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Transkript:

Gültig ab 01.01.2018 1. Netznutzungspreise für Entnahme mit Lastgangzählung 1.1. Preise Netznutzung Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle in Jahres- Leistungspreis < 2500 h/a 2500 h/a Jahres- Leistungspreis Hochspannung einschl. Umspannung /kw /kw 8,98 2,14 51,62 0,44 10,16 2,72 68,88 0,37 einschl. Umspannung 10,19 2,73 68,93 0,38 Niederspannung 15,05 3,19 72,57 0,89 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 2,3 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 2,3 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt. der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Seite 1 von 10

1.2. Preise Netznutzung Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle in Monatsleistungspreis /kw Hochspannung einschl. Umspannung 8,60 0,44 11,48 0,37 einschl. Umspannung 11,49 0,38 Niederspannung 12,10 0,89 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 2,3 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 2,3 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte und dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt. der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 1.3. Preise Netznutzung für Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle in Reserveinanspruchnahme 0 h/a bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a Jahres Leistungspreis /kw /kw /kw Hochspannung einschl. Umspannung 22,54 27,05 31,56 25,32 30,39 35,45 einschl. Umspannung 25,55 30,67 35,78 Niederspannung 37,63 45,16 52,69 der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Seite 2 von 10

1.4. Preise Netznutzung Elektro-Wärmespeicheranlagen und Elektro-Wärmepumpen Entnahmestelle in Leistungs- oder Grundpreis /kwa 0,00 1,50 einschl. Umspannung 0,00 1,50 Niederspannung 0,00 1,50 der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Strombedarf wird durch eine separate Messeinrichtung erfasst. Die NEW Netz GmbH hat das Recht den Betrieb der Wärmepumpe zu unterbrechen. Die Unterbrechungszeiten sind im Internet unter www.new-netz-gmbh.de veröffentlicht. 1.5. Preise für für Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Die nachfolgenden Preise für den beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem sgesetz. Gerät inkl. Messung Lastgangzähler Wandler Niederspannung Lastgangzähler Niederspannung Wandler - 259,15 215,35 - - 259,15 18,25 - Festnetzmodem 36,50 *) - GSM Modem 73,00 **) - Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. *) Die Bereitstellung eines funktionierenden Telefonfestnetzanschlusses (Telefonnummer und TAE- Dose sowie die notwendige Stromversorgung mit 230 V in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung) erfolgt durch den Anschlussnutzer. **) Die Bereitstellung der notwendigen Stromversorgung mit 230 V in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung erfolgt durch den Anschlussnutzer. Seite 3 von 10

2. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung 2.1. Preise Netznutzung Entnahmestelle im Grundpreis Brutto Brutto Niederspannungsnetz 51,10 60,81 4,57 5,44 der jeweiligen Konzessionsabgabe. 2.2. Preise für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Die nachfolgenden Preise für den beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem sgesetz. Gerät jährliche Ablesung inkl. Messung halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Brutto Brutto Brutto Brutto Brutto Eintarifzähler - - 7,85 9,34 10,04 11,95 14,42 17,16 31,94 38,01 Eintarif- Zweirichtungszähler - - 15,70 18,68 20,08 23,90 28,84 34,32 63,88 76,02 Zweitarifzähler - - 16,79 19,98 18,98 22,59 23,36 27,80 40,88 48,65 Schaltgerät 10,95 13,03 Wandler 18,25 21,72 Rundsteuerempfänger (nur für Straßenbeleuchtung) 4,00 4,76 Seite 4 von 10

2.3. Preise Netznutzung Sonderanlagen Netznutzungsentgelt für Grundpreis Pauschale je Zählpunkt Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger 51,10 12 kwh/a * 4,57 51,65 Sirenenanlagen mit Steuerempfänger 51,10 40 kwh/a * 4,57 52,93 Telefonhäuschen 51,10 250 kwh/a * 4,57 62,53 Telefonhäuschen mit Display 51,10 500 kwh/a * 4,57 73,95 Telefonhäuschen mit Display 51,10 1.250 kwh/a * 4,57 108,23 Notruftelefone 51,10 216 kwh/a * 4,57 60,97 Polizeistraßenmelder 51,10 420 kwh/a * 4,57 70,29 der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 2.4. Preise Netznutzung kurzzeitig angeschlossene Anlagen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung. Brutto Grundpreis 51,10 60,81 4,57 5,44 Umlage nach 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und je nach vertraglicher Vereinbarung der jeweiligen Konzessionsabgabe. Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. Seite 5 von 10

2.5. Preise Netznutzung Elektro- Wärmespeicheranlagen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz und ohne Lastgangzählung. Vertragsformen Kunden mit getrennter Messung für Normalstrom und Wärmestrom Grundpreis Brutto Brutto für 0,00 0,00 1,50 1,79 Wärmestrom Nacht- und Tagladung Kunden **) mit gemeinsamer Messung (Freigabedauer 9 h + 2 h) 0,00 0,00 1,50 1,79 Wärmestrom Nacht- und Tagladung der jeweiligen Konzessionsabgabe. Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. **) Die Preise beziehen sich auf den Verbrauch nach einer Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer Messung erfolgt, in dem zunächst 25 % des vom HT- Laufwerk des Zählers gemessenen Stromes ermittelt werden. Diese Verbrauchsmenge wird dann von dem durch das NT-Laufwerk ermittelten Strombedarf (11 h) auf den durch das HT-Laufwerk ermittelten Strombedarf (13 h) verlagert. Bei Neuanlagen ist grundsätzlich eine separate Zweitarifmessung erforderlich. Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. 2.6. Preise Netznutzung Elektro-Wärmepumpen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz und ohne Lastgangzählung. Grundpreis Brutto Brutto Wärmestrom 0,00 0,00 1,50 1,79 der jeweiligen Konzessionsabgabe. Der Strombedarf der Wärmepumpe wird durch eine separate Messeinrichtung erfasst. Die NEW Netz GmbH hat das Recht den Betrieb der Wärmepumpe zu unterbrechen. Die Unterbrechungszeiten sind im Internet unter www.new-netz-gmbh.de veröffentlicht. Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. Seite 6 von 10

2.7. Preise Netznutzung Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. 14a EnWG Preisstellung für Kunden in Niederspannung. Steuerbare Verbrauchseinrichtung Grundpreis Brutto Brutto 0,00 0,00 1,50 1,79 der jeweiligen Konzessionsabgabe. Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für für installierte Zähler und Schaltgeräte lt. Ziffer 2.2. 3. Blindstrom Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Entnahmestelle in CtIkvarh Hochspannung einschl. Umspannung 0,92 0,92 einschl. Umspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit die Freigrenze, so entrichtet der Kunde für die Blindarbeit oberhalb der Freigrenze die oben genannte Pönale. Als Hochtarif gelten die Stunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Monaten März bis September sowie von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die Freigrenze für Blindarbeit beträgt 50 % der in einem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit unter Berücksichtigung der Hochtarifzeit. Seite 7 von 10

4. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag KWK-Aufschlag Brutto verbrauchsunabhängig *) 0,345 0,411 Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern ( 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. *) sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe B' im Jahr 2016), beträgt der KWK- Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kwh 0,16 ct/kwh netto bzw. 0,19 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe C' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kwh 0,12 ct/kwh netto bzw. 0,143 ct/kwh inkl. Umsatzsteuer. 5. Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Verbrauch 19-Umlage **) 19-Umlage **) Brutto Für die ersten 1.000.000 kwh 0,370 0,440 Oberhalb von 1.000.000 kwh 0,050 0,060 Oberhalb von 1.000.000 kwh *) 0,025 0,030 *) **) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G 2016 a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Die oben genannte 19-Umlage gilt für das Kalenderjahr 2018 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht. Seite 8 von 10

6. Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Verbrauch Offshore- Haftungsumlage **) Offshore- Haftungsumlage **) Brutto Für die ersten 1.000.000 kwh 0,037 0,044 Oberhalb von 1.000.000 kwh 0,049 0,058 Oberhalb von 1.000.000 kwh *) 0,024 0,029 *) **) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G 2016 a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Die oben genannte Offshore-Haftungsumlage gilt für das Kalenderjahr 2018 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht. 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch Umlage für abschaltbare Lasten *) Umlage für abschaltbare Lasten *) Brutto verbrauchsunabhängig 0,011 0,013 *) Die oben genannte Umlage für abschaltbare Lasten gilt für das Kalenderjahr 2018 und wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit veröffentlicht. Seite 9 von 10

8. Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden Nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 09.01.1992 ergeben sich je Kommune folgende Konzessionsabgaben. Stadt/Gemeinde KAV 2 Abs. 2 (1a): bei Strom, der im Rahmen eines Schw achlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schw achlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schw achlaststrom) geliefert w ird* ) KAV 2 Abs.2 (1b): bei Strom, der nicht als Schw achlaststrom geliefert w ird (differenziert nach Einw ohnerzahl) KAV 2 Abs. 3: bei Strom, der an Sondervertragskunden geliefert w ird Stadt/Gemeinde Einw ohnerzahl: ct/kwh ct/kwh ct/kwh Stand 30.06.2016 Brutto Brutto Brutto Waldfeucht 8.804 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Selfkant 10.119 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Gangelt 12.088 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Niederkrüchten 15.683 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Wassenberg 18.050 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Jüchen 23.291 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Übach-Palenberg 24.265 0,61 0,726 1,32 1,571 0,11 0,131 Geilenkirchen 26.882 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Wegberg 28.143 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Tönisvorst 29.308 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Korschenbroich 32.900 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Hückelhoven 39.348 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Erkelenz 43.278 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Grevenbroich 62.710 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Viersen 76.368 0,61 0,726 1,59 1,892 0,11 0,131 Mönchengladbach 260.046 0,61 0,726 1,99 2,368 0,11 0,131 Basis der zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen: Halbjährliche Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW. *) Als Schwachlast gilt für das gesamte Netzgebiet der NEW Netz GmbH täglich die Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr. Die Schwachlast KA nach 2 Abs. 2 Ziffer 1a) KAV wird mit den Netzentgelten in Rechnung gestellt für Energie, die ausschließlich in diesem Zeitraum über einen Zweitarifzähler gemessen wird und wenn der Händler nachweist, dass er die Differenz zwischen der KA nach 2 Abs. 2 Ziffer 1b) und Ziffer 1a) KAV an den Endkunden in seiner Stromrechnung weiter gegeben hat. Seite 10 von 10