Amtsblatt der Stadt Erwitte



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17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

Transkript:

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 1 59597 Erwitte, 23. Januar 2003 8. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte 2 hier: Satzung der Stadt Erwitte über die Anteile der Beitragspflichtigen am Ausbauaufwand für straßenbauliche Maßnahmen an der Lönsstraße vom 25.11.2002 2. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte 3 hier: Aufstellung des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 30 Südlich der Bruchstraße ; vorgezogene Bürgerbeteiligung 3. Beschränkte Ausschreibung des Abwasserwerkes nach 4 öffentlichem Teilnahmewettbewerb hier: Erneuerung der Ausrüstung des Belebungsbeckens auf der Kläranlage Erwitte-Nord DIN 1960 Bekanntmachung gemäß VOB, Teil A, 17, Nr. 2 4. Öffentliche Ausschreibung des Abwasserwerkes gemäß VOB 7 hier: Erschließung des Baugebietes Alter Berger Pfad in Erwitte, 6. Bauabschnitt 5. Öffentliche Ausschreibung des Abwasserwerkes gemäß VOB 8 hier: Kanalsanierung Mischwasserkanal Ottostraße in Erwitte 6. Öffentliche Bekanntmachung 9 hier: Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1985 zur Meldung zur Erfassung 7. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Erwitte 10 am 30. Januar 2003, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadt Erwitte Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister. Am Markt 13. 59597 Erwitte (Tel. 0 29 43/89 60) Erscheinungsweise und Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und liegt im Rathaus, bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte in Erwitte einschl. der Zweigstellen Bad Westernkotten und Horn-Millinghausen sowie den Volksbanken in Erwitte, Horn und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich abgegeben. Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 im Kalenderjahr.

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Satzung der Stadt Erwitte über die Anteile der Beitragspflichtigen am Ausbauaufwand für straßenbauliche Maßnahmen an der Lönsstraße vom 25.11.2002 Aufgrund der 7, 8 und 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245) und des 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999 (GV. NRW. S. 718) hat der Rat der Stadt Erwitte in seiner Sitzung am 14.11.2002 folgende Satzung beschlossen: 1 In Anlehnung an 3 Abs. 7 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erwitte vom 04.12.1996 werden die Anteile der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand für den im Jahre 2002 durchgeführten Ausbau der Lönsstraße in Erwitte wie folgt festgesetzt: Teileinrichtung Anrechenbare Breite Anteil der Beitragspflichtigen Fahrbahn 6,50 m 20 v.h. Parkstreifen je 1,70 m 50 v.h. Gehweg je 2,50 m 50 v.h. Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung 30 v.h. Begründung: Die Lönsstraße weist gegenüber allen anderen Haupterschließungsstraßen im Gebiet der Stadt Erwitte einen deutlich höheres Verkehrsaufkommen und einen höheren Anteil des Durchgangsverkehrs auf. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit sollte sich dies in einem herabgesetzten Anteil der Beitragspflichtigen an den Kosten der Fahrbahn wiederspiegeln. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Stadt Erwitte vom 25.11.2002 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 3 nung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Erwitte vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erwitte, 25.11.2002 gez. Fahle Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Aufstellung des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 30 Südlich der Bruchstraße

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 4 Vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der z. Z. gültigen Fassung Der Planungs- und Gestaltungsausschuß des Rates der Stadt Erwitte hat beschlossen, für einen Bereich südlich der Bruchstraße und beiderseits der Wagenfeldstraße im Ortsteil Bad Westernkotten einen Bebauungsplan aufzustellen, um dort gelegene Grundstücke einer sinnvollen Wohnbebauung zuführen zu können. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem vorstehenden Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 30 Südlich der Bruchstraße ist zwischenzeitlich im Entwurf erarbeitet worden. Um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes unterrichten zu können, liegt dieser mit Begründung in der Zeit vom 03.02.2003 bis 04.03.2003 einschließlich während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Erwitte, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Zimmer K 21, Aufgabenbereich Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Erwitte, 17.01.2003 Stadt Erwitte Der Bürgermeister gez. Fahle Stadt Erwitte Abwasserwerk Am Markt 13 59597 Erwitte Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Erneuerung der Ausrüstung des Belebungsbeckens auf der Kläranlage Erwitte-Nord DIN 1960 Bekanntmachung gemäß VOB, Teil A, 17, Nr. 2 Zu a) Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Fernkopiernummer des Auftraggebers (Vergabestelle): Abwasserwerk Erwitte Am Markt 13 59597 Erwitte Telefon: 02943 / 896-302 Telefax: 02943 / 896-370 Zu b) Gewähltes Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A, 3, Nr. 1, Abs. 2

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 5 Zu c) Art des Auftrages: Werkvertrag nach VOB, Teile B und C Zu d) Ort der Ausführung: Kläranlage Erwitte-Nord, Dreienbrügger Weg, 59597 Erwitte Zu e) Art und Umfang der Leistung: Gewerk 07.01 Ausrüstung Belebungsbecken 1. Belüftungsausrüstungen, maschinen- und elektrotechnischer Teil: Lieferung von ca. 96 m 2 Plattenbelüftern einschl. Anschlußfallleitungen und Montage auf dem Beckenboden, Lieferung und Montage von ca. 35 m Zu- und Verteilerleitungen bis DN 250, Lieferung und Montage von 2 Stück Umwälzbeschleunigern, je 2 KW, Erstellen von Provisorien und Elektroanschlüssen. Einbeziehung der Neuanlage in die E-/MSR-Regelkreise. 2. Bauarbeiten: Einrichten einer Wasserhaltung in vorh. Dränageschächten, ca. 140 m³ Stahlbeton der ringförmigen Mittelwand abbrechen, ca. 70 m³ Stahlbeton der Sohlaufhöhung des äußeren Sohlringes einbauen, Erdarbeiten für Anschlußrohrleitungen und Kabelgräben, Straßen- und Wegeaufbruch, Wiederherstellung der vorh. Situation. Zu f) Die Arbeiten sind in einem Los ausgeschrieben und werden nur zusammen vergeben. Bietergemeinschaften sind erwünscht, entsprechende Subunternehmerleistungen für Ziffer 1 oder Ziffer 2 sind jedoch auch zugelassen. Zu g) entfällt Zu h) Ausführungsfristen, geplante Montagetermine Baubeginn: Mai 2003, Bauende: voraussichtlich Ende August 2003 Zu i) Zu j) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme 11. Februar 2003 Zu k) Anschrift an die die Bewerbung zu richten ist: Tuttahs & Meyer Ing.-GmbH Herrn Schiffers Universitätsstraße 74 44789 Bochum Zu l) Sprache, in der die Arbeitsunterlagen abgefasst sein müssen: Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Zu m) Geplanter Absendetermin 10.März.2003 Zu n) Geforderte Sicherheiten Ausführungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Die Ausführungsbürgschaft kann gegen eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungs-summe nach Auszahlung der Schlussrechnungssumme eingetauscht werden.

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 6 Zu o) Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlung nach Baufortschritt. Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers. Zu p) Mit dem Teilnahmeantrag verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) des Bieters: - Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate (Anschrift: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, - Dienststelle Bundeszentralregister -, 53094 Bonn - Nachweis über die Ausführung von Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Referenz mit Angabe von Ansprechpartnern und Telefonnummern - andere zum Nachweis der Fachkunde geeignete Nachweise - Nachweis über die technische Ausrüstung gemäß VOB/A, 8 Ziffer 3 (1) d) - Angaben über geplante Subunternehmerleistungen Zu q) Änderungsvorschläge/Nebenangebote Änderungsvorschläge/Nebenangebote sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Zu v) Prüfstelle behaupteter Vergabeverstöße: Kreisverwaltung Soest Abteilung 1.5, Recht Postfach 1752 59491 Soest Erwitte, den 15.01.2003 Der Werkleiter gez. Weiß

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 7 Stadt Erwitte Abwasserwerk Am Markt 13 59597 Erwitte ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Die Stadt Erwitte - Abwasserwerk -, Kreis Soest, schreibt hiermit folgende Arbeiten gemäß VOB öffentlich aus: Erschließung des Baugebietes Alter Berger Pfad in Erwitte, 6. Bauabschnitt Kanal- und Straßenbauarbeiten - ca. 200 m Steinzeugrohre DN 250 - ca. 200 m Betonrohre DN 300, DIN 4032 - ca. 1.200 m² bit. Baustraße einschl. sämtlicher Erd-, Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten und Anschlußleitungen Ausführungszeit: April - Mai 2003 Die Vergabeunterlagen können bis zum 24.01.2003 bei der Stadt Erwitte, Abwasserwerk, Postfach 10 65, 59591 Erwitte, Telefax (0 29 43) 8 96-370, angefordert werden. Die Angebotsunterlagen (zweifach) werden bei vorheriger schriftlicher Meldung und Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Kostenbeitrages in Höhe von 18,00 zugesandt. Der schriftlichen Anforderung ist ein Verrechnungsscheck bzw. der vom Kreditinstitut abgestempelte Einzahlungsbeleg beizufügen. Die Beiträge können auf folgende Konten der Stadt Erwitte überwiesen werden: Sparkasse Erwitte: 554 (BLZ 416 518 15) Volksbank Erwitte: 70 8000 700 (BLZ 416 601 24) Postgiroamt Dortmund: 2807-461 (BLZ 440 100 46). Die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ab dem 20.01.2003 durch das Abwasserwerk der Stadt Erwitte. Die Angebotsunterlagen sind bei der Stadt Erwitte, Rathaus, Am Markt 13, Zimmer 302, 59597 Erwitte, einzureichen. Die Postanschrift lautet: Stadt Erwitte - Abwasserwerk -, Postfach 10 65, 59591 Erwitte. Angebotseröffnung: Donnerstag, den 06. Februar 2003, 10.30 Uhr, im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte, Zimmer Nr. 227. Es dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Die Bieter sind bis zum 07.3.2003 an ihre Angebote gebunden. Die Zahlungs- und weiteren Bedingungen sind in den "Besonderen Vertragsbedingungen" enthalten. Vergabeprüfstelle gem. 31 VOB/A: Kreis Soest - Abt. 1.5 "Recht". Erwitte, den 10.01.2003 Der Werkleiter gez. Weiß

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 8 Stadt Erwitte Abwasserwerk Am Markt 13 59597 Erwitte ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Die Stadt Erwitte - Abwasserwerk -, Kreis Soest, schreibt hiermit folgende Arbeiten gemäß VOB öffentlich aus: Kanalsanierung Mischwasserkanal "Ottostraße" in Erwitte; Kanal- und Straßenbauarbeiten - ca: 130,00 m Stahlbetonohre DN 300, DIN 4035 einschl. sämtlicher Erd-, Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten sowie Anschlußleitungen und Straßenwiederherstellung. Voraussichtliche Ausführungszeit: März - April 2003 Die Vergabeunterlagen können bis zum 24.01.2003 bei der Stadt Erwitte, Abwasserwerk, Postfach 10 65, 59591 Erwitte, Telefax (0 29 43) 8 96 3 70, angefordert werden. Die Angebotsunterlagen (zweifach) werden bei vorheriger schriftlicher Meldung und Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Kostenbeitrages in Höhe von 23,00 zugesandt. Der schriftlichen Anforderung ist ein Verrechnungsscheck bzw. der vom Kreditinstitut abgestempelte Einzahlungsbeleg beizufügen. Die Beiträge können auf folgende Konten der Stadt Erwitte überwiesen werden: Sparkasse Erwitte: 554 (BLZ 416 518 15) Volksbank Erwitte: 70 8000 700 (BLZ 416 601 24) Postgiroamt Dortmund: 2807-461 (BLZ 440 100 46). Die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ab dem 20.01.2003 durch das Abwasserwerk der Stadt Erwitte. Die Angebotsunterlagen sind bei der Stadt Erwitte, Rathaus, Am Markt 13, Zimmer 303, 59597 Erwitte, einzureichen. Die Postanschrift lautet: Stadt Erwitte - Abwasserwerk -, Postfach 10 65, 59591 Erwitte. Angebotseröffnung: Donnerstag, den 06..Februar 2003, 10.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte, Zimmer Nr. 227. Es dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Die Bieter sind bis zum 07.03.2003 an ihre Angebote gebunden. Die Zahlungs- und weiteren Bedingungen sind in den "Besonderen Vertragsbedingungen" enthalten. Vergabeprüfstelle gem. 31 VOB/A: Kreis Soest - Abt. 1.5 "Recht". Erwitte, den 06.01.2003 Der Werkleiter gez. Weiß

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 9 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1985 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1985 die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Stadtverwaltung Erwitte Bürgerservice/Meldewesen Am Markt 13 59597 Erwitte Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepaß mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienenden Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, daß nach 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Erwitte, 14.01.2003 Stadt Erwitte Der Bürgermeister gez. Fahle

Nr.: 1 8. Jahrgang Seite: 10 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Am Donnerstag, dem 30. Januar 2003, 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erwitte eine Sitzung des Rates der Stadt Erwitte (29. Sitzung in der Wahlperiode 1999/04) mit folgender Tagesordnung statt. Öffentliche Sitzung TAGESORDNUNG TOP Vorlagen-Nr. 1. Fragestunde für Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Anfragen von Ratsmitgliedern 4. 1/2003 Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Erwitte und der Gemeinde Anröchte vom 16.12.2002 5. 2/2003 Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der Ratsfraktionen 6. 8/2003 Stellenplan 2003 7. 7/2003 Haushaltsplan 2003 Nichtöffentliche Sitzung TOP Vorlagen-Nr. 8. Mitteilungen der Verwaltung 9. Anfragen von Ratsmitgliedern 10. 3/2003 Steuerangelegenheiten; 11. 4/2003 Grundstücksangelegenheit; 12. 5/2003 Grundstücksangelegenheit;