Stellenbeschreibung Allgemeine Beschreibung der Stelle verbindliche Inhalte Abteilung/Organisationseinheit MA 11/Dezernat 6 Sozialpädagogische Einrichtungen, Krisenzentren Bezeichnung der Stelle SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn Name StelleninhaberIn Erstellungsdatum 10.01.2018 Bedienstetenkategorie/Dienstpost enplangruppe/dienstpostenbewertu ng (Dienstpostenbezeichnung) Berufsfamilie/Modellfunktion/ Modellstelle (Dienstpostenbezeichnung gem. Modellstellenverordnung, Wr. Bedienstetengesetz 2017) SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn, B205/B206, B/III Soziale Arbeit/Sozialer Dienst, Fachbearbeitung, Modellstelle 2/3 Organisatorische Einbindung bzw. Organisatorisches verbindliche Inhalte Bezeichnung der Stelle Name(n) (optional zu befüllen) Übergeordnete Stelle(n) Koordinatorische Leiterin/Koordinatorischer Leiter Nachgeordnete Stelle(n) - - Ständige Stellvertretung lt. 102 Wiener Bedienstetengesetz Wird bei Abwesenheit vertreten von Vertritt bei Abwesenheit (fachlich/personell) - - anderen SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen andere SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen
Befugnisse und Kompetenzen (z.b. Zeichnungsberechtigungen) Dienststelleninterne Zusammenarbeit mit Dienststellenexterne Zusammenarbeit mit (innerhalb- und außerhalb des Magistrats) - - anderen sozialpädagogischen Einrichtungen, Regionalstellen, Verwaltungsstützpunkt anderen Magistratsabteilungen Stellencode der Stelle 1173175 Direkte Führungsspanne (Anzahl der direkt unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; nur bei Funktionen mit Personalführung auszufüllen) Nur bei Modellfunktion Führung V auszufüllen: Führung mehrerer örtlich getrennter Organisationseinheiten Beschreibung des Ausmaßes der Kundinnen- und Kundenkontakte Ausmaß der Tätigkeiten in exponierten Bereichen Dienstort 90% - Wien Organisatorisches optionale Inhalte Dienstzeit (Arbeitszeitmodell) Beschäftigungsausmaß Turnus- und Wechseldienst vollbeschäftigt (45 Std.) Seite 2 von 7
Stellenzweck verbindlicher Inhalt Vollziehung der übertragenen Aufgaben im Rahmen des Dezernates 6 der MAG ELF unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Einhaltung der Vorschriften in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, rascher, einfacher und Kosten sparender Art Hauptaufgaben (inkl. Führungsaufgaben) verbindlicher Inhalt Führungsaufgaben (nur bei Funktionen mit Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung auszufüllen): Hauptaufgaben: Organisation der Erstaufnahme im Krisenzentrum eigenverantwortliche Durchführung der Abklärungsarbeit ab der Aufnahme im Krisenzentrum Krisenintervention und Fallbegleitung sozialpädagogische Aufgaben Ausübung der Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung Abklärung und Aufrechterhaltung des Kontaktes mit den Eltern des Kindes für weitere Betreuung Entwicklung von maßgeschneiderten, individuellen, umfassenden, vielschichtigen Empfehlungen und Lösungen auf Basis der Analyse unter Berücksichtigung des familiären Hintergrundes der KlientInnen Beobachtung, Einleitung und Weiterleitung von Maßnahmen zur Stabilisierung von belasteten Kindern und Jugendlichen setzen von integrativen Maßnahmen unter Berücksichtigung einer erheblichen Veränderungsdynamik eigenverantwortliche und rasche Entscheidungen in familiären Krisensituationen in einem Umfeld mit hohem Konfliktpotential Abklärungsarbeit, Übernahme der sozialarbeiterischen Agenden außerhalb der Amtszeiten Teamarbeit und Umfeldkontakte organisatorische und administrative Tätigkeiten Umsetzung des Leitbildes der MAG ELF Unterschrift der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers:... Unterschrift der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten: Seite 3 von 7
... Wien, am. Seite 4 von 7
Anforderungsprofil Erstellungsdatum 10.01.2018 1. Allgemeine Informationen zur Stelle siehe entsprechende Stellenbeschreibung 2. Allgemeine Formalvoraussetzungen Berufsausbildung lt. Berufsgesetz Ausbildungsnachweis gemäß 6 Abs. 5 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf bzw. gemäß 6 Abs. 3 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien vor dem 31.12.2017 Verbindlich Bedienstetenkategorie/Dienstpostenpla n-gruppe/dienstpostenbewertung SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn, B205/B206, B/III Gilt nur für Mitarbeitende mit Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien ab dem 1.1.2018 Basiszugang lt. Zugangsverordnung Ausbildungsnachweis gemäß 6 Abs. 5 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf bzw. gemäß 6 Abs. 3 oder Abs. 9 WKJHG 2013 idgf Alternativzugänge lt. Zugangsverordnung - 3. Dienststellenspezifische Formalvoraussetzungen Formalkriterien bzw. Formalqualifikationen lt. den Erfordernissen der Dienststelle Berufserfahrung im Hinblick auf eine bestimmte Aufgabe bzw. ganz konkrete Tätigkeit mindestens sehr gute Dienstleistung absolvierter Erste-Hilfe-Kurs SozialpädagogIn: Praxis im sozialpädagogischen stationären Bereich von Vorteil SozialarbeiterIn: erfolgreich abgeschlossene Einschulung in einer Regionalstelle AJF-S 4. Dienststellenspezifische fachliche Anforderungen Verbindlich Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten fachliche Fähigkeiten in den verschiedenen Bereichen der sozialpädagogischen Arbeit systemische Grundlagen und Sichtweisen Kenntnisse im arbeitsrelevanten rechtlichen Bereich Kenntnis der Kinderrechte sowie Partizipationstechniken Kenntnisse in Gewaltprävention bzw. deeskalierender Maßnahmen PC-AnwenderInnenkenntnisse Kenntnisse aktueller Entwicklungen der Sozialpädagogik 5. Dienststellenspezifische physische und psychische Anforderungen Seite 5 von 7
Körperliche Erfordernisse - 6. Fachunabhängige Kompetenzen (verbindlich) 6.1. Selbstkompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, die eigene Person zu steuern, das eigene Verhalten und Handeln zu reflektieren sowie selbstverantwortlich, flexibel, aktiv und effektiv einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Organisation, im Sinne der KundInnenorientierung, zu leisten. Verbindliche Basiskompetenzen Eigenverantwortliches Handeln Bereitschaft selbstständig im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu handeln, eigene Ideen und Vorschläge einzubringen und für das eigene Handeln die Verantwortung zu übernehmen. Flexibilität und Veränderungsbereitschaft Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Situationen und veränderte Anforderungen einzustellen und angemessen damit umgehen zu können. 6.2. Sozial-kommunikative Kompetenzen (verbindlich) Fähigkeit, stabile Beziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden aufzubauen und diese situationsgerecht zu gestalten. Verbindliche Basiskompetenz Kundinnen und Kundenorientierung Bereitschaft und Fähigkeit, mit den Anliegen und Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden in einer qualitätsvollen und wertschätzenden Art umgehen zu können Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft Fähigkeit, mit den Mitgliedern eines Teams (z. B. Arbeits-, Projektgruppe) in konstruktiver Weise ergebnisorientiert und effektiv zusammenarbeiten zu können. Fairness und Respekt am Arbeitsplatz Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, Bedürfnisse und Interessen unterschiedlicher Personengruppen (Unterschiede wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen) zu erkennen, zu respektieren und im eigenen Verhalten zu berücksichtigen und dementsprechend zu handeln. Seite 6 von 7
6.3. Methoden- und Problemlösungskompetenz (verbindlich) Fähigkeit, basierend auf aktuellen Arbeitstechniken bzw. fundiertem Methodenwissen strukturiert, effizient und (unternehmens-) zielorientiert zu agieren. Verbindliche Basiskompetenze n Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen Fähigkeit, die eigene Arbeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. Sachmittel) möglichst effizient, strukturiert und zielorientiert zu planen und durchzuführen 6.4. Führungskompetenzen (bei Stellen mit Personalführung verbindlich) Fähigkeit, die Ziele der eigenen Organisationseinheit - unter Berücksichtigung der Dienstleistungsorientierung - gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Führungskompetenz umfasst insbesondere die Fähigkeit, die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern sowie die Delegations- und Motivationsfähigkeit. Verbindliche Basiskompetenzen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit, Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, sie entsprechend einzusetzen, die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Zielerreichung zu beurteilen und entsprechende Rückmeldung darüber zu geben. Fähigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch durch gezielte Maßnahmen (fachlich wie auch persönlich) in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern. Delegationsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben und die mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen, wobei die Erreichung der vorgegebenen Ziele überprüft wird Entscheidungsfähigkeit (verbindliche Basiskompetenz für Personalführung) Fähigkeit und Mut, eigenverantwortlich und auch unter zeitlichem oder situativem Druck in angemessener Zeit schlüssige und vertretbare Entscheidungen zu treffen und diese auch umzusetzen. Seite 7 von 7