Kindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie?

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Transkript:

Kindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie? dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Alle Informationen rund um die Tätigkeit als Tagesmutter und -vater erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter. Der Treffpunkt Tagesmütter ist ein Zusammenschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit und den freien Trägern Deutscher Kinderschutzbund OV Wiesbaden, e.v. und Kinderhaus Wiesbaden e.v. Hier finden Sie kompetente Fachkräfte, die Sie verlässlich beraten und Ihr Engagement tatkräftig unterstützen. Wir freuen uns auf Sie! Treffpunkt Tagesmütter Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Bahnhofstraße 55-57 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 / 31 42 63 E-Mail: kindertagespflege@wiesbaden.de Öffnungszeiten: montags, donnerstags u. freitags von 09.00 12.00 Uhr, mittwochs von 09.00 bis 18.00 Uhr

Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Beruf: Tagesmutter Behüten, Fördern und den Alltag mit Kindern gestalten. Tagesmutter oder Tagesvater sein eine berufliche Alternative?

Viele Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, entscheiden sich für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Insbesondere für Kinder in den ersten Lebensjahren hat sich diese Betreuungsform als Alternative zur institutionellen Betreuung hervorragend bewährt, denn hier erhalten Kinder im kleinen, überschaubaren Rahmen die nötige Zuwendung und Ansprache, hier lassen sich Betreuungszeiten individuell und flexibel regeln. Kindertagespflege ist als flexibles und familiennahes Betreuungsangebot mittlerweile zu einem festen Bestandteil der öffentlich verantworteten Kindertagesbetreuung geworden und spielt beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige eine wesentliche Rolle: Wir suchen geeignete und kompetente Menschen, die sich gerne dieser Aufgabe stellen.

Die Aufgaben von Tagesmüttern und -vätern sind spannend und vielfältig Tagesmütter und -väter betreuen in der Regel Kinder im Alter von unter drei Jahren, deren Eltern berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind. Tagesmütter und -väter sind wichtige Bezugsper - sonen für die Kinder und wichtige Kooperationspartner für deren Eltern. Ihr Auftrag ist es, Kinder in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten, zu um - sorgen, Anregungen und Impulse zu geben. Dabei müssen sie die körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung eines Kindes einschätzen und gezielt fördern können. Tagesmütter und -väter müssen sich als Erziehungspartner der Eltern mit diesen gut abstimmen. In der Kindertagespflege lassen sich familiäre und berufliche Anforderungen gut miteinander verbinden Kindertagespflege findet im familiennahen Umfeld statt. Tagesmütter und -väter arbeiten selbständig und eigenverantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, ihren beruflichen Alltag individuell, abwechslungsreich und an den Bedürfnissen der Kinder orientiert zu gestalten. Damit Tagesmütter und -väter bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht auf sich allein gestellt sind, bieten wir im Treffpunkt Tagesmütter fachliche Beratung und Unterstützung, vorbereitende und praxisbegleitende Qualifizierung und die Möglichkeit des kollegialen Austauschs.

Qualifizierung Das Erlernen und Einhalten von Regeln, das Spielen alleine oder mit anderen Kindern, gemeinsames Singen, Basteln, Phasen der stillen Beschäftigung und der Ruhe, Phasen der Bewegung, des Erkundens und Ausprobierens, Beobachten von Kindern, Erkennen, wo sie unterstützende Angebote benötigen: All dies gehört zu den alltäglichen Anforderungen der Tagesmütter und -väter. In kostenfreien und eigens für die Tätigkeit ent - wickelten Qualifizierungskursen werden Sie vorbereitet, werden Ihnen vertiefte Kenntnisse über unterschiedliche Themenfelder der Kindertagespflege vermittelt, erhalten Sie die Möglichkeit, erste Praxis - erfahrungen zu reflektieren. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt derzeit 177 Unterrichtsstunden. Er setzt sich aus einer Vorbereitungsphase von 50 Unterrichtsstunden, einer Vertiefungsphase von 119 Unterrichtstunden zusammen und endet mit einem Kolloquiumsgespräch. Die Vorbereitungsphase muss vor der Aufnahme eines ersten Tageskindes absolviert werden. Die Vertiefungs phase findet praxisbegleitend statt. Die Qualifizierung richtet sich nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts, einem bundesweit anerkannten Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflege. Sie wird von Bildungsträgern durchgeführt, die hierfür ein Gütesiegel nachweisen können. Am Ende der Qualifizierung erhalten Sie ein bundesweit anerkanntes Zertifikat. Aber auch danach stehen Sie nicht alleine: Fortbildungsabende, Workshops oder auch Fachtagungen bieten die Gelegenheit zum kollegialen Austausch und die Möglichkeit der Wissensvertiefung. Genaue Informationen über Kursbeginn, Termine, Themen und Inhalt erhalten Sie in der Beratungsund Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter.

Kindertagespflege Kindertagespflege ist im Gesetz ( 23 SGB VIII) als gleichrangiges Betreuungsangebot zur institutio - nellen Betreuung geregelt. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Kindertagespflege ist ein qualifiziertes und gutes Betreuungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren. In der Regel betreuen Tagesmütter und -väter die Kinder bei sich zu Hause und verbinden die Erziehung der eigenen Kinder mit der von Tageskindern. Aber: Kindertagespflege wird zunehmend vielfältiger. Kindertagespflege kann stattfinden: > ganztags oder nach individuell vereinbarten Zeiten > im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in dafür angemieteten Räumen > alleine oder auch in Gemeinschaft mit einer/einem anderen Tagesmutter/-vater > vorübergehend, z.b. während der eigenen Elternpause, oder auch als Alternative zur Berufstätigkeit

Kinderbrücke eine besondere Variante in Wiesbaden Eine besondere Form der Kindertagespflege bieten wir in Wiesbaden in den Kinderbrückengruppen: Hier arbeiten mehrere Tagesmütter oder -väter mit einer Kindertagesstätte kontinuierlich zusammen. Sie nehmen mit den Kindern wöchentlich an einem fachlich angeleiteten Spielkreis teil oder besuchen eine Patengruppe in einer Kinderkrippe. Hier ist eine verlässliche Vertretung bei Ausfall der/des Tagesmutter/-vaters sichergestellt und es findet monat licher Austausch und Weiterqualifizierung in konstanten Gruppen statt. Hier werden Tagesmütter und -väter durch eine intensive fachliche Begleitung besonders unterstützt. Eine Mitarbeit in der Kinderbrücke bietet sich besonders für Tagesmütter und -väter an, die an einem Austausch mit anderen Tagespflegepersonen interessiert sind und Lust und Interesse an gemeinsamen Aktivitäten haben. Wir informieren Sie ausführlich über die jeweiligen Bedingungen und Besonderheiten und helfen Ihnen dabei, die für Sie geeignete Variante zu finden.

Wer kann Tagesmutter oder -vater werden? Grundsätzlich benötigt man keine abgeschlossene erzieherische oder pädagogische Ausbildung. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, müssen jedoch bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein, wie z.b. Volljährigkeit, Hauptschulabschluss, physische und psychische Belastbarkeit, Erfahrungen mit Kleinkindern und Grundwissen über kind - liche Bedürfnisse und Entwicklungsverläufe. Neben der Freude am Alltag mit Kindern, sollten Sie > Kinder in ihrer Persönlichkeit achten, > deren Bedürfnisse erkennen, ihnen Impulse für ihre Entwicklung geben können, > über genügend Platz und kindgerechte Räume verfügen, > Interesse haben, sich zu qualifizieren und weiterzubilden, > ausreichend die deutsche Sprache beherrschen, > zuverlässig und kooperativ mit Eltern und den Fachkräften der Beratungs- und Vermittlungs - stelle Treffpunkt Tagesmütter zusammenarbeiten, > bereit sein Verantwortung zu übernehmen, > die Bereitschaft mitbringen, sich auf immer wieder neue Situationen und Menschen einzulassen, > bereit sein, ihre Familie zu öffnen, Einblick und Transparenz zuzulassen.

Kindertagespflege ist erlaubnispflichtig Nach den gesetzlichen Vorgaben muss Ihre Eignung festgestellt und eine Erlaubnis durch das Amt für Soziale Arbeit erteilt werden: Alle Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen wollen, brauchen eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 43 SGB VIII). Ausgenommen davon sind kurze Betreuungsverhältnisse unter drei Monaten und Betreuungsverhältnisse im Elternhaus der Kinder. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist neben der grundsätzlichen Eignung auch an Qualifizierung geknüpft. Über eine Erlaubnis wird entschieden nach > persönlichem Infogespräch / Besuch einer Infoveranstaltung > Eingang der Bewerbungsunterlagen > Nachweis der gesundheitlichen Eignung > Ausschluss von Straftaten > Bewerbungsgespräch im Rahmen eines Haus - besuchs > Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs Erste Hilfe am Kleinkind > Teilnahme am Einführungskurs für Tagespflegepersonen im Umfang von 50 Unterrichtsstunden und > Besuch der praxisbegleitenden 119 Unterrichtsstunden Ihre Bewerbung und Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie bei der Fachstelle Kindertagespflege in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter stellen. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Wie viele Kinder dürfen in Kindertagespflege betreut werden? Maximal dürfen von einer/einem Tagesmutter/-vater fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden die genaue Anzahl richtet sich nach ihrer familiären Situation und der Wohnungsgröße und wird im Einzelfall im Rahmen der Pflegeerlaubnis festgelegt. Wie hoch ist das zu erzielende Einkommen? Das zu erwartende Einkommen richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die betreut werden und dem zeitlichen Umfang der Betreuung. Tagesmütter und -väter sind selbstständig tätig. Sie erhalten für die Betreuung eines Kindes eine Geldleistung, die sich nach dem Betreuungsumfang richtet. > Wird die Geldleistung vom Amt für Soziale Arbeit gezahlt was in der Regel der Fall ist gliedert sich der Gesamtbetrag in Anerkennung der Förderleistung und Erstattung des Sachaufwands ( 23 SGB VIII). Der Gesamtbetrag beträgt zurzeit bei einem Betreuungsumfang von 8 Stunden an fünf Tagen in der Woche 437,- Euro; bei geringerem Betreuungsumfang entsprechend weniger. (Stand 1. Mai 2014) Darüber hinaus werden die Hälfte der Beiträge zu Kranken- und Sozialversicherungsleistungen, sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Für Tagesmütter und -väter in der Kinderbrücke wird als Ausgleich für höheren Aufwand eine erhöhte Förderleistung gezahlt: derzeit 529,- Euro bei einer Ganztagsbetreuung. (Stand 1. Mai 2014)

In der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter können Sie ggf. auch Landesfördergelder beantragen. Um den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu fördern, gewährt das Land und der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder. Derzeit liegen die Landesfördergelder für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege je nach Betreuungszeit des Tageskindes zwischen 100,- Euro und 250,- Euro pro Kind und Monat. Informationen zu Förderprogrammen erhalten Sie bei der Fachstelle Kindertagespflege in der Beratungsund Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter. Privat ausgehandelte Betreuungsarrangements werden seitens des Jugendhilfeträgers nicht gefördert. Zuschüsse zu Sozialversicherungsleistungen entfallen in diesem Fall. Alle Einkünfte müssen versteuert werden. Aber: Vom Einkommen kann eine Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden, die derzeit bei monatlich 300 Euro für ein ganztags betreutes Kind liegt und steuerfrei bleibt. Genaue Informationen rund ums Thema Einkommen, Versicherungen und Steuern erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter und im Rahmen der von uns organisierten Veranstaltungen zum Thema.

Kindertagespflege gelingt...... wenn Sie die Möglichkeit zum kollegialen Austausch nutzen, wenn Sie sich in schwierigen Situationen Rat und Unterstützung holen und wenn die Tätigkeit Ihnen Freude und Spaß macht. Wir begleiten Sie wir ermöglichen Austausch, Vernetzung und Unterstützung in schwierigen Situationen.