Energieberatung Steiermark

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Transkript:

Energieberatung Steiermark Landhausgasse 7 A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3955 energieberatung@stmk.gv.at www.energieberatung.steiermark.at DI Horst Köberl A 15 - FAEW - Referat Energietechnik und Klimaschutz

Förderungen in der Steiermark Der "Förderdschungel" unterschiedliche Förderungen (Neubau, Sanierung, Ökoförderung) Bundesförderungen, Landesförderungen, Gemeindeförderungen unterschiedliche Abwicklungsmodalitäten teilweise sehr komplexe Förderrichtlinien Wer sich nicht zeitgerecht informiert, kann Geld "verlieren"! Welche Förderungen gibt es für mein Vorhaben? Welche Rahmenbedingungen sind zu erfüllen? Wie verläuft die Antragstellung? Welche Termine sind einzuhalten? Wichtige Neuerungen für 2018!

Energieberatung in der Steiermark Ich tu s die Klima- und Energieinitiative des Landes Steiermark Dachorganisation der Energieberatung in der Steiermark Information Marketing www.ich-tus.steiermark.at Netzwerk Energieberatung Steiermark (neteb) Liste aller zertifizierten BeraterInnen Qualitätssicherung www.net-eb.at

Energieberatung in der Steiermark Infozentrale Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 / EG A-8010 Graz Telefon: 0316 / 877 3955 E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at Internet: www.energieberatung.steiermark.at zentrale Anlaufstelle telefonische Beratung persönliche Beratung

Energieberatung in der Steiermark regionale Energieagenturen zahlreiche zertifizierte Ich-tu s BeraterInnen

Förderungen in der Steiermark Eigenheimförderung Wohnhaussanierung (Kleine Sanierung, umfassende energetische Sanierung) Ökoförderung (PV- und Solaranlagen, Stromspeicher, Biomasseheizungen, etc.) Die Rahmenbedingungen sind beschlossen. Details sind noch nicht in jedem Fall bekannt.

Eigenheimförderung Neuerungen 2018 Die allgemeinen Voraussetzungen bleiben im Wesentlichen gleich positive Stellungnahme / Energieberatungsstelle??? bautechnische Energieberatung verpflichtend??? Energieversorgung in Übereinstimmung mit der Energiestrategie des Landes Steiermark keine elektrischen Widerstandsheizungen (Ausnahmen möglich) keine fossilen Brennstoffe (Ausnahmen möglich, z.b. Erdgas Brennwertsysteme) Kombination mit Solar- oder Photovoltaikanlagen "nach Möglichkeit" Der max. zulässige HWB_WBF = 36 kwh/m²bgf*a ENTFÄLLT! Es gelten die Anforderungen des Baugesetzes! Achtung: Alle Informationen vorbehaltlich der tatsächlichen Förderrichtlinien, die noch nicht veröffentlicht sind!

Wohnhaussanierung Neuerungen 2018 Basisförderung Die allgemeinen Voraussetzungen und Fördersätze bleiben im Wesentlichen gleich max. 30.000,- EUR zusätzlich max. 4 Ökopunkte zu je 5.000,- EUR Kleine Sanierung: 15% AZ zu Darlehen mit 10a Laufzeit umfassende energetische Sanierung: 30% AZ zu Darlehen mit 14 Jahren Laufzeit oder 15% Direktzuschuss Achtung: Alle Informationen vorbehaltlich der tatsächlichen Förderrichtlinien, die noch nicht veröffentlicht sind!

Wohnhaussanierung "umfassende energetische Sanierung" maximal zulässiger Heizwärmebedarf HWB bei A/V-Verhältnis 0,8 = 75 kwh/m²bgf*a HWB bei A/V-Verhältnis 0,2 = 35 kwh/m²bgf*a Zwischenwerte sind zu interpolieren Nachweis mittels Energieausweis Neu: Förderung auch mit Verbesserung von 40% gegenüber Ausgangssituation und Einhaltung der U-Werte gem. OIB-RL6 Achtung: Alle Informationen vorbehaltlich der tatsächlichen Förderrichtlinien, die noch nicht veröffentlicht sind!

Ökoförderung 2018 Förderung für Alternativenergieanlagen Allgemein Registrierung VOR Lieferung und Montage Fertigstellung und Ansuchen innerhalb von 9 Monaten Richtlinie ist gültig bis 31.12.2019 Details sind in den jeweiligen Richtlinien zu finden.

Heizungsoptimierung - Biomasse nur automatisch beschickte Feuerungsanlagen kein FW-Anschluss möglich Altanlage muss nachweislich außer Betrieb genommen werden keine Kombikessel Magnetabscheider für neue UWP verpflichtend nur mehr Hocheffizienzpumpen erlaubt hydraulischer Abgleich bei Neubauten verpflichtend Fördersätze Grundförderung: 2.400,- EUR (Neubau) Kesseltauschförderungen: 2.400 3.600,- EUR diverse Zuschläge Deckelung: 25% der der zurechenbaren Investitionskosten Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Förderung von Biomasseheizungen Scheitholzkessel und Kombikessel kein FW-Anschluss möglich keine Förderung im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) Altanlage muss nachweislich außer Betrieb genommen werden Magnetabscheider für neue UWP verpflichtend nur mehr Hocheffizienzpumpen erlaubt hydraulischer Abgleich bei Neubauten verpflichtend Fördersätze Grundförderung: 1.300,- EUR (Neubau) diverse Zuschläge Deckelung: 25% der der zurechenbaren Investitionskosten Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Heizungsoptimierung - Wärmepumpe kein FW-Anschluss möglich Altanlage muss nachweislich außer Betrieb genommen werden JAZ reiner Heizbetrieb mind. 4,0 JAZ Heizung + WW mind. 3,5 Magnetabscheider für neue UWP verpflichtend nur mehr Hocheffizienzpumpen erlaubt hydraulischer Abgleich bei Neubauten verpflichtend Energieberatung (ich tu s) verpflichtend Fördersätze unterschiedliche Grundförderungen: 900 3.300,- EUR (je nach System, Neubau) Kesseltauschförderungen: bis 4.800,- EUR diverse Zuschläge Deckelung: 25% der der zurechenbaren Investitionskosten Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Förderung von Solarthermischen Anlagen solarthermische Anlage und wasserbasierende Hybridanlagen Magnetabscheider für neue UWP verpflichtend nur mehr Hocheffizienzpumpen erlaubt hydraulischer Abgleich bei Neubauten verpflichtend Energieberatung (ich tu s) verpflichtend Fördersätze bis 10m²: 150,- EUR / m² für jeden weiteren m²: 100,- EUR / m² Zuschlag Hybridkollektoren: 50,- EUR / m² diverse Zuschläge Deckelung: 25%der zurechenbaren Investitionskosten bzw. nach System (WW oder RH) Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Weitere Förderungen Heizungsoptimierung - Pumpentausch Förderung von Fernwärme- und Erdgasanschlüssen Fernwärmeanschlüsse / Umstellung für Wohnungen (von biogen oder fossil) Fernwärmeanschlüsse / bei erstmaliger Errichtung für EFH (Neubau) Im Großraum Graz sind auch Gasanschlüsse förderbar! Förderung Innovativer Mobilität Lastenfahrräder, Falträder Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Geförderte Energieberatung in der Steiermark Beratung durch zertifizierte Ich-tu s-beraterinnen kostenlose Erstinformation Energiespar-Beratung (vor Ort) Gebäude-Check (vor Ort)

Infozentrale Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 / Erdgeschoss A-8010 Graz Mo-Mi: 8:00 bis 14:00 Uhr Do: 8:00 bis 16:00 Uhr Fr: 8:00 bis 13:00 Uhr Telefon: 0316 / 877 3955 E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at www.energieberatung.steiermark.at www.wohnbau.steiermark.at Ich tu s. Klima schützen. Komfort steigern. Die Klima- und Energieinitiative des Landes Steiermark. www.ich-tus.steiermatrk.at