SOZIALBERICHT KANTON ZÜRICH 2005

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1 SOZIALBERICHT KANTON ZÜRICH 2005 Ergebnisse der Schweizerischen Sozialhilfestatistik Sozialamt des Kantons Zürich

2 Inhalt Vorwort 1 Das Wichtigste in Kürze 2 Einleitung 4 Bearbeitung Robert Fluder Verena Gerber Urs Germann Beat Gruber Philippe Hayoz Jacqueline Kucera Tom Priester Renate Salzgeber Umschlag Illustration: Caroline Liechti Gestaltung: Monika Sommerhalder Gestaltung, Grafik und Satz Markus Schweizer, Neuchâtel Druck idm sa, La Chaux-de-Fonds Auskunft Dr. Tom Priester Bundesamt für Statistik Tel Verena Gerber Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und Ostschweiz Tel Vertrieb Bundesamt für Statistik 2010 Neuchâtel Tel Fax Bestellnummer: Fachbereich: 13 Soziale Sicherheit Preis Fr. 30. Copyright Bundesamt für Statistik Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet Neuchâtel 2006 ISBN: Grundlagen 7 - Die Schweizerische Sozialhilfestatistik 8 2 Der wirtschaftliche und soziodemografische Hintergrund 11 - Rahmenbedingungen: Schweiz und Kanton Zürich 12 - Sozioökonomische Struktur der Bezirksgruppen und Raumtypen 15 3 Das Leistungssystem 19 - Übersicht über die Bedarfsleistungen 20 4 Überblick über die Sozialleistungen im Kanton Zürich 27 - Leistungen an die Wohnbevölkerung im Kanton Zürich 28 - Finanzierung der Sozialen Sicherheit 33 5 Entwicklung und Stand der Bedarfsleistungen 35 - Entwicklung der Bedarfsleistungen seit Zusatzleistungen zur AHV 41 - Fallzahlen und Quoten 42 - Fallstruktur und Leistungen 44 7 Zusatzleistungen zur IV 47 - Fallzahlen und Quoten 48 - Fallstruktur und Leistungen 49 8 Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge 53 - Fallzahlen und Quoten 54 - Fallstruktur und Leistungen 55 9 Überblick über die Sozialhilfe Umfang der Sozialhilfe im Jahr Beendigungsgründe und Dauer des Sozialhilfebezuges 65 - Häufigkeit von Mehrfachleistungen Risikogruppen für die Abhängigkeit von der Sozialhilfe 69 - Soziodemografische Merkmale 70 - Fallstruktur Erwerbssituation der Sozialhilfebezüger/innen 77 - Erwerbstätige Sozialhilfebezüger/innen und Deckungsquote Finanzielle Situation 83 - Deckungsquoten, zugesprochene Leistung und Schulden 84 - Mietkosten und Wohnungsgrösse nach Fallstruktur 88 - Zulagen und Einkommensfreibeträge Problemsituation der Sozialhilfebezüger/innen 93 - Problemmerkmale im Kanton und in den Bezirksgruppen 94 - Problemkombinationen Kurz- und Langzeitfälle in der Sozialhilfe 99 - Umfang und durchschnittliche Bezugsdauer Soziodemografische Merkmale Massnahmen und Problemsituation 106 Anhang: Tabellen/Glossar/Literatur 109

3 1 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen den Sozialbericht 2005 vorlegen zu können. Er beruht wie in den Vorjahren auf der Sozialhilfestatistik des Bundes und wurde vom Bundesamt für Statistik im Auftrag der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich erstellt. Der jährlich erscheinende Bericht ist eine wichtige Grundlage für Politik und Verwaltung im Kanton Zürich. Er stösst auf ein reges Interesse und erfüllt somit seinen Zweck, wichtiges Datenmaterial über die Entwicklung im Sozialbereich des Kantons Zürich zu liefern. Der Sozialbericht wird regelmässig erweitert und verbessert. Dieses Jahr enthält er erste Auswertungen zu den revidierten SKOS-Richtlinien. Zudem werden die Ergebnisse vermehrt nach den drei Raumtypen Zentrumsstädte, Agglomerationsgemeinden und ländliche Gemeinden ausgewiesen. Im Schwerpunktkapitel werden Unterschiede zwischen Kurz- und Langzeitfällen analysiert. Um noch bessere Grundlagen zu erhalten und feingliedrigere Analysen durchführen zu können, hat der Kanton beschlossen, ab 2007 die Stichprobenerhebung zu einer Vollerhebung auszubauen. Hintergrund des Ausbaus ist zudem die im Zusammenhang mit der NFA erforderliche Datenbasis für den soziodemografischen Lastenausgleich. Das Fallwachstum in der Sozialhilfe hat sich zwar im Vergleich zum Vorjahr abgeschwächt. Trotz verbesserter wirtschaftlicher Lage nimmt die Zahl der Fälle aber immer noch zu. Nach wie vor sind immer mehr Personen auf Sozialleistungen angewiesen, weil sie aus eigener Kraft die Mittel für ihre materielle Existenz nicht aufbringen können. Dies ist alarmierend und stellt für die verantwortlichen Behörden und Dienststellen eine grosse Herausforderung dar. Gesicherte Informationen, wie sie im vorliegenden fünften Sozialbericht zu finden sind, bilden in dieser Situation eine wichtige Grundlage für sozialpolitische Entscheide. Die Datenerhebung in den Gemeinden hat sich gut eingespielt. Wir danken allen beteiligten Personen und Stellen für ihre wertvolle Mitarbeit. Es ist uns bewusst, dass die sorgfältige Erfassung aller Angaben für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet. Für Ihr Interesse am Sozialbericht 2005 danken wir herzlich. Zürich, November 2006 Ruedi Hofstetter Sozialamt des Kantons Zürich Amtschef

4 2 3 Das Wichtigste in Kürze Der Sozialbericht gibt einen detaillierten Überblick über alle Bedarfsleistungen im Kanton Zürich und eine Gesamtschau über die Leistungen und die Finanzierung der Sozialen Sicherheit. Letztere erlaubt die Einbettung der Bedarfsleistungen in einen grösseren Zusammenhang. Zudem enthält der Bericht wichtige Hintergrundinformationen. Die Informationen beruhen im Wesentlichen auf den Daten der Sozialhilfestatistik des Bundes. Es handelt sich um Daten für das ganze Jahr Eine Ausnahme bilden die Daten für die Zusatzleistungen zur AHV/IV. Diese beziehen sich nur auf den Monat Dezember. Die Daten werden von den Sozialdiensten, den Jugendsekretariaten und den Gemeinden laufend erhoben und bilden eine wesentliche Grundlage für die Sozialpolitik. Die Informationen für die finanzielle Gesamtschau beziehen sich auf das Jahr Die Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Überblick Der weitaus grösste Teil der Leistungen für die Soziale Sicherheit wird durch Sozialversicherungen erbracht. 42 % der gesamten Leistungen sind für die Altersvorsorge, ein Viertel für den Bereich Krankheit/Gesundheitspflege bestimmt. Auf nicht zielgruppenspezifische Sozialleistungen, wozu insbesondere die Sozialhilfe im engeren Sinne gehört, entfallen nur gerade 2.7 %. Kanton und Gemeinden geben im Kanton Zürich insgesamt 3.5 Mrd. Franken für die Soziale Sicherheit aus. Kanton und Gemeinden tragen die Hauptlast für die Finanzierung der Bedarfsleistungen. Im Kanton Zürich beträgt der Anteil der Gemeinden zwei Drittel, derjenige des Kantons ein Drittel. Entwicklung seit 1990 Die Fallzahlen sind seit 1990 stark angestiegen. Der Nettoaufwand hat überproportional zugenommen, weil die zu deckenden Einkommenslücken immer grösser werden. Nach einer Stagnationsphase wachsen die Fallzahlen gegenwärtig bei allen Bedarfsleistungen wieder an. Besonders ausgeprägt ist die Zunahme bei der Sozialhilfe und den Zusatzleistungen zur AHV/IV. Im Jahr 2005 wurden fast Fälle von Bedarfsleistungen gezählt. Über Personen im Kanton Zürich konnten ihren Lebensunterhalt nur mit Hilfe von Bedarfsleistungen bestreiten. Seit 1990 ist der Nettoaufwand überproportional angestiegen, obwohl die Leistungen nur zurückhaltend an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst wurden. In der Sozialhilfe wurden die Leistungen 2004 sogar gekürzt, und 2005 wurde ein neues Berechnungsmodell eingeführt, das für viele Sozialhilfeempfänger/innen nochmals zu einer Kürzung führte. Zusatzleistungen zur AHV und IV (EL, BH, GZ): Wichtige Ergänzung zur Existenzsicherung im Alter und bei Behinderung Im Dezember 2005 wurden gut Fälle ( Personen) ergänzend zur AHV mit Zusatzleistungen unterstützt und Fälle ( Personen) ergänzend zur IV. Dies entspricht 11.5 % der Bevölkerung über 65 Jahre und 32.9 % der IV-Rentner/innen. Die Fallzahlen haben gegenüber dem Vorjahr um 3.2 % bzw % zugenommen. Knapp 60 % der Bezüger/innen von Zusatzleistungen leben allein und rund 30 % in einem Heim. Die Leistungshöhe ist abhängig von der Wohnform besonders die Pflegekosten im Heim fallen dabei ins Gewicht. An Personen in Heimen werden 3.5-mal so viel Ergänzungsleistungen zur AHV ausgerichtet als an solche im eigenen Haushalt. Alimentenbevorschussung (ALBV) und Kleinkinder- Betreuungsbeiträge (KKBB) Bei der Jugendhilfe stiegen 2005 die Fallzahlen wie bereits im Vorjahr leicht an. Bedarfsleistungen für Familien und Jugendliche sind oft nicht Existenz sichernd, so dass neben diesen Leistungen noch Sozialhilfe beansprucht werden muss. Bei den Alimentenbevorschussungen ist dies bei 21 %, bei den Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen bei 29 % der Fälle notwendig. Alimentenbevorschussungen wurden im Jahr 2005 in 5410 Fällen für insgesamt 7167 Kinder und Jugendliche ausbezahlt. In den 1132 mit KKBB unterstützten Familien lebten 3416 Personen. Mit diesen beiden Leistungen werden v. a. die allein Erziehenden unterstützt. Sozialhilfe das letzte Netz der sozialen Sicherung Im Jahr 2005 wurden im Kanton Zürich fast Fälle bzw Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht 4 % der Kantonsbevölkerung. Im Durchschnitt werden pro Fall 1.7 Personen unterstützt. Die Sozialhilfequote einer Gemeinde ist stark abhängig von deren Lage und Grösse. Während die Sozialhilfequote in den Städten bei 6 % liegt, beträgt sie in den Gemeinden der Agglomerationen 2.9 % und in den ländlichen Gemeinden 1.3 %. Die Bedarfslücken sind gross. In 54 % der Fälle muss die Sozialhilfe den gesamten Bedarf und damit die volle Existenzsicherung übernehmen. Im Durchschnitt trägt sie 76 % des Bedarfs einer Unterstützungseinheit. Die Sozialhilfeleistungen eines Falls betragen durchschnittlich 1744 Franken pro Monat. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr als Folge der neu geltenden SKOS- Richtlinien gesunken. Von den neu eingeführten Zulagen und Freibeträgen profitieren nur ca. ein Drittel der Fälle. Der Sozialhilfebezug kann lange dauern. Anders als im Gesetz vorgesehen, ist die Sozialhilfe mehr als eine vorübergehende Hilfe in Notlagen. So muss Sozialhilfe oft über eine längere Dauer gewährt werden: Rund 60 % der laufenden Fälle sind bereits über ein Jahr auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Analyse der Langzeitfälle zeigt: Gruppen mit einem hohen Sozialhilferisiko haben eine länger Verweildauer in der Sozialhilfe. Langzeitfälle sind oft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, weshalb Nichterwerbspersonen hier besonders häufig sind. Wichtigster Faktor für die Beendigung der Sozialhilfe: Chance auf dem Arbeitsmarkt Die Ablösung aus der Sozialhilfe in die Eigenständigkeit ist stark abhängig von den Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der fallspezifischen Problemlage sowie der Verweildauer in der Sozialhilfe. Je länger die Bezugsdauer, desto schwieriger die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. 30 % der 2005 abgeschlossenen Fälle gelang es, dank der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation den Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr. Bei weiteren knapp 30 % verhelfen Sozialversicherungen und/ oder andere Bedarfsleistungen zur Existenzsicherung ohne Sozialhilfe. Alter, Wohn- und Familiensituation bestimmen das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit. Das Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu sein, unterscheidet sich je nach Wohn- und Familiensituation. Allein zu leben stellt ein Armutsrisiko dar: In allen Regionen des Kantons Zürich dominieren mit rund 50 % die Ein-Personen-Fälle in Privathaushalten; in 14 % der Fälle werden Personen in Heimen und anderen Kollektivhaushalten unterstützt. Die allein Erziehenden, die Geschiedenen, die ledigen Personen, Ausländerinnen und Ausländer sowie Personen mit einer schlechten beruflichen Qualifikation tragen ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko. Das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit sinkt mit zunehmendem Alter. Dank den Altersrenten und den gut ausgebauten Bedarfsleistungen sind Personen im Rentenalter kaum in der Sozialhilfe zu finden (Sozialhilfequote unter 1 %). Demgegenüber ist die Sozialhilfequote bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre mit 6.6 % sehr hoch. Erwerbstätigkeit kann Sozialhilfeabhängigkeit nicht immer verhindern. Dass Armut trotz Erwerbstätigkeit existiert, bestätigt sich anhand der Sozialhilfestatistik im Kanton Zürich. Trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen 23 % der Sozialhilfe Beziehenden über 14 Jahre sind erwerbstätig, 37 % sind erwerbslos. Beinahe 50 % der Personen über 14 Jahre in der Sozialhilfe verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. 36 % der Fälle mit Kindern sind auf Sozialhilfe angewiesen, obwohl die Antrag stellende Person erwerbstätig ist. Von den erwerbstätigen Sozialhilfe Beziehenden arbeiten 62 % Teilzeit. Fehlender Zugang zum Arbeitsmarkt ist die wichtigste Problemursache. Die Problemlagen sind von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig. Bei den Personen, die Sozialhilfe beziehen, treten unterschiedliche Probleme bzw. Problemkonstellationen auf. Gemäss Einschätzung der Sozialarbeitenden sind Erwerbslosigkeit (71 %) und vollständig oder teilweise erwerbsunfähig (53 %) die beiden häufigsten Problemmerkmale. Das Problem der Überschuldung wird in 17 % der Fälle vermerkt.

5 4 5 Einleitung Ziel des Sozialberichtes des Kantons Zürich ist es, einen Überblick über den Stand der kantonalen Bedarfsleistungen eingebettet in das gesamte System der Sozialen Sicherheit zu vermitteln. Im Bericht werden die Entwicklung der Sozialhilfe, die Sozialhilfequoten sowie die soziodemografischen Merkmale der unterstützten Personen erläutert. Zudem werden die Sozialhilfeleistungen und die übrigen Einkommenskomponenten ausgewiesen und die wichtigsten Problemsituationen identifiziert. Der Bericht informiert Fachkreise, die zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsgremien sowie die Öffentlichkeit über die Entwicklung der kantonalen Bedarfsleistungen. Schwerpunktkapitel: Langzeitbezüger/innen von Sozialhilfe Dieses Jahr enthält der Sozialbericht eine Sonderauswertung zu den Kurz- und Langzeitfällen (Bezugsdauer länger als ein Jahr) in der Sozialhilfe. Untersucht wird, wie sich die beiden Typen bezüglich Fallstruktur, zugesprochener Leistung und wirtschaftlicher Lage unterscheiden und welche Personengruppen bezüglich Alter, Nationalität, Ausbildung und Erwerbssituation besonders von Langzeitbezug betroffen sind. Drei wesentliche Neuerungen 1. Die letztes Jahr vereinzelt durchgeführten Auswertungen nach den Raumtypen Zentrumsstädte, Agglomeration und ländliche Gemeinden haben sich bewährt und kommen neu bei all jenen Auswertungen hinzu, die bisher die Aufteilung nach Bezirksgruppen enthielten. Dies erlaubt weitere Aussagen zu den regionalen Unterschieden und bietet den kommunalen Entscheidungsträgern eine bessere Basis für Vergleiche zur Situation in der eigenen Gemeinde. Um die Grafiken nicht zu überladen, erscheinen die Ergebnisse der Bezirksgruppen nur noch im Anhang. Ausgenommen davon ist der jeweilige Überblick über die Fallzahlen und Quoten. 2. Für die Auswertungen zur Erwerbsituation liegen nunmehr Daten in genügender Qualität vor, um detailliertere Auswertungen vornehmen zu können. 3. Kapitel 12 zur finanziellen Situation enthält neu erste Resultate zu den im Rahmen der revidierten SKOS-Richtlinien eingeführten Zulagen, Einkommensfreibeträgen und Sanktionen. Der Sozialbericht ist Teil der Sozialhilfestatistik des Bundes. Der Sozialbericht 2005 beruht auf den Daten der Sozialhilfestatistik des Bundes, welche das Bundesamt für Statistik (BFS) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden realisiert. Kleine Kapitel ermöglichen einen raschen Überblick. Der Hauptteil des Berichtes beruht auf den von den Gemeinden und Sozialdiensten erfassten Daten zu den Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe und von anderen Bedarfsleistungen. Die ersten Kapitel dienen der Einbettung der Resultate in den gesamtgesellschaftlichen und historischen Zusammenhang sowie ins gesamte System der Sozialen Sicherheit. Der Aufbau des Berichtes soll sowohl eine gesamthafte Lektüre als auch den gezielten Zugriff auf ausgewählte Themen ermöglichen. Die Aufteilung in kleine, übersichtlich gegliederte Kapitel erleichtert die Orientierung. Im Textteil werden die Ergebnisse in Form von kommentierten Grafiken dargestellt. Bei den Grafiken und Tabellen wird der Prozentsatz der fehlenden Informationen angegeben, wenn dieser über einem Prozent liegt. Ergänzende Kennzahlen und detaillierte Ergebnisse sind im Tabellenanhang abgedruckt. Dabei wurde auch auf die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr geachtet. Das Glossar im Anhang gibt einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Definitionen. Bedarfsleistungen im historischen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang In einem ersten Kapitel werden Basisinformationen zur Sozialhilfestatistik des Bundes und zur verwendeten Methodik der Statistik gegeben. Daran schliesst ein kurzer Überblick über das sozialpolitische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld an. Kapitel 3 bettet die kantonalen Bedarfsleistungen ins gesamte System der Sozialen Sicherheit ein und beschreibt die einzelnen Leistungen. Kapitel 4 enthält einen Überblick über alle Leistungen zur sozialen Sicherung im Kanton Zürich. Die Entwicklung der Fallzahlen und Nettoleistungen aller Bedarfsleistungen seit 1990 und eine Übersicht über die Situation im Jahr 2004 sind Gegenstand von Kapitel 5. Die Bedarfsleistungen im Jahr 2005: Ergebnisse der Sozialhilfestatistik Die übrigen Kapitel beruhen auf den Daten der Sozialhilfestatistik des Bundes. Kapitel 6 bis 8 befassen sich mit den der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen des Kantons: Fallzahlen, Quoten, Fallstruktur und Leistungen der Zusatzleistungen zur AHV sind im Kapitel 6 und zur IV im Kapitel 7 zu finden. Auf die Alimentenbevorschussung (ALBV) und die Kleinkinder-Betreuungsbeiträge (KKBB) wird in Kapitel 8 eingegangen. Kapitel 9 bis 14 sind der Sozialhilfe im engen Sinne gewidmet. Als Erstes wird eine Übersicht über die Sozialhilfe anhand der Fallzahlen, der Zahl der unterstützten Personen, der Sozialhilfequoten, der Fallzugänge und der Nettoleistungen vermittelt. Es folgt ein Abschnitt zu den Beendigungsgründen und zur Dauer des Sozialhilfebezugs. Die Risikogruppen für die Abhängigkeit von Sozialhilfe sind Thema von Kapitel 10. Kapitel 11 untersucht die Erwerbssituation der auf Sozialhilfe angewiesenen Personen. Die finanzielle Situation der Sozialhilfebezüger/innen ist das Thema von Kapitel 12. Die Problemlage sowie das soziale und wirtschaftliche Umfeld der Bezüger/innen werden im Kapitel 13 behandelt. Das letzte Kapitel, das jedes Jahr einem anderen Schwerpunkt gewidmet ist, enthält eine Analyse der Sozialhilfefälle mit einer Bezugsdauer von mehr als einem Jahr im Vergleich zu denjenigen Fällen, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden konnten. Dank Unser erster und spezieller Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen und Sozialdienste der Gemeinden. Sie müssen neben dem oft belastenden Tagesgeschäft den zusätzlichen Aufwand für die Datenerfassung auf sich nehmen. Es ist nicht selbstverständlich, dass dies reibungslos klappt. Wir sind für die sehr gute Zusammenarbeit äusserst dankbar. Ohne diese wertvolle Mithilfe wäre es nicht möglich gewesen, diesen Bericht zu erstellen. Danken möchten wir aber auch allen kantonalen Stellen, welche uns unterstützen, die nötigen Angaben liefern und ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.

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7 1 GRUNDLAGEN Der Sozialbericht Kanton Zürich beruht auf der Auswertung der Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik. Zweck dieser Statistik ist die Bildung einer zuverlässigen Informationsbasis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Systems der Sozialen Sicherheit und zur Behebung vorhandener Schwachstellen. Im Sozialbericht werden die Ergebnisse für den Kanton Zürich aufbereitet und detailliert dargestellt. Neben den Resultaten für den ganzen Kanton werden Auswertungen für die Raumtypen Stadt, Agglomeration und ländliche Gemeinden sowie für vier Bezirksgruppen und die Städte Zürich und Winterthur vorgenommen.

8 8 1 GRUNDLAGEN 1 GRUNDLAGEN 9 Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Der soziale, wirtschaftliche und strukturelle Wandel sowie die daraus resultierenden steigenden Anforderungen im Sozialbereich bei gleichzeitigem Spardruck fordern die soziale Sicherung permanent. Für die notwendigen Anpassungen braucht es fundierte Entscheidungsgrundlagen. Solche liefert die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Bereich der Sozialhilfe und der übrigen Bedarfsleistungen. Sie ist eine zuverlässige Informationsbasis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems und der Sozialhilfe. Sie besteht aus drei Elementen, die eng aufeinander bezogen sind: Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen Finanzstatistik zur Sozialhilfe Empfängerstatistik In einem ersten Schritt wurde das Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen erarbeitet (Stand 1997, aktualisiert für das Jahr 2002). Auf dieser Basis wurde die Empfängerstatistik aufgebaut. Ein gemeinsames Projekt von Bund, Kantonen und Gemeinden Der Aufbau der Schweizerischen Sozialhilfestatistik ist ein äusserst komplexes Projekt. Es gilt, 26 verschiedene kantonale Gesetzgebungen und Vollzugssysteme unter ein statistisches Dach zu bringen. Dazu braucht es eine enge Kooperation zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und regionalen Sozialdiensten. Die Kantone beteiligen sich auch finanziell an der Schweizerischen Sozialhilfestatistik, welche erstmals Vergleiche zwischen allen Kantonen und Regionen ermöglicht wurde die Empfängerstatistik im Bereich Sozialhilfe in den ersten Kantonen eingeführt, und der Sozialbericht Zürich 2001 konnte als erste Publikation erstellt werden. Für das Jahr 2002 liegen Ergebnisse für sechs Kantone vor. Für 2003 haben zwölf Kantone Daten geliefert. Für das Jahr 2004 liegen die ersten gesamtschweizerischen Ergebnisse vor. Wozu dient die Sozialhilfestatistik? Die Schweizerische Sozialhilfestatistik ist ein wichtiges Instrument für die Sozialpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden, können doch Wechselwirkungen zwischen Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen überprüft werden. Sie bietet zudem die Möglichkeit, die Wirkungen von sozialpolitischen Massnahmen gezielt zu untersuchen. Ferner ist sie eine wichtige Grundlage für die Durchführung des im Neuen Finanzausgleich (NFA) zwischen den Kantonen vorgesehenen sozio-demografischen Lastenausgleichs. Mit der Empfängerstatistik werden folgende Ziele erreicht: 1. Erfassung von Bestand und Struktur der Bezüger/innen von Bedarfsleistungen 2. Information zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bezüger/innen von Bedarfsleistungen 3. Information über Art und Höhe der Bedarfsleistungen 4. (Früh-)Erkennung von neuen Problemlagen und strukturellen Risiken 5. Information zu Dynamik und Dauer des Leistungsbezugs Die im Rahmen der Empfängerstatistik erhobenen Daten eröffnen ein grosses Potenzial für Auswertungen. So ist es möglich, zentrale Indikatoren zur Sozialhilfe zu berechnen, die steuerungsrelevante Informationen für die Sozialpolitik liefern: zu den Zielgruppen der Sozialhilfe, zur Wirksamkeit von Sozialhilfeleistungen und zu den Lücken bzw. Vollzugsproblemen vorgelagerter Sicherungssysteme. Wie ist die Statistik aufgebaut? 1. Die Empfängerstatistik basiert auf einer breiten Definition der Sozialhilfe und umfasst alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen (im Folgenden Bedarfsleistungen genannt) der Kantone. Dazu gehören die wirtschaftliche Hilfe gemäss kantonalen Sozialhilfegesetzen und alle übrigen kantonalen bedarfsabhängigen Geldleistungen, nämlich: - Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur AHV/IV (kantonale Beihilfen) - Arbeitslosenhilfe - Unterhaltszuschüsse für Familien - Alimentenbevorschussung - Wohnbeihilfen Folgende Leistungen werden aus Gründen mangelnder Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt: - Beratung, Betreuung, Information - direkte Sachhilfe (Möbel, Haushaltgeräte) - indirekte Sozialhilfe wie Ursachenbekämpfung, Prävention, Koordination, Infrastruktur- und Personalkosten, Betriebsbeiträge, Defizitdeckung 2. Die Empfängerstatistik beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von Gemeinden der Schweiz. Die Stichprobe umfasst über zwei Drittel der schweizerischen Bevölkerung (Renaud 2001). In kleinen Kantonen mit weniger als 21 Gemeinden oder auf Wunsch etlicher Kantone wird eine Vollerhebung durchgeführt. Insgesamt sind über 2000 Gemeinden an der Statistik beteiligt. 3. In diesen Gemeinden werden alle Fälle erfasst, die im Laufe eines Berichtsjahres Bedarfsleistungen beziehen. 4. Alle Mitglieder der Unterstützungseinheit werden berücksichtigt. 5. Die Rechtsgrundlagen für die Empfängerstatistik bilden das Bundesstatistikgesetz vom und die Verordnung vom über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes. 6. Datenerhebung und -auswertung erfolgen nach den Grundsätzen des Datenschutzes gemäss Bundesstatistikgesetz vom (Artikel 14-17), Bundesgesetz über den Datenschutz (Artikel 22) und Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes. Wie werden die Daten erhoben? 1. Die Dossier führende Stelle erfasst Anfangszustand und Stichtagszustand der Sozialhilfe- Dossiers. Für die übrigen Bedarfsleistungen wird nur der Stichtagszustand berücksichtigt. 2. Sechs Monate nach der letzten Zahlung gilt ein Fall als abgeschlossen. Bezieht dieselbe Person nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten erneut finanzielle Unterstützung, wird sie als Neubezüger/in definiert. Ein neues Dossier wird eröffnet. 3. Die Erhebungsperiode umfasst ein Kalenderjahr. Der Stichtag für die Erhebung ist der 31. Dezember. Die Datenlieferung an das BFS erfolgt bis zum 31. Januar des Folgejahres. Zur Erfassung der Sozialhilfedaten in den Gemeinden stehen folgende Erhebungsinstrumente zur Verfügung: Bestehende Fallführungssysteme: Sie wurden in Zusammenarbeit mit den Softwareanbietern durch Statistikmodule ergänzt. Der Fragekatalog für die Sozialhilfestatistik wurde vollumfänglich integriert. Dossierführungsprogramm SOSTAT: Den Gemeinden mit EDV, aber ohne eigenes Fallführungssystem, wird das vom BFS entwickelte SOSTAT kostenlos zur Verfügung gestellt. Papierfragebogen: für kleine Gemeinden mit wenigen, von Milizpersonen geführten Dossiers. Welches sind die Besonderheiten im Kanton Zürich? Die Stichprobe für den Kanton Zürich wurde erweitert und umfasst 87 von 171 Gemeinden. 1 Damit sind neben den Auswertungen nach Raumtypen regionale Auswertungen für vier Bezirksgruppen sowie für die Städte Zürich und Winterthur möglich. Der Zusammenstellung der Bezirksgruppen ging eine statistische Analyse (Clusteranalyse) voraus (Rüst 1997). Für die Gruppenbildung wurden die folgenden Merkmale berücksichtigt: Einwohnerzahl und Altersstruktur der Bevölkerung, Gemeindetyp, Sozialkosten und 1 Die Gemeinden der Stichprobe sind im Anhang A.1.1 aufgeführt. Standardprinzip der Datenerhebung (G.1.1)

9 10 1 GRUNDLAGEN Steuerkraft pro Einwohner (vgl. Kapitel 2, Sozioökonomische Struktur der Bezirksgruppen). In den Bezirksgruppen wurde eine geschichtete Stichprobenziehung vorgenommen. Während alle grossen Gemeinden berücksichtigt sind, wurde bei den kleineren Gemeinden eine Stichprobe gezogen. In den 87 Gemeinden der Stichprobe leben 84 % der Bevölkerung. Weil nicht alle Gemeinden im Kanton Zürich an der Datenerhebung beteiligt sind, müssen die Ergebnisse der Stichprobengemeinden für den ganzen Kanton hochgerechnet werden. Somit stellen die Zahlen des Sozialberichtes Kanton Zürich eine gewichtete Hochrechnung aus den gelieferten Dossiers dar. Die Datenerhebung erfolgt in den Dienststellen (Sozialdienste, Sozialämter und -abteilungen, Jugendsekretariate etc.). Einmal jährlich werden die Daten über die Fachstelle Sozialhilfestatistik an das BFS übermittelt, wo sie in einer Datenbank zusammengeführt werden. Grundsätzlich wird die Erhebung auf Jahresbasis (kontinuierliche Erhebung während des ganzen Jahres) durchgeführt. Einzig bei den Daten zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV (ZL) handelt es sich vorläufig um Stichtagsdaten per 31. Dezember. Struktur der Stichprobe (T.1.1) BEZIRKSGRUPPEN ANZAHL ANZAHL STICHPROBEN- ANTEIL AN DER GEMEINDEN GEMEINDEN WOHNBEVÖLKERUNG Stadt Zürich % Stadt Winterthur % Bülach, Dietikon, Uster % Horgen, Meilen % Dielsdorf, Pfäffikon, Hinwil % Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land % Total Kanton Zürich %

10 2 DER WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIODEMOGRAFISCHE HINTERGRUND Trotz des Wirtschaftswachstums der Jahre 2004 und 2005 ging die Arbeitslosigkeit nur leicht zurück, und die Zahl der Ausgesteuerten verharrte auf hohem Niveau. Die Arbeitslosenquote liegt mit 4.0 % leicht höher als in der übrigen Deutschschweiz. Die Fallzahlen in der Sozialhilfe steigen weiter an, dies insbesondere auch als Folge der Kürzung der Anzahl Taggelder in der Arbeitslosenversicherung per Juni Die neuen sozialen Risiken sind struktureller Natur und heissen Kinder- und Familienarmut, Langzeitarbeitslosigkeit, Working Poor sowie allein Leben. Sie werden von den Leistungen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind, nicht oder nur ungenügend aufgefangen. So hat die Sozialhilfe in den letzten Jahren eine tragende Rolle in der Existenzsicherung übernehmen müssen. Die Analyse nach Bezirksgruppen und Raumtyp zeigt: Die Sozialhilfedichte ist abhängig von Grösse und Lage der Gemeinde.

11 12 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 13 Rahmenbedingungen: Schweiz und Kanton Zürich Der Umfang von Armut und der Bedarf nach Sozialhilfeleistungen entwickeln sich in enger Abhängigkeit vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Dies hat sich in den letzten Jahren besonders deutlich gezeigt. Die veränderte Situation der Familien und die neuen Lebensformen haben eine nachhaltige Wirkung auf die soziale Sicherung. Seit den frühen 90er- Jahren führten der wirtschaftliche Strukturwandel und die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu Erwerbslosigkeit und zu Armut trotz Erwerbsarbeit. Neue soziale Risiken wie Kinder- und Familienarmut, Langzeitarbeitslosigkeit, Working Poor sowie allein Leben haben zur Folge, dass die Sozialhilfe eine tragende Rolle in der Existenzsicherung übernehmen muss. Sie ist auf Grund dieser neuen sozialen Risiken stark gefordert. Um der Aufgabe der sozialen Sicherung in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden, wird zunehmend vorausschauendes Handeln und Flexibilität gefordert. Dabei ist der Einbezug des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeldes der Sozialhilfe für das Verständnis der Zusammenhänge unabdingbar. Das wirtschaftliche Umfeld beeinflusst den Bedarf nach Leistungen der Sozialen Sicherheit. In den 90er-Jahren geriet die schweizerische Wirtschaft in eine lange Phase der Rezession und in eine Beschäftigungskrise. Für die Soziale Sicherheit hatte dies gravierende und nachhaltige Folgen. Hohe Arbeitslosenquoten liessen den Aufwand der Arbeitslosenversicherung und Wirtschaftswachstum in der Schweiz (G.2.1) Quelle: BFS (provisorische Werte für 2004 und 2005) Sozialleistungsquote in der Schweiz Quelle: BFS, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (G.2.2) für Bedarfsleistungen stark ansteigen. Zwischen 1998 und 2001 verbesserte sich das wirtschaftliche Umfeld mit Wachstumsraten von 1.3 % (1999) bzw. 3.6 % (2000). Gleichzeitig entspannte sich der Arbeitsmarkt, und die Arbeitslosenquote sank im Jahr 2001 auf 1.9 %. Es folgte ein erneuter starker Einbruch des Wirtschaftswachstums, und 2002 stagnierte die Wirtschaft mit einem Wachstum von 0.3 % ging das Bruttoinlandprodukt gar um 0.2 % zurück und 2005 erholte sich die Wirtschaft mit einem Wachstum von 2.3 % bzw. 1.9 %, das aber vorerst kaum beschäftigungswirksam war. Während der Stagnationsphase erhöhte sich die Arbeitslosenquote gesamtschweizerisch von 1.9 % im Jahr 2001 auf 3.7 % (2003) im Jahresdurchschnitt. Trotz des Wirtschaftswachstums nahm die Arbeitslosenquote gesamtschweizerisch im Jahr 2004 erneut leicht zu und verharrte 2005 auf hohem Niveau. Sie betrug im Jahresdurchschnitt 3.8 %. Erst Anfangs 2006 nahm die Arbeitslosigkeit deutlich ab. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit zu Beginn der 90er-Jahre hatte eine nachhaltige Wirkung auf den Bedarf nach Leistungen der Sozialen Sicherheit. Die Sozialausgaben stiegen massiv an. Gründe waren die exponentielle Zunahme der Arbeitslosengelder und ein überdurchschnittliches Anwachsen der Kosten für die Invalidenrenten. Stark betroffen war auch die Sozialhilfe. Im Jahr 2004 wurden in der Schweiz 132 Mrd. Franken für die Soziale Sicherheit ausgegeben; 93 % davon entfielen auf Sozialleistungen an Personen und Haushalte. 1 Die Ausgaben für Sozialleistungen (Sozialleistungsquote) entsprachen im Jahr % des Bruttoinlandproduktes (BIP). Bedingt durch die schlechte Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage stieg die Sozialleistungsquote zwischen 1990 und 2004 um 9.9 Prozent an. Die besseren konjunkturellen Bedingungen wirkten sich 2000 und 2001 vorübergehend entlastend auf die Sozialhilfe aus. Seither hat sich das wirtschaftliche Umfeld wieder verschlechtert. Diese Entwicklung führt bei der Sozialhilfe zu stark steigenden Fallzahlen und einer Zunahme des Aufwandes. Wegen der Entwicklung der Arbeitslosigkeit steigenden Zahlen in den Jahren und Stagnation in den Jahren erhöhten sich die Fallzahlen in der Sozialhilfe in den letzten Jahren stark. Bevölkerung und Arbeitsmarkt im Kanton Zürich Der Kanton Zürich zählte Ende Mio. Einwohner/innen. In den 90er-Jahren ist die Wohnbevölkerung im Kanton Zürich kontinuierlich gewachsen; 2004 und 2005 hat sie mit 0.8 % bzw. 0.7 % nur noch schwach zugenommen. In den letzten zehn Jahren ( ) betrug der Zuwachs 7.8 %. Parallel zum Bevölkerungswachstum ist der Ausländeranteil in den 90er-Jahren leicht angestiegen. Seit 2002 sind 22 % der Bevölkerung des Kanons Zürich Ausländer/innen (Schweiz 2005: 20.7 %). Im Jahr 2005 lebten Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) im Kanton 2, was einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Erwerbsquote betrug 69 %. Diese ist seit 2001 leicht sinkend (2002: 71 %). In Zeiten von Rezession und schlechter Arbeitsmarktlage werden Erwerbspersonen teilweise zu einem Rückzug aus dem Erwerbsleben gezwungen, was eine leichte Abnahme der Erwerbsquote zur Folge hat. Ein Vergleich der jährlichen prozentualen Veränderungen des Bruttoinlandproduktes und der Erwerbsquote zeigt, dass die Erwerbstätigkeit mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa einem Jahr dem Kurvenverlauf des BIP folgt (Bentz 2002). Auch die Beschäftigtenzahlen waren im Kanton Zürich in den Rezessionsjahren 1995 und 1996 rückläufig, darauf folgten fünf Jahre mit einer positiven Entwicklung. Ab Ende 2001 ging die Beschäftigung wieder leicht zurück, und gleichzeitig nahmen die Arbeitslosenzahlen zu. In den letzten zwei Jahren stagnierten sowohl die Beschäftigung als auch die Arbeitslosigkeit. Dadurch hat sich der Problemdruck im Sozialbereich in den letzten Jahren wieder erhöht. Die Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich hat im letzten Jahr leicht abgenommen. Damit ist die Entwicklung des Arbeitsmarktes etwas günstiger als in den meisten übrigen Kantonen. In den frühen 90er-Jahren bis 1997, mit Ausnahme des Jahres 1995, hat die Arbeitslosigkeit stark zugenommen. Zwischen 1997 und 2001 sank die Zahl der Arbeitslosen. Im Jahr 2001 belief sich die Arbeitslosenquote auf 1.7 %. Daraufhin ist die Zahl der Arbeitslosen auf Grund der schlechteren Wirtschaftslage erneut angewachsen, so dass die Arbeitslosenquote 2003 und % betrug. Im Jahresdurchschnitt waren 2005 im Kanton Zürich (2004: Personen) arbeitslos. Die Arbeitslosenquote betrug 4.0 % und lag damit nur noch leicht über dem schweizerischen Durchschnitt von 3.8 %; höher lag die Arbeitslosigkeit in den Kantonen der Romandie (Genf, Jura, Waadt und Neuenburg, Tessin). In Basel-Stadt ist sie auf dem gleichen Niveau wie im Kanton Zürich. Infolge eines erhöhten Anteils von Langzeitarbeitslosen und Ausgesteuerten ist die Zahl der Sozialhilfebedürftigen in den letzten Jahren wieder stark angestiegen. Die Zahl der im 1 In der vom BFS erstellten Gesamtrechnung für die Soziale Sicherheit werden Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit auf der Grundlage einer mit dem statistischen Amt der EU abgestimmten Methodik umfassend und detailliert ausgewiesen. Darin werden alle Ausgaben der Sozialversicherungen und alle übrigen Leistungen und Massnahmen des Bundes, der Kantone und Gemeinden zur Sozialen Sicherheit berücksichtigt (BFS 2006). 2 Quelle: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Als erwerbstätige Personen gelten Personen im Alter ab 15 Jahren, die während der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung arbeiteten, selbstständig waren oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitarbeiteten. Ausländeranteile Quelle: BFS; Statistisches Amt des Kantons Zürich (G.2.3)

12 14 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 15 Sozioökonomische Struktur der Bezirksgruppen und Raumtypen Laufe eines Jahres ausgesteuerten Personen hat von 3200 (2002) auf 8100 (2004) zugenommen. Im Jahr 2005 hat sie auf 7215 leicht abgenommen. Die mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Juli 2003 in Kraft getretenen Veränderungen wirkten sich auf die Sozialhilfe aus. So wurde die Bezugsberechtigung der unter 55- Jährigen von 520 auf 400 Tage verkürzt, während gleichzeitig die Beitragspflicht für die Bezugsberechtigung von sechs auf 12 Monate (Anzahl Beitragsmonate innerhalb der letzten zwei Jahre) erhöht wurde. Selbstständig Erwerbende sind in der Regel nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und kommen bei fehlender privater Vorsorge bei Arbeitslosigkeit direkt in die Sozialhilfe. Zudem dürfte sich seit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 1999 eine steigende Arbeitslosigkeit viel direkter auf die Sozialhilfe auswirken. Für die Sozialhilfe ist auch die Mietpreisentwicklung von Bedeutung, ist doch der Mietzins in der Regel die grösste fixe Ausgabe eines Haushaltes. Während die Mietpreise 1993 bis 1999 im Durchschnitt ziemlich stabil blieben, sind sie 2001 um etwa 5 % angestiegen. Bis 2004 sind sie auf Grund der tiefen Hypothekarzinse stabil geblieben haben gemäss Mietpreisindex die durchschnittlichen Mieten im Kanton Zürich um 1.4 % zugenommen. Im gesamtschweizerischen Vergleich der Kantonshauptstädte belegt Zürich mit seinen hohen Wohnkosten den ersten Rang. 3 Erwerbsquote und Arbeitslosenquote im Kanton Zürich Quelle: BFS, SAKE (G.2.4) Armut im Kanton Zürich Die Verbreitung der Armut bildet seit den Beschäftigungskrisen der 70er- und 90er-Jahre eine grosse sozialpolitische Herausforderung. Allein lebende Männer, geschiedene Frauen, allein Erziehende und Ausländer/innen weisen ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko auf (Leu et al. 1997). Stark zugenommen hat die Familienarmut: Kinder und Jugendliche sind besonders von Armut betroffen. Diese Tendenz verstärkt sich gemäss dem Kennzahlenbericht der Städteinitiative Sozialpolitik, welche jedes Jahr die Entwicklung der Sozialhilfe in neun Schweizer Städten vergleicht. 4 Der Regierungsrat des Kantons Zürich weist in seinem Bericht zur Lage der Familie im Kanton Zürich ebenfalls ein hohes Armutsrisiko für Familien aus: 7.5 % der verheirateten Eltern und 18 % der allein Erziehenden leben im Kanton Zürich am oder unter dem Existenzminimum gemäss SKOS-Richtlinien lebten im Kanton Zürich laut Sonderauswertungen des BFS zur SAKE rund 8.9 % der 20- bis 59-Jährigen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze. 6 Viele Personen, die zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt wären, nehmen diese nicht in Anspruch. 7 Zu den so genannten Working Poor gehören Personen, die in einem Haushalt leben, in dem wöchentlich mindestens 36 Arbeitsstunden geleistet werden, ohne dass das Einkommen für die materielle Existenzsicherung der Haushaltmitglieder ausreicht. 8 Die Working- Poor-Quote betrug 2004, wie 2003, im Kanton Zürich 4.2 %. In der Schweiz waren % der 20- bis 59-jährigen Erwerbstätigen Working Poor. Besonders betroffen sind ausländische Staatsangehörige 9, allein Erziehende, grosse Familien (mit drei und mehr Kindern) und wenig ausgebildete Personen. Bei den 20- bis 59-Jährigen beträgt die Armutsquote gesamtschweizerisch 12.5 %. 3 SKOS-Studie Existenzsicherung im Föderalismus, S Städteinitiative Sozialpolitik: Kennzahlenvergleich Sozialhilfe in Schweizer Städten 2004 ( 5 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 109/2000 betreffend Bericht zur Lage der Familie im Kanton Zürich vom 14. Januar Quelle zu Kt. Zürich: BFS, Sonderauswertungen SAKE Gemäss Leu et al. (1997) sind dies gesamtschweizerisch rund 64 % der bezugsberechtigten Personen. 8 Wir sprechen hier auch von Vollzeit-Working-Poor, da die 36 Stunden einer 90 %-Stelle entsprechen, was in der Beschäftigungsstatistik als Vollzeitstelle eingestuft wird. 9 Besonders hoch ist die Armut bei Angehörigen der südlichen EU-Staaten sowie Personen aus nicht EU-Staaten. Für Vergleiche auf regionaler Ebene werden die Bezirke nach dem Ausscheiden der beiden grossen Städte Zürich und Winterthur als eigene Einheiten anhand der Gemeindegrösse, des Gemeindetyps, der Altersstruktur, der Sozialkosten pro Einwohner und der Steuerkraft in möglichst homogene Bezirksgruppen gegliedert (vgl. Karte G.2.5). Damit unterscheiden sich diese Bezirksgruppen auf Grund ihres sozialpolitischen Strukturelle Merkmale der Bezirksgruppen und Raumtypen BEZIRKSGRUPPEN: Umfeldes deutlich voneinander. Im Folgenden werden sie anhand von einigen wichtigen Kennzahlen charakterisiert. Bezirksgruppen Mit ihrem grossstädtischen Umfeld unterscheiden sich vor allem die Stadt Zürich, aber auch Winterthur klar von den übrigen regionalen Kontexten. 38 % der Bevölkerung leben in den beiden (G.2.5 / T.2.1) Bevölkerung Anzahl Durchschnittliche Sozialkosten* Arbeitslosenquote am Gemeinden Gemeindegrösse pro Einwohner (Jahresdurchschnitt) Stadt Zürich % Stadt Winterthur % Bülach, Dietikon, Uster % Horgen, Meilen % Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon % Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land % RAUMTYPEN: Städte % Agglomerationen % ländliche Gemeinden % KANTON ZÜRICH % Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich * Erklärung vgl. Fussnote 11 Seite 17

13 16 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 2 WIRTSCHAFTLICHER & SOZIODEMOGRAFISCHER HINTERGRUND 17 Städten. Damit ist der Kanton deutlich geprägt durch städtische Zentren. Bei den Bezirksgruppen können die bevölkerungsreichen Bezirke der Agglomeration Zürich Bülach, Dietikon und Uster sowie die beiden Seebezirke Horgen und Meilen von den eher in der Kantonsperipherie liegenden Bezirken Dielsdorf, Hinwil und Pfäffikon sowie Affoltern, Andelfingen und Winterthur- Land unterschieden werden. Die durchschnittliche Gemeindegrösse der sechs Bezirksgruppen variiert stark (vgl. T.2.1). Neben den beiden grossen städtischen Zentren gibt es Grossgemeinden vor allem in den Bezirksgruppen Horgen, Meilen und Bülach, Dietikon, Uster. Die beiden eher ländlichen Bezirksgruppen (Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land und Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon) sind demgegenüber stärker durch kleinere Gemeinden geprägt: Die durchschnittliche Gemeindegrösse liegt hier deutlich unter dem kantonalen Mittel. Wie frühere Studien zeigten, sind die Gemeindegrösse und die Lage einer Gemeinde als Zentrum äusserst wichtige Dimensionen für die Sozialhilfedichte (vgl. Fluder/ Stremlow 1999). Abgesehen von Zürich und Winterthur ist die Bezirksgruppe Bülach, Dietikon, Uster durch drei grössere Zentren geprägt. In der Bezirksgruppe Horgen, Meilen ist der Anteil der reichen Gemeinden sehr hoch, was sich auch in der überdurchschnittlichen Steuerkraft widerspiegelt (vgl. Altersstruktur der Wohnbevölkerung (Dez. 2005) Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich (G.2.6) G.2.7). In der Bezirksgruppe Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land sind vor allem gemischte, ländliche und periurbane Wohngemeinden vertreten (BFS 1990). Steuerkraft 10 pro Einwohner (2005) Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich (G.2.7) Raumtypen Im vorliegenden Sozialbericht wird auch zwischen Städten, Agglomerationen (ohne Kernstadt) und ländlich-peripheren Gemeinden gemäss der Raumtypologie des BFS unterschieden. Als Städte (Kernstädte einer Agglomeration oder isolierte Städte) gelten neben Zürich und Winterthur die Gemeinden Pfäffikon/Wetzikon sowie Rüti (zusammen mit dem im Kanton St. Gallen liegenden Jona/Rapperswil). Demgegenüber gehören die grösseren Städte um Zürich zur Agglomeration. Eine Agglomeration besteht aus einer Kernstadt und den umgebenden Gemeinden. Bei der Abgrenzung werden die ökonomische und soziale Struktur der Gemeinden, die Pendlerbewegungen sowie die Siedlungsdichte und der bauliche Zusammenhang berücksichtigt. Gemäss dieser Definition des BFS umfasst die Agglomeration Zürich rund 1 Mio. Einwohner und damit auch eine grössere Anzahl Gemeinden der angrenzenden Kantone. In den Kapiteln 9 bis 14 werden die wichtigsten Kennzahlen auch für die drei Raumtypen ausgewiesen. Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied zwischen den drei Raumtypen an der Gemeindegrösse (T.2.1). 38 % der Bevölkerung leben in Städten, 57 % in Agglomerationsgemeinden und nur 5 % in ländlichen Gemeinden. Daran zeigt sich deutlich, wie stark der Kanton Zürich durch die städtischen Agglomerationen geprägt ist: Leben in der Schweiz 73 % der Bevölkerung in Städten oder Agglomerationen, sind es im Kanton Zürich 95 %. An der Arbeitslosenquote wird deutlich, dass sich das arbeitsmarktliche Umfeld zwischen den drei Raumtypen stark unterscheidet. Während in den fünf Städten die Arbeitslosenquote bei 4.5 % liegt, beträgt sie in den ländlichen Gemeinden nur 2.7 %. Noch stärker unterscheiden sich die Sozialkosten, wie aus der Tabelle 2.1 sichtbar wird: Im Durchschnitt sind diese in den Städten rund fünfmal höher als in ländlichen Gemeinden. Die armen Alten wohnen in der Stadt. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Altersstruktur der Bevölkerung in den sechs Bezirksgruppen. Kantonsweit waren im Jahr % der Bevölkerung Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre und 16 % über 65 Jahre alt. Besonders stark vertreten sind Jugendliche und Kinder in den beiden ländlichen Bezirksgruppen (Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land und Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon). Deutlich unter dem Durchschnitt liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Zürich. Demgegenüber leben überdurchschnittlich viele Altersrentner/ innen in den Städten Zürich und Winterthur. Dieser Umstand wirkt sich auch auf die Struktur der Sozialleistungen aus (grosse Fallzahlen und Ausgaben für Zusatzleistungen zur AHV/IV). In Horgen, Meilen, wo der Anteil der Altersrentner/ innen ebenfalls überdurchschnittlich ist, wirkt sich dies wegen der geringeren Armutsproblematik weniger auf die Fallzahlen aus. Die armen Alten wohnen demnach eher in der Stadt, die reichen in den Seegemeinden. Der Anteil der Altersrentner/ innen wird künftig weiter zunehmen. Gemäss dem Bevölkerungsszenario Trend des BFS für den Kanton Zürich wird der Anteil der über 65- jährigen Personen bis 2020 von 15.7 % (2005) auf knapp 18.1 % steigen. Damit wird der Altersquotient (über 65-jährige Personen je bis 64- Jährige) von 24.6 auf 28.9 zunehmen. Grosse regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. die finanzielle Stärke zeigt sich am Steuerertrag der Gemeinden. 10 Auskunft darüber gibt die Steuerkraft. Sie entspricht dem auf 100 Steuerprozente umgerechneten Nettoertrag der allgemeinen Gemeindesteuern. Im Jahr 2005 betrug die Steuerkraft pro Einwohner/in im Kanton Zürich 3326 Franken; dies sind 53 Franken mehr als Hier sind die regionalen Unterschiede ausgesprochen gross: Am höchsten ist die Steuerkraft in der Bezirksgruppe Horgen, Meilen, wo sie 44.5 % über dem Kantonsschnitt liegt, und in der Stadt Zürich. Deutlich unter dem Durchschnitt ist die Steuerkraft der Bezirksgruppen Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land und Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon mit nur 2121 Franken bzw Franken pro Kopf (G.2.7). Noch stärker als die Steuerkraft unterscheiden sich die Sozialausgaben pro Einwohner/in der sechs Bezirksgruppen (vgl. T.2.1). Darin enthalten sind neben den Bedarfsleistungen unter anderem auch Ausgaben für Sozialversicherungen, Prämienverbilligungen, Kinder- und Altersheime sowie Jugendschutz. 11 Im Kantonsdurchschnitt betrugen die Sozialkosten 923 Franken pro Einwohner/ in, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 3.7 % angestiegen sind. Klar an der Spitze liegt wiederum Zürich mit 1917 Franken Ausgaben pro Einwohner/in im Sozialbereich, gefolgt von Winterthur. Weit unter dem Durchschnitt liegen die Sozialausgaben in den ländlichen Bezirksgruppen Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land und Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon. Die deutlich über dem Durchschnitt liegenden Sozialausgaben in der Stadt Zürich hängen auch mit der soziodemografischen Struktur der Bevölkerung der Stadt und insbesondere der Altersstruktur zusammen. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Kumulierung von spezifischen Problemlagen in den Zentrumsstädten (vgl. Fluder/Salzgeber 2001). Grossstädtische Zentren sind in besonderem Mass von sozialen Problemen betroffen einerseits auf Grund ihrer soziodemografischen Struktur und andererseits, 10 Die Steuerkraft (Nettosteuerertrag zu 100 %) zeigt die aus der Besteuerung von Einkommen und Vermögen bzw. Ertrag und Kapital resultierende steuerliche Leistungsfähigkeit. 11 Dazu gehören alle in den Gemeinderechnungen enthaltenen Ausgaben für soziale Wohlfahrt: Sozialversicherung Allgemeines, Krankenversicherung inkl. Prämienverbilligungen, Zusatzleistungen zur AHV/IV, Jugendschutz, Kinderheime, Invalidität, sozialer Wohnungsbau, Altersheime, gesetzliche und freiwillige wirtschaftliche Hilfe, Arbeitslosenhilfe, soziale Wohlfahrt Übriges, Hilfsaktionen (Quelle: Gemeindefinanzstatistik). Provisorische Zahlen, da bei Redaktionsschluss die Angaben von 6 politischen und 5 Schulgemeinden noch fehlten.

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