Energieeffizient Sanieren Kurzübersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für - die energetische Sanierung von Wohngebäuden - den Einsatz erneuerbarer Energien Die wichtigsten bundesweit fordernden Institutionen sind dabei: - die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderank) - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) Allgemeines zur Förderung Fördermittel sind in der Regel nicht ungegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen, Besonders zu beachten: wer darf Antragsteller für das Förderprogramm sein was genau wird gefördert die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen de Konditionen der Förderung (bei Krediten z.b. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung, Sicherheiten) die Auszahlungsbedingungen der aktuelle Stand der noch verfügbaren Fördermittel Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Informationshotline der KfW: 01801 33 55 77 (Ortstarif)
Programm Energieeffizient Sanieren KfW-Nr. 151, 152 - Kredit (Regionale Gültigkeit: Bund) Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (nach EnEV 2009) Energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW- Effizienzhauses zu erreichen, werden gefördert. Unterschieden werden 4 energetische Standards - KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 100 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. - KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 100 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 115 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 130 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. - KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 130 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 145 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. Das KfW-Effizienzhaus 130 wird voraussichtlich nur bis zum 30.06.2010 angeboten. Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das erreichte Niveau des angestrebten KfW- Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Die Höhe des Tilgungszuschusses staffelt sich wie folgt: - KfW-Effizienzhäuser 85: 15 % des Zusagebetrages - KfW-Effizienzhäuser 100: 12,5 % des Zusagebetrages - KfW-Effizienzhäuser 115: 7,5 % des Zusagebetrages - KfW-Effizienzhäuser 130: 5 % des Zusagebetrages Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmekombinationen sind möglich, folgende Maßnahmen werden gefördert: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke - Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller - Erneuerung der Fenster - Einbau einer Lüftungsanlage - Austausch der Heizung durch Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, Nah- und Fernwärme, BHKW, B Brennstoffzellen einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Biomasse- oder Biogasanlagen, Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen sind förderfähig, sofern sie zur Ergänzung der neuen Heizung oder zur Erneuerung einer der oben genannten Heizungsanlagen installiert werden.
Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können die oben genannten Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden. Übergangsregelung bis zum 30.12.2009 Für eine Übergangsfrist bis zum 30.12.2009 (Antragseingang bei der KfW) gelten parallel ebenfalls die auf Basis der EnEV 2007 definierten Programmbedingungen. Das Merkblatt 04/2009 sowie die dazu gehörigen Anlagen behalten bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Programmnummer ist anzugeben: - KfW-Effizienzhaus: 151 - Einzelmaßnahmen bzw. Kombinationen: 152 Informationsstelle KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 D - 60325 Frankfurt am Main fon: 01801 335577 fax: 069 7431-2944 info@kfw.de http://www.kfw-foerderbank.de Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (Regionale Gültigkeit: Bund) Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde. - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (nach EnEV 2009) Energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW- Effizienzhauses zu erreichen, werden gefördert. Unterschieden werden 4 energetische Standards: - KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 100 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000,- EUR pro Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 100 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 115 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 17.5 % der förderfähigen Kosten, max. 13.125,- EUR pro Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 130 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 9.375,- EUR pro Wohneinheit - KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 130 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 145 % der Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500,- EUR pro Wohneinheit Das KfW-Effizienzhaus 130 wird voraussichtlich nur bis zum 30.06.2010 angeboten.
Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen sind möglich, folgende Maßnahmen werden gefördert: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke - Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller - Erneuerung der Fenster - Einbau einer Lüftungsanlage - Austausch der Heizung durch Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, Nah- und Fernwärme, BHKW, Brennstoffzellen einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mind. der Klasse A und /oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Biomasse- oder Biogasanlagen, Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen sind förderfähig, sofern sie zur Ergänzung der neuen Heizung oder zur Erneuerung einer der oben genannten Heizungsanlagen installiert werden. Der Zuschuss beträgt 5 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500,- EUR pro WE. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 6.000,- EUR. Übergangsregelung bis zum 30.12.2009 Für eine Übergangsfrist bis zum 30.12.2009 (Antragseingang bei der KfW) gelten parallel ebenfalls die auf Basis der EnEV 2007 definierten Programmbedingungen. Das Merkblatt 04/2009 sowie die dazu gehörigen Anlagen behalten bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Programmnummer ist 430 anzugeben. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Informationsstelle KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 D - 60325 Frankfurt am Main fon: 01801 335577 fax: 069 7431-2944 info@kfw.de http://www.kfw-foerderbank.de Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom FAFA anerkannter Vor-Ort-Berater stellen. - Zuschuss von z.zt. 300 410 /Gebäude, höchstens aber 50 % der Beratungskosten Für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower Door - Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 100,00 EUR gewährt Ansprechpartner beim FAFA: Referate 434/435/436 Tel: 06196-908-625
Einsatz Erneuerbarer Energien in Gebäuden Solarwärme BAFA Erneuerbare Energien - Förderung der Installation von Solarkollektoren - 60.- bis 105,- Euro/qm (Stand: Januar 2008) Biomasse BFA Erneuerbare Energien - Förderung der Installation von Biomasseanlagen (z.b. Holzpelletheizung) - 36,- Euro/kW, mind. 1.000 Euro/ Anlage (Stand Januar 2008) Bonussystem Weitere Zuschusse sind möglich bei: - Zusätzlichem Kesseltausch - Kombination mehrerer regenerativer Energien - Installation von Solarpumpen oder effizienten Umwälzpumpen - Bei besonders innovativen Maßnahmen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare - Energien - Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums oder Ihrem Energieversorger. Stromerzeugung durch regenerative Energien: Erneuerbare Energien Gesetz - Förderung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien - Festgelegte Mindestvergütungssatze in Abhängigkeit von der Art der Erzeugung, z.b. 35,49 bis 51,75 Cent pro kwh für Photovoltaik (2007) Weitere Informationen beim BMU zum EEG Kontakt bei der Fördermittelsuche: Stadt Zeitz, Fachbereich technisches Zeitz Frau Hilbert Tel. 03441/ 83-419