Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee, 14772 Brandenburg an der Havel September 2016
Impressum Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee, 14772 Brandenburg an der Havel Auftraggeber: EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH Wittelsbacher Allee 61 32427 Minden Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Hagen Roßmann Dorfstraße 30 14715 Seeblick OT Wassersuppe fon 033872 / 70 854 / fax 90 672 mobil 0151 / 2112 888 0 e-mail rossmann@wassersuppe.de www.wassersuppe.de... Unterschrift Bearbeitungsstand: September 2016
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 Abbildungsverzeichnis...1 1 Anlass und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen...2 2 Lage des Plangebietes; bestehende Nutzungen des Gebietes...2 3 Baumkartierung und Baumkompensation...5 Erfassung des Baumbestands...5 Kompensationsverhältnis für die bau- und anlagebedingten Baumfällungen...6 4 Fotodokumentation...8 5 Quellenverzeichnis...10 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab...3 Abbildung 2: Lageplan Stadtteile Görden und Hohenstücken mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Massstab...3 Abbildung 3: Luftbildlageplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab...4 Abbildung 4: Anlagenplan des geplanten Bauvorhabens, Grundlage technische Planung Ing. Büro Hirt (ohne Maßstab)...4 Abbildung 5: Lageplan, mögliche Baumpflanzung nach Realisierung der Bebauung auf dem Baugrundstück...7 Abbildung 6: Ungenutzte und stark überprägende Blockbebauung...8 Abbildung 7: Parkplätze mit Vollversiegelung und begleitendem Baumbestand, diese Bäume belieben erhalten...8 Abbildung 8: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Rhus typhina...8 Abbildung 9: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Tilia cordata...9 Abbildung 10: Jungbäume im bebauten Umfeld; überwiegend prägen Spitzahorn (Acer platanoides) die Flächen...9 1 Anlass und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Das baulich vorgeprägte Gelände (Flur 104, Flurstücke 50 tlw., 196 tlw., 201 und 282 tlw.) in 14772 Brandenburg an der Havel soll mit dem Neubau eines Verbrauchermarktes mit vorgelagerten Parkplätzen neu gestaltet werden. Alle vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück werden abgerissen. Es ist vorgesehen, eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 m² auf dem ca. 11.500 m² großen Grundstück zu schaffen. Das Neubauvorhaben beansprucht eine Fläche von insgesamt ca. 1,0 ha für die Errichtung des Gebäudes und der Nebenanlagen wie Stellplätze und Verkehrsflächen. Es werden 0,8 ha dauerhaft
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 2 versiegelt und überbaut. Mit der Neuversiegelung geht Lebensraum dauerhaft verloren, betroffen sind ausschließlich bereits sehr stark vorgeprägte und zum Teil schon bebaute und versiegelte Flächen. Mit dem Abbruch und der Neubebauung gehen auch Bäume am Standort verloren. Ein Erhalt ist im Bereich des Neubaus nicht möglich. Es ist deshalb vom Vorhabensträger darzulegen, mit welchen Eingriffen in den Baumbestand zu rechnen ist. Weiterhin ist darzustellen, wie die Kompensation der bau- und anlagebedingten Baumfällung zu gewährleisten ist. Grundlage bildet die Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom 13.01.2005 (ABl. Nr. 1 vom 18.01.2005). 2 Lage des Plangebietes; bestehende Nutzungen des Gebietes Das Plangebiet befindet sich innerhalb des baulich vorgeprägten Siedlungsraumes der Stadt Brandenburg an der Havel. Am Vorhabensstandort prägt bereits vorhandene Bebauung in Form einer Blockbebauung mit umliegenden Verkehrsflächen die Flächennutzung. In der näheren Umgebung befinden sich Siedlungsflächen, die dem Wohnen dienen sowie bereits als Einzelhandelsflächen bzw. als Verkehrsflächen genutzte Bereiche. Der Baumbestand im Plangebiet ist ausschließlich relativ jung und ist vermutlich im Zusammenhang mit der Errichtung des Mehrgeschossers oder später gepflanzt worden.
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 3 Abbildung 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab Abbildung 2: Lageplan Stadtteile Görden und Hohenstücken mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Massstab
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 4 Die im Plangebiet vorhandene Blockbebauung soll abgerissen werden. Abbildung 3: Luftbildlageplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab Mit dem Vorhaben werden insgesamt ca. 1,15 ha Siedlungsfläche beansprucht. Abbildung 4: Anlagenplan des geplanten Bauvorhabens, Grundlage technische Planung Ing. Büro Hirt (ohne Maßstab)
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 5 3 Baumkartierung und Baumkompensation Erfassung des Baumbestands Die Kartierung der Bäume im Plangebiet fand im Sommer 2015 statt. Der Baumbestand wurde vom Vermesser bereits erfasst und bildet die Grundlage der Einzelbewertung. Die Bestimmung des Schädigungs- / Vitalitätsgrades wurde nach den Richtlinien der FFL vorgenommen. Tabelle 1: Baumzustandsklassen und Beschreibung der Schädigungs-/ Vitalitätsstufe Zustandsklasse Schädigungs- / Vitalitätsstufe 0 gesund bis leicht geschädigt, Wachstum und Entwicklung arttypisch, volle Funktionserfüllung 1 geschädigt, kleine Mängel, leicht eingeschränkte Funktionserfüllung 2 stark geschädigt, deutlich eingeschränkte Funktionserfüllung 3 sehr stark geschädigt, schwere Beeinträchtigung der Funktionserfüllung 4 absterbend bis tot, ohne Regenerationsvermögen Die Nomenklatur der erfassten Bäume orientiert sich an FITSCHEN (1987): Gehölzflora. Tabelle 2: Zustandsbewertung der erfassten Bäume / Kompensation Baum -Nr. Baumart Stammumfang in cm Kronendurchmesser in m Vitalitätsstufe nach FLL-Richtlinie Erforderliche Kompensationspflanzung (Stück) in Pflanzqualität StU 12-14 cm 1 Popolus nigra 2,83 12 1 Keine Ersatzpflanzung 2 Acer platanoides 110 12 1 4 3 Acer platanoides 47 6 1 2 4 Acer platanoides 79 10 1 3 5 Acer platanoides 47 4 1 2 6 Acer platanoides 79 10 1 3 7 Tilia cordata 4x63 10 1 2 8 Acer platanoides 47 6 1 2 9 Acer negundo 94 12 1 2 (50 % von 4) 10 Ailanthus 63+47 8 1 2 (50 % von 4) altissima 11 Popolus nigra 189 12 1 Keine Ersatzpflanzung 12 Popolus nigra 2x79 14 1 Keine Ersatzpflanzung 13 Acer platanoides 79 6 1 3 14 Acer platanoides 79 6 1 3 15 Acer platanoides 47 4 1 2 16 Tilia cordata 7x47 7 1 2 17 Acer platanoides 63 6 1 3 18 Acer platanoides 2x47 6 1 2 19 Tilia cordata 47 4 1 2 20 Tilia cordata 63 6 1 3 21 Acer platanoides 157 5 1 10 22 Rhus typhina 79 8 1 1,5 (50 % von 3) 23 Acer platanoides 126 8 1 7 24 Acer platanoides 47 4 1 2 25 Acer negundo 79 8 1 1,5 (50 % von 3) 26 Tilia cordata 2x63+94 8 1 4 Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume gesamt = 68 Stk.
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 6 Kompensationsverhältnis für die bau- und anlagebedingten Baumfällungen Grundlage für die Bemessung des Kompensationsumfangs bildet die Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom 13.01.2005 (ABl. Nr. 1 vom 18.01.2005) sowie die Darlegungen der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg vom 16.08.2016. Es müssen für die Kompensation demnach insgesamt 68 Bäume in der Pflanzqualität StU 12 14 cm gepflanzt werden. Umrechnung der Pflanzmengen in die Standardpflanzqualität in der Stadt Brandenburg StU 18-20 cm: 68 x 250 = 17.000 17.000 : 665 = 26 Stk Bei der Verwendung der Pflanzqualität StU 18-20 1 cm müssen zum Ausgleich und zum Ersatz insgesamt 26 Stk. Laubbäume gepflanzt g werden. Die Ersatzpflanzungen können als Bestandsergänzung im Umfeld des Neubauvorhabens erfolgen. Alternativ zur Ersatzpflanzung wäre eine Ersatzzahlung zu leisten. Diese richtet sich nach den Herstellungskosten der erforderlich werdenden Ersatzpflanzung. Es sind dazu pro Baum 665 65 einzuplanen. Die Kosten umfassen Lieferung des Baumes, Pflanzung, Bodenverbesserung, Baumverankerung und Pflege. Umfang Ersatzzahlung 26 x 665 65 = 17.290
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 7 Abbildung 5: Lageplan, mögliche Baumpflanzung nach Realisierung der Bebauung auf dem Baugrundstück
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 8 4 Fotodokumentation Abbildung 6: Ungenutzte und stark überprägende Blockbebauung Abbildung 7: Parkplätze mit Vollversiegelung und begleitendem Baumbestand, diese Bäume belieben erhalten Abbildung 8: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Rhus typhina
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 9 Abbildung 9: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Tilia cordata Abbildung 10: Jungbäume im bebauten Umfeld; überwiegend prägen Spitzahorn (Acer platanoides) die Flächen
Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 10 5 Quellenverzeichnis Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 I 2414; Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 I 1748 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008, S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.11. 2010, (GVBl. I/10 Nr. 39) Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG) Vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]) EG-Richtlinie 92/43 Fauna Flora - Habitat-Richtlinie (FFH-RL) vom 21.05. 1992, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305/42) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom 13.01.2005 (ABl. Nr. 1 vom 18.01.2005)