Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis

Ähnliche Dokumente
Allgemeines GleichbehandlungsGesetz

Grundsätzlicher Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses. 1. Überschrift. 2. Einleitung. 3. Positions-, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?

RA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt.

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 3

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Lesen und Verstehen von Arbeitszeugnissen

Hauptmitarbeitervertretung (HMAV) - Ev. Kirche Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) Arbeitszeugnis. 109 Gewerbeordnung (GewO)

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag»

Gleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von.

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

Mandantenrundschreiben April 2013

Inhalt. Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Handreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Antidiskriminierungsrecht in der Praxis was bringt das AGG? Herzlich Willkommen!

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Quelle:

Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

Newsletter arbeitsrecht

wir freuen uns, Ihnen nunmehr den dritten Newsletter dieses Jahres zusenden zu können.

Zwischenzeugnis oder. Ausbildungszeugnis. einschließlich Beginn und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr Rostock

Arbeitsrecht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2016

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Sanktionen nach dem AGG

auf Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren

Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsverfahren

Arbeitszeugnis: Formulierungen

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT

Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis)

AGG Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz. Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Was man bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses beachten muss:

Liegt hier ein Verstoß gegen das AGG vor? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT

KiTa PraE-Gen Fit für Führung

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Titel: Diskriminierung wegen des Alters, Stellenanzeige "wir bieten junges motiviertes Team", Gesamtbetrachtung

BBH-News zum Arbeitsrecht Schwerpunkt Diskriminierungsschutz April 2013 EEG 2008-I

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

von Marcus Knill (Das Dokument rechts zeigt, dass die Zeugnisgeheimsprache nicht immer verwendet wurde.)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 3 Arbeitsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 1, 2

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.

Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)

Diskriminierung Ja oder Nein?

Was tun bei Diskriminierung?

Seite 1. Dokument 1 von 1

Im Namen des Volkes! Urteil

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen

Aktenzeichen: 8 AZR 520/08 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 22. Oktober AZR 520/08 - keine

Herzlich Willkommen. Personalmanagement im Mittelstand

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 11/2007

Die wichtigsten Zeugnis-Formulierungen (10. Februar 2000)

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht

Fachbeitrag B Von Sabrina Klaesberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bochum

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte

Newsletter Arbeitsrecht 2. Ausgabe 2010

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen

AGG Urteilsübersicht. AGG Allgemein. Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link

Diskriminierung Was ist das?

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,

4 Ta 59/09 (2) Chemnitz, Ca 4088/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem Streitwertbeschwerdeverfahren

Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen. von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß. 5.

Die Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht in der Landwirtschaft

Haufe Praxisratgeber. Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen

... und noch n Gesetz... Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlangt Rechtskraft

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ausgewählte Fragen des Personalmanagements Arbeitszeugnisse. Seite 1 Insa Harms / Anke Weißschuh / Bilal Taher

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Entscheidungsdatum:

12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs

Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 9 AZR 760/11

Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr Ein Jahresrückblick

Transkript:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis Berlin, 19./20.10.2013 Rechtsanwalt Jürgen Baumeister Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Agenda Das AGG Entscheidungen Bewerbungsverfahren Quintessenz Das Zeugnis Bedeutung verschiedener Formulierungen Quintessenz Vollstreckung eines wohlwollenden Zeugnisses

Befürchtungen bei Einführung 2006: Das AGG wird die Rechtslandschaft in Deutschland deutlich verändern Massiver Eingriff in Privatautonomie (Art.2 I GG) Angebliche Diskriminierungsopfer können hohe Entschädigungssummen einklagen Beweislastumkehr: Unternehmen müssen sich entlasten Unternehmen haben einen hohen bürokratischen Aufwand ( Dokumentationspflichten ) Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, 12 AGG

es ist eine Klageflut zu erwarten ABM für Rechtsanwälte/-innen Große Risiken möglicher Schadensersatzansprüche für Arbeitgeber und deren Entscheider bergen z.b.: Unachtsamkeit bei der Formulierung von Stellenanzeigen unpassende Fragen im Bewerbungsverfahren

Fall 1: Der abgelehnte Rechtsanwaltsfachangestellte Stellenausschreibung: Wir suchen eine Rechtsanwaltsfachangestellte für unser Team Reaktion: Ablehnung Forderung: Entschädigung und Schadensersatz wegen Missachtung des AGG Zu Recht?

Fall 1: Der abgelehnte Rechtsanwaltsfachangestellte Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden! AGG 11 Ausschreibung, 7 Benachteiligungsverbot Benachteiligungen aus Gründen der Rasse der ethnischen Herkunft des Geschlechts der Religion oder Weltanschauung einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen AGG 1 Ziel des Gesetzes

Fall 2: Unverzügliche Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Forderung: Stellenausschreibung: Wir suchen eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n für unser Team Reaktion: Rücksendung der Bewerbung erfolgte am gleichen Tage des Eingangs Schadensersatz wegen Diskriminierung Er sei aus Gründen des Geschlechts benachteiligt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Bewerbungsunterlagen könne gar nicht erfolgt sein. Offensichtlich werden männliche Bewerber direkt aus der Auswahl ausgeschlossen. Zu Recht?

Fall 2: Unverzügliche Rücksendung der Bewerbungsunterlagen 1. Arbeitnehmer muss nur Benachteiligung behaupten 2. Arbeitgeber muss Gegenteil beweisen 22 Beweislast Unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig, wenn die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt AGG 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Fall 3: Erzieher mit seiner Bewerbung im Mädcheninternat gescheitert Stellenausschreibung: Wir suchen eine Erzieherin für unser Mädcheninternat Reaktion: Ablehnung Zu Recht? Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist zulässig, wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung im Sinne des 8 Abs. 1 AGG darstellt. Der Träger eines Mädcheninternates darf die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch mit Nachtdiensten im Internat verbunden ist. Dem Arbeitgeber steht es frei festzulegen, welche Arbeiten auf einem zu besetzenden Arbeitsplatz zu erbringen sind. BAG, Urteil vom 28.05.2009 8 AZR 536/08

Fall 4: Der Postzusteller von der Elfenbeinküste Forderung: Der in der Elfenbeinküste geborene Kläger hatte sich auf eine Stelle als Postzusteller beworben. Voraussetzung: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Rahmen eines üblichen Telefonkontaktes befand die Mitarbeiterin des Unternehmens die Sprachkenntnisse für nicht hinreichend. Mit dieser Begründung erhielt der Kläger eine Absage. Schadensersatz wegen mittelbarer Diskriminierung Zu Recht?

Fall 4: Der Postzusteller von der Elfenbeinküste Das Arbeitsgericht Hamburg sah in der Vorgehensweise des beklagten Unternehmens eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Für Angehörige anderer Ethnien als deutsche Muttersprachler ist es typischerweise schwerer ein deutliches Ausdrucksverhalten beim telefonischen Erstkontakt in deutscher Sprache zu zeigen. Keine Rechtfertigung durch ein legitimes Ziel nach 8 AGG: Kurzer telefonischer Erstkontakt ist keine hinreichende Grundlage Auswahlkriterien sind überzogen ArbG Hamburg, Urteil vom 26.01.2010 25 Ca 282/09

Fall 5: Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben Das Ablehnungsschreiben richtete sich an Herrn X statt an Frau X. Forderung: Schadensersatz wegen Benachteiligung ihrer ethnischen Herkunft Die falsche Anrede belege, dass man ihre Bewerbung allein wegen ihres Namens aussortiert habe. Zu Recht?

Fall 5: Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben Klage abgewiesen Keine Indizien, welche auf Benachteiligung schließen lassen. Vielmehr ist wahrscheinlich, dass lediglich ein Bearbeitungsfehler vorliege. ArbG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011 14 Ca 908/11

Fall 6: Die abgelehnte Bewerbung mit Schriftvermerk Reaktion: Rücksendung der Bewerbungsunterlagen mit dem handschriftlichen Vermerk (-) Ossi und DDR Forderung: die in der damaligen DDR geborene Klägerin fordert Schadensersatz wegen Benachteiligung ethnischer Herkunft Zu Recht?

Fall 6: Die abgelehnte Bewerbung mit Schriftvermerk Klage abgewiesen Ossi tendenziell Bezeichnung mit diskriminierendem Charakter Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft sieht ArbG hier nicht: Bürger aus der ehemaligen DDR seien keine eigene ethnische Volksgruppe ArbG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010 17 Ca 8907/09 Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Vergleich außerhalb einer mündlichen Verhandlung

Fall 7: Die Cockpit-Mütze für männliche Piloten Betriebsvereinbarung sieht für männliche Piloten das Tragen einer Pilotenmütze im Cockpit vor. Pilotinnen müssen keine tragen. Hiergegen wendet sich der Pilot, der sich benachteiligt fühlt. Zu Recht?

Fall 7: Die Cockpit-Mütze für männliche Piloten Klage abgewiesen Eine lediglich andere Behandlung, die nicht mit einer Herabsetzung gegenüber dem anderen Geschlecht verbunden ist, stellt keine vom AGG erfasste Benachteiligung dar. LAG Köln, Urteil vom 29.10.2012 5 Sa 549/11

Fall 8: Junior Personalreferent/in Die Ausschreibung einer Stelle mit Junior Personalreferent/in beinhaltet keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber wegen des Alters. LAG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2011 5 Sa 847/11 BAG, Beschluss vom 25.01.2011 8AZN 1398/11, Verwerfung der Revision Fall 9: Junge/r Bewerber/in gesucht Die Ausschreibung einer Stelle Junge/r Bewerber/in gesucht verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot. BAG, Urteil vom 19.08.2010 8 AZR 530/09

Quintessenz so viel wie nötig, so wenig wie möglich Kein Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers, ob Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat EuGH, Urteil vom 15.04.2010 BAG, Urteil vom 25.04.2013 8 AZR 287/08

Zeugnis Arbeitnehmer hat Wahlrecht Einfaches Zeugnis Qualifiziertes Zeugnis qualifiziertes Zeugnis muss wohlwollend sein

Zeugnis Inhalt eines ordnungsgemäßen qualifizierten Zeugnisses 1) die Dauer des Arbeitsverhältnisses 2) die Art des Arbeitsverhältnisses 3) die Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin 4) die Führung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin vgl. LAG Hamm, Urteil vom 04.09.1997 4 Sa 391/97 Schlussformel z.b. Dank für die Zusammenarbeit, kein erforderlicher Inhalt eines Arbeitszeugnisses vgl. BAG 9. Senat, Urteil vom 11.12.2012 9 AZR 227/11

Zeugnis Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. 1 2 3 4 5

Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses Der Arbeitgeber hat die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, denn diese ist inzwischen weitgehend standardisiert Ein Zeugnis darf nicht in sich widersprüchlich sein und mit Hilfe von Widersprüchen keine Herabsetzung der Verhaltensbeurteilung erfolgen Doppelbödige Formulierungen sind ersatzlos zu streichen LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998 4 Sa 630/98

Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses & deren Bedeutung ihr/sein Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei Sozialverhalten: mangelhaft ihr/sein Verhalten gab zu Beanstandungen keinen Anlass Sozialverhalten: ausreichend alle Arbeiten erledigte er/sie mit großem Fleiß Leistung: mangelhaft er/sie wusste sein/ihr solides Fachwissen einzusetzen Allenfalls ausreichende Leistung

Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses er/sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen & deren Bedeutung Er/Sie klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen wir lernten sie/ihn als umgänglichen Kollegen/Kollegin kennen Viele Mitarbeiter sahen ihn/sie lieber von hinten als von vorn er/sie ist ein/e anspruchsvolle und kritische Mitarbeiter/in Er/Sie war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf seine/ ihre Rechte und nörgelt gerne LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998 4 Sa 630/98

Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses & deren Bedeutung er/sie war sehr tüchtig und in der Lage seine/ihre Meinung zu vertreten Er/Sie hat eine hohe Meinung von sich und vermag hiervon ausgehend sachliche Kritik nicht zu akzeptieren Im Kollegenkreis galt er/sie als toleranter Mitarbeiter. Für Vorgesetzte war er/sie ein schwerer Brocken LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998 4 Sa 630/98

Vollstreckung eines wohlwollenden Zeugnisses Auch bei Prozessvergleich über Erteilung eines "wohlwollenden Zeugnisses" keine über das Gesetz hinaus gehende Pflicht des Arbeitgebers Arbeitgeber genügt Zeugniserteilungspflicht, wenn er die 4 Punkte beachtet Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen bestimmten -vom Arbeitnehmer vorformulierten- Wortlaut zu verwenden. Ausnahme: Vereinbarung konkreter Wortlaut per Vergleich Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 6. August 2012-4 Ta 170/12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bis gleich

Kontakt PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Salierring 48 50677 Köln Ihr Ansprechpartner: Jürgen Baumeister Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner Telefon: 0221 / 37 99 56-0 Telefax: 0221 / 37 99 56-22 E-Mail: j.baumeister@paschen.cc Berlin Frankfurt Köln Leipzig München