KULTURBERICHT BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

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2000 KULTURBERICHT BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

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VORWORT 3 VORWORT Das Jahr 2000 war im Bereich der Bundesmuseen und anderer Institutionen, die sich mit dem Erhalt des kulturellen Erbes Österreichs beschäftigen, ein Jahr großer Umsetzungen: Die im Bundesmuseen-Gesetz 1998 beschlossene sukzessive Überleitung der österreichischen Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten des Bundes, die bereits im Jahr 1999 mit dem Kunsthistorischen Museum begonnen wurde, fand in der Überleitung des Museums für angewandte Kunst, des Technischen Museums Wien, der Österreichischen Galerie Belvedere und der Graphischen Sammlung Albertina mit 1. Jänner 2000 ihre Fortsetzung. Die Österreichische Nationalbibliothek und das Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien werden am 1. Jänner 2002 vollrechtsfähig werden. Mit der Überleitung des Naturhistorischen Museums zum 1. Jänner 2003 wird die Umsetzung der Vollrechtsfähigkeit der Bundesmuseen abgeschlossen sein. Die durch das Bundesmuseen-Gesetz 1998 bewirkte Neuordnung der Organisation der österreichischen Bundesmuseen hat insgesamt und nach gegenwärtigem Stand die auf sie gesetzten Erwartungen der Verselbstständigung und Dezentralisierung sowie der Beschränkung der staatlichen Einflussnahme auf die gesetzlichen Pflichten der Museen und der Effizienzsteigerung erfüllt. Der große Anstieg der zahlenden Besucher ist der beste Beleg dafür. Die bisherige Vollziehung des Bundesmuseen-Gesetzes ist daher als ermutigend und als positiver Beitrag zur künftigen österreichischen Museumsarbeit zu sehen. Das novellierte Denkmalschutzgesetz ist mit 1. Jänner 2000 in Kraft getreten. Das Denkmalschutzgesetz und das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut wurden zu einem Gesetz vereinigt. Die Bestimmungen des Ausfuhrrechts wurden jedoch gleichzeitig ganz wesentlich liberalisiert und den Bestimmungen und Wertgrenzen der einschlägigen EU-Bestimmungen angepasst. Erste positive Auswirkungen für Grundeigentümer zeigt die Einschränkung von Grabungsgenehmigungen für Bodendenkmale. Jede Grabung muss als solche bewilligt werden. Auch auf diesem Gebiet ist damit eine Angleichung an internationale Vorgangsweisen erreicht worden. Das Regierungsprogramm vom Februar 2000 legt hohen Anspruch auf die Sicherstellung der Förderungsmittel für den Denkmalschutz. In diesem Zusammenhang ist für das Jahr 2001 eine Rubbellos-Aktion zu Gunsten des Denkmalschutzes vorbereitet worden. Der durch die Aktion hereinkommende Betrag wird gezielt für den Erhalt von Denkmalen im Rahmen des Weltkulturerbes verwendet werden. Die bauliche Fertigstellung der Neubauten des Museumsquartiers konnte termingerecht am 30. November 2000 erfolgen. Die Arbeiten zur Sanierung der Altbestandsflächen beginnen sofort nach der Übersiedelung der provisorisch dort untergebrachten Einrichtungen in ihre neuen Gebäude. Der Abschluss dieser Bauphase 2 und die offizielle Arealseröffnung des Museumsquartiers sind für Sommer 2001 geplant. Die Stärkung des Bewusstseins einer breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung des Erhaltes des reichen kulturellen Erbes unseres Landes ist auch in Zukunft eine der großen Herausforderungen für die Kulturpolitik meines Ressorts. Elisabeth Gehrer Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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INHALTSVERZEICHNIS 5 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Impressum 6 BUNDESMUSEEN 9 Adressen 8 Überblick 9 Budget 9 Bau- und Investitionsprogramm 12 Besucher 12 Ausstellungen 14 Österreichischer Museumspreis 14 Förderungen 15 Leopold-Museum-Privatstiftung 16 Stiftung Ludwig 17 Österr. Friedrich-und-Lillian-Kiesler-Stiftung 18 Museumsquartier 20 Kunsthistorisches Museum 23 Naturhistorisches Museum 33 Museum für Völkerkunde 41 Österreichische Galerie Belvedere 47 Graphische Sammlung Albertina 53 Museum für angewandte Kunst MAK 59 Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig 67 Technisches Museum Wien 75 Pathologisch-anatomisches Bundesmuseum 83 Österreichisches Theatermuseum 87 Österreichisches Museum für Volkskunde 93 ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK 97 PHONOTHEK 105 VOLKSKULTUR UND ÖFFENTL. BÜCHEREIWESEN 109 HOFMUSIKKAPELLE 115 DENKMALSCHUTZ 119 Was bedeutet die Kompetenz Denkmalschutz 120 Der Aufgabenbereich des Bundesministeriums auf dem Gebiet des Denkmalschutzes 120 Legistik 120 Förderung der Denkmalpflege 120 Internationale Aktivitäten 122

6 IMPRESSUM BUNDESDENKMALAMT 125 Die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes 127 Abteilung Denkmalverzeichnis 127 Die Anwendung des Ausfuhrverbotsgesetzes für Kulturgut 127 Aus der Tätigkeit der Landeskonservatorate 129 Landeskonservatorat für Burgenland 129 Landeskonservatorat für Kärnten 130 Landeskonservatorat für Niederösterreich 133 Landeskonservatorat für Oberösterreich 135 Landeskonservatorat für Salzburg 137 Landeskonservatorat für Steiermark 139 Landeskonservatorat für Tirol 141 Landeskonservatorat für Vorarlberg 143 Landeskonservatorat für Wien 145 Zentrale Abteilungen 147 Abteilung für Bodendenkmale 147 Abteilung für historische Gärten 149 Abteilung für technische Denkmale 150 Abteilung für Klangdenkmale 150 Abteilung für Museen und Bibliotheken 150 Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung 151 Abteilung für Architektur und Bautechnik 152 Abteilung Restaurierwerkstätten Baudenkmalpflege 156 Wissenschaftliche Grundlagen und Dokumentation 157 Öffentlichkeitsarbeit 159 IMPRESSUM HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR, SEKTION IV MINORITENPLATZ 5, 1014 WIEN REDAKTION: LISELOTTE HASCHKE, PETRA SCHARON, MR DIPL.-ING. FRANZ NEUWIRTH DRUCK UND BUCHBINDE: AV-DRUCK plus GESMBH, 1032 WIEN BEZUGSADRESSE: AMEDIA, STURZGASSE 1A, 1141 WIEN TEL.: 01/982 13 22, FAX: 01/982 13 22/311, AMEDIA@CSO.CO.AT PREIS JE EXEMPLAR ATS 79,81, EURO 5,80, INKL. MWST. ZZGL. PORTO UND VERSAND