Mag. Andrea Bauer, StB Fachbereichsleiterin tax. Ing. Andreas Schlögl Partner

Ähnliche Dokumente
Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart. Vereinsbesteuerung

Registrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Feste veranstalten ohne Risiko. Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht

Merkblatt. Gastgewerbliche Tätigkeiten von Vereinen

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze

Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger

Steuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel

G E M E I N D E B U N D - S E R V I C E. Hotline-Info 3/2013

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht. Referent/in: Mag. Susanne Brandstätter/ Mag. Christian Soukup Finanzamt Gänserndorf Mistelbach

Verein und Steuern. Verein und Steuern. Gemeinnütziger Verein. Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein. Steuerpflicht knüpft an

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

I N F O R M A T I O N. Dr. Michael STRUGL. August WÖGINGER. Steuerliche Entlastung für Vereine: Höherer Freibetrag & Begünstigung kleiner Feste

2. Der gemeinnützige

GASTRONOMIE BEI VERANSTALTUNGEN VON GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATIONEN

Merkblatt Gastgewerbliche Tätigkeiten von Vereinen

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Feuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen)

Leitfaden für Sportvereine für die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Ein Service des Bundesministeriums für Finanzen

Grundvoraussetzungen. Auswirkungen

Vereine und Steuern. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Besteuerung von Vereinen. HR Mag. Stöckler

Vereine und Steuern. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. I N F O R M A T I O N E N INKLUSIVE

Besteuerung von Sportvereinen

Haftungsrisiken im Vereinssport

Verein. Elternverein. Ilse Schmid-LVEV 1

Vereinsfeste und gesellige Veranstaltungen aus steuerlicher Sicht

Auszüge aus dem Vereinsgesetz

"Gemeinnützige Organisationen in der Praxis" Inhaltsverzeichnis. NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden

Gemeinnützige Vereine

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen

Mag. Melitta Schweinberger, Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln. Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht

BMF-Broschüre Vereine und Steuern, Stand Jänner 2016 (Auszug)

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

Grundstücksverkäufe und beschränkte KöSt-Pflicht der 2. Art

STEUERPFLICHTEN BEIM VEREINSFEST Quelle: SPORTTIMES das Magazin der SPORTUNION Österreich

Private Grundstücksveräußerung und beschränkte Steuerpflicht der 2. Art

Vereine & Steuern. Stand Rechtslage , neue RL (2013) kann auf Antrag im Bereich Umsatzsteuer angewendet werden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Der Verein als Unternehmer

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Steuern und Registrierkassenpflicht für Vereine

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient!

Gemeinnützigkeit von Sportvereinen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Die neuen Vereinsrichtlinien 2001

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Spendenabsetzbarkeit. Automatischer Datenaustausch ab Christine Dietz, MA - Mag. Friedrich Möstl - Mag. Sabine Neubauer

Ich beziehe mich auf Ihre s vom 20., 21. und 24. Mai Sie haben mich mit der

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

STEUERREFORM 2015/16: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht

Unsere Lösung zur Registrierkassenpflicht. Herzlich Willkommen! Vortragende: Patrick Müllner

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

"Sicherheit ist Ehrensache"

Historischer Verein Bad Aibling und Umgebung e. V.

Vereine und Steuern. Tipps für Vereine und ihre Mitglieder

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen

THEMA WAS DARF DER VEREIN? WAS DARF DER VEREIN?

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Namasté. Folien nur für Seminarteilnehmer - Alle Rechte bei Alexander Wagandt

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

Steuerfragen für Vereine

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Der gemeinnützige Verein

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern

Unselbständig oder Selbständig/Scheinselbständig?

Essen im Sportverein - Kantine, Vereinsfeste und die Gemeinnützigkeit

Kapitel A. Vereine und Vereinsrecht

Sportverein - Steuerberater

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

STIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung. Sparkasse Wolfach - Stiftung. 2 Zweck der Stiftung

Vereine und Finanzen

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln".

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften

Satzung. Akademie Ehrenamt e. V.

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Berufungsentscheidung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Transkript:

1

Mag. Andrea Bauer, StB Fachbereichsleiterin tax Ing. Andreas Schlögl Partner 2

www.ks-beratung.at/news/fachinfo 3

Vereine Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zieles = ideeller Verein Förmliche Organisation Statuten regeln: Aufgaben, Willensbildung, Mitgliedschaft, Organe, etc. Verein ist selbständig rechtsfähig = juristische Person Geregelt im Vereinsgesetz 2002 4

Vereine Wirtschaftliche Tätigkeit möglich, wenn zur Erreichung des ideellen Vereinszweckes notwendig Allerdings laut Vereinsgesetz: nicht auf Gewinn berechnet Ev. Überschüsse nicht an Vereinsmitglieder Für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine: abgabenrechtliche Begünstigungen 5

Voraussetzung für Steuerbegünstigung Körperschaft dient: nach Gesetz, Satzung oder sonstiger Rechtsgrundlage und nach tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke 6

Empfehlung daher: Prüfung der Statuten In den Statuten müssen die begünstigten Zwecke und die Vermögenswidmung bei Auflösung ausdrücklich geregelt werden. Weiters sollte geprüft werden, ob die Statuten des Vereins mit der tatsächlichen Geschäftsführung übereinstimmen. 7

Gemeinnützig Förderung der Allgemeinheit: auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet Beispiele: Förderung der Gesundheitspflege Heimatkunde, Heimatpflege, Denkmalpflege Kinder- und Familienfürsorge Konsumentenschutz, Berufsausbildung, Volkswohnungswesen Kunst, Kultur und Wissenschaft Natur-, Tier- und Höhlenschutz Körpersport 8

Vereinstätigkeiten Vereinsbereich Echte Mitgliedsbeiträge, echte Spenden, Subventionen, unentgeltliche Leistungen von Mitgliedern, Beitrittsgebühren, Aufnahmegelder Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: unentbehrlicher Hilfsbetrieb entbehrlicher Hilfsbetrieb Begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 9

Vereinstätigkeiten Gewinnbetrieb (z.b.: LuF, Gewerbebetrieb) Vereine, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbebetriebe führen bzw. auch Einkünfte aus selbständige Tätigkeiten Ausnahmegenehmigung, Umsätze > EUR 40.000,00 Vermögensverwaltung (z.b.: Vermietung) 10

Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Die betreffende Tätigkeit ist für die Erreichung des begünstigten Vereinszwecks in ideeller Hinsicht unentbehrlich. Steht in keinem Wettbewerb zu abgabepflichtigen Betrieben. Grundsätzlich keine Ust, weil Liebhabereivermutung Liebhabereivermutung widerlegbar: 10 % Ust Satz Keine KÖSt 11

Unentbehrliche Hilfsbetriebe Beispiele Ablöse für Sportler Behindertenwohnheim Behindertenwerkstätte Eintrittsgelder Museumshops Schutzhütten (Selbstversorger) 12

Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Sportbetrieb Sportplatzvermietung Startgelder Ton- und Bildträger, Verwertung Unterhaltungsdarbietungen Kurse Druckwerke (Anzeigenumsatz unter 25 %) 13

Entbehrlicher Hilfsbetrieb Betrieb ist für die Erfüllung des Vereinszwecks nicht unentbehrlich, steht aber damit in Zusammenhang. Der entbehrliche Hilfsbetrieb dient oft dazu die notwendigen Mittel für den Vereinszweck zu erwirtschaften. Grundsätzlich keine Ust, weil Liebhabereivermutung Liebhabereivermutung widerlegbar: 10 % Ust Satz KÖSt: Ja, aber Freibetrag von EUR 10.000,- Gewinn pro Jahr. Nicht konsumierte Freibeträge können vorgetragen werden. 14

Entbehrlicher Hilfsbetrieb Beispiele Basare Benefizveranstaltungen Druckwerke (Anzeigenumsatz zwischen 25 % und 50 %) Flohmarkt 15

Entbehrlicher Hilfsbetrieb gesellige Veranstaltungen im Vereinsrahmen (kleines Fest) Punschbuden Warenverkauf an Mitglieder (Bsp. Getränke am Tennisplatz) 16

Begünstigungsschädlicher Betrieb: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ust: Ja (wenn über Kleinunternehmergrenze) KÖSt: Ja, aber Freibetrag von EUR 10.000,- Gewinn pro Jahr. Nicht konsumierte Freibeträge können vorgetragen werden. bei Umsätzen von über 40.000 aus diesem Bereich muss um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden, damit Gemeinnützigkeit erhalten bleibt Registrierkassenpflicht prüfen! 17

Begünstigungsschädliche Betriebe Beispiele für begünstigungsschädliche Betriebe: Kantine Druckwerke mit Anzeigenumsatz über 50 % große Vereinsfeste 18

Kleines Vereinsfest Abgrenzungskriterien (ab 1.1.2013) zwischen großem und kleinem Vereinsfest: Gesellige Veranstaltungen von max. 48 Stunden pro Kalenderjahr Organisation durch Vereinsmitglieder oder deren nahen Angehörigen Verpflegung: beschränktes Angebot und ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder deren nahen Angehörigen (nicht durch Betrieb eines Mitgliedes) 19

Kleines Vereinsfest Darbietung von Unterhaltungseinlagen: nur durch Vereinsmitglieder oder der breiten Masse nicht bekannte Künstler Fremde Künstlergruppen, wenn das übliche Stundenhonorar unter 1.000 pro Stunde liegt (unabhängig, wieviel tatsächlich bezahlt wird) 20

Kleines/Großes Vereinsfest Kleines Vereinsfest Großes Vereinsfest Begünstigungsschädlich nein Ja, aber Ausnahmegenehmigung USt KÖSt Nein Liebhabereivermutung Option 10 % Ja, wenn Gewinn > 10.000,00 Ja (Kleinunternehmer?) normal pflichtig Ja, wenn Gewinn > 10.000,00 Registrierkasse nein ja 21

Vereinstätigkeiten KÖSt USt Vereinsbereich nein nein Unentbehrlicher Hilfsbetrieb 1 Entbehrlicher Hilfsbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nein ja allerdings Freibetrag ja Ausnahmegenehmigung nein nein Liebhabereivermutung*) Vermögensverwaltung nein ja Kleinunternehmer? *) 10 % Ust für gemeinn. Vereine, wenn auf Liebhaberei verzichtet wird ja 22

Weitere Abgabenrechtliche Begünstigungen: KommSt Befreiung für unentbehrliche HB oder begünstigungsschädliche Betriebe mit Ausnahmegenehmigung Werbeabgabe erst ab EUR 10.000,00 pro Jahr für Werbeeinschaltungen, Druckwerke, Transparente, etc. Grundsteuerbefreiung, wenn das Grundstück für mildtätige Zwecke verwendet. Bsp: Sportanlagen 23

Registrierkassenpflicht Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 Umsätze über 15.000, davon Bargeschäfte über 7.500 Ausnahmen von Registrierkassenpflicht für Vereine:» Unentbehrliche Hilfsbetrieb (Bsp: Eintrittsgelder)» Entbehrliche Hilfsbetrieb (Bsp: kleines Vereinsfest) Losungsermittlung durch Kassasturz möglich, keine Belegerteilungspflicht! Ab 2017 mit technischer Sicherheitslösung (manipulationssicheres Datenerfassungsprotokoll) 24

Gewerberechtliche Bestimmungen Von GewO nicht ausgenommen, wenn Tätigkeit selbständig, regelmäßig mit Ertragserzielungsabsicht > Gewerbeberechtigung notwendig, Bsp: Kantine Keine Gewerbeberechtigung für Veranstaltungen (max. 3 Tage) 25

Gewerberechtliche Bestimmungen Aber Einhaltung von: Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch Gesundheits-, lebensmittel-, wasser- und abfallrechtliche Vorschriften (Bsp. Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel) Veranstaltungsgesetz Jugendschutzgesetz Betriebsanlagengenehmigung (Veranstaltungen müssen behördlich bewilligt werden) 26

Sozialversicherung In der SV grundsätzlich keine Ausnahmen für Veranstaltungen. Sämtliche Personen, die tageweise gegen Entgelt beschäftigt sind: Meldung als DN bei der SV Keine SV Pflicht für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, sofern freiwillig und unentgeltlich Nur bei eigenen Vereinsfesten (nicht bei Veranstaltungen anderer Veranstalter) 27

Haftung Vertretung durch berufene Funktionäre Funktionäre haben Verpflichtungen; Bsp: Führen von Büchern und Aufzeichnungen, Bezahlung von Abgaben Bei Pflichtverletzung durch die Funktionäre, kann Funktionär zur Haftung herangezogen werden, wenn Abgabe beim Verein nicht eingebracht werden kann (auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen mgl.) 28

Feuerwehr Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig mehrtägige Feuerwehrfeste erfüllen die Kriterien eines BgA Ust und KÖSt plichtig 29

Feuerwehrfeste Voraussetzungen für Steuerbefreiung: Gesellige Veranstaltungen von höchsten 4 Tagen im Jahr (Feste, Bälle, Feiern, Wandertag, etc) Davon max. drei Tagen im Jahr mit gastgewerbliche Betätigungen (Abgabe von Speisen und Getränken) materielle Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck muss nach außen hin erkennbar sein die Erträge müssen nachweislich für diesen Zweck verwendet werden 30

Feuerwehrfeste VORSICHT: der konkrete Zweck der Veranstaltung muss hinreichend dargestellt werden Beispiel Der Reinerlös unseres diesjährigen Feuerwehrfestes kommt der Freiwilligen Feuerwehr zu gute reicht nicht für Steuerbefreiung aus Der Reinerlös unseres diesjährigen Feuerwehrfestes dient der Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges konkreter Zweck hinreichend dargestellt 31

Spendenmeldung Feuerwehren Spenden an Feuerwehren als Sonderausgabe absetzbar Spenden ab dem Jahr 2017 müssen erstmalig bis längstens 31. Jänner 2018 an die Finanzverwaltung gemeldet werden Der Leistende muss dem Empfänger seine Identifikationsdaten (Vor- und Zunahme sowie Geburtsdatum) bekannt geben. Der gemeldete Betrag der Zuwendung wird automatisch bei jedem Steuerpflichtigen als Sonderausgabe berücksichtigt. Bei Nichterfüllung der Meldung: 20 % KÖSt-Zuschlag der zugewendeten Beträge 32

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kompetenz und Service Tel. 03352/38 990 Steuerberatungs GmbH & Co KG Email: office@ks-beratung.at Gustav Brunnerstraße 1 7400 Oberwart 33