Haushaltsplan 2014 Entwurf Ratssitzung 05.12.2013 Haushaltsplan 2014 mit Haushaltssicherungskonzept Entwurf einer Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Freudenberg
Ausgangslage Entwurf Haushaltsplan 2014 mit Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2012 ff Ausgleich Haushalt im Jahr 2022 Vorlage DS 174/2013 im Hauptausschuss vom 05.09.2013 Vorziehung des geplanten Haushaltsausgleiches in das Jahr 2014 Entwicklung von Leitlinien
Rahmenbedingungen Verschlechterung der Eckwerte der Gesamtergebnisplanung Personalkosten höher als in 2012 im HSK geplant Tarifsteigerungen Rückkehr von Beamtin Gewerbesteuerrückgänge In 2013 unter dem Planansatz (rd. 7,9 Mio. statt 8,7 Mio. ) Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung nötig Kreisumlage In 2014 gleicher Hebesatz bei Fehlbedarfes des Kreises Ab 2015 und 2016 Erhöhung vorhersehbar auf Grund sinkender Steuererträge im kreisangehörigen Raum Abundanzumlage Nach Gesetzverabschiedung wird die Stadt Freudenberg ab 2015 Zahlerkommune Verlängerung des Stärkungspaktes bis 2022 (wg. Kreditierung Kommunalanteil)
Rahmenbedingungen Ergebnis: Haushaltsausgleich zum Zeitpunkt 2022 in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 ff nicht mehr darstellbar Auch bei Umsetzung aller geplanten Maßnahmen Weitere Konsolidierungspunkte im Aufwandsbereich sind nicht ersichtlich Ausgleich nunmehr nur noch über kommunale Ertragssteuern darstellbar Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 17.10.2013 per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt Gespräch mit Fraktionsvorsitzenden am 04.11.2013 Übereinstimmender Wunsch der Fraktionsvorsitzenden auf Einbringung eines genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf
Nachhaltigkeitssatzung Präambel Eine nachhaltige Politik hat immer auch die Zukunft im Blick. Belastungen der zukünftigen Generationen durch nicht gedeckten Eigenkapitalabbau, Vernachlässigung der kommunalen Infrastruktur und Anstieg der Verschuldung müssen daher unbedingt verhindert werden. Sie beschränken die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen der Stadt Freudenberg. Ein weiterer Anstieg der Verschuldung muss verhindert, die bestehende Verschuldung muss reduziert werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat der Rat der Stadt Freudenberg in Verantwortung für zukünftige Generationen diese Nachhaltigkeitssatzung beschlossen.
Nachhaltigkeitssatzung 1 Verschuldungsbremse (1) Der Gesamtergebnisplan weist ab 2014 keinen Fehlbedarf in Planung aus. Der Gesamtfinanzplan enthält ab 2014 keine Nettoneuverschuldung. Kreditaufnahmen sind zukünftig maximal bis zur Höhe der voraussichtlichen ordentlichen Tilgung möglich, sofern die Finanzierung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Hiervon ausgenommen sind Kreditaufnahmen zum Zwecke der Umschuldung. 77 Gemeindeordnung NRW bleibt unberührt. (2) Der Rat verpflichtet sich selbst, neue Aufgaben bzw. finanzielle Belastungen nur zu begründen, wenn deren Finanzierung im Sinne des Absatzes 1 gesichert ist.
Nachhaltigkeitssatzung 2 Generationenbeitrag (1) Zur Sicherstellung der Maßgaben des 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 wird der Haushaltsausgleich gem. Gemeindeordnung NRW über die Erhebung eines Generationenbeitrages herbeigeführt. 75 75 Absatz 2 Satz 3 Gemeindeordnung NRW bleibt unberührt. (2) Der Generationenbeitrag wird über eine jährliche Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B erhoben. (3) Werden im Jahresabschluss in der Gesamtfinanzrechnung Überschüsse festgestellt, werden diese vorrangig zur Rückführung der kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kassenkredite) herangezogen. Überschüsse der Gesamtergebnisrechnung werden der Ausgleichsrücklage bis zu ihrem gesetzlich vorgeschrieben Höchststand gem. 75 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW zugeführt. Im Übrigen müssen festgestellte Überschüsse der Gesamtfinanzrechnung im Zeitraum von 3 Jahren über eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B gem. Abs. 2 ausgeglichen werden. 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bleibt unberührt.
Nachhaltigkeitssatzung 3 Ausnahmen (1) Von 1 Abs. 1 kann bei Vorliegen einer extremen Haushaltslage abgewichen werden. Eine extreme Haushaltslage liegt vor, wenn 1. die ordentlichen Erträge des betroffenen Haushaltsjahres im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 % sinken oder 2. die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 % steigen und 3. diese Ertragsrückgänge bzw. die Aufwandssteigerungen aus externen Ursachen herrühren, die von der Stadt Freudenberg nicht zu vertreten sind. (2) Über das Vorliegen einer extremen Haushaltslage entscheidet der Rat.
Nachhaltigkeitssatzung 4 Freiwillige Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (1) Unbeschadet der Regelungen des 76 Gemeindeordnung NRW besteht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Freudenberg, wenn 1. der Hebesatz der Grundsteuer B der Stadt Freudenberg um 25 % über dem durchschnittlichen Hebesatz der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Vorvorjahr zum jeweiligen Haushaltsjahr liegt, oder 2. eine extreme Haushaltslage gem. 3 vorliegt. (2) Basis eines Haushaltssicherungskonzeptes ist das vom Rat der Freudenberg beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2012 ff.
Nachhaltigkeitssatzung 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eckdaten: Gesamtergebnisplan Erträge 29.651.327 zzgl. Finanzerträge 27.940 Aufwendungen 29.066.181 zzgl. Finanzaufwendungen 584.675 Jahresergebnis 471
Eckdaten: Gesamtfinanzplan Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 28.376.247 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 26.985.213 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.391.034 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.610.806 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.357.433 Saldo aus Investitionstätigkeit 253.373 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung LV) - 313.892 Jahresergebnis eigene Finanzmittel 1.330.515
Finanzierungsposten Investitionsplan Einzahlungen Allg. Investitionspauschale 609.676 Schulpauschale 304.800 Sportpauschale 49.633 Feuerschutzpauschale 45.000 Veräußerung aus Grundvermögen 30.000 Beiträge und Entgelte 313.100 Keine Kreditaufnahmen!
Finanzierungsposten Investitionsplan Auszahlungen Baumaßnahmen Beschaffungen Schulpauschale Arnsbacher Weg 330.000 Am Eicher Hang 60.400 Büscher Straße 85.000 Böschungssicherungen Am Silberhang und Am Bärengarten 110.000 Im Rahmen Brandschutzbedarfsplan 81.500 Im Rahmen IT 84.600 Bauhof 66.500 für Schulmedien 43.250 baul. Maßnahmen an Schulgebäuden 297.550
Der Haushaltsausgleich basiert auf einer Erhöhung der Grundsteuer B um 476 %-Punkte In den folgenden Jahren kann, bei umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen des HSK 2012 ff, sowie Eintreffen der Ertrags- und Aufwandsannahmen der mittelfristigen Ergebnisplanung der Hebesatz gesenkt werden Hebesatzentwicklung bis 2022: 2014: 916 % 2015: 894 % 2016: 843 % 2017: 860 % 2018: 838 % 2019: 810 % 2020: 623 % 2021: 575 % 2022: 548 % Erhöhung der Grundsteuer B auch bei kompletter Umsetzung der HSK Maßnahmen nötig!
Konsequenz der Hebesatzanpassung durch DEZ II im Haushaltsentwurf 2014 ergibt sich aus DS 174 / 2013 im Hauptausschuss am 05.09.2013 Entwurf zur Nachhaltigkeitssatzung Aus der Fortschreibung HSK 2012 ff, in der für den Fall der Verschlechterung der mittelfristigen Finanzplanungswerte die Anpassung der Grundsteuer B angesprochen wurde Konsequenzen bei spätem Haushaltsausgleich wurden ausführlich im Hauptausschuss 05.09.2013 aufgezeigt Liquiditätsüberschüsse sind derzeit im Entwurf eingeplant: 2014: 1.330.515 2015: 678.800 2016: 847.233 2017: 1.758.621 Kassenkreditbestand zum 31.12.2013 voraussichtlich 6.700.000 Kassenkreditbestand könnte nach vorliegendem Entwurf um rd. 4.610.000 verringert werden Zinseffekte bei 1 % betragen rd. 50.000 in 2017 Der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachhaltigkeitssatzung ist ein Vorschlag i. S. d. DS 174/2013 der Verwaltung. Die Entscheidung ist alleinig dem Rat vorbehalten, der dafür auch die Verantwortung tragen muss.
Große nicht beeinflussbare Positionen des Gesamtergebnisplanes: Kreisumlage: 10,35 Mio. Gewerbesteuerumlage: 1,40 Mio. Krankenhausinvestitionsumlage: 0,20 Mio. Kosten aus Unterbringung von Asylbewerbern: 0,21 Mio. Hohe Risiken, da das Land jeden Fall nur mit einer Fallpauschale berücksichtigt, die echten Aufwendungen aber höher sein können Straßenentwässerung: 1,30 Mio. Abschreibungen: 3,62 Mio. Beinflussbar über die Intensität des Anlagevermögens Personalaufwendungen (incl. Versorgungsaufwendungen): 5,59 Mio. Reduzierung nach HSK 2012 vorgesehen rd. 1 Mio. bis 2022 Gesamtvolumen des Gesamtergebnisplanes: 29,06 Mio. (Teilweise) Disponible Finanzmasse: 5,69 Mio. Strukturelles Defizit ohne Anpassung Grundsteuer B: 2,89 Mio.
Ursachen der kommunalen Finanzmisere Unterfinanzierung durch das Land Immer stärkere Kommunalisierung von Aufgaben Fehlende Einhaltung der versprochenen Konnexität Eigenes Missmanagement Keine wirkungsvolle Kommunalaufsicht Mit Ausnahme des eigenen Missmanagements alles Problembereiche, die in den Kommunen vor Ort nicht geregelt werden können Aber: Kommunen besitzen eigenes Hebesatzrecht, Art. 28 GG Selbstverwaltungsrecht Verantwortung für auskömmliche, eigene Steuereinnahmen Damit hat es die Gemeinde in der Hand, gleicht sie über kommunale Steuern den Haushalt nicht aus, ist es eine selbst gewählte politische Entscheidung (Prof. Gerhard Banner)
Haushaltssicherungskonzept 2012 ff Stand der Arbeiten 1 Schließung Hallenbad erledigt ab 2014 nach Ausscheiden Mitarbeiter, Entwicklung Fahrzeugpark, Maschinenpark und 2 Bauhofreduzierung Mitarbeiter Aufgabenkritik 3 Reduzierung Personalkosten ab 2014 nach Ausscheiden Mitarbeiter, Aufgabenkritik 4 Deckelung Bewirtschaftungskosten Liegenschaften erledigt wird schwierig einzuhalten sein, energetische Maßnahmen mit Effekten liegen ab 2014 vor, es müssen Gebäude aufgegeben werden 5 Erhöhung Hundesteuer erledigt 6 Erhöhung Vergnügungssteuer offen neue Vergnügungsstätte Wilhelmshöhe abwarten 7 Reduzierung Stadtverordnete offen in 2014 nicht mehr möglich, erst 2019 8 Reduzierung Grundschulstandort offen Schulentwicklung abwarten, SEP 9 Neustrukturierung Kultur, Touristik, Stadtmarketing in Arbeit Entwicklung Kulturplanung abwarten 10 Mieterlöse aus Haus Mittelstraße 8-10 erledigt Verkauf an KSG in 2013 11 Aufgabe Stadtmuseum geplant ab 01.01.2014 12 Aufgabe DGH Dirlenbach geplant ab 01.01.2014 13 Gambachsweiher in private Trägerschaft überführen streichen keine Konsolidierungseffekte erkennbar, Unterhaltungsaufwand eher gering Wohnmobilstellplätze in private Trägerschaft 14 überführen streichen keine Konsolidierungseffekte erkennbar, Unterhaltungsaufwand eher gering 15 Veräußerung TH Niederndorf in Arbeit Vorschlag: TH schließen 01.01.2014
Haushaltssicherungskonzept 2012 ff Stand der Arbeiten Entgeltordnung für Nutzung kommunaler 16 Liegenschaften (Turnhallen) offen Vorschlag für Beratung Haushalt wird im Januar vorgestellt 17 Aufgabe Achenbachsche Scheunen offen geplant ab 01.01.2014 18 Übertragung Jugendarbeit an Kreis offen Konsolidierungseffekte fragwürdig, bietet sich im Rahmen Pkt. 3 an 19 Kurparkverkleinerung offen im Rahmen SM Nord, ggfs. vorab Pflegeleistungen minimieren 20 Zentralisierung der Feuerwehren BG und Frdbg streichen finanzielle Rahmenbedingungen für Neubau nicht gegeben Veräußerung nicht benötigter unbebauter 21 Liegenschaften (Wald- und Wirtschaftswege) in Arbeit Vorschlag für Beratung Haushalt für Teilflächen wird im Januar vorgestellt 22 Aufgabe Geschäftsführung Forstbetriebsgemeinschaft erledigt Aufgaben an MA per Minijob übertragen 23 Zuschusswesen an Vereine neu ordnen offen Prüfung der Notwendigkeit, Zuschüsse ermitteln Auschussordnung ändern, Ausschüsse 24 zusammenlegen offen Vorschlag für neuen Rat ab 2014 entwickeln 25 Sitzungsdienst digitalisieren in Arbeit interner Workflow realisiert, extern Hardware für Rat in Beschaffung, Konsolidierungseffekte bei Pkt. 3 26 Versicherungswesen analysieren, neu ausschreiben in Arbeit kann ab 2014 wirken, externe Unterstützung, finanzielle Auswirkungen werden im Januar vorgestellt 27 Verträge auf Kündbarkeit prüfen, Vertragskataster offen Verantwortlicher muss bestimmt werden
Konsolidierungspotentiale, auch über das HSK hinaus: Schließung Freibad, Schließung Bücherei, Kürzung / Streichung Zuschüsse an ARGE Heimatvereine ARGE Gesangsvereine Betreiber der Dorfgemeinschaftshäuser Zeitschrift FiZ Freilichtbühne Dorfwettbewerb Aktion Saubere Flur Jährliche Pflanzaktionen Ortsjubiläen Nachtbus
Konsolidierungspotentiale, auch über das HSK hinaus: Kürzung Sachkosten Verfügungsmittel Bürgermeister Mittel für Städtepartnerschaft Kränze i. R. Volkstrauertag Werbemittel im Bereich Touristik Kurkonzerte Konzerte, Theater, Kleinkunst Beendigung Mitgliedschaften Verkehrsverein, Werbegemeinschaft Touristikverband
Kämmerer ist nicht Bollwerk gegen städtische Entwicklung Kämmerer ist Sachwalter der Finanzen gem. Gemeindeordnung NRW Kämmerer ist u.a. für die Ausführung der Grundsätze nach 75 (1) GO zuständig: Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und auszuführen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.
Zuständigkeit des Rates nach 41 (1) GO Folgende Aufgaben kann der Rat nicht delegieren: 41 (1) Pkt. H: den Erlass der Haushaltssatzung Hier inbegriffen die gemeindlichen Steuerhebesätze 41 (1) Pkt. A: die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll 41 (1) Pkt. T: die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen Im Rahmen der festgelegten Ziele und der bereitgestellten Mittel führt die Verwaltung aus.