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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsminislerium für Arbeit und Soziales, Familie und IntearatLon - 80792 München Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G-4254-2/2388 A vom 23.06.2017 Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 1113/0013.05-2/616 DATUM 12. Sep. 2017 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Uberschuldung und Schuldnerberatung in Bayern II" Anlage: Qualitätsstandards (Frage 1.1) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des hferrn Abgeordneten Rinderspacher beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt: 1.1. Welche fachlichen Mindeststandards sieht die Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern vor? Für den Bereich der Schuldnerberatung sind die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig. Die personelle Besetzung, die fachlichen Qualitätsstandards und die Finanzierung erfolgen nach Kenntnis der Staatsregierung sehr unterschiedlich, sie variieren je nach Kommune. //z ukunftsministerium Telefon Vermittlung: 0891261-01 E-Mail: poststelle@slmas.bayernde Internet: Adresse' www zukunftsministenum.bayem.de Winzererslraße 9. 80797 München

SEITE 2 Der Fachausschuss "Schuldnerberatung" der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG 0/F) hat im Jahr 2015 Qualitätsstandards für den Bereich der "Schuldner- und Insolvenzberatung" erarbeitet, welche von allen Mitgliedsorganisationen der LAG 0/F unterzeichnet wurden (Anlage). Derzeit werden von dem von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege eingesetzten "Arbeitskreis Schuldnerberatung in den Justizvollzuganstalten" Standards für die externe Schuldnerberatung im Justizvollzug erarbeitet, welche sich an den von dem Fachausschuss "Schuldnerberatung" der LAG 0/F festgelegten Standards orientieren und zusätzlich die besonderen Problemlagen der Gefangenen in der Beratung berücksichtigen. 1.2. Wie lange müssen nach Kenntnis der Staatsregierung überschuldete Mensehen derzeit auf Schuldner- oder Insolvenzberatung warten? Nach Kenntnis der Bayerischen Staatsregierung sind die Wartezeiten für den Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung äußerst unterschiedlich. Sie liegen durchschnittlich zwischen einer Woche und drei Monaten. 1.3. Welche Konsequenzen hat die zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Insolvenzrechtsreform für die Aufgaben und Kompetenzen der Schuldner- und Insolvenzberatung? Insbesondere aufgrund der Anforderung durch den Bundesgesetzgeber, dass eine Bescheinigung durch eine geeignete Person oder Stelle nur auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt werden darf, haben sich die Anforderungen an die Insolvenzberatungsstellen erhöht. Ferner gibt es seit 1. Juli 2014 acht verschiedene Regulierungsvarianten für den Bereich der Verbraucherinsolvenz. Zudem ist den geeigneten Stellen seitdem die Vertretung im gerichtlichen Verfahren erlaubt.

SEITE 3 2.1 Welche konkreten Maßnahmen sieht die Staatsregierung zur Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern vor? Die Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung hat für die Staatsregierung eine hohe Priorität. Derzeit wird vom Sozialministerium hierzu ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bezüglich der künftigen Konzeption der Förderung der Insolvenzberatung durch die kreisfreien Städte und Landkreise wird auf den Bericht der Bayerischen Staatsregierung an den Bayerischen Landtag vom 30. Januar 2015 (LT-Drs. 16/10234) verwiesen. 2.2 Welchen konkreten Zeitplan sieht die Staatsregierung zur Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern vor? Die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Staatsregierung. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. 2.3 In welchen Bundesländern ist die Schuldner- und Insolvenzberatung ebenfalls zusammengelegt? Nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es keine Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung. 3. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen sind infolge derzusammenlegung in Bayern bis wann zu veranlassen? Die Delegation der Förderung der Insolvenzberatung auf die kreisfreien Städte und Landkreise erfordert eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG). Derzeit wird vom Sozialministerium hierzu ein Gesetzentwurf erarbeitet. Die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung befindet sich noch in derab- Stimmung innerhalb der Staatsregierung. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.

SEITE 4 4.1 Aufweiche Summe veranschlagt die Staatsregierung die Kosten, die durch die Übertragung der Insolvenzberatung für die Kommunen neu entstehen? 4.2 Werden diese Kosten vom Freistaat in vollem Umfang erstattet? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 und 4.2 zusammen beantwortet. Bei Umsetzung der Delegation der Förderung der Insolvenzberatung auf die kreisfreien Städte und Landkreise gilt das Konnexitätsprinzip, das einen Vollkostenersatz durch den Freistaat Bayern vorsieht. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 8 Mio. Euro pro Jahr kalkuliert. 4.3 Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung derzeit die Kosten der gesamten Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern? Die Kosten der Schuldnerberatung in Bayern können nicht seriös geschätzt werden, da der Staatsregierung hierfür nicht die notwendigen Daten vorliegen. Bezüglich der Insolvenzberatung wird auf die Antwort auf die Fragen 4.1 und 4.2 verwiesen. 5. Welche Planungen verfolgt die Staatsregierung zur finanziellen Beteiligung der Wirtschaft an der Schuldnerberatung? Eine finanzielle Beteiligung der Wirtschaft an der Schuldnerberatung ist weder im SGB II noch im SGB XII (Bundesgesetze) vorgesehen. 6. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu gewerblichen Schuldenregulierern in Bayern und Kettenumschuldungen in Bezug auf verschuldete oder überschuldete Personen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.

SEITE 5 7.1 Wie hat sich der durchschnittliche Personalschlüssel (Verhältnis Berater und Fallanzahl) in der Schuldner- und Insolvenzberatung im Freistaat seit 1999 entwiekelt (bitte nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Datenerhebung bei den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. 7.2 Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich der durchschnittliche Personal- Schlüssel in der Schuldner- und Insolvenzberatung im Bund und in den Bundesländern seit 1999 entwickelt hat (bitte nach Jahren, Bund und Ländern aufschlüssein)? Die Erhebung der Daten der vergangenen 18 Jahre wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Für das Jahr 2016 sind allerdings Angaben für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen bekannt: Mecklenburg-Vorpommern: maximaler Förderschlüssel von 1:25.000 Einwohnern bis zu 50% der zuwendungsfähigen Personalausgaben und 6.136 Euro Sachausgaben pro Beratungskraft Saarland: Förderung einer halben Fachkraft pro 100.000 Einwohner und Förderung einer viertel Assistenzkraft in den geförderten Beratungsstelle Thüringen: Bedarfsschlüssel von einer Fachkraft pro 100.000 Einwohner. Mit freundlichen Grüßen JL^e.a /-^(er Emilia Müller