Baukosten & Berufshaftpflichtversicherung

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Transkript:

Baukosten & Berufshaftpflichtversicherung VBI-Bundeskongress Frankfurt, den 23.11.2017 Christian Tiedge, UNIT Versicherungsmakler GmbH UNIT Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH

UNIT: Spezialist und führender Fachmakler für Planungsbüros UNIT: Fakten Berufshaftpflicht-Kunden > 7.000 Präsenz vor Ort an 8 Standorten Kooperationspartner VBI seit 1975 Eigenes Schadenmanagement-Team Persönliche Beraterteams für jeden Kunden Weltweites Netzwerk mit Koordinatoren/Daten Rechtsauskunft: UNITA-JUR.-Netzwerk Service: Newsletter, Foren 2

Offene Fragestellungen Sind Kalkulationsfehler in der Baukostenermittlung versichert? Wie wirken sich Baukostenüberschreitungen auf den Versicherungsschutz aus? Erlischt der Versicherungsschutz vollständig bei Vereinbarung einer Baukostenobergrenze? 3

Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung grundsätzlich Der Berufshaftpflichtversicherer übernimmt folgende Funktionen: Berechtigte Ansprüche Prüfung Schadenersatz- Forderungen Unberechtigte Ansprüche Regulierung Abwehr 4

Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung grundsätzlich Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. Versichert (Auswahl) Schadenersatzansprüche aufgrund von Bausummenüberschreitungen, die auf Planungs- oder Berechnungsfehlern im Rahmen der Massen- und Kostenermittlung beruhen (Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) Nicht versichert (Auswahl) Erfüllung einer vertraglich geschuldeten Leistung - wie gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung von entstandenen Mängeln (z. B.: Umplanungskosten zur Einhaltung des Kostenbudgets) vertragliche Ausweitung der Haftung, Garantieerklärungen Ausschlüsse gemäß Bedingungswerk 5

Baukosten Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen Ausgeschlossen sind Ansprüche aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen im Sinne der DIN 276 oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder, soweit es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die bei ordnungsgemäßer Planung und Erstellung des Objektes ohnehin angefallen wären (Sowiesokosten). Mitversichert gilt jedoch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, die sich auf Sowiesokosten beziehen. (Quelle: VHV Allgemeine Versicherung AG, Auszug aus A1-7.11.2 ARCHIPROTECT 2016 H 356) 6

Schadensersatz? Für welchen Schaden? Die Bewertung des Schadensersatzanspruchs basiert auf der sog. Differenzhypothese (BGH Urteil vom 21.05.2015 VII ZR 190/14), wonach ein Ausgleich mit der Vermögenslage des Auftraggebers stattfinden muss. Dabei wird die in der Folge des schädigenden Ereignisses eingetretene Vermögenslage mit der verglichen, die ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte. D. h., dass sich der Auftraggeber den Vorteilsausgleich anrechnen muss, konkret eine durch Mehrkosten bewirkte Wertsteigerung. Sowiesokosten stellen haftungsrechtlich keinen Schaden dar! eben weil die höheren Baukosten bei korrekter Berechnung sowieso angefallen wären. Denn diese Kosten wären ja von seinem Vertragspartner auch bei korrekter Berechnung in die Finanzierung einzubeziehen gewesen. Deshalb haftet der Planer auch nicht für die Differenzsumme. 7

Versicherungsschutz Beispiel Baukostenberechnung EUR Fehlerhaft errechnetes Kostenbudget des Planers 20.000.000 Tatsächliche Kosten des Bauvorhabens 22.000.000 Mehrfinanzierungskosten des Bauherrn 2.000.000 Kreditkosten zu erhöhtem Zinsaufwand von 1% 20.000 Ergebnis: Davon Tatsächlich Kreditkosten entstandener zu erhöhtem Schaden Mehraufwand: des Anspruchstellers50.000 EUR 20.000 Vollumfänglicher Versicherungsschutz in Höhe von 20.000 8

Versicherungsschutz bei vereinbarten Baukostenobergrenzen? Auch hier gilt das gleiche Prinzip: Liegt ein Schaden vor, besteht im üblichen Rahmen Versicherungschutz. Ist die reklamierte Bausummenüberschreitung hingegen als Sowieso - Kostenfaktor einzuordnen, besteht Versicherungsschutz nur für die Anspruchsabwehr, nicht jedoch für den Differenzbetrag selbst. Wichtig: Wird der Planer im Sowiesokosten-Bereich zu Unrecht in Anspruch genommen bzw. ist die Höhe der Sowiesokosten strittig, besteht passiver Rechtsschutz im Rahmen der Schadenabwehrfunktion durch den Berufshaftpflichtversicherer. 9

Versicherungsschutz Beispiel Baukostenobergrenze EUR Vereinbarte Baukostenobergrenze 20.000.000 Tatsächliche Kosten des Bauvorhabens 22.000.000 Mehrfinanzierungskosten des Bauherrn 2.000.000 Kreditkosten zu erhöhtem Zinsaufwand von 1% 20.000 Ergebnis: Davon Höhe des Kreditkosten Anspruchszuauf erhöhtem Schadenersatz Mehraufwand: bis zu 50.000 2.020.000 EUR Versicherungsschutz besteht wie in Bsp. 1 für 20.000 sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche (Sowiesokosten) 10

Versicherungsschutz für Festpreisabreden Dritter? Bsp.: Bauträger vereinbart mit Erwerber Festpreis Standardbedingung UNIT-Sonderbedingung Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Überschreitung von Bausummengarantien oder Festpreisabreden durch Sie oder Dritte. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Überschreitung von Bausummengarantien oder Festpreisabreden durch Sie. Vorsicht: Schadenberechnung ohne Vorteilsausgleich oder Anrechnung der Wertsteigerung! 11

Versicherungsschutz geht verloren bei Baukostengarantien! Bei der Baukostengarantie verpflichtet sich der Ingenieur unabhängig der Umstände oder eines Verschuldens zur Einhaltung einer bestimmten Kostenobergrenze. Ansprüche aus der Überschreitung einer Baukostengarantie stellen insbesondere vertragliche Ansprüche und keine gesetzlichen Haftpflichtansprüche dar. Auf einer Baukostengarantie beruhende Ansprüche sind damit nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. 12

Berufshaftpflicht & Baukosten Überblick Kostenermittlungen Baukostenobergrenze Kosten- Kontrolle Baukosten -Garantie Versicherungsschutz: ja - nein 13

Baukostenobergrenzen Vor Vertragsschluss beraten lassen! Fazit: Ingenieurbüros sind bei der Vereinbarung einer Baukostenobergrenze weitgehender Haftungsrisiken ausgesetzt. Gerade vor Unterzeichnung des Werkvertrages bedarf es gründlicher Prüfung und gegebenfalls auch Korrektur der bereits besprochenen Kostenthematik. Dabei hilft UNIT: Unsere persönlichen Berater stehen Ihnen bei der versicherungsrechtlichen Bewertung derartiger Vereinbarung zur Verfügung. Eine haftungsrechtliche Prüfung oder Beratung zu Haftungsbegrenzungen kann durch die Fachanwälte unseres UNITA-JUR.-Netzwerks erfolgen. 14

Fragen zur Berufshaftpflicht? UNIT anrufen! Christian Tiedge UNIT Versicherungsmakler GmbH Luxemburger Allee 4 45481 Mülheim t +49 208 7006-3782 f +49 208 7006-3790 christian.tiedge@unita.de 15