Informationsveranstaltung der OSP Bielefeld und Hamm am 25. 01. 2006 in Hamm Qualitätssicherung in der Onkologischen Versorgung in Westfalen-Lippe und Epidemiologisches Krebsregister NRW Hauptgeschäftsführerin EKR NRW / Münster
Ziel und Zweck bevölkerungsbezogener Krebsregister: Erhebung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von Daten zu Neuerkrankungen an Krebs in einer definierten Bevölkerung zur Schaffung der Datengrundlagen zur kontinuierlichen Beobachtung/ Beschreibung des Krebsgeschehens (Inzidenz( Inzidenz, Prävalenz,, Mortalität) für Analysen zu zeitlichen Trends und regionalen Differenzen für die Planung und Bewertung der Onkologischen Prävention, Früherkennung und Versorgung für die Gesundheitsberichterstattung für wissenschaftliche Studien mit epidemiologischen oder versorgungsrelevanten Fragestellungen zunehmende Bedeutung der Krebsregister für die Qualitätssicherung
Klassische Möglichkeiten epidemiologischer Aussagen Inzidenz, d.h.anzahl von Neuerkrankungen pro Jahr nach Krebsformen, Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen Krebsprävalenz, d.h. die Zahl der vorhandenen Krebsfälle zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeitliche Entwicklungstrends der Inzidenz Räumliche Häufungen von Krebserkrankungen Überlebenszeitanalysen, Forschungsprojekte, z.b. Fallkontroll- oder Kohortenstudien, Studien zur Versorgungsforschung
Bedeutung der Krebsregistrierung für die Früherkennungsprogramme Shift bei der Stadienverteilung (bevölkerungsbezogen) als Surrogat für eine spätere Mortalitätssenkung Qualitätssicherung z.b. durch die Identifikation von Intervallkarzinomen (falsch-negativpatientenbezogen)
EKR als Basis für die Qualitätssicherung: Beispiel Mammographie - Screening (gem. Krebsfrüherkennungsrichtlinien) regelmäßiger anonymisierter Abgleich zur Feststellung von falsch-negativen Diagnosen verpflichtend im positiven Fall Meldung an das epidemiologische Krebsregister
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen ( Krebsfrüherkennungs- Richtlinien ) * in der Fassung vom 26. April 1976 zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 45 (S. 4213) vom 5. März 2004 und am 15. Dezember 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 1 (S. 2) vom 3. Januar 2004 in Kraft getreten am 1. Januar 2004 * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer 1003686243
Evaluation des Mammographie-Screenings 1. Einladungsquote 2. Teilnahmequote 3. Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität) in der Zielbevölkerung 4. Brustkrebsentdeckungsrate im Früherkennungsprogramm 5. Stadienverteilung der entdeckten Mammakarzinome im Früherkennungsprogramm 6.Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) in der Zielbevölkerung 7. Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung 8. Positive Vorhersagewerte der Untersuchungsschritte 9.Anteil der falsch-negativen Diagnosen im Früherkennungsprogramm (Intervallkarzinome) 10. Anteil der zur Abklärungsdiagnostik eingeladenen Frauen 11. Anteil der Karzinome, die vor der Operation durch Stanzbiopsie gesichert wurden
Kennzeichen der Qualität von Krebsregistern: - Bevölkerungsbezug -Flächendeckung - Vollzähligkeit - Vollständigkeit - Datenqualität -Kontinuität EKR NRW
Weltweit: Unterschiede in: Ausstattung rechtliche Grundlagen Vollzähligkeit und Datenqualität Abdeckung der Bevölkerung (Afrika 0,7%, USA 26%, Europa 27%) IARC (International Agency for Research on Cancer; WHO) http://www-dep.iarc.fr IACR (International Association of Cancer Registries) ENCR (European Network of Cancer Registries) Empfehlungen zur Datenerhebung, Kodierung, Qualitätsmanagement Standardisierung zur Erhöhung der Vergleichbarkeit Publikation (Cancer in Five Continents, Vol. VIII Lyon 2002)
in Deutschland: Hamburgisches KR seit 1952 EKR Saarland seit 1966 EKR Münster seit 1985 Nationales KR der DDR 1953 bis 1989 Bundesgesetz über KR 1994 Epidemiologische KR in allen Bundesländern bis 1.1.1999 noch keine Flächendeckung (HE, BW) noch keine Vollzähligkeit Dachdokumentation am RKI (seit 1983) GEKID e.v. (2004) vorher ABKD (1996)
Epidemiologische Krebsregister in Deutschland Krebsregister Bezugsbev. Meldeverfahren Patientenstatus Struktur Vollzähligkeit Schleswig-Holstein 2.800.000 Pflicht Einwilligung bzw. anonyme Meldung V / R 90-95% Hamburg 1.700.000 Recht Einwilligung zentral 90-95% Bremen 670.000 Recht / Pflicht f. Path. Informationspflicht / Widerspruchsrecht V / R >95% Niedersachsen 7.800.000 Recht / Pflicht f. Path. Einwilligung V / R 70-80% Nordrhein-Westfalen 18.000.000 Pflicht Informationspflicht zentral >95%** GKR 17.400.000 V / R Mecklenburg-Vorp. 1.800.000 Pflicht Informationspflicht / Widerspruchsrecht 80-90% Brandenburg 2.600.000 Recht Informationspflicht / Widerspruchsrecht 70-80% Berlin 3.400.000 Pflicht Informationspflicht / Widerspruchsrecht < 70% Sachsen-Anhalt 2.700.000 Pflicht Informationspflicht / Widerspruchsrecht < 70% Thüringen 2.400.000 Pflicht Informationspflicht / Widerspruchsrecht 70-75% Sachsen 4.500.000 Pflicht Informationspflicht 80-90% Hessen 3.700.000* Pflicht Informationspflicht / Widerspruchsrecht V / R (keine Daten) Rheinland-Pfalz 4.000.000 Pflicht / Recht f. Path. Informationspflicht / Widerspruchsrecht V / R 70-80% KR Saarland 1.100.000 Pflicht / Recht f. Path. Informationspflicht / Widerspruchsrecht V / R über 95% Bayern 12.100.000 Recht Informationspflicht / Widerspruchsrecht V / R? Baden-Württemberg???? (keine Daten) * nicht flächendeckend ** Vollzähligkeit RB Münster Kinderkrebsregister 13.200.000 Recht Einwilligung zentral über 95%
Krebs in Deutschland Daten bis 2000 4. aktualisierte Auflage 5. Auflage für 2005 geplant Hrsg.: Gesellschaft epidemiologischer Krebsregister in Deutschland e.v. (GEKID) in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut auch auf http://www.rki.de/krebs
Krebsregisterregion Unter 70% 70 bis unter 80% 80 bis unter 90% 90 bis unter 95% 95% und darüber Erfassungsgrad der Krebsregister 2000-2002 (max. Wert) Krebs gesamt (ICD 9 9 140-208 ohne 173) *Schätzungen des Robert Koch- Instituts Niedersachsen Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen: RB Darmstadt Mecklenburg-Vorpommern NRW: RB Münster Niedersachsen: RB Weser- Ems Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f m f Keine Daten
Krebsregisterregion Unter 70% 70 bis unter 80% 80 bis unter 90% 90 bis unter 95% 95% und darüber Niedersachsen Bayern Erfassungsgrad der Krebsregister 2000-2002 (max. Wert) Brustkrebs (ICD 9 174) *Schätzungen des Robert Koch- Instituts Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen: RB Darmstadt Keine Daten Mecklenburg-Vorpommern NRW: RB Münster Niedersachsen: RB Weser- Ems Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen
Inzidenz von Brustkrebs in Europa Quelle: Krebs in Deutschland. ABKD / RKI (Hrsg.) 4. Auflage Saarbrücken, 2004.
Inzidenz von Brustkrebs in Deutschland Quelle: Krebs in Deutschland. ABKD / RKI (Hrsg.) 4. Auflage Saarbrücken, 2004.
Die häufigsten Krebslokalisationen im Reg.-Bez. Münster 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% Prostata Brustdrüse 19,7% 28,7% Lunge / Bronchien Kolon / Rektum 19,1% 16,3% Kolon / Rektum Lunge / Bronchien 15,1% 6,1% Harnblase Gebärmutterkörper 5,1% 4,6% Magen Eierstock Männer (N=6.224) 5,0% 4,6% Frauen (N=5.974) Mundhöhle / Rachen Magen 3,5% 4,1% Pankreas Harnblase Pankreas 3,3% 3,4% Niere Hautmelanome 3,1% 3,0% NHL NHL 2,9% Hautmelanome 2,3% 2,8% Gebärmutterhals 2,5%
Flächendeckende Krebsregistrierung in NRW Verkündung des neuen Krebsregistergesetzes KRG - NRW am 5. April 2005. Inkrafttreten zum 1. Juni 2005.
KRG NRW Ziele: Zügig Vollzähligkeit und Flächendeckung erreichen Akkreditierung durch IACR Hohe Akzeptanz bei Meldern, Patienten und Nutzern Schmale Administration Datensicherheit und Datenschutz Verknüpfung von Qualitätssicherung und epidemiolog.. Registrierung zur Optimierung von Ergebnissen und Erkenntnissen Instrumente und Wege: Zentralisierung Kooperative Trägerschaft (Common ownership) Meldepflicht für Ärzte und Zahnärzte Nutzung moderner Infotechnologien Gemeinsame Eingabeoberfläche für Qs und epidem.. KR Berücksichtigung hoher Anforderungen des Datenschutzes
KRG NRW Neue gesetzliche Vorschriften des KRG NRW: Organisationsform: ggmbh ( 2, Abs.1 und2) Meldepflicht für alle Ärztinnen und Ärzte ( 4, Abs.1) Alle Meldungen erfolgen auf elektronischem Weg ( 4, Abs. 2). Meldungen erfolgen pseudonymisiert ( 4, Abs. 3). Es besteht Informationspflicht ( 4, Abs. 4). Standort: Münster ( 2, Abs.3)
KRG NRW Weitere gesetzliche Vorschriften Entschlüsselung und Übermittlung personenidentifizierender Daten für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Forschung sind möglich ( 10 Ziff 1 bis 7). Übertragung des Pseudonymisierungsdienstes auf die KVWL ( 2 Abs. 5 KRG NRW) Pflege des Chiffrierverfahrens und Organisation der Datenentschlüsselung gem. KRG NRW durch die ÄKWL ( 2 Abs. 5 KRG NRW) Kostentragung für das epid.. Krebsregister durch das Land NRW ( + in der Aufbauphase Deutsche Krebshilfe e.v.)
KRG NRW Struktur der ggmbh: GESELLSCHAFTER: Ärzte- und Zahnärztekammern, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen,Krankenhausgesellschaft und Krebsgesellschaft in NRW AUFSICHTSRAT: W. Jacobs, Dtsch. Krebshilfe, J. Hoffmann für die GKV, I. Flenker für die Kammern, K. Enderer für die KVen,, R. Zimmer für die KGNW, MdL R. Henke als Vertreter des Landtagsausschusses und Staatss.. S. Winter als Aufsichtsratsvorsitzender FACHBEIRAT: Einbeziehung v.a. von Patientenvertr., Wissenschaft und Akteuren GESCHÄFTSFÜHRUNG: Hauptgeschäftsführerin B. Weihrauch Geschäftsführer H.-W. Hense
KRG NRW Meldepflicht Wer muss wann melden? Alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Krebserkrankungen diagnostizieren und behandeln sind verpflichtet bei jedem Patienten oder jeder Patientin aus dem ersten Kontakt nach gesicherter Krebsdiagnose die Daten nach 3 Abs. 2 bis 5 zu erheben und gemäß der in diesem Gesetz bestimmten Meldewege zu übermitteln. ( 4, Abs. 1).
EKR-NRW Informationspflicht des Arztes Die meldepflichtige Person hat die Patientin oder den Patienten über die pseudonymisierte Meldung zu informieren. ( 4 Abs. 4). Widerspruchsrecht des Patienten zur Kontaktaufnahme ( 4( 4 Abs. 4) In der Meldung ist anzugeben,... ob die Patientin oder der Patient einer Kontaktaufnahme gemäß 10 Abs. 3 widersprochen hat (Widerspruchstatus). Auskunftsanspruch der meldenden Ärzte rzte ( 4 Abs 6): Meldepflichtige haben einen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Sperrung der von ihnen übermittelten personenbezogenen Daten.
KRG NRW Was muss gemeldet werden? Identitätsdaten (Klartext) Monat und Jahr der Geburt, Geschlecht, PLZ des Wohnorts, Identitätsdaten (pseudonymisiert( pseudonymisiert) Namen, Vornamen, Tag im Geburtsdatum, Straße, Hausnummer der Wohnung Epidemiologische Daten (Klartext) u.a. Diagnose, Diagnosedatum, ggf. Sterbedatum / Todesursache
Meldequellen Krankenhäuser/ Niedergelassene Ärzte (Mitarbeit bei der Onkologischen Qualitätssicherung) Pathologen (keine Mitarbeit bei der Onkologischen Qualitätssicherung) Einwohnermeldeämter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik 8
Innovative Regelung Verknüpfung der epidemiologischen Registrierung mit der Onkologischen Qualitätssicherung nur eine Meldung erforderlich i. d. Regel nur, wenn keine Einwilligung des Patienten zur Teilnahme an der Onkologischen QS direkte Meldung an EK NRW
KRG NRW Wer meldet direkt an das EKR NRW (d. h. ohne Meldung über die QS)? Alle Pathologen Alle Ärzte bei den Dx,, für die eine zentrale QS nicht eingeführt wird, z.b. niedergelassene Dermatologen beim Basaliom Im Ausnahmefall Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte dann wenn die Patientin/der Patient die Einwilligung zur Teilnahme an der Qs nicht erteilt
KRG NRW Weitere Gesetzliche Vorschriften: Das EKR-NRW hat die Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Flächendeckung der Krebsregistrierung regelmäßig zu prüfen und darüber zu berichten ( 11 Ziff 1). Evaluation Insbesondere sind die Verfahren der Meldung, Übermittlung und Speicherung, der Pseudonymisierung und Chiffrierung sowie der Verknüpfung (Record Linkage) einer externen Evaluation zu unterziehen (Bericht an den Landtag bis spätestens zum 31.12.2009) ( 11 Ziff 2 u. 3).
Umsetzung des KRG NRW Bestimmung des Zeitplans im Wesentlichen durch: Schaffung der technologischen Voraussetzungen (Schnittstellen, Etablierung der ONDIS-Software) Software) Vereinbarung des QS-Konzepts im Rheinland
Stand der Umsetzung der Direktmeldungen aus Praxen und Instituten/ ambulanter Bereich Pathologische Institute Software (PathoPort( PathoPort) ) und Schnittstellendefinitionen liegen vor Realisierung der technischen Meldevoraussetzungen durch Softwareunternehmen mit Unterstützung des Berufsverbands zahlreiche Institute bereits online Informationen versandt Niedergelassene Dermatologinnen und Dermatologen Besondere Bedeutung der Hautkrebse für Direktmeldungen Software (EpiDEM( EpiDEM) ) liegt vor Verbindung zum KV-Safenet durch ISDN oder VPN Info - Material in Vorbereitung
Onkologische Qualitätssicherung in Westfalen - Lippe Vereinbarung zur Etablierung der Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung von Tumorpatienten in Westfalen Lippe, in Kraft getreten am 01.01.2004 Vertragspartner: Verbände der Krankenkassen in WL, Ärztekammer WL, Kassenärztliche Vereinigung WL, OSP WL Bis zum 30.06.2004 Beitritt von 90 % der Krankenhäuser in WL zum Vertrag Lenkungsausschuss der beteiligten Vertragspartner zur Koordination der Umsetzung
Onkologische Qualitätssicherung in Westfalen - Lippe Stand der Umsetzung: Datengrundlagen AG`en bei der ÄKWL (Basisdatensatz und ergänzende tumorspezifische Indikatoren zu Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs und ggf. weitere) Im Aufbau: Online-Verbindung der Krankenhäuser an den Zentralserver der KV WL (über 50% online) In Entwicklung: Konzept für das Qualitätsmanagement (Auswertung, Feedback-Prozesse, Umsetzung der Ergebnisse )
Onkologische Qualitätssicherung im Rheinland In Vorbereitung: Vereinbarung zur onkologischen Qualitätssicherung durch die Selbstverwaltungspartner ( ohne OSP ) Ziel: Kompatibles Verfahren zu WL Gegenstand der Diskussion / Entscheidung: Inhalte, Organisation und Technologie
Gesundheitspolitische Programme im Bereich Onkologie und onkologisches QM (DMP, DMP, BZ, Onkolog.. QS, Krebsreg., BQS) Voraussetzungen/Was ist notwendig? Umfassende, flächendeckende Beteiligung Fassbare Ergebnisse und deren Verwendung Transparenz Kompatibilität Verwaltungsvereinfachung
Stufenplan zur flächendeckenden Einführung: 1. 6. 2005 2005 2006 2005 2006
Kontakt Hauptgeschäftsführerin Epidemiologisches Krebsregister ggmbh Robert Koch-Str. 40 48149 Münster Telefon: 0251 / 83 58571/57573 Fax: 0251 / 83-58577 E-mail: birgit.weihrauch weihrauch@krebsregister.nrw.de
Weitere Informationen unter: www.krebsregister krebsregister.nrw.de Anfragen richten Sie bitte an: info@krebsregister krebsregister.nrw.de