15. Nebenjobs und Praktika



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Transkript:

15. Nebenjobs und Praktika Wenn Sie zum Studium nach Deutschland gekommen sind, sollte das Studium oberste Priorität haben. Viele Studierende in Deutschland arbeiten allerdings neben dem Studium. Auch Sie als ausländische Studierende können einen Nebenjob annehmen. Dabei gilt es verschiedene formale und gesetzliche Bedingungen zu beachten, was den Umfang Ihrer Arbeit angeht. Diese Regeln sollen sicher stellen, dass Ihr Studium weiterhin an erster Stelle steht. 15.1. Arbeitserlaubnis Nicht-EU-Mitgliedstaaten Studenten aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten dürfen nur in geringem Umfang arbeiten. Die erlaubte Beschäftigungszeit in einem Jahr sind 90 ganze Tage oder alternativ 180 halbe Tage. Dies muss jeder Studierende nachweisen können. Notieren Sie sich deshalb zu jeder bezahlten Arbeit, die Sie machen: Den Arbeitgeber Das Arbeitsverhältnis mit Angabe des Datums (Beginn und Ende) der Beschäftigungsdauer (über welchen Zeitraum Sie dort gearbeitet haben) Die genaue Anzahl der Stunden, die Sie gearbeitet haben WICHTIG: Die 90/180 Tage-Regelung gilt auch für freiwillige (selbst unentgeltliche) Praktika (Kapitel 12.5.1 und 12.5.2) Eine Tätigkeit, die über die 90 ganzen oder 180 halben Tage im Jahr hinausgeht, erfordert eine Arbeitserlaubnis. Die erforderliche Arbeitsgenehmigung kann nur von der Ausländerbehörde für ein konkret vorliegendes Stellenangebot erteilt werden. Auch hier gilt: Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie in erster Linie zum Studium und nicht zum Arbeiten. Sie müssen zeigen, dass Sie Ihr Studium obwohl Sie nebenbei arbeiten erfolgreich und in angemessener Zeit abschließen werden. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen! EU-Mitgliedstaaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island werden wie EU-Staaten behandelt) Generell dürfen Studierende der EU-Mitgliedsstaaten (also auch Deutsche) während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auch hier ist der Grund, dass das Studium nach wie vor im Mittelpunkt stehen soll. In den Semesterferien ist die wöchentliche Arbeitszeit unbeschränkt. Doch auch während der Vorlesungszeit kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden. Dann allerdings muss es sich um eine kurzfristige Beschäftigung (so die offizielle Bezeichnung im Arbeitsvertrag) handeln, die nicht länger als zwei Monate dauert oder auf 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Für Studierende aus neuen EU-Beitrittsländern (bes. Osteuropa) gelten teilweise Einschränkungen und Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde. 15.2. Steuern und Abgaben Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie eine Lohnsteuerkarte haben (auch Steuerkarte genannt). Jeder Arbeitgeber verlangt die Lohnsteuerkarte, bevor Sie überhaupt mit der Arbeit anfangen können. Ausnahmen sind die sogenannten SEITE 46

Mini-Jobs und kurzfristige Beschäftigungen. Die Lohnsteuerkarte beantragen Sie bei den Bürgerbüros bzw. dem Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Sie wohnen. Sie ist kostenlos. Wenn Sie die Steuerkarte einmal beantragt haben, bekommen Sie diese jährlich ab September per Post zugeschickt. Diese Lohnsteuerkarte müssen Sie dann bis zum Anfang des Jahres bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Mini Job In Mini-Jobs können Sie monatlich bis zu 400 Euro verdienen, ohne dass Sie eine Lohnsteuerkarte brauchen. Diese 400-Euro-Jobs sind so genannte geringfügige Beschäftigungen, für die keine Abgaben notwendig sind - Sie also keine Steuern zahlen müssen. Auch mehrere Jobs, deren gesamte Einkünfte unter der Grenze bleiben, sind abgabefrei. Als Student sind Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung von den drei Bestandteilen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung) befreit. Dies gilt allerdings nicht, wenn das monatliche Gesamteinkommen die 400 Euro-Grenze übersteigt. Wenn Sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen, müssen Sie Sozialabgaben und ab einem Verdienst von etwa 850 Euro auch Steuern zahlen. Wie hoch die Steuern sind, hängt von Ihrer aktuellen Lebenssituation ab und können sich ggf. ändern (z.b. bei einer Heirat). Kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung eignet sich besonders für eine Arbeit in den Semesterferien. Bei den kurzfristigen Beschäftigungen können Sie auch auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte verzichten wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der tägliche Arbeitslohn darf 62 Euro nicht übersteigen Der Stundenlohn darf höchstens 12 Euro betragen Die Beschäftigung darf nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgehen Gewerbeschein Manche Unternehmen verlangen von Studierenden für die Einstellung einen Gewerbeschein, da der Nebenjob den sie vergeben als Selbstständige Tätigkeit gilt. Oft ist dies bei Jobs im Catering-Bereich oder in der Promotion-Branche der Fall. Selbst wenn Sie nur einen Nebenjob ausüben und wenige Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie daher ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Dieser kostet zwischen 15,00 und 60,00 Euro. Für Ausländer gelten dabei besondere Regelungen die von der Art des Visums/ Aufenthaltserlaubnis abhängig sind. Informationen zu diesen Regelungen sowie zur Beantragung des Gewerbescheins und erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: www.gewerbe-anmelden.info Lohnsteuer Nach Ablauf eines Kalenderjahres, bekommt man seine Lohnsteuerkarte bzw. eine Lohnsteuerjahresbescheinigung von seinem Arbeitgeber zurück. Falls Sie mehr Steuern gezahlt haben als nötig weil sie z.b. in den Semesterferien sehr viel gearbeitet haben oder geheiratet oder ein Kind bekommen haben können Sie eine Einkommenssteuererklärung einreichen und dadurch das Geld zurück bekommen. SEITE 47

TIPP: Die Steuererklärung zu machen und die Anträge auszufüllen ist nicht ganz einfach. Neben teuren Steuerberatern können Lohnsteuerhilfevereine bei der Steuererklärung helfen. In diesen Vereinen sind oft Ehrenamtliche tätig, die sich gut mit der Steuererklärung auskennen. Hier können Sie sich für einen kleinen Beitrag beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen und so auch Geld sparen. Sie können den Begriff Lohnsteuerhilfeverein in eine Suchmaschine eingeben und den für Sie beste Verein finden. Mehr Infos unter: www.internationale-studierende.de Fragen zur Vorbereitung Finanzierung Jobben TIPP: Ihre Lohnsteuerkarte sollten Sie direkt beantragen, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Die Beantragung ist kostenlos und Sie ersparen sich einen erneuten Gang zum Bürgerbüro, wenn Sie irgendwann während Ihres Aufenthalts in Deutschland arbeiten möchten. 15.3. Jobbörsen Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Nebenjob zu finden: Sie können sich im Anzeigenteil folgender regionaler Zeitungen informieren: WAZ Mediengruppe Stadtspiegel Ruhrnachrichten Achten Sie auch auf Aushänge an den schwarzen Brettern der RUB. Die Ruhr-Universität betreibt ebenfalls eine Stellenbörse im Internet. Dort finden Sie Ausschreibungen für Stellen an der RUB aber auch außerhalb: www.aktuell.rub.de/stellenangebote Auf den Seite des Career Service (Kapitel 15.4) finden Sie einen Link zu verschiedenen Online-Jobbörse. Auf viele Stellenanzeigen können Sie sich auch online - z.b. per E-Mail - bewerben. Nutzen Sie die Möglichkeiten der schnellen und komfortablen Online-Bewerbung. Achten Sie jedoch darauf, diese genauso sorgfältig auszuarbeiten wie eine schriftliche Bewerbung. 15.4. Career Service Ein besonderes Angebot für Studierende bietet der Career Service der Ruhr- Universität. Ziel des Career Service ist es, Studierenden eine praxisnahe Studiengestaltung und einen optimalen Berufseinstieg zu ermöglichen. Der Career Service bietet Informationen und Beratung zu Praktika und Berufseinstieg, außerdem finden regelmäßig Workshops und andere qualifizierende Maßnahmen statt. Dazu hilft der Career Service bei der Anbahnung und Vermittlung von Praktika und Stellen. Die Homepage des Career Service bietet zudem Adressen von Praktikumsbörsen und regionalen Praktikumsanbietern. Montags in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr findet eine offene Sprechstunde für Fragen zu den Themen Praktikum, Stellensuche und Bewerbungsunterlagen an. SEITE 48

Career Service Bochum Studierenden Haus, SH 2/208 Tel. 0234/32-23866 E-Mail: careerservice@rub.de www.ruhr-uni-bochum.de/careerservice TIPP: An der Ruhr-Universität gibt es für Studierende des 2-Fach-Bachelors die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Optionalbereich anrechnen zu lassen. (Kapitel 10.1), Optionalbereich. Weitere Infos unter: www.rub.de/optionalbereich 15.5. Praktika In vielen Studiengängen ist es erforderlich, dass Sie ein Praktikum absolvieren aber auch ohne dass Sie dazu verpflichtet sind, sind Praktika immer eine gute Möglichkeit, eine erste berufliche Orientierung zu erhalten. Durch ein Praktikum können Sie ein oder mehrere berufliche Tätigkeitsfelder kennenlernen und feststellen, ob diese für Ihren späteren Berufsweg interessant sind. Zudem erlangen Sie durch ein Praktikum Kenntnisse und Fähigkeiten, die Ihnen sowohl im Studium als auch für Ihre spätere Berufstätigkeit nützlich sein können. Sie bekommen Einblicke in die Arbeitswelt, den täglichen Arbeitsablauf in einer Organisation, in Arbeitsprozesse und in verschiedene Arbeitsweisen. Während eines Praktikums können Sie prüfen, ob dieses Berufsfeld für Sie in Frage kommt umgekehrt nutzen Arbeitgeber Praktika auch, um potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Während eines Praktikums sollte unbedingt Ihr Lernprozess im Vordergrund stehen. Sie sollen keine reguläre Arbeitskraft ersetzen, sondern einen möglichst breiten Einblick in das Unternehmen erhalten und dort gut betreut werden. Trotzdem sollten Sie nicht nur beobachten, sondern eine möglichst anspruchsvolle Tätigkeit ausüben und in die Arbeitsprozesse der Organisation eingebunden werden. Praktika haben in der Regel eine Dauer von einem bis sechs Monaten. Sie müssen vom Praktikanten/von der Praktikantin selbständig organisiert werden. Für ausländische Studierende ist es wichtig zu bedenken, dass es zwei Arten von Praktika (freiwillige Praktika und Pflichtpraktika) gibt, für die unterschiedliche arbeitsrechtliche Bedingungen gelten. Pflichtpraktika sind Praktika, die im Studienverlauf vorgeschrieben, oder zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Für diese ist keine Zustimmung der Ausländerbehörde nötig, unabhängig davon ob das Praktikum vergütet wird oder nicht. Der Praktikumszeitraum wird nicht zu den 90 ganzen bzw. 180 halben Tagen, die Sie im Jahr zustimmungsfrei arbeiten dürfen, dazugerechnet. Viele Studiengänge der RUB, insbesondere in der Masterphase, schreiben Praktika in der Studienordnung vor. Informieren Sie sich hierüber in der Studienordnung Ihres Studiengangs. Praxisstudien für Lehramtsstudierende Wenn Sie Lehrer werden möchten, müssen Sie im Bachelor- und Masterstudium vermittlungsorientierte Praxisstudien absolvieren. Diese umfassen im BA-Studium sechs Wochen und im Masterstudium acht Wochen (pro Unterrichtsfach vier Wochen). Sollten Sie im Bachelorstudium keine Praxisstudien absolvieren, können Sie zum Masterstudium zugelassen werden, müssen dann aber die Praxisstudien im ersten Studienjahr und vor dem ersten Fachpraktikum nachholen, ohne dafür Credit Points zu bekommen. SEITE 49

Infos finden Sie unter: www.rub.de/schulpraktikum Freiwillige Praktika sind Praktika, die kein fester Bestandteil des Studiums sind. Diese Praktika können Sie im Rahmen der 90 ganzen bzw. 180 halben Arbeitstage, die Sie im Jahr zustimmungsfrei arbeiten dürfen, durchführen (Arbeits- und Praktikumstage werden zusammengezählt (Kapitel 15.1). Wenn Sie die Zahl der zustimmungsfreien Arbeitstage durch Ihr Praktikum (zusammen mit eventueller Erwerbstätigkeit) überschreiten, brauchen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde und/oder der Agentur für Arbeit. Achten Sie hierfür darauf, dass Ihr Praktikum studienfachbezogen ist, d.h. in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit Ihrem Studium steht. (Um Sie in Ihrem Studium und für Ihren Berufsweg voranzubringen, sollte das Praktikum sowieso studienfachbezogen sein). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de (suchen Sie nach dem Merkblatt Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland ). Praktikumsworkshops Das International Office bietet in Kooperation mit dem Career Service Veranstaltungen zur Praktikumssuche- und Vorbereitung für ausländische Studierende an. Im Rahmen des Profin-Projekts Praktika international können ausländische Studierende Veranstaltungen und Workshops besuchen und sich gezielt auf die Praktikumssuche in Deutschland vorbereiten. Es werden Fähigkeiten vermittelt, die bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und die Bewerbung um eine Stelle von großem Nutzen sind. Dabei wird sowohl auf kulturelle Besonderheiten als auch auf besondere Bedürfnisse der Zielgruppe im sprachlichen Bereich eingegangen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.international.rub.de/rubiss/profin/workshop SEITE 50