Papenburger Erklärung zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

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Transkript:

TOP 5 - Anlage der 115. Bauministerkonferenz am 27./28. September 2007 in Papenburg Papenburger Erklärung zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik Die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder teilt das Ziel, dass die Stadtentwicklungspolitik auf europäischer und auf nationalstaatlicher Ebene mit Aktivitäten und Förderprogrammen eine deutliche Aufwertung erfährt. Vor diesem Hintergrund beschließt die Bauministerkonferenz die folgenden Eckpunkte. 1. Die städtische Dimension ist mit der Aufnahme der Förderung innovativer und integrierter Ansätze zur Stadtentwicklung in die Europäischen Strukturfondsprogramme der Förderperiode ab 2007 fester Bestandteil der EU-Kohäsionspolitik geworden. Die Länder nehmen die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt als grundlegendes Dokument zur integrierten Stadtentwicklung zustimmend zur Kenntnis und werden gemeinsam mit dem Bund die in der Charta genannten Strategien umsetzen. Das unter Mitarbeit der Bauministerkonferenz erarbeitete Memorandum Auf dem Weg zu einer nationalen Stadtentwicklungspolitik und die gemeinsame Auftaktveranstaltung am 02. Juli 2007 in Berlin sind geeignete Initiativen zur Verstärkung der öffentlichen Aufmerksamkeit für dieses Politikfeld. Die Länder formulieren gemeinsam mit dem Bund die Nationale Stadtentwicklungspolitik. 2. Gemäß dem Memorandum zur Stadtentwicklungspolitik will der Bund mit Stadt bezogenen Fragestellungen dazu beitragen, analoge Aktivitäten auf Landes- und Kommunalebene zu stärken. Die Länderbauminister sehen in den Aktivitäten des Bundes einen wichtigen Beitrag zu dem nationalen Diskussionsprozess, der aber gleichberechtigt auf allen Ebenen und auch von allen Ebenen geführt werden muss.

2 Die Einführung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik muss verstanden werden als Gemeinschaftsaktion von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbindung der verantwortlichen Akteure der Verbände, der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie bürgerschaftlichen Engagements. Im Rahmen der notwendigen umfassenden Beteiligung der genannten Gruppen ist es unerlässlich, die spezifische Stellung der Länder im gesamtstaatlichen Gefüge und die daraus resultierenden besonderen Aufgaben und Möglichkeiten zu erkennen und zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zwischen den politischen Ebenen Bund, Ländern und Kommunen. Den Ländern kommt in der föderalen Struktur eine Schnittstellenfunktion zwischen dem Bund als Impulsgeber nationaler Stadtentwicklungspolitik und den Kommunen als Aufgabenträger der Stadtentwicklung und Orte konkreter Erfahrungen mit Fragestellungen und Problemen bei der Gestaltung der Zukunft der Städte und Stadtregionen zu. Auf Länderebene werden für die Entwicklung der Städte maßgebliche strategische und finanzielle Entscheidungen getroffen. Sie werden sich daher aktiv mit eigenen Beiträgen in den Prozess der Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik einbringen und sich auch gegenüber dem Bund mit eigenen Ansätzen positionieren. 3. Die Probleme und Herausforderungen in der Stadtentwicklung sind vor dem Hintergrund sowohl gesellschaftlicher Veränderungen als auch demografischer Entwicklungen vielfältig und bedürfen einer differenzierten Betrachtungs- und Herangehensweise. Entwicklungen und Perspektiven stellen sich in größeren Städten anders dar als in mittleren und kleinen Städten einschließlich des sie umgebenden ländlichen Raums. Zwischen den Institutionen der Länder und den Kommunen bestehen unmittelbare Verbindungen und Aufgaben bezogene praktische Kooperationen, deren Ausdruck die notwendige und praktizierte enge Abstimmung zwischen diesen beiden Gebietskörperschaften ist. Im Rahmen der föderalen Ordnung sind die Länder sowohl Adressat kommunalpolitischer Erwartungen als auch ihr Transformator gegenüber der Bundesebene. 4. Die Länder brauchen lebenswerte, wirtschaftlich starke und dynamische sowie kulturell interessante Städte und Regionen. Auf die wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen, die zum Teil mit einem gravierenden Bevölkerungsrückgang in einigen Landesteilen und dem Zuwachs in anderen Landesteilen einhergehen, reagieren Länder und Kommunen, zum Teil unter Beteiligung des Bundes, mit einem Bündel von Förderangeboten.

3 Diese Programme wie die Städtebauförderung in ihren verschiedenen Programmteilen, die Wohnungsbauförderung, die Programme zur (Wieder-)Belebung von Innenstädten und Stadtteilen und vieles mehr stellen einen bedeutenden Bereich von Landespolitik dar und bedürfen der verlässlichen Fortschreibung und Weiterentwicklung. Die Mitwirkung und die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der Vereine und Verbände ist unerlässlich und trägt positiv zur Stadtentwicklung bei. 5. Die deutschen Städte sind historisch gewachsene kulturelle Zentren. Von herausragender Bedeutung sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der gemischt genutzten Innenstädte mit Kultur- und Freizeitangeboten, hochwertigen und besonderen Warenangeboten und Dienstleistungen, qualitätvollem Stadtbild und attraktivem öffentlichen Raum. Dem Funktionsverlust der Innenstädte entgegenzuwirken, ist die wohl dringlichste Aufgabe der Stadtentwicklung. Integrierte Stadtentwicklung verfolgt hierbei das Ziel, die Bedeutung der Städte als Motoren der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung weit stärker als bisher in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. 6. Stadtentwicklung muss die quantitativen und qualitativen Anforderungen der demografischen Entwicklung aufgreifen, für alten- und familiengerechte Wohnquartiere mit guter Nahversorgung und sozialer Infrastruktur sorgen und bedarfsgerechten Rück- oder Weiterbau der Stadt betreiben bei Vorrang der Innenentwicklung und Wiedernutzung von Brachen. 7. Aktuell hat ein nachhaltiger Klimaschutz als Teil der Strategie einer Stadtentwicklungspolitik herausragende Bedeutung erhalten. Vorrangig sind nachhaltige städtische Strukturen durch Innenentwicklung, Flächenkonversion, energieeffiziente Gebäude, Nutzung bestehender Infrastrukturressourcen, Verkehrsvermeidung und umweltschonende Stadtverkehrssysteme zu realisieren. Gesundheitsbeeinträchtigenden Effekten des Klimawandels ist entgegenzuwirken. 8. Städte sind schon immer Orte des kulturellen Austausches und der Integration. Hier sind neue und zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um den sozialen Zusammenhalt zu bewahren und die Integration durch Bildungs- und Ausbildungspolitik und Maßnahmen im Wohnquartier zu fördern.

4 9. Städte sind Teile ihrer Region: Stadtentwicklung ist immer auch regionale Entwicklung und umgekehrt. Zwischen Stadt und ländlichem Raum besteht eine Verantwortungsgemeinschaft. Auch in Zukunft ist eine Balance zwischen Stadt und ländlichem Raum zu erhalten und eine ausgewogene Entwicklung aller Teilräume zu ermöglichen. Die regionale Zusammenarbeit ist deutlich weiterzuentwickeln: Siedlungs-, Wirtschafts- und Einzelhandelsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur, gemeinsame oder arbeitsteilige Infrastrukturangebote sind Beispiele für interkommunale Zusammenarbeit. 10. Stadtentwicklungspolitik ist eine interdisziplinäre, ressortübergreifende und integrative Aufgabe, die sich auch in der Ausrichtung und Anwendungsmöglichkeit der Förderprogramme niederschlagen muss. Bei der Diskussion um die Zukunft der Städte und Regionen ist es daher unerlässlich, nicht nur ein breites Spektrum von Repräsentanten aus den unterschiedlichsten Bereichen einzubinden. Es kommt auch darauf an, bei der Entwicklung von Strategien für eine zukunftsträchtige städtische Entwicklung Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen allen relevanten Fachthemen zu erkennen und ressortübergreifend umzusetzen. Vorrangig sind dabei zu nennen die Bereiche Wirtschaft, Bildung, Wohnungsbau, Verkehr, Umwelt, Tourismus und Integration. Aufgabe der Länder ist, die besonderen Verhältnisse vor Ort in den Prozess der Entwicklung einer gesamtstaatlichen Stadtentwicklungspolitik einzubringen. Stadtentwicklung erfordert verlässliche Förderangebote von Bund und Ländern. Sie sind mindestens mittelfristig anzulegen. Eine wesentliche Aufgabe der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist deshalb die Mitgestaltung der europäischen Strukturförderung auch nach 2013. 11. Erfahrungsaustausch und Innovation sind entscheidend für die Stadtentwicklung und deshalb Aufgaben einer Nationalen Stadtentwicklungspolitik, die von Bund und Ländern wahrgenommen werden müssen. Neben herausragenden Aktionen (z.b. Internationale Bauausstellung) haben Modellvorhaben (sowohl baulich als auch im Planungsprozess) eine entscheidende Funktion bei der Entwicklung zukunftstauglicher Lösungen und sind darum ein wichtiges Feld staatlicher Förderpolitik auf allen Ebenen.

5 Hierbei müssen insbesondere die Organisationsstrukturen zur Steuerung und Begleitung dieser Prozesse der verfassungsmäßig vorgegebenen Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen entsprechen. Das Aktionsprogramm der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist vom Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam inhaltlich und organisatorisch zu gestalten. 12. Die Länder werden ihrer besonderen Rolle im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik neben der Organisation, Steuerung und Förderung auch durch die Ausrichtung eigener Veranstaltungen (Foren, Kongresse, Ausstellungen, Wettbewerbe) gerecht. Dies wird u.a. im Rahmen der vielfältigen Aktivitäten, die auf Länderebene schon seit längerem stattfinden und fortgesetzt sowie themenbezogen fortentwickelt werden, umgesetzt. Der Beitrag der Länder zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist damit umfassend.