Modell des Systems der Sozialen Sicherheit. Grundversorgung und individuelle Sicherung des Lebensunterhalts. Sozialversicherungen.

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Transkript:

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Statistisches Amt Soziale Sicherheit Entwicklung der Kosten aus statistischer Sicht Stefan Langenauer, Amtschef Modell des Systems der Sozialen Sicherheit Grundversorgung und individuelle Sicherung des Lebensunterhalts Sozialversicherungen Bedarfs- leistungen Sozialhilfe

Inhalt 1. Blick auf die Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit auf Ebene Schweiz Quelle: BFS, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2. Entwicklung der Nettoleistungen für Entwicklung der Nettoausgaben der bedarfsabhängige Sozialleistungen im Gemeinden für soziale Wohlfahrt Kanton Zürich Quelle: Statistisches Amt des Quellen: BFS, Finanzstatistik der Kantons Zürich, bedarfsabhängigen Sozialleistungen und Gemeindefinanzstatistik (GEFIS) Sozialbericht Kanton Zürich 3. Eklä Erklärungen für die Kostensteigerung t Quelle: Sozialbericht Kanton Zürich 4. Erklärungen für die Unterschiede unter den Gemeinden Quelle: Bericht Evaluation von Modellen für einen Soziallastenausgleich 1. Blick auf die Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit auf Ebene Schweiz Quelle: BFS, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS)

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) in Mrd. Fr. 224 192 160 128 96 64 32 0 Leistungen der Sozialen Sicherheit nach Funktionen (zu Preisen von 2013) 1990: 72 Mrd. Fr. 2013p: 154 Mrd. Fr. ca. 11'000 Fr. / Kopf ca. 19'000 Fr. / Kopf

Einnahmen der Sozialen Sicherheit nach Kategorien (zu Preisen von 2013) 1990: 113 Mrd. Fr. 2013p: 198 Mrd. Fr. ca. 17'000 Fr. / Kopf ca. 24'000 Fr. / Kopf Einnahmen der Sozialen Sicherheit nach Kategorien Veränderung in Fr. pro Kopf (zu Preisen von 2013) 25'000 20'000 15'000 + Fr. 29 übrige Einnahmen - Fr. 303 Vermögenserträge + Fr. 1373 Kantone und Gemeinden 10'000 + Fr. 1180 Bund 5'000 0 1990 2013p + Fr. 3126 Beiträge der versicherten Personen + Fr. 2128 Arbeitgeberbeiträge

1. Fazit: Blick auf die Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit h it auf Ebene Schweiz Gemessen am BIP haben die Einnahmen der Sozialen Sicherheit in den vergangenen g 25 Jahren von 24% auf 31% zugenommen. Die Vermögenserträge sind in dieser Zeit zurückgegangen und werden aufgrund der Tiefzinsphase unter Druck bleiben. In absoluten Zahlen trugen die versicherten Personen pro Kopf am meisten zu den Mehreinnahmen der letzten 25 Jahre bei (> 3 000 Franken höhere Beiträge). Die öffentliche Hand steuerte 2013 zu den Gesamteinnahmen der sozialen Sicherheit 24% bei im Vergleich zu knapp 20% im Jahr 1990. Der Anteil der Funktion Soziale Ausgrenzung g (u. a. Sozialhilfe, Hilfe für Flüchtlinge und Asylsuchende) an den Leistungen der sozialen Sicherheit ist mit einem Anteil von 2.7% oder ca. 4 Mrd. Fr. gering. 2. Entwicklung der Nettoleistungen für Bedarfsabhängige Sozialleistungen im Kanton Zürich Quellen: - BFS, Finanzstatistik der Bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Sozialbericht Kanton Zürich - Statistisches Amt des Kantons Zürich, Gemeindefinanzstatistik (GEFIS)

Finanzierung: Etwa so, nur komplizierter! Kanton Bund Zusatzleistungen 2.+3. Säule Gemeinden AHV Sozialhilfe KKBB ALBV Wirtschaft, Arbeitsmarkt Entwicklung der Bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Zürich in Franken pro Kopf 1'600 Verbilligung/Übernahme KK-Prämie 1'400 Kleinkinderbetreuungsbeiträge g 1'200 441 498 Alimentenbevorschussung 1'000 Kantonale Beihilfen zur AHV/IV 800 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 457 536 600 Asyl-Nothilfe 400 Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich i h 200 350 336 0 Sozialhilfe im Asylbereich 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Sozialhilfe

Entwicklung bei den Prämienverbilligungen im Kanton Zürich in Franken pro Kopf 600 500 27 Prämienübernahmen aufgrund von Verlustscheinen 15 160 400 119 Prämienübernahmen für Personen mit 300 43 63 Zusatzleistungen zur AHV/IV 200 Prämienübernahmen für Personen mit Sozialhilfe 264 275 100 Individuelle Prämienverbilligung 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Entwicklung der Bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Zürich in Franken pro Kopf 1'600 1'400 1'200 1'000 441 Leistungen, an deren Finanzierung die Gemeinden beteiligt sind 498 100% 100% 56% Verbilligung/Übernahme KK-Prämie Kleinkinderbetreuungsbeiträge g Alimentenbevorschussung Kantonale Beihilfen zur AHV/IV 800 56% Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 457 536 600 Asyl-Nothilfe 400 200 350 336 0 Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich i h Sozialhilfe im Asylbereich 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 96%* Sozialhilfe

Ausgaben für Bedarfsabhängige Sozialleistungen im Kanton Zürich in Franken pro Kopf Ausgaben für Bedarfsabhängige Sozialleistungen der GEMEINDEN im Kanton Zürich in Franken pro Kopf Quelle: Finanzstatistik

Ausgaben für Bedarfsabhängige Sozialleistungen der GEMEINDEN im Kanton Zürich in Franken pro Kopf Quelle: Finanzstatistik Sozialbericht Nettoaufwendungen für Soziale Wohlfahrt der GEMEINDEN in Franken pro Kopf (GEFIS) 1200 1000 243 Übriges Asylbewerberbetreuung 800 259 135 Betreuung Suchtabhängiger 600 400 101 294 377 Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose Jugend 200 0 212 285 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Zusatzleistungen AHV/IV Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe

2. Fazit: Entwicklung der Nettoleistungen für bedarfsabhängige Sozialleistungen (Kanton Zürich) und für soziale Wohlfahrt h (Gemeinden) 2008 bis 2012 sind die Nettoleistungen für bedarfsabhängige gg Sozialleistungen pro Kopf im Kanton Zürich um ca. 10% gestiegen. Die Steigerung ist fast ausschliesslich auf die Bereiche Krankenkassen-Prämien und Ergänzungsleistungen zurückzuführen, nicht auf die Sozialhilfe. Der Anteil davon, den die Gemeinden und der Bund tragen, hat zwischen 2008 und 2012 leicht zugenommen, im Gegensatz zum Anteil des Kantons. Die Aufwendungen pro Kopf in den Gemeinden nahmen in absoluten Zahlen von 2008 bis 2014 im Bereich Ergänzungsleistungen ebenfalls stärker zu als im Bereich Sozialhilfe. 3a Erklärungen für die Kostensteigerung im Bereich der Sozialhilfe Quelle: Sozialbericht Kanton Zürich

Entwicklung der mittleren Bezugsdauer der Sozialhilfefälle in Monaten Entwicklung der durchschnittlichen Deckungsquote

Sozialhilfequote nach Altersklassen 3a Fazit: Erklärungen für die Kostensteigerung aufgrund der Entwicklung bei der Sozialhilfe Die Sozialhilfequote im Kanton Zürich liegt seit 2010 stabil bei 3.2% der Bevölkerung. Die Bezugsdauern nehmen seit 2012 leicht zu, ebenso die durchschnittliche Deckungsquote über alle Fälle. Daher nehmen auch die Kosten pro Kopf für die Sozialhilfe etwas zu. Für die Zukunft kritischer ist die deutliche Zunahme der Sozialhilfequote bei den 56-64 Jahre alten Personen. Diese Situation führt dazu, dass mehr Personen mit Unterbrüchen in der Erwerbsbiografie ins Rentenalter eintreten und deshalb Deckungslücken aufweisen werden. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Zusatzleistungen zur Altersrente aus, indem teilweise direkt ab Rentenbeginn Zusatzleistungen ausgerichtet werden müssen.

3b Erklärungen für die Kostensteigerung aufgrund der Entwicklung bei den Zusatzleistungen t zur AHV Quelle: Sozialbericht i Kanton Zürich Bezügerquote Zusatzleistungen zur Altersrente 2014

Bezügerquote Zusatzleistungen zur Altersrente nach Alter und Geschlecht, Vergleich 2011 / 2014 Neue ZL-Beziehende nach Altersklassen und Geschlecht

Neue ZL-Beziehende nach Altersklassen und Wohnsituation Neue ZL-Beziehende nach Altersklassen und früherem Bezug anderer Bedarfsleistungen

Median der zugesprochenen ZL-Leistung pro Monat Entwicklung der Anzahl Heimfälle mit Zusatzleistungen zur Altersrente 2013 2014

Median der zugesprochenen ZL-Leistung der Heimfälle pro Monat 3b Fazit: Erklärungen für die Kostensteigerung aufgrund der Entwicklung bei den Zusatzleistungen t zur AHV Grundsätzlich funktioniert die Altersvorsorge; die Bezügerquoten bei den Hochbetagten, insbesondere bei den Frauen, nehmen leicht ab. Gleichzeitig entsteht eine neue Gruppe von Beziehenden, denen es nicht gelang, eine genügende Altersvorsorge aufzubauen und die ab Rentenalter ZL benötigen. Diese Fälle dauern entsprechend lange, die Einkommenslücken sind gross und die Kosten überdurchschnittlich hoch. Dies zeigt auch der Unterschied im Bedarf von neuen Heimfällen. Jene, die bereits vor Heimeintritt ZL beziehen, sind viel teurer als jene, die erst beim Heimeintritt unterstützt werden müssen.

4. Evaluation von Modellen für einen Soziallastenausgleich Erkenntnisse aus der Studie Evaluation möglicher Modelle für einen Soziallastenausgleich unter den Zürcher Gemeinden, Statistisches Amt des Kantons Zürich (2013) Bezügerquote: Bedarfsabhängige Sozialleistungen 2014 Die Quote schwankt je nach Gemeinde zwischen 0.7% und 15.7% der Bevölkerung. Sie liegt für den ganzen Kanton bei 8.3%. Versuch die Unterschiede mittels Versuch, die Unterschiede mittels statistischer Modelle so weit zu erklären, dass ein Soziallastenausgleich berechnet werden kann.

Möglicher Indikator für Ausgaben für Soziale Wohlfahrt: Anteil Personen in bescheidenen wirtsch. Verhältnissen 4. Fazit: Evaluation von Modellen für einen Soziallastenausgleich Das vor 2 Jahren gerechnete Modell basierte unter anderen auf folgenden Indikatoren: Bevölkerungszahl Distanz von Zürich Anteil Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anteil der Landwirtschaftsfläche flä h am Gemeindegebiet Die Unterschiede bei den Ausgaben der Gemeinden lassen sich mit diesem statistischen Modell zu ca. 80% erklären, was technisch ein guter Wert ist, politisch aber ungenügend. Der nicht erklärbare Teil macht es problematisch, einen Soziallastenausgleich aufgrund eines Modells zu rechnen.

Zusammenfassung Im Kanton Zürich insgesamt ist die Sozialhilfequote stabil, die anfallenden Kosten steigen moderat. Die Unterschiede der Sozialkosten auf Ebene Gemeinde sind allerdings gross, aufgrund der unterschiedlichen h Bevölkerungszusammensetzung, der Gemeindegrösse, des Urbanisierungsgrades und auch der starken Ausreisser durch Einzelfälle. Gerade der statistisch nicht modellierbare letzte Grund ist ein Hindernis für einen Soziallastenausgleich. Die Kosten der Gemeinden für Zusatzleistungen sind höher als jene für die Sozialhilfe, und sie steigen auch stärker. Unterbrochene Arbeitsbiografien im fortgeschrittenen Alter führen zu Hilfsbedarf vor der regulären Pensionierung, zu ungenügender Ansparung von Alterskapital und als Konsequenz zu weiteren Zusatzleistungen direkt nach der Pensionierung. Anstrengungen in diesem Problemfeld sind prioritär, vergleichbar bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.