Staatliche Förderung. Einbruchschutz zahlt sich aus. Jetzt auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz durch Zuschuss oder Kredit

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Transkript:

Einbruchschutz zahlt sich aus Jetzt auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz durch Zuschuss oder Kredit

Eigenvorsorge Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände Nach jahrelangem Anstieg verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 einen Rückgang des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die Fallzahlen bewegen sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau, ebenso wie die Schadenshöhe. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen bis hin zu Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus. Die Polizei kann dieses Problem jedoch nicht alleine lösen. Es gilt daher, das Augenmerk auch auf die Eigenvorsorge zu richten durch:» Einbau von Sicherheitstechnik,» sicherheitsbewusstes Verhalten und» Aufmerksamkeit im Wohnumfeld. Denn nachweislich misslingen über 41 Prozent der Einbrüche nicht zuletzt durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft. Dies wie auch die sinkenden Fallzahlen zeigen: Präventionsmaßnahmen wirken und lohnen sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik hierzu bieten jetzt die KfW-Förderprodukte im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize.

Staatliche Förderung von Einbruchschutz Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ein Konzept zum Einbruchschutz erarbeitet. Die darauf basierenden KfW-Fördermaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelt. Sie berücksichtigen die polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz und ergänzen die bereits bestehenden KfW-Förderprodukte. Einzelne Länderprogramme fördern ebenfalls den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik (Näheres unter: www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/ finanzanreize.html). Förderprogramm Einbruchschutz als Einzelmaßnahme durch Zuschuss oder Kredit Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch werden über die Förderprogramme Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss (455) sowie Altersgerecht Umbauen Kredit (159) gefördert. Prävention lohnt sich!

Wer kann Förderanträge stellen?» Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Mieter. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.» Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen, wie z. B. Wohnungsunternehmen / -genossenschaften, Bauträger, Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts Wie wird gefördert?» Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten» Investitionszuschuss für Privatpersonen Einbruchschutz durch Zuschuss oder Kredit

Was wird gefördert?» Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren» Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster» Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden» Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen» Weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) gefördert. WICHTIG Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!

Informationen über die finanzielle Förderung sowie die konkreten Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss (Nr. 455) sowie der dazugehörigen Anlage Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Die Maßnahmen zum Einbruchschutz sind durch Fachunternehmen auszuführen. Es gelten im Einzelfall die in der Beschreibung der jeweiligen Maßnahme genannten Anforderungen gemäß DIN. Informationen zum fachgerechten Einbau von zertifizierten und DIN-geprüften einbruchhemmenden Produkten erhalten Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen. Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten hierzu finden Sie unter www.k-einbruch.de Sollen Maßnahmen zum Einbruchschutz in Verbindung mit barrierereduzierenden Maßnahmen umgesetzt werden, kann ein Kombi-Antrag gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw.de/einbruchschutz

Förderprogramm Einbruchschutz im Rahmen einer energetischen Sanierung oder in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen durch Kredit oder Zuschuss Über das Förderprogramm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 152, 430) der KfW-Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese bei einer energetischen Sanierung zusätzlich vorgenommen werden. Das KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz nicht nur als Einzelmaßnahme, sondern auch in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen. Weitere Informationen unter www.kfw.de/ einbruchschutz Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände. Wer kann Förderanträge stellen?» Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, z. B. Privatpersonen (auch Mieter) unabhängig vom Alter der Antragsteller Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungsunternehmen / -genossenschaften Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts» Ersterwerber von barrierefrei oder barrierearm umgebautem und/oder energieeffizient saniertem Wohnraum Wie wird gefördert?» Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten» Investitionszuschuss für Privatpersonen

Was wird gefördert?» Barrierefreier oder barrierearmer Umbau und/oder energieeffiziente Sanierung einer Wohnimmobilie» Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung stehen oder in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen über das Programm Altersgerecht Umbauen Kredit/Zuschuss (159/455) vorgenommen werden, z. B. Einbau/Austausch von Haus- und Wohnungstüren Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren im Rahmen einer energieeffizienten Sanierung Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen Einbau von Klapp- und Rollläden, Fenstergittern, Gegensprechanlagen Elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen Nachrüstung einbruchhemmender Produkte (selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser etc.) WICHTIG Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen! Diebe schlagen blitzartig zu

Finanzanreize außerhalb der Förderprogramme Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen z. B. nach 35a EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Förderung aus einem KfW-Programm für dieselbe Maßnahme darf dann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können Sie sich bei Versicherungsunternehmen über einen Nachlass auf die Zahlung zur Hausratsversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik erkundigen.

Förderprogramme Weiterführende Informationen Umfassende Sicherheit reduziert Risiko So unverzichtbar Sicherheitstechnik ist, ein wirkungsvoller Schutz ist nur dann möglich, wenn die Technik auch genutzt und somit Türen und Fenster bei Abwesenheit stets verschlossen werden. Wichtig ist zudem eine aufmerksame Nachbarschaft. Die Förderprogramme zum Einbruchschutz des Bundes und der Länder im Überblick: www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz Sicherheitstipps der Polizei Entscheidend ist, in geeignete Sicherheitstechnik zu investieren und mit dem Einbau kompetente Fachbetriebe zu beauftragen. Über diese Sicherheitsstandards und weitere Vorbeugungstipps informiert die Polizei unter. Dort sind ebenso spezielle Informationen für Renovierer, Bauherren und Wohnungsunternehmen veröffentlicht. Gemeinsam gegen Wohnungseinbruch Sicherheit geht alle an. So bildet die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention bspw. mit der Polizei, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund e. V., dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. ein Partnernetzwerk, um die Bevölkerung durch gemeinsame Aktionen sowie Beratungs- und Informationsgespräche über Möglichkeiten zum Schutz gegen Wohnungseinbruch zu informieren.

Am Reiseziel

Weitere Infos: www.kriminalpraevention.de Mit freundlicher Empfehlung Weitere Exemplare können kostenlos bestellt werden. Bezugsstelle: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 Fax: 030 18102722721 Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de E-Mail: publikationen@bundesregierung.de In Kooperation mit: (02V)03.2016.5DSGV oscar charlie Herausgeber: Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention www.kriminalpraevention.de Stand: 08/2017