1 von 10 23.09.2013 10:55 Weiterbildungsberatung in NRW Sie befinden sich hier: Startseite > FAQ FAQ Bildungsscheck NRW Antworten auf die häufigsten Fragen Wer kann einen Bildungsscheck erhalten? Für welche Weiterbildungen kann ein Bildungsscheck eingesetzt werden? Weitere Fragen zu den Förderkonditionen des Bildungsschecks Wer kann einen Bildungsscheck erhalten? Wer ist zum Empfang von Bildungsschecks berechtigt? Zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte im Sinne der Bildungsscheckförderung sind: 1. Lohn- und Gehaltsempfänger/-innen 2. Für ein Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmer/-innen gleichgestellt sind 3. Geringfügig Beschäftigte (ohne andere Hauptbeschäftigung)* 4. Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit 5. Mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung) 6. Mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung 7. Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen *Für diese Gruppe kommt gegebenenfalls vorrangig die Bildungsprämie des Bundes in Frage. Welche Betriebe und deren Beschäftigte können Bildungsschecks in Anspruch nehmen? Im individuellen Zugang: Empfangsberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind sowie Existenzgründer in den ersten fünf Jahren. Ausgenommen sind jedoch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Im Unternehmenszugang: Unternehmen und Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten können pro Jahr bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Können Auszubildende den Bildungsscheck bekommen? Nein, die Förderung bezieht sich auf die berufliche Weiterbildung und nicht auf die berufliche Ausbildung. Die Qualifizierung von Auszubildenden, die auf
2 von 10 23.09.2013 10:55 Basis eines Ausbildungs- und nicht eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, obliegt hier der originären Verantwortung des Ausbildungsbetriebes. Können Beschäftigte, die nicht in NRW wohnen, den Bildungsscheck erhalten? Ja, wenn ihre Arbeitsstätte in NRW liegt. Kann der Bildungsscheck auch während der Mutterschaftszeiten oder des Erziehungsurlaubs ausgestellt werden? Ja, sofern das Beschäftigungsverhältnis während der Zeit fortbesteht. Gibt es Bildungschecks auch für Teilzeitbeschäftigte? Ja, der Bildungsscheck kann von Teilzeitbeschäftigten und von Minijobbern (450,- Euro Job) in Anspruch genommen werden, wenn es sich um die Hauptbeschäftigung handelt. Kann der Bildungsscheck ausgegeben werden, wenn der/die Ratsuchende zwar noch beschäftigt ist, aber in Kürze arbeitslos sein wird? Ja, zum Zeitpunkt der Beratung muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen. Von Arbeitslosigkeit Bedrohte, z. B. wegen Kündigung oder aufgrund einer befristeten Beschäftigung können den Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Können Freiberufler wie z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte einen Bildungsscheck erhalten? Freiberufliche wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Physiotherapeuten sind als (Mit-)Eigentümer nur in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens anspruchsberechtigt (Bildungsscheckausgabe über den individuellen Zugang, Berechnung der Förderung wie beim betrieblichen Zugang ohne Mehrwertsteuer). Wenn Freiberufler oder Selbständige sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben, so werden für diese Bildungsschecks über den betrieblichen Zugang ausgestellt - einer pro Beschäftigtem und Kalenderjahr (max. 20 pro Betrieb). Diese Bildungsschecks dürfen durch den/die Selbständige/n nicht selbst genutzt werden. Können Beschäftigte des öffentlichen Dienstes einen Bildungsscheck erhalten? Nein. Als öffentlicher Dienst im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten Beschäftigte bei Bund und Ländern, sowie bei rechtlich selbständigen Unternehmen, an denen Bund oder Länder zu mehr als 50% beteiligt sind bei sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden und Kreise), Verbandskörperschaften (z. B. Landschaftsverbände), Personalkörperschaften (z. B. Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Universitäten), Realkörperschaften (z. B. IHK, Handwerkskammern)
3 von 10 23.09.2013 10:55 bei Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) bei Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Filmstiftung NRW) Nicht als öffentlicher Dienst im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten Beschäftigte der Kirchen, die gemäß Art. 140 GG i.v.m. 137 Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. alle großen christlichen Religionsgemeinschaften) Können Personen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, die in einer Transfergesellschaft angestellt sind oder im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder in Personal-Service- Agenturen (PSA) tätig sind? Nein, dies ist nicht möglich, weil im Rahmen von Transfergesellschaften, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Personal-Service-Agenturen bereits Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung der Beschäftigten gehören. Fällt eine Kreishandwerkerschaft unter den Öffentlichen Dienst? Eine Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bildungsscheck kann also nicht in Anspruch genommen werden. Können sogenannte Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer den Bildungsscheck nutzen? Ja, unter der Voraussetzung, dass Berufsrückkehrende den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren bzw. wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als 1 Jahr zurückliegt oder die zuständige Arbeitsagentur eine Förderung (mündlich/schriftlich) abgelehnt hat. Kann man auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), einer Nebenbeschäftigung, einer Teilzeitbeschäftigung, einer ehrenamtlichen oder freiwilligen Tätigkeit oder eines Volontariats den Bildungsscheck erhalten? Ob der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden kann, hängt allein vom Haupterwerb bzw. von der Haupttätigkeit und deren Bedingungen ab. Wenn der Minijob oder das Teilzeit- oder das befristete Beschäftigungsverhältnis die Haupt- bzw. die einzige Beschäftigung darstellt, kann der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden, und zwar auch von: Altersruhegeld Beziehenden Geringfügig oder gering vergüteten Beschäftigten mit ergänzenden Leistungen nach dem SGB II, sogenannte "Aufstocker" (ausgenommen sind ALG II-Beziehende mit "Ein-Euro-Jobs") Praktikantinnen und Praktikanten, soweit das Praktikum im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erbracht wird
4 von 10 23.09.2013 10:55 Mithelfenden Familienangehörigen Auf Basis einer Nebentätigkeit kann kein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt beim Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses von SchülerInnen/Studierenden /Auszubildenden/Praktikantinnen und Praktikanten/Volontärinnen und Volontären. Mithelfende Familienangehörige, die neben einer anderen Beschäftigung im Familienunternehmen arbeiten, erhalten als mithelfende Familienangehörige ebenfalls keinen Bildungsscheck. Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst sowie am freiwilligen (sozialen, ökologischen, kulturellen usw.) Jahr können ebenfalls keinen Bildungsscheck erhalten. Wo erhalte ich Informationen über andere Förderprogramme, wenn ich keinen Bildungsscheck erhalten kann? Auf unserem Portal informieren wir Sie über weitere Fördermöglichkeiten sowie über Stipendien und Stiftungen. Sie finden diese Informationen im Bereich "Bürgerinnen & Bürger, Förderung" und im Bereich "Unternehmen, Förderung". Nach oben Für welche Weiterbildungen kann ein Bildungsscheck eingesetzt werden? Wofür kann der Bildungsscheck eingesetzt werden? Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung. Das sind Angebote, die solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Fachübergreifende Kompetenzen umfassen insbesondere Methodenkompetenzen, Motivation und Befähigung zu kontinuierlichem Lernen, Sprachen und Medienbeherrschung, mathematisch-naturwissenschaftliche Grundkompetenzen und soziale Kompetenzen. Zur beruflichen Weiterbildung zählen u.a. auch das Nachholen von Berufsabschlüssen, Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung oder zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf. Gibt es Beschränkungen bei den Inhalten der durch Bildungsschecks zu fördernden Weiterbildungsangebote? Ja, die folgenden Weiterbildungen können nicht mit dem Bildungsscheck gefördert werden: Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z. B. Maschinenbedienerschulungen, sowie Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen oder durch den Hersteller durchgeführt werden (Produkt- /
5 von 10 23.09.2013 10:55 Herstellerschulungen) Individuell für den Betrieb angepasste Fortbildungen, die nicht zu Festpreisen am Markt angeboten werden und deren Angebot der Allgemeinheit nicht öffentlich zugänglich ist Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind (z. B. beim Sicherheitsingenieur) oder dem Erwerb bzw. dem Erhalt oder der Erweiterung von Fahrerlaubnissen dienen Kurse, die Beschäftigte der Weiterbildungsanbieter bei ihrem Beschäftigungsunternehmen belegen Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen Wenn Selbstständige bei dem Weiterbildungsanbieter, für den sie tätig sind, Kurse belegen Weiterbildungen für Beschäftigte, die dem Grunde nach einen Anspruch auf staatliche Förderung dieser Weiterbildungsmaßnahmen haben, wie z. B. nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -AFBG- (Meister-BAföG) Weiterbildungen, deren Kosten (Teilnahme- /Prüfungskosten ) teilnehmerbezogen durch die öffentliche Hand kofinanziert werden Weiterbildungen für Beschäftigte, die nach 80 ff. SGB III bereits gefördert werden Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt werden Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu 6 Unterrichtsstunden. Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen Was sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (die nicht förderfähig sind) und wie eng werden sie ausgelegt? Diese nicht förderfähigen arbeitsplatzbezogenen Anpassungsqualifizierungen sind solche, die ausschließlich dem Unternehmen zugutekommen und die Beschäftigte außerhalb des Unternehmens, also in anderen Arbeitszusammenhängen, auf dem Arbeitsmarkt nicht nutzen können. Die Bildungsscheck-Beratungsstelle hat im Einzelfall zu prüfen, ob und in wieweit die Qualifizierungsinhalte Relevanz für den allgemeinen Arbeitsmarkt haben und nicht nur für den derzeitigen Beschäftigungsbetrieb. Können berufliche Weiterbildungsangebote mit dem Bildungsscheck gefördert werden, die in Form von Fernunterricht, E-Learning oder Blended Learning angeboten werden? Ja, sofern die Angebote den Anforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) genügen. Nach dem FernUSG müssen Fernlehrgänge neben der Bereitstellung von Lehr- /Lernmitteln auch eine begleitende Unterstützung und Erfolgskontrolle (begleitender Unterricht) umfassen und von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) in Köln zugelassen (Zulassungsnummer!) sein. Die alleinige Zurverfügungstellung von Lehr-/Lernmaterialien oder Kurse ohne Zulassung
6 von 10 23.09.2013 10:55 entsprechen dem nicht und können mit dem Bildungsscheck nicht gefördert werden. Bei zugelassenen Fernlehrgängen werden - abweichend von der generellen Regelung - auch separat ausgewiesene Kosten für Fernlern-Lern- / Lernmittel bei der Förderung berücksichtigt. Können Weiterbildungen nur von regionalen Anbietern in Anspruch genommen werden oder können auch überregionale Anbieter vorgeschlagen werden? Grundsätzlich können regionale, überregionale oder auch grenzüberschreitende Angebote mit dem Bildungsscheck abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungsanbieter den Bildungsscheck akzeptiert. Kann mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an einem Meisterkurs gefördert werden? Wenn ein individueller Anspruch auf Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Meister-BAföG) besteht, kann der Bildungsscheck nicht genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für den betrieblichen Zugang, das heißt für die Teilnahme an Kursen, für die der/die Beschäftigte eine AFBG-Förderung in Anspruch nehmen könnte, kann der Betrieb den Bildungsscheck nicht einsetzen. Weitere Informationen zum Meister-BAföG finden Sie auf unserem Portal. Kann der Bildungsscheck für ein berufsbegleitendes Studium genutzt werden? Für explizit als berufsbegleitend ausgewiesene, mehrsemestrige (Fern-)Studiengänge können Bildungsschecks verwendet werden, wenn das Studium noch nicht begonnen hat und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Andere Förderinstrumente haben Vorrang (z. B. die Bildungsprämie des Bundes). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die/der Beratene als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (auch geringfügig = Minijob) erwerbstätig ist oder als Selbständiger in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit arbeitet oder als Berufsrückehrende bzw. Berufsrückehrender einen Wiedereinstieg in den Beruf anstrebt. Übersicht Hochschulkompass für berufsbegleitende Studiengänge an Hochschulen fh-studiengang.de: berufsbegleitendes Studium, Abendstudium, Fernstudium Können auch Ausbildereignungslehrgänge durch den Bildungsscheck gefördert werden? Ja, da in der AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) vom 21.01.2009 keine Regelung enthalten ist, nach der die Ausbildungsbetriebe den ggf. notwendigen Erwerb eines entsprechenden Zertifikats / Zeugnisses und die hierfür nötige Teilnahme an einem Lehrgang und Prüfung finanzieren muss.
7 von 10 23.09.2013 10:55 Daher kann für den Lehrgang grundsätzlich der Bildungsscheck genutzt werden. Wenn in den Lehrgangsgebühren auch die Prüfungsgebühren enthalten sind, so sind diese auch mit demselben Bildungsscheck förderbar. Der Bildungsscheck kann hingegen nicht für die Prüfungskosten allein (ohne Kursteilnahme) genutzt werden. Können Beschäftigte einen Bildungsscheck für einen Sprachkurs im Ausland bekommen? Ja. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter ein in NRW anerkannter Träger der Weiterbildung oder eine Weiterbildungsanbieter im Ausland ist. Entscheidend ist, dass es sich bei den Anspruchsberechtigten um Personen handelt, die in NRW beschäftigt sind bzw. den Hauptwohnsitz in NRW haben. Außerdem muss sichergestellt sein, dass mit dem Bildungsscheck nicht Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden, sondern ausschließlich Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Kann der Bildungsscheck auch für den Bildungsurlaub genutzt werden? Ja, der Bildungsscheck kann auch für Angebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ausgegeben werden. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass mit dem Bildungsscheck nicht Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden, sondern ausschließlich Teilnahme- und Prüfungsentgelte sowie ggfs. die Anmeldegebühren für berufliche Weiterbildungen. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub NRW Ist der Bildungsscheck auch für den Erwerb des Gabelstaplerführerscheins zu nutzen? Nein, der Erwerb, der Erhalt und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen jedweder Art sind von der Förderung ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist eine Förderung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich. Die Förderung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Können Berufskraftfahrer beispielsweise für Fortbildungen nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz einen Bildungsscheck erhalten? Nein, der Erwerb, der Erhalt und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen und inhaltlich dazugehörige Qualifizierungsmaßnahmen sind von den förderfähigen Inhalten des Bildungsschecks ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist eine Förderung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich. Die Förderung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
8 von 10 23.09.2013 10:55 Sind Förderungen für Inhouse-Schulungen im Betrieb möglich? Nein, Bildungsschecks dürfen nicht ausgestellt werden für individuell für den Betrieb angepasste Fortbildungen, die nicht zu Marktpreisen am Markt angeboten werden und deren Angebot der Allgemeinheit nicht öffentlich zugänglich ist. In der Bildungsscheck- Beratung wird deshalb geprüft werden, ob das Angebot öffentlich zugänglich ist. Ist ein Vorbereitungslehrgang für das Nachholen einer Ausbildungsprüfung mit dem Bildungsscheck förderfähig? Ja, sofern alle anderen Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks vorliegen. Kann der Bildungsscheck auch für Coaching oder Supervision eingesetzt werden? Nein. Fremdsprachenkurse sind mit dem Bildungsscheck generell förderbar. Trifft dies auch auf Deutschkurse für Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu? Ja, wenn es sich um Sprachkurse handelt, die nicht anderweitig gefördert werden wie zum Beispiel Integrationskurse, die über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gefördert werden. Muss die angestrebte Weiterbildung einen unmittelbaren Bezug zur momentan ausgeübten Berufstätigkeit haben oder kann sie auch auf künftige und andersartige Tätigkeiten bezogen sein? Da die Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden soll, kann sich die angestrebte Weiterbildung auch auf ein zukünftiges Arbeitsfeld der Beschäftigten beziehen. Können Kurse, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder nach gesetzlichen Normen vom Arbeitgeber zu finanzieren sind (z. B. für Sicherheitsingenieure, Datenschutzbeauftragte), mit dem Bildungsscheck gefördert werden? Grundsätzlich nein, es sei denn, dass Beschäftigte ihre eigene Beschäftigungsfähigkeit und ihr Qualifikationsprofil durch einen solchen Kurs erweitern möchten. Dafür kann im Einzelfall ein individueller Bildungsscheck eingesetzt werden, wenn der Kurs nicht vom Arbeitgeber finanziert werden würde. Nach oben Weitere Fragen zu den Förderkonditionen des Bildungsschecks Wo erhält man den Bildungsscheck? Alle Bildungsscheck-Beratungsstellen in NRW finden Sie über unser Portal. Sowohl für
9 von 10 23.09.2013 10:55 individuelle wie auch für betriebliche Bildungsschecks empfehlen wir, zunächst telefonisch einen Termin mit der ausgesuchten Beratungsstelle zu vereinbaren. Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW erhalten Sie hier: www.arbeit.nrw.de Gibt es bei sehr geringem Einkommen mehr als 50 % Zuschuss über den Bildungsscheck? Nein, die Förderung ist beim Bildungsscheck auf 50% der Kosten der Weiterbildung (bis höchstens 2.000 ) begrenzt. Bei betrieblichem Zugang übernimmt der Betrieb den nicht geförderten Anteil. Bei einem geringen Einkommen (zu versteuerndes Einkommen bis zu 20.000 Euro im Jahr, bei Zusammenveranlagung bis zu 40.000 Euro) ist zudem die Bildungsprämie des Bundes vorrangig zu nutzen. Was ist zu tun, wenn ein Kurs ausfällt, ein(e) Bildungsscheckempfänger(in) sich aber bereits für diesen Kurs angemeldet hat? Kann ein anderer Kurs besucht werden? Bildungsscheckempfänger/-innen können zu einem auf dem Bildungsscheck verzeichneten Anbieter gehen. Kommt ein Kurs bei dem favorisierten Anbieter nicht zustande, so kann für die Zeit der Gültigkeit des Bildungsschecks (die auf dem Bildungsscheck vermerkt ist) auch ein entsprechender Kurs bei einem der anderen auf dem Bildungsscheck verzeichneten Bildungsanbieter besucht werden. Ist auch dies nicht möglich und der Bildungsscheck ist noch gültig, kann von der Beratungsstelle handschriftlich auf dem Bildungsscheck ein weiterer Anbieter oder ein verändertes Bildungsthema eingetragen werden. Bei welchen Weiterbildungsanbietern kann der Bildungsscheck eingelöst werden? Nur bei den Weiterbildungsanbietern, die von der Bildungsscheck-Beratungsstelle auf dem Scheck eingetragen wurden. Sind die Weiterbildungsanbieter verpflichtet, den Bildungsscheck anzunehmen? Nein, die Weiterbildungsanbieter sind dazu nicht verpflichtet. Kann der Bildungsscheck weitergegeben oder eingetauscht werden? Nein, der Bildungsscheck ist streng personenbezogen und nicht übertragbar. Kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden für eine Weiterbildungsmaßnahme, die bereits durch andere Förderungen bezuschusst wird?
10 von 10 23.09.2013 10:55 Eine anderweitige teilnehmerbezogene Förderung schließt die Inanspruchnahme des Bildungsschecks aus. Wie wird die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen gezählt? Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind folgende Beschäftigtengruppen bezogen auf Jahresarbeitseinheiten (= Vollzeitbeschäftigung während eines Jahres) zu berücksichtigen: 1. Lohn- und Gehaltsempfänger/-innen, auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) 2. Für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind 3. Mitarbeitende Eigentümer bzw. Eigentümerinnen 4. Teilhaber bzw. Teilhaberinnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen Bei der Berechnung der Beschäftigten im Bildungsscheckverfahren werden Auszubildende nicht mitgezählt, d. h. ein Unternehmen mit 245 Beschäftigten der o. g. Kategorien 1) bis 4) und zuzüglich zehn Auszubildenden könnte Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Wie werden bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten Personen in Altersteilzeit, die sich in der Freistellungsphase befinden, berücksichtigt? Bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten werden Personen in Altersteilzeit, die sich in der "Passivphase" befinden, nicht mitgezählt. Allerdings können diese auch nicht den Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Kann ein Bildungsscheck bei einem Weiterbildungsanbieter eingelöst werden, wenn die betreffende Person sich bereits zu dem Kurs angemeldet hat? Ja, sofern die auf dem Bildungsscheck eingetragene Frist noch nicht abgelaufen ist und der Kurs noch nicht begonnen hat. Muss innerhalb der auf dem Bildungsscheck ausgewiesenen Frist mit der Weiterbildung begonnen werden oder reicht es aus, sich innerhalb der Frist anzumelden? Eine Kursbuchung / Anmeldung kann bereits vor der Bildungsscheckberatung und -ausgabe erfolgen. Die Anmeldung sollte jedoch spätestens drei Monate nach Ausstellung des Bildungsschecks erfolgt sein. Der Beginn Weiterbildung selbst kann auch nach Ablauf dieser Frist liegen, jedoch nicht vor der Beratung in der Bildungsberatungsstelle. Der Weiterbildungsanbieter sollte den Bildungsscheck spätestens sechs Monate nach Ausstellung bei der Bewilligungsbehörde einlösen. Nach oben