachen. E-IDAS-Verordnung Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen Gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten in der EU EU-Bürger EU Informationsservices EU Geburt Studium Umzug Ausübung Geschäftstätigkeit Gründung Arbeit Ruhestand eid EU Lt. E-IDAS Online- Dienst Online- Dienst Online- Dienst Vereinfachung der grenzüberschreitenden Abwicklung von Verwaltungsdienstleistung Notifizierung der nationalen e-id - Systeme bei der EU- Kommission German E-IDAS-Middleware Deutschland stellt anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission eine Middleware bereit German E-IDAS-Middleware (Nach Richtlinie BSI TR- 03130) Realisiert den serverseitigen Bestandteil des Authentifizierungsprozesses mit Online- Ausweisfunktion
Rahmenbedingung Portalverbund / Digitale Agenda Bund Die Umsetzung der E-Services in Hessen orientiert sich an den Leitlinien und Entwicklungen des IT-Planungsrates. Hierbei sind der Portalverbund und das Online-Zugangsgesetz einzubeziehen. Ausrichtung ebenenübergreifend für Kommunen und Land Bausteine der E-Service Lösung für Hessen Informationsbaustein Hessenfinder Identitätsbaustein Servicekonto mit Postfach Bezahlkomponente für jew. Payment-Service-Provider Antrags- und Fallmanagement für Prozessabwicklung Ziele Erwartungen an den Bund zur Erreichung der Ziele Vom Kunden aus denken! Freiwilligkeit für Nutzer berücksichtigen Web-Shop für Landesdienststellen Orientierung am Qualitätsziele definieren unter Berücksichtigung Mehrwert für Nutzer bürgerfreundlicher, verständlicher Sprache Mobiles Servicekonto Mehrwerte für den Portalverbund verdeutlichen / generieren Interoperabilität (jede (z.b. Qualitätslogo, Bereitstellung von Stammobjekten durch Leistung wird über jedes den Bund (Leistungen, Prozessmodelle, Formularfelder)) Partner Portal erreichbar) Enge Zusammenarbeit mit Bundesredaktion Regulatorische Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit Intelligentes Suchen ekom21 mit den Ländern vereinfachen (z.b. Datenschutz, ermöglichen Bekanntgabe von Verwaltungsakten) (erster Schritt: AKDB Bundesverfahren im E-Government mit großen Nutzerzahlen semantische Suche) als beispielgebende Pilotanwendungen umsetzen Anforderungen der Kommunen und weiterer Bedarfsträger Hochschule Darmstadt mit einbeziehen (z.b. wie im Fall 115, Kammern) Wiederverwendung (technischer) Komponenten (z.b. xx.xx.2016 intelligente Suche) 7 Absprache von Bund und Länder im Sonder-Workshop am 11.Mai 2016
Rahmenbedingung Online-Zugangsgesetz OZG Das Online-Zugangsgesetz regelt die Grundlagen für den Portalverbund und das Zusammenwirken der Verwaltungsebenen. 1 Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen (~5 Jahre = 2022) 2 Begriffsbestimmungen 3 Ziel des Portalverbundes; Nutzerkonten 4 Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren 5 IT-Sicherheit 6 Kommunikationsstandards 7 Für die Nutzerkonten zuständige Stelle 8 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (m. / o. Feldleiste) xx.xx.2016 8
Rahmenbedingungen Hessen Hessenfinder im Kontext mit FIM Die Informationsbereitstellung erfolgt in Hessen über den Hessenfinder als hessische Ausprägung der Lösung der Linie6 zum Behördenfinder Deutschland. Die Lösung basiert auf den Leistungsinformationen des FIM. Das Föderative-Informationsmanagement FIM ruht auf drei Säulen und findet Eingang in die Gesetzeserstellung-Bund: Leistungsinformationen Formularinformationen Prozessinformationen FIM wird in den Ebenen betreut: Bund mit der GK-LeiKa und der Zentralredaktion Land mit der Hessenfinderredaktion (RP-DA) und der Kopfstelle im HMdIS Kommunale Redaktionen Der Portalverbund setzt auf FIM auf und bringt über das Verwaltungsportal des Bundes und die Zentralredaktion ein einheitliches Informationswerk in die Werkzeugkiste des IT- Planungsrates mit ein. Die Länder und Kommunen können darauf aufsetzen und wie im Hessenfinder existent, entsprechende Ergänzungen xx.xx.2016 vornehmen. 9
Rahmenbedingungen Hessen Servicekonto mit Postfach Das Servicekonto im BUS-Hessen kombiniert die Funktionen zum Ausweis der Identität differenziert nach Stufen der Vertrauensstellung (Low High+) mit einem Postkorb und einem Aufruf eines Payment-Service-Providerdienstes. Interoperable Servicekonten werden auf der Ebene der Länder gehalten und sind als Nutzerkonten im OZG beschrieben Interoperable Servicekonten existieren in der Ausprägung: Bürgerkonten für natürliche Personen Unternehmenskonten für juristische Personen (+Admin) [W-i-P] Interoperable Servicekonten haben interoperable Postfächer Interoperable Servicekonten können an einen Payment- Serviceprovider angebunden werden Die Interoperabilität wurde bei der PG eid-strategie mit Erfolg getestet (AKDB/Governikus/Dataport/ ) Das interoperable Servicekonto Hessen nutzt die AKDB Technologie und wird bei ekom21 installiert Der Kooperationsvertrag Bayern/Hessen ist in Vorbereitung xx.xx.2016 10
Rahmenbedingungen Hessen Verwaltungsportal Service Hessen Die Einzelkomponenten wurden auf Grundlage bereits existenter Entwicklungen ausgesucht und im Zusammenspiel / Kompatibilität evaluiert. Es wurde auf marktgängige und erprobte Produkte und Standards geachtet. Servicekonto mit Postfach und e-payment wird als Bayern-ID in hunderten bayerischer Kommunen eingesetzt Antrags- und Fallmanagement wird von der ekom21 in Hessen bereits vielfach eingesetzt. Beispiel in der Landesverwaltung ist die Wirtschaftliche-Jugendhilfe für uma beim RP-Kassel mit Option der Anbindung der Kreisjugendbehörden. Für weitere Antragsprozesse werden in Hessen (Land) derzeit untersucht: Anerkennungsprämie Rettungsdienste/Feuerwehr Fördermittelanträge Elterngeld Sportstättenkataster Mobiltechnologie wird in der Konfiguration mit entsprechend zertifizierten NFC-fähigen Mobiltelefonen unterschiedlich eingesetzt Der Hessenfinder ist seit 2009 produktiv im Einsatz und für EAH xx.xx.2016 Informationen verbindlich. 11
Hessenfinder im Kontext Verwaltungsportal Service Hessen Einmal erstellen und mehrfach verwenden! Informationsservices Kommune Im Hessenfinder pflegen: Im Verwaltungsportal: Dienststellen Themenzentrierte Inhalte bereitstellen Verwaltungsleistungen Teilen der Inhalte aus dem Hessenfinder x.xx.2016 Weitere redaktionelle Inhalte aus dem Content Management System (VWP) 12
Anbindung des Hessenfinders in das neue VWP Service.hessen.de Hessenfinder ist Informationslieferant für Service Hessen Verwenden und neue Seite für die Dienststelle generieren Nutzen des Hessenfinders im Verwaltungsportal xx.xx.2016 Pflegen v. Dienststellen u. Leistungen 13
Service.Hessen.de Vernetzung (Detailaufruf z. B. EAH) Schnittstelle von Informationsservice zum Online-Dienst Antragsmanagement Aufruf einer Leistung vom Hessenfinder Aufruf eines xx.xx.2016 Antragsassistenten14 14
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