iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014)

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Transkript:

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) Interinstitutionelle Zusammenarbeit Eine Partnerschaft für die Arbeitsintegration

1. Gültigkeit Dieses iiz-konzept des Kantons Zürich ersetzt ab 01. April 2014 alle bisherigen alen iiz-konzepte. Grundlage ist der Beschluss des Regierungsrates zur interinstitutionellen Zusammenarbeit vom 30. April 2014. 2. Partnerinstitutionen im iiz-netzwerk Die folgenden Partnerinstitutionen arbeiten im iiz-netzwerk zusammen: das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), das Kantonale Sozialamt (KSA), das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) und die SVA Zürich. Die Sozialdienste der Gemeinden werden fallweise beigezogen. 3. Ziel der Partnerinstitutionen Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit (iiz) ist es, Kundinnen und Kunden aus dem Kanton Zürich in mehrfachproblematischen Situationen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. deren Arbeitsplatz zu erhalten. Zu diesem Zweck erfolgt eine Leistungskoordination der am iiz-netzwerk beteiligten Institutionen. Die Erkennung des Koordinationsbedarfs soll möglichst früh erfolgen und die Integration so rasch als möglich umgesetzt werden. Durch die Leistungskoordination soll ein volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden. Als Messgrösse dient die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und damit die Vermeidung von Folgekosten der Langzeitarbeitslosigkeit. Weiter sollen anhand von regelmässigen Analysen konkreter Fallbeispiele Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkungsfaktoren für Integrationserfolge in mehrfachproblematischen Situationen gewonnen werden. 4. Kooperation Die Zusammenarbeit im iiz-netzwerk des Kantons Zürich steht unter dem Grundsatz der Kooperation. Die Partnerinstitutionen suchen über ihre Grenzen hinweg nach gemeinsamen Lösungen. Das Gesamtinteresse steht dabei vor den institutionellen Einzelinteressen. Die Partnerinstitutionen schaffen dafür in ihren Organisationen die notwendigen Voraussetzungen und achten darauf, dass die vorhandenen Handlungsspielräume zu Gunsten einer Leistungskoordination für die Kundinnen und Kunden ausgeschöpft werden. In ihren Organisationen stellen die Partnerinstitutionen Spezialistinnen und Spezialisten für das iiz-netzwerk zur Verfügung und gewährleisten dadurch ein professionelles Vorgehen in der gemeinsamen Integrationsarbeit. 5. Evaluation und Weiterentwicklung Das iiz-netzwerk soll sich kontinuierlich weiter entwickeln. Die Dienstleistungen werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die beteiligten Institutionen verstehen das iiz-netzwerk auch als Plattform zur generellen Förderung einer institutionsübergreifenden Zusammenarbeit. 6. Zielgruppe Die Dienstleistungen des iiz-netzwerks Kanton Zürich sind auf erwerbsfähige Kundinnen und Kunden ausgerichtet, die im Kanton Zürich wohnen, bei mindestens einer der beteiligten Institutionen angemeldet sind und sich in mehrfachproblematischen Situationen befinden. Es besteht ein institutionsübergreifender Koordinationsbedarf bei den Integrationsleistungen. Mehrfachproblematik bedeutet, dass die zu bearbeitenden Themen der Kundinnen und Kunden über das Aufgabengebiet der betreuenden Institution hinausgehen und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt behindern. Seite 2 von 5

7. Dienstleistungen Die Kundinnen und Kunden des iiz-netzwerks, ihre Beraterinnen und Berater bzw. die Institutionen und Gemeinden erhalten Unterstützung in den Bereichen Arbeitsintegration und Arbeitsplatzerhaltung. Die Angebote sind in einem Stufenmodell organisiert und wie folgt aufgebaut: 1. Stufe: Fachberatung durch iiz-spezialistinnen in den Partnerinstitutionen 2. Stufe: Unterstützung der Institutionen und deren iiz-spezialistinnen durch KoordinatorInnen der Geschäftsstelle iiz 3. Stufe Gemeinsame Integrationsplanung und -umsetzung in koordinierten iiz-fallteams Die Spezialistinnen und Spezialisten der Partnerinstitutionen sind interne Fachberaterinnen und -berater für iiz-fragen und Mehrfachproblematiken. Sie unterstützen die Beratungspersonen und deren Kundinnen und Kunden bei der Abklärung der Fallsituation, bieten Informations- und Kontaktvermittlung an und klären für die Beteiligten die Vorgehensmöglichkeiten, sei es im Rahmen einer institutionsinternen Vorgehensweise, einer bilateralen Zusammenarbeit mit einer anderen involvierten Institution oder einer Fallkoordination durch die Geschäftsstelle iiz. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Geschäftsstelle iiz unterstützen die Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort in den Institutionen bei der Vorgehensklärung. Bei Bedarf organisieren sie eine koordinierte Informationsbeschaffung sowie eine strukturierte Situationsklärung unter den Partnerinstitutionen. Weiter führen sie auf Wunsch gemeinsam mit dem/der anfragenden Spezialist/in ein Kundengespräch, um die Institutionen bei einer ergänzenden Zweitmeinung zu unterstützen. In ausgewählten Fällen bilden die Vertreterinnen und Vertreter der Partnerinstitutionen und der Geschäftsstelle regional organisierte iiz-fallteams, um mit den iiz-kundinnen und - Kunden Ziele und Leistungen gemeinsam verbindlich festzulegen und umzusetzen. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren leiten die Fallteams, organisieren und moderieren die Sitzungen und achten auf eine geregelte Umsetzung der Vereinbarungen. Die Spezialistinnen und Spezialisten, ihre Kundinnen und Kunden und eventuell weitere Beteiligte (z.b. Gemeinde-Sozialdienste oder Ärzte) erarbeiten gemeinsam eine zielführende Integrationsstrategie und koordinieren ihre entsprechenden Leistungen. 8. Organisation Die am iiz-netzwerk beteiligten Institutionen sind wie folgt organisiert: Die Trägerschaft des iiz-netzwerks ist das strategische Führungsgremium. Sie legt die ale iiz-strategie fest, gewährleistet die benötigten Ressourcen und sichert die politische Legitimation. Mitglieder der Trägerschaft sind die Amtsleitungen AWA, KSA und AJB sowie die Direktion der SVA Zürich. Die Trägerschaft bestimmt die Mitglieder des Operativen Ausschusses. Seite 3 von 5

Der Operative Ausschuss besteht aus je einer Vertretung der Partnerinstitutionen und wird ergänzt durch eine zusätzliche Vertretung aus dem Amt für Mittelschul- und Berufsbildung (MBA). Er sorgt für die Umsetzung der alen iiz-strategie und regelt das Fallmanagement. Die einzelnen Mitglieder der Partnerinstitutionen übernehmen in ihren Organisationen die personelle und/oder fachliche Führung der iiz-spezialistinnen und -spezialisten. Organigramm iiz-netzwerk Kanton Zürich Leitung AWA Leitung AJB Leitung SVA Leitung KSA Die Geschäftsstelle iiz setzt die ale iiz-strategie und die Regelungen zum Fallmanagement um. Das AWA führt die Geschäftsstelle und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisatorisch und personell. Die detaillierten Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der iiz-gremien und ihrer Mitarbeitenden bestimmt die Trägerschaft in ihrem Geschäftsreglement. 9. Gemeinden Die Sozialdienste der Gemeinden im Kanton Zürich nehmen fallspezifisch an der Zusammenarbeit im iiz-netzwerk teil. Die Partnerinstitutionen stellen sicher, dass der Einbezug der Gemeinden und deren Zugang zu den Dienstleistungen des iiz-netzwerks gewährleistet sind. Sie arbeiten dabei mit der Sozialkonferenz des Kantons Zürich zusammen. 10. Finanzen Jede der Partnerinstitutionen stellt das erforderliche Personal für das iiz-netzwerk und übernimmt die dafür notwendigen Personal- und Sachkosten. Die Kosten der Geschäftsstelle werden vom AWA übernommen. Für die gemeinsamen Aufwände im iiz-netzwerk (z.b. Seite 4 von 5

Anlässe, Informatik oder Informationsmaterial) erhält die Geschäftsstelle ein separates Budget, das von den Partnerinstitutionen zu gleichen Teilen finanziert wird. Die Trägerschaft entscheidet über die Finanzen. Es gelten die Bestimmungen im Geschäftsreglement. 11. Datenschutz Die Beschaffung, Bearbeitung und Aufbewahrung der für die Zusammenarbeit im iiz- Netzwerk benötigten Personendaten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Trägerschaft legt die Vorgaben fest. 12. Informatik Für das Fallmanagement stellen die Partnerinstitutionen eine geeignete elektronische Plattform zur Verfügung, um die institutionsübergreifende Fallbearbeitung und den Informationsaustausch zu ermöglichen. Für die strategische und operative Steuerung sind weiter entsprechende Kennzahlen zu erheben, welche aus der elektronischen Plattform generiert werden. 13. Reporting und Kommunikation Die Partnerinstitutionen stellen sicher, dass eine geeignete Berichterstattung über die Aktivitäten des iiz-netzwerks erfolgt und die Kommunikation gegenüber den Anspruchsgruppen gewährleistet ist. Seite 5 von 5