EVA Erkennen, Verändern, Anpacken Das Ideenmanagement der Hochschule Ludwigsburg für öffentliche Verwaltung und Finanzen vom

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Transkript:

EVA Erkennen, Verändern, Anpacken Das Ideenmanagement der Hochschule Ludwigsburg für öffentliche Verwaltung und Finanzen vom 08.02.2011 1) Grundsätze Die Erfahrung und das Ideenpotential der Mitglieder sind tragende Elemente der kontinuierlichen Verbesserung an einer Hochschule. Das Ideenmanagement soll die Mitglieder der Hochschule dazu motivieren, ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kreativität über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus zum Nutzen der Hochschule einzubringen. Mitglieder der Hochschule können Anregungen aller Art auf der operativen Ebene einbringen. Erwartet werden Ideen (synonym: Verbesserungsvorschläge oder Vorschläge), die die folgenden Zielsetzungen unterstützen: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Stärkung der Serviceorientierung, Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lernbedingungen, Förderung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Das Ideenmanagement bietet einen verbindlichen Anlaufpunkt für Vorschläge und sorgt für ein transparentes Verfahren. Anlass für die Überlegungen waren die Qualitäts-Workshops mit den ProfessorInnen im SS 2009, bei denen u.a. ein einheitlicher Ansprechpartner für Verbesserungsvorschläge eingefordert wurde. Im Senatsausschuss Qualitätsmanagement wurde in der Sitzung am 14.10.09 u.a. diskutiert, in welchen Bereichen ein Ideenmanagement die generelle Weiterentwicklung der Hochschule unterstützen kann. Potential für ein Ideenmanagement wurde vor allem im Bereich der Abläufe und der Gestaltung der Arbeits- und Lernbedingungen gesehen. Für die Weiterentwicklung von Studieninhalten und Lehrveranstaltungen, sowie für die strategische Weiterentwicklung trägt ein Ideenmanagement wenig bei. Das Ideenmanagement lässt sich in das prozessorientierte Qualitätsmanagement der Hochschule integrieren. Die Kultur einer lernenden Organisation kann nur dann erreicht werden, wenn allen Hochschulmitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, sich unkompliziert am Lernprozess der Hochschule zu beteiligen. Das Ideenmanagement soll einen möglichen Weg dazu bereiten. Das Ideenmanagement grenzt sich insofern vom Prozessmanagement (als wesentlichen Bestandteil des Qualitätsmanagements) ab, als die spontan eingebrachten Ideen als eine Sonderleistung der Mitglieder betrachtet werden können. Das Prozessmanagement stellt dagegen eher die geplante, zielgerichtete und strukturierte Dokumentation und ggf. kontinuierliche Verbesserung des eigenen Aufgabenbereiches dar. Das Ideenmanagement der Hochschule orientiert sich im Wesentlichen an der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Auszeichnung von Vorschlägen zur 1

Verbesserung der Landesverwaltung (VwV Vorschlagswesen) vom 29. November 2010 Az.: 1-0215.4/54 VwV Vorschlagswesen). 2) Zweck des Ideenmanagements Die Mitglieder der Hochschule sind der Schlüssel zum Erfolg einer Hochschule. Nur durch eine bestmögliche Dienstleistungsorientierung kann die Hochschule die vielfältigen Aufgaben in den Kern-, Leitungs- und Unterstützungsprozessen vor dem Hintergrund erschwerter finanzieller, gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen bewältigen. Das Ideenmanagement soll vor allem die Arbeit der Mitarbeiter erleichtern, die Motivation und den Gedanken der Dienstleistung intensivieren, die Wirtschaftlichkeit der Hochschulstrukturen verbessern und ökologische Verbesserungen und die Erhöhung der Arbeitssicherheit herbeiführen. 3) Ideen Grundsätzlich können auf der operativen Ebene Verbesserungsvorschläge jeglicher Art eingebracht werden, welche den oben genannten, folgenden Zielsetzungen dienen: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Stärkung der Serviceorientierung, Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lernbedingungen, Förderung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Ideen sind (gemäß 2.2 VwV) insbesondere dann zu beachten und zu prämieren, wenn sie den Arbeitsablauf, die Verwaltungs- oder Betriebseinrichtungen oder die Arbeitsmittel vereinfachen, für die Hochschule verbilligen oder verbessern, die bessere Wahrung von Umweltbelangen ermöglichen oder die Arbeitssicherheit oder den Arbeitsschutz für die Verwaltungsangehörigen verbessern Reine Kritik oder die Darstellung von Problemen ohne Lösungsweg sind im Sinne des Ideenmanagements noch keine Idee. Je nach Inhalt der Kritik ist eine Weiterleitung an die verantwortliche Stelle nach Ermessen des QMB (Qualitätsmanagement-Beauftragten) denkbar, solange die im Folgenden benannten Kriterien nicht betroffen sind. Eine Prämierung ist dann ausgeschlossen. In den folgenden Fällen sind Verbesserungsvorschläge von einer Weiterbearbeitung ausgeschlossen: Vorschläge, die Beleidigungen darstellen oder sich auf konkrete Fehler Einzelner beziehen. Vorschläge, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem Ausschuss für das Vorschlagswesen stehen (gemäß 3.2 VwV). Vorschläge, die sich für das einreichende Mitglied aus der pflichtgemäßen Erledigung der übertragenen Dienstaufgaben ergeben (gemäß 3.2 VwV). 2

Anonym eingegebene Vorschläge ohne Rückverfolgbarkeit des Einreichers. (siehe Kapitel 13) Anonymität). Vorschläge, die bereits umgesetzt werden oder umgesetzt worden sind. 4) Teilnahmeberechtigung Grundsätzlich sind alle Mitglieder (gem. Landeshochschulgesetz) der Hochschule berechtigt, Verbesserungsvorschläge einzubringen und ggf. eine Prämie dafür zu erhalten. Ebenfalls können Lehrbeauftragten ihre Ideen in der gleichen Weise einbringen. Gruppenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitglieder, die mit der Bearbeitung und Bewertung der eingehenden Ideen befasst sind. Das Rektorat ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder, die während der Bewertungsphase ihres Beitrages zum Ideenmanagement aus der Hochschule ausscheiden, behalten alle Rechte, die sich aus diesem Konzept ergeben. (Im Falle des Todes geht ein Anspruch auf die Erben des Mitgliedes über.) 5) Einreichen der Ideen Die Organisation des Ideenmanagements übernimmt der Qualitätsmanagement-Beauftragte (QMB) unter Leitung des Rektorats. Das Ideenmanagement der Hochschule stellt ein zentrales Vorschlagswesen dar. Beim Einreichen der Idee ist die Einhaltung des Dienstweges nicht erforderlich. Für das Ideenmanagement steht eine Eingabemaske unter folgendem Link zur Verfügung: ----------- Neben der Eingabe des Namens und der E-Mail-Adresse muss dargelegt werden, welcher Gruppe das antragstellende Mitglied angehört. Zudem muss vermerkt werden, unter welchem Thema der Verbesserungsvorschlag abgegeben wird. Handelt es sich um einen Gruppenvorschlag, ist dies in der Eingabemaske gleichfalls anzugeben einschließlich der Namen der weiteren Vorschlagenden. Zur Niederschrift des Verbesserungsvorschlages gibt es drei unterschiedliche Felder. Die Ausführungen sollten hier möglichst kurz und verständlich formuliert sein. Im ersten Feld wird beschrieben, welches Problem vorliegt, auf das sich der Verbesserungsvorschlag bezieht. Im zweiten Feld wird der Verbesserungsvorschlag eingegeben. Hier sollte das Mitglied möglichst eine solche Beschreibung wählen, die bei Annahme einer Idee eine 1:1 Umsetzung ermöglicht. Dies erhöht die Chancen auf eine hohe Prämierung. Im dritten Feld erhält das Mitglied die Möglichkeit, den Nutzen seines Vorschlages genau zu beschreiben. Je besser hier argumentiert wird, desto höher sind die Chancen auf Annahme und Umsetzung des Vorschlages. Des Weiteren kann der Einreicher entscheiden, ob sein Vorschlag im Falle einer Prämierung im Intranet veröffentlicht werden soll. 3

Durch die Eingabemaske wird die Idee direkt zum QMB gesandt. Sofern das Mitglied es wünscht, kann der QMB beim Formulieren und Eingeben der Idee behilflich sein. Die eingegebenen Beiträge werden von einer Datenbank erfasst und durch eine Nummer registriert. Nur der QMB hat auf den Namen und die E-Mail-Adresse des Einsenders Zugriff. Der Eingang der Idee wird automatisch und per Email unter Mitteilung der Registriernummer bestätigt. Der QMB überprüft den Verbesserungsvorschlag auf die festgelegten Ausschlusskriterien. Kann der Vorschlag nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Einsender umgehend mitgeteilt. Es besteht anschließend die Möglichkeit, den Beitrag entsprechend zu ändern. Treffen die Ausschlusskriterien nicht zu, wird der Verbesserungsvorschlag weiter bearbeitet. Sollte noch Abklärungsbedarf bestehen, wird der QMB den Einsender des Verbesserungsvorschlages kontaktieren, um die noch offenen Punkte der Idee zu klären. Eingereichte Vorschläge können bis zur Zusendung zu Gutachtern oder Bereichsleitern gelöscht werden. Danach können Vorschläge nur in Absprache mit dem QMB zurückgezogen werden. 6) Gutachter Der Vorschlag wird von einem Gutachter bewertet, um den Inhalt der Idee besser einschätzen zu können. Gutachter werden für jeden einzelnen Vorschlag vom QMB vorgeschlagen und durch den Ausschuss mit einfacher Mehrheit ernannt. Mitglieder des Ausschuss Ideenmanagement und des Senatsausschuss QM sind von der Begutachtung ausgeschlossen. Die von der Umsetzung betroffenen Bereichsleiter müssen in jedem Fall zu einer Stellungnahme bezüglich des eingereichten Vorschlages gebeten werden. Als Gutachter sollte eine Person ausgewählt werden, die geeignet erscheint, den Vorschlag in fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen. Es können auch mehrere Gutachter ausgewählt werden. Der Gutachter bewertet, ob der Zweck der Idee sinnvoll im Sinne der Ziele des Ideenmanagements ist, ob die Umsetzung der Idee technisch und operativ möglich ist und voraussichtlich akzeptiert werden wird, wie innovativ die Idee für die Hochschule ist, inwieweit der konkrete Umsetzungsplan des Vorschlages übernommen werden könnte oder ob Modifikationen notwendig sind, in welchem Ausmaß die Umsetzung der Idee die Hochschule betreffen wird, wie sowohl der Aufwand als auch der Nutzen der Idee für die Hochschule einzuschätzen ist, inwieweit der Vorschlag behördenübergreifend eingesetzt werden könnte. Die Stellungnahme sollte möglichst objektiv, präzise und fachlich erarbeitet werden. Der Bearbeitungsaufwand sollte sich am zu erwartenden Nutzen orientieren. Der Zeitraum für die Erstellung eines Gutachtens darf vier Wochen nicht übersteigen. Falls vier Wochen nicht 4

eingehalten werden können, sollte der Gutachter dies mit dem QMB absprechen und eine neue Abgabefrist vereinbaren. Die eingehenden Gutachten werden gesammelt und den Mitgliedern des Ausschusses Ideenmanagement mindestens zwei Wochen vor ihrer nächsten Sitzung zugeleitet. Alle im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beiträge bekannt werdenden Vorgänge sind vertraulich zu behandeln. Alle Personen, die an der Bearbeitung der Ideen beteiligt sind, müssen Stillschweigen über die Vorschläge wahren. 7) Ausschuss Ideenmanagement Der Ausschuss entscheidet über die Person des Gutachters, die Annahme eines Vorschlages, die Höhe einer Prämie und die zusätzliche Einsatzfähigkeit über die Hochschule hinaus ( behördenübergreifender Vorschlag gemäß der oben genannten VwV Vorschlagswesen). Des Weiteren kann der Ausschuss Ideenmanagement infolge eines Vorschlages Projekte initiieren, soweit dies erforderlich ist. Fallen Vorschläge in den Zuständigkeitsbereich eines fachlich zuständigen Mitgliedes, kann dieses die Umsetzung auch direkt entscheiden, ohne den Ausschuss Ideenmanagement einzubeziehen. Die Umsetzung kann dementsprechend vor der Sitzung des Ausschusses Ideenmanagement stattfinden. In diesem Fall hat der Ausschuss lediglich über die Auswahl des Gutachters, die Höhe der Prämie und die zusätzliche Einsatzfähigkeit über die Hochschule hinaus zu entscheiden. Dem Ausschuss gehören an ein Mitglied ernannt durch das Rektorat, ein Mitglied ernannt durch den Personalrat, ein Mitglied ernannt durch den AStA, ein Mitglied ernannt durch das Dekanat der Fakultät 1 sowie ein Mitglied ernannt durch das Dekanat der Fakultät 2. Die Stellvertreter dieser Mitglieder werden ebenfalls durch die zuständigen Organe benannt. Die Mitglieder im Ausschuss werden für drei Jahre ernannt. Ausnahme stellt hier der Vertreter des AStAs und sein Stellvertreter dar, die für ein Jahr ernannt werden. Die erneute Ernennung ist zulässig. Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei der Bewertung der Ideen wird in der Reihenfolge von 1 bis 3 Punkten mit Handzeichen nach einfacher Mehrheit entschieden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind, mindestens ein Fachgutachten und die Stellungnahme der betroffenen Bereichsleiter pro eingereichten Vorschlag vorliegen. Bei Abwesenheit eines Mitgliedes nimmt dessen Stellvertretung an der Tagung des Ausschusses teil. Das Veto-Recht des Kanzlers nach 16 Abs. 2 LHG bleibt unberührt. Dem Kanzler müssen in diesem Sinne vom Ausschuss Ideenmanagement alle Entscheidungen vorgelegt werden, bei denen eine Prämie vorgesehen ist. 5

Der Ausschuss tagt einmal in drei Monaten zu einem festgesetzten Termin, der vom Ausschuss festzulegen und durch Erfahrungswerte ggfls. anzupassen ist. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Gutachter können zur Beratung nach Bedarf hinzu gezogen werden. Der QMB ist nicht stimmberechtigt und bereitet die Sitzungen des Ausschuss Ideenmanagement vor. Zudem ist er für die Erstellung des Protokolls verantwortlich. 8) Annahme Angenommen und prämiert werden Ideen auf der operativen Ebene, die die oben genannten Ziele anstreben, die die oben genannten Merkmale einer Idee aufweisen, die sich mit angemessenem Aufwand umsetzen lassen, die praktisch umsetzbar sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Falls Vorschläge im Rahmen einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung gefertigte Arbeiten zum Inhalt haben (gemäß 3.2 VwV), können sie zwar umgesetzt, nicht jedoch prämiert werden. Entscheidet der Ausschuss Ideenmanagement, dass ein behördenübergreifender Vorschlag im Sinne der oben genannten VwV Vorschlagswesen vorliegt, wird dieser Vorschlag an den Ausschuss Vorschlagswesen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden- Württemberg weitergeleitet. Der Vorschlag wird dann dieser VwV Vorschlagswesen entsprechend weiterverarbeitet. 9) Prämierung Der Ausschuss Ideenmanagement kann für Vorschläge eine Geldprämie, eine Sachprämie oder bis zu drei Tagen Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung gewähren. Die Höhe der Geldprämie richtet sich nach der Bedeutung der durch den Vorschlag möglichen Verbesserung für die Verwaltung (z. B. Einsparungen, Mehreinnahmen). Zudem gilt das Niveau der schöpferischen Leistung als Bewertungsmaßstab. Die Geldprämie kann bis zu einem Jahresbetrag der erzielbaren Einsparungen bzw. Mehreinnahmen der Verwaltung betragen. Vorschläge, die zu nicht rechnerisch darstellbaren Verbesserungen führen oder bei denen Verbesserungen rechnerisch nicht ermittelt werden können, können mit bis zu 5000 EUR prämiert werden. (gemäß 5.3.1. VwV) Professoren, Lehrbeauftragte und Studierende sind zu Sachprämien und finanziellen Prämien berechtigt, nicht jedoch zu Dienst- und Arbeitsbefreiungen. Für die Einreicher von Gruppenvorschlägen kann ebenfalls keine Dienst- und Arbeitsbefreiung gewährt werden. Mitarbeiter können zwischen einer Sachprämie bzw. finanziellen Prämie und der Dienst- und Arbeitsbefreiung wählen, solange die Höhe der Prämienstufe dies zulässt. Die detaillierte Berechnungsmethode der Prämie findet sich in Anhang 1. Die Bewertung der Ideen wird bei angenommenen Vorschlägen durchgeführt und erfolgt durch ein Punktesystem mit unterschiedlichen Kriterien. 6

Bei gleichartigen und im Wesentlichen gleichwertigen Vorschlägen soll der früher eingegangene Vorschlag prämiert werden. (gemäß 5.3.2. VwV) Der Einsender des prämierten Verbesserungsvorschlages erhält vier Wochen nach der Entscheidung von der Hochschule ein Anerkennungsschreiben. Das Schreiben wird zu den Personalakten genommen (gemäß 5.3.2. VwV). Im Falle eines Einspruches wird dem Mitglied erst nach der endgültigen Entscheidung das Schreiben überreicht. 10) Ablehnung Ideen können abgelehnt werden, wenn sie praktisch nicht umsetzbar sind, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder so beschaffen sind, dass der Nutzen den Aufwand nicht rechtfertigt. Auch können Ideen abgelehnt werden, wenn sie den oben genannten Zielsetzungen des Ideenmanagement nicht entsprechen. Wird ein Verbesserungsvorschlag abgelehnt, erhält die Einsenderin oder der Einsender ein Dankschreiben mit den wesentlichen Gründen der Entscheidung. (gemäß 5.4.1. VwV) Abgelehnte Vorschläge, die aufwendig erarbeitet wurden oder außergewöhnlich kreativ und innovativ sind, können mit einer besonderen Anerkennung gewürdigt werden. Die Berechnungsmethode für eine solche Prämierung findet sich in Anhang 1. (gemäß 5.4.2. VwV) Einspruch kann spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe der Ablehnung der Idee durch den Ausschuss Ideenmanagement schriftlich beim QMB eingereicht werden. Bei Einspruch (mit Änderung des Vorschlages) entscheidet der Ausschuss Ideenmanagment über die Annahme und Prämie des Vorschlages endgültig. Bei Einspruch eines Einreichers (ohne Änderung des Vorschlages) dient der Senats-Ausschuss Qualitätsmanagement als Schlichtungsstelle. Die anwesenden Mitglieder der dann folgenden Senats-Sitzung beraten gemeinsam und fällen eine Entscheidung anhand der einfachen Mehrheit. 11) Auszahlung Die Prämien werden über die Personalabteilungen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung nach der Entscheidung des Ausschusses Ideenmanagement ausgezahlt. Die Prämien unterliegen der Steuer- und ggf. der Sozialversicherungspflicht. Die Einsender sind im Fall der Prämierung darauf hinzuweisen. (gemäß 5.6 VwV) Bei Gruppenvorschlägen entscheidet die Gruppe darüber, zu welchen Teilen die jeweiligen Gruppenmitglieder die Prämie ausgezahlt bekommen sollen. (gemäß 5.2.4. VwV) Eingegangene Beiträge werden nicht daraufhin geprüft, ob sie Erfindungen oder technische Verbesserungen im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen sind. 12) Umsetzung Die angenommenen Ideen sind in angemessener Zeit nach der Entscheidung des Ausschusses Ideenmanagement umzusetzen. Der QMB kontrolliert die Umsetzung der Idee. 7

Die Umsetzung des Vorschlages kann auch direkt über den fachlich Verantwortlichen innerhalb der Hochschule entschieden werden. Für diese Vorschläge ist eine Entscheidung über die Umsetzung vom Ausschuss Ideenmanagement nicht erforderlich. Die Umsetzung kann schon vor der Sitzung des Ausschuss Ideenmanagement stattfinden. Eingereichte Ideen können ggf. die Initiierung eines Projektes zur Folge haben. In diesem Fall werden die entsprechenden Ressourcen von der Hochschule zur Verfügung gestellt. Die Initiierung eines Projektes wird vom Ausschuss Ideenmanagement entschieden. 13) Anonymität Nur der QMB kann die Identität des Mitglieds durch die Eingabe des Namens und der Email- Adresse in der Datenbank Ideenmanagement einsehen. Der Vorschlag wird zur weiteren Bearbeitung anonymisiert. Persönliche Daten sind während der Bearbeitungszeit somit nur dem QMB zugänglich. Die Identität des einreichenden Mitglieds wird erst vier Wochen nach der Entscheidung über den Vorschlag dem Rektorat bekannt gegeben, um die Anerkennungsurkunde oder das Dankschreiben auszuhändigen, und die Urkunde in die Personalakte zu legen. Im Falle eines Einspruches wird dem Mitglied erst nach der endgültigen Entscheidung eine Urkunde bzw. ein Schreiben überreicht. Somit wird seine Anonymität bei Einspruch erst nach der endgültigen Entscheidung aufgehoben. Der Name und die E-Mail-Adresse des Mitglieds werden nach vollständiger Bearbeitung seines Vorschlages (inkl. Umsetzung des Vorschlages) aus der Datenbank des Ideenmanagements endgültig gelöscht. Der Abschluss der Umsetzung eines Vorschlages ist dem QMB unverzüglich mitzuteilen. 14) Veröffentlichung Angenommene Ideen werden anonym im QM Newsletter und im Intranet veröffentlicht, falls der Einsender sich nicht binnen vier Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Ausschusses Ideenmanagement schriftlich dagegen ausspricht. Bei der Veröffentlichung im Intranet wird die Registriernummer, der Betreff des Verbesserungsvorschlages, die Annahme und Umsetzung sowie die Höhe der Prämie angegeben. Das Konzept Ideenmanagement sowie die dazugehörigen Anlagen (z.b. Prozessbeschreibung, Vorlage Gutachten) werden im Intranet hochschulintern zugänglich gemacht. Falls behördenübergreifende Vorschläge vom Ausschuss Vorschlagswesen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg angenommen und prämiert werden, können diese Vorschläge im Sinne der oben genannten VwV Vorschlagswesen veröffentlicht werden: Angenommene Vorschläge werden, soweit der Einsender nicht widerspricht, unter Angabe des Namens, der Beschäftigungsbehörde, der Höhe der Prämie und des schlagwortartig beschriebenen Inhalts von der obersten Landesbehörde im Intranet- Portal der Landesverwaltung veröffentlicht. (gemäß 7 VwV) 8

15) Kommunikation Regelmäßige Kommunikationsmaßnahmen sollen die Kenntnis der Hochschul-Mitglieder über das Ideenmanagement fördern und diese zum Einreichen von Ideen motivieren. Interne Medien: Der QM-Newsletter, der Professoren-/Mitarbeiter- und Studierendenbrief des Rektors, die Dialogausgabe sowie Infoschreiben (Verteilung über die AG-Fächer) können den Bekanntheitsgrad des Ideenmanagements fördern. Dauerhafte und aktuelle Informationen sollen im Laufwerk zur Verfügung gestellt werden. Der QMB wird im mindestens jährlichen Rhythmus eine Statistik über den Stand eingegangener, bewerteter, prämierter und umgesetzter Vorschläge im Intranet zur Verfügung stellen. Direkte Werbung: Medien wie Plakate und Flyer sollen an prominenten Stellen ausgehängt und zu passenden Zeitpunkten verteilt werden. Auch im Internet können News über das Ideenmanagement veröffentlicht werden. Regelmäßige Veranstaltungen sollen gezielt genutzt werden, um die Bekanntheit zu erhöhen: Informationsveranstaltungen für Studienanfänger, Studierendenvollversammlung des AStA, Informationsveranstaltung für Mitarbeiter und Professoren, Werbung in AG s, Studienkommissionen, Fakultätsräten etc. 16) Dokumentation Die Vorschläge und deren Stand werden in einer Datenbank gesammelt. Der Name und andere persönliche Daten des Einreichers werden nach vollständiger Bearbeitung des Vorschlages aus der Datenbank endgültig gelöscht. Die in der Datenbank befindlichen Daten nebst Protokollen der Sitzungen des Ausschusses Ideenmanagement und der Gutachten werden dort solange archiviert, wie es im Sinne des Datenschutzes ermöglicht wird. Prämierte Verbesserungsvorschläge sind unverzüglich auf dem Dienstweg der zuständigen obersten Landesbehörde mitzuteilen und zu deren Kenntnis vorzulegen. Dabei sind die Umsetzungsmöglichkeiten, die Höhe der erzielbaren Einsparung oder Mehreinnahmen sowie die Prämienhöhe anzugeben. (gemäß 5.3.5.) Der Senatsausschuss Qualitätsmanagement bekommt in seinen Sitzungen detaillierten Bericht über die eingegangenen Ideen und deren Weiterverarbeitung. Der QMB fertigt jährlich für das Rektorat einen Bericht über den Stand, die Erfolge und die Risiken des Ideenmanagements an. Auf dessen Grundlage wird über eine Anpassung der Maßnahmen und Ziele des Ideenmanagements im Sinne des Prinzips der kontinuierlichen Verbesserung entschieden. Dieses Konzept wird dementsprechend jährlich angepasst. Als Hauptmerkmale für den Erfolg des Ideenmanagements sind die Mitwirkungsbereitschaft, die inhaltliche Qualität der Beiträge sowie der bestehende Änderungswille festgelegt worden. Die Mitwirkbereitschaft bemisst sich in der Beteiligungsquote, welche sich aus dem eingereichten Vorschlag pro 100 Hochschulmitglieder zusammensetzt. Der Indikator für die 9

inhaltliche Qualität ist die Annahmequote, welche sich in der Prozentzahl angenommener pro eingereichten Vorschlag widerspiegelt. Der Änderungswille drückt sich in der Durchführungsquote aus. Diese berechnet sich in der Quote des durchgeführten per angenommenen Vorschlag. 17) Ausschluss des Rechtsweges Mit dem Einreichen einer Idee im Rahmen dieses Konzeptes erkennt das Mitglied der Hochschule die auf der Grundlage dieses Konzeptes getroffene Entscheidung über die Idee an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Rechtsansprüche an angenommenen Ideen des Ideenmanagements der Hochschule gehen an die Hochschule über. Angenommene Ideen dürfen ohne Einverständnis der Hochschule nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte eine Bestimmung dieses Konzeptes unwirksam sein oder werden, so wird das Konzept in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Bemerkungen zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs.2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem Konzept gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 10