Stadtamt Tulln Tulln, 15. März 2017

Ähnliche Dokumente
Stadtamt Tulln Tulln, 11. März 2015 P R O T O K O L L

Stadtamt Tulln Tulln, 12. Juli 2013

Stadtamt Tulln Tulln, 22. Mai 2007 P R O T O K O L L

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009

Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 06. März 2012

Stadtamt Tulln Tulln, 15. Dezember 2016

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz Leitzersdorf Tel.: 02266/ Fax: 02266/

Stadtamt Tulln Tulln, 17. Dezember 2015

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 20. Gemeinderatssitzung.

Stadtgemeinde Pöchlarn

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel / Fax P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel / Fax P R O T O K O L L

T A G E S O R D N U N G

G E M E I N D E R A T S S I T Z U N G

Marktgemeinde Blindenmarkt

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

A Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ. P r o t o k o l l. Nr. GR ö über die öffentliche

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Verhandlungsschrift. über die Sitzung des.

SITZUNGSPROTOKOLL. Gemeinderates. Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 6/2016. über die Sitzung des. am in Markgrafneusiedl

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai 2014 im Gemeindeamt Moosbrunn. öffentlicher Teil

SITZUNGSPROTOKOLL. Gemeinderates. Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 1/2017. über die Sitzung des. am in Markgrafneusiedl

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES. am Montag, dem 20. April 2015 im Amtshaus Pernitz

Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am. Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens für

MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz

1. Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom

MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1 Tel /2319, Fax 02719/

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

Stadtamt Tulln Tulln, 15. April 2008 P R O T O K O L L

Verhandlungsschrift. Anwesende: Gemeinderat Afiesl Lfd. Nr. 12 Jahr 2012

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

Marktgemeinde Zwentendorf/Donau

Niederschrift. über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 16. August 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Micheldorf

Tel.: 04768/217 FX Lind/Drau, am Aus dem Gemeinderat

Entschuldigt abwesend waren: Vizebgm. Karl Grabner, GR Mag. Monika Zacherl,

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 ( ) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

NATIONALRATSWAHL am 15. Oktober 2017 KUNDM A C H U N G. betreffend die Verlautbarung der Mitglieder der Sprengelwahlbehörden

Niederschrift Nr. GR/10/2009

Bürgermeister Bernreiter als Vorsitzender Vizebürgermeister Ing. Babinsky

Beginn: Uhr Die Einladung erfolgte am durch Kurrende, per bzw. als Einzelladung. Ende: Uhr

am Dienstag, in 2392 Sulz/Wwld. Gemeindeamt Die Einladung erfolgte am durch Einzelladung oder

Sitzungsprotokoll (8.) ACHTE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz / Fax / marktgemeinde@absdorf.gv.at

GEMEINDERAT. Donnerstag, 15. Oktober 2009, Lfd. Nr VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung am. im GEMEINDEAMT RASTENFELD

VERHANDLUNGSSCHRIFT 1/200

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, dem im Gemeindeamt-Sitzungssaal.

P R O T O K O L L =======================

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz / Fax /

P R O T O K O L L Nr.1/2016

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel / Fax P R O T O K O L L

MARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/ ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. April 2008 um Uhr

Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S

G E M E I N D E M O O S B R U N N

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG VERLAUF

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz Leitzersdorf Tel.: 02266/ Fax: 02266/

Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 1 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES

STADTAMT MARCHTRENK Pol.Bezirk Wels-Land, OÖ. Marchtrenk, 12. Februar 2009 I-904-0/2009 Ki Sachbearb.: Reinhold Kirchmayr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf

Stadtamt Tulln Tulln, 18. März 2014

PROTOKOLL über die SITZUNG. des. GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE DEUTSCH-WAGRAM. vom. Mittwoch, den 19. März 2014

Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes

Sitzungsprotokoll (14.) VIERZEHNTE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

A-3053 Brand-Laaben, Laaben 100 / Bezirk St. Pölten / Niederösterreich. - PROTOKOLL

Gemeindeamt Strengen Strengen, am Strengen Tel.: 05447/5513; Fax KUNDMACHUNG

Stadtamt Tulln Tulln, 16. März 2016

KURZPROTOKOLL 003-LPL Liste PRO Lichtenwörth

A 8/ /2006 Graz, am

Stadtamt Tulln Tulln, 22. März 2013

E I N L A D U N G SITZUNG DES GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE MÖDLING TAGESORDNUNG:

Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau

Stadtamt Tulln Tulln,1. Juli 2015

PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

20. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 16. November 2010

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

M A R K T G E M E I N D E N E U D O R F b e i S t a a t z

Schema für Prüfberichte im Siedlungswasserbau Stand I. Prüfbericht im offenen und nicht offenen Verfahren

Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

Die SPÖ-Fraktion stellt gemäß 46 Abs. 3 der oö. GemO den schriftlichen. D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer.

P R O T O K O L L. Nr. GR Ö über die. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L ====================

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

Transkript:

1/I/2017 Stadtamt Tulln Tulln, 15. März 2017 P R O T O K O L L über die am Mittwoch, dem 15. März 2017, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Vzbgm. KommR Harald Schinnerl STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Wolfgang Mayrhofer STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Hubert Herzog STR Mag. Johannes Scholz GR Johannes Blauensteiner GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Dir. Peter Höckner GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Marina Manduric GR Paula Maringer GR Karl Mayr GR Ernst Pegler, GR Susanne Stöhr-Eißert GR Ing. Walter Slama GR Ing. Norbert Drapela GR Sabrina Felber GR Gerlinde Sieberer GR Alexander Vrtis GR Leopold Handelberger GR Cornelia Kern-Labermeyer GR Ing. Michael Hanzl GR Jürgen Schneider GR Liane Marecsek GR Gustav Rödl GR Snezana Simek GR Erich Stoiber GR Kerstin Stoiber GR Ing. Herbert Schmied Vorsitzende: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk, Vzbgm Harald Schinnerl Entschuldigt: STR Ludwig Buchinger

2/I/2017 Schriftführer: StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, GR Leopold Handelberger, GR Liane Marecsek, GR Erich Stoiber, GR Ing. Herbert Schmied A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.02 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. GR Dir. Peter Höckner stellt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgende Punkte zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: 45) Straßenrückbau Wienerstraße in Langenlebarn 46) Ankauf digitaler Naturbestandsdaten von der EVN Geoinfo Der Antrag wird einstimmig angenommen. STR Dr. Harald Wimmer stellt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: Schulstandort LFS Tulln: Umwandlung in eine technische Schule Die LFS Tulln soll ja in einigen Jahren geschlossen werden. Es gibt von Dir. Dipl. HLFL Ing. Josef Meisl bereits Vorschläge für die Umwandlung in eine technische Schule mit dem Schwerpunkt Umwelt & Energie (HTL) mit Matura. Die SPÖ Fraktion stellt daher folgenden Antrag: 1) Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Einbindung von Eltern, Schülern, Lehrern und Vertretern der Politik um gemeinsame Visionen für die notwendige Infrastruktur und Rahmenbedingungen für die technische Schule (HTL) zu entwickeln. 2) Beauftragung einer Finanzierung- und Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer technischen Schule (HTL) in Tulln Dringlichkeit ist gegeben! Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Schule, Kindergärten, Kinderbetreuung, Feuerwehren und Zivilschutz verwiesen. STR Mag. Scholz, GR Marecsek, GR Simek und GR Rödl stellen gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: Bessere Anbindung des Bahnhofs Tullnerfeld nach Tulln Stadt Die Anbindung des BahnhofsTullnerfeld an die Stadt Tulln ist in den beiden letzten Jahren verbessert worden. Allerdings führt derzeit der Umstand, dass die Verspätungen die Anbindungszüge nicht abgewartet werden, zu Ärgernissen. Der Tullner Gemeinderat möge folgende Resolution an die NÖ Landesregierung und die ÖBB beschließen: Die NÖ Landesregierung und Herr Bürgermeister Eisenschenk werden gebeten, bei den Verhandlungen mit der ÖBB darauf einzuwirken, dass Anschlusszüge nach Tulln Verspätungen abwarten. Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Verkehr und öffentlichen Grünraum verwiesen.

3/I/2017 GR Kerstin Stoiber und GR Erich Stoiber stellen gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: Finanzielle Unterstützung der blaulichsms für die Freiwillige Feuerwehr Die blaulichtsms ist ein spezieller Nachrichtendienst, der es ermöglicht definierte Gruppen mittels APP und SMS innerhalb kürzester Zeit zu alarmieren, zu informieren und Rückmeldungen zu erhalten. Die blaulichtsms-app ermöglicht eine moderne, schnellstmögliche und vor allem sichere Alarmierung von Einsatzkräften per Push-Nachricht am Smartphone. Es ist daher ein sehr zuverlässiges und effizientes Alarmierungssystem, das gerne von vielen Feuerwehren benutzt wird. In Tulln wird dieses zusätzliche Alarmierungssystem ebenso gerne benutzt. Weil diese APP mit Kosten verbunden ist, müssen unsere aktiven und freiwilligen Feuerwehrmitglieder der Stadtfeuerwehr Tulln einen Selbstkostenbeitrag in der Höhe von 30,- pro Jahr für die Nutzung bezahlen. Antrag: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln möge beschließen, dass der Selbstkostenbeitrag der Stadtfeuerwehr Tulln in der Höhe von 30,- pro aktives Mitglied und Jahr für die blaulichtsms von der Gemeinde übernommen wird. In jenen Feuerwehren der Stadtgemeinde Tulln, in denen kein Selbstkostenbeitrag bezahlt werden muss, soll die Gemeinde den Feuerwehren eine Subvention in der Höhe von 30,- pro aktiven Mitglied und Jahr für die Nutzung der blaulichtsms gewähren. Begründung der Dringlichkeit: Unsere freiwillige Feuerwehr leistet tagtäglich wertvolle Arbeit. Die Einsätze im Falle von Menschenrettung, Verkehrsunfällen, Naturkatastrophen, usw. verlangen nicht nur persönlichen Einsatz, sondern auch finanziellen Einsatz der Mitglieder. Aus diesem Grund ist es wichtig, unsere Feuerwehr finanziell zu unterstützen und unsere Freiwilligen Feuerwehr Mitglieder so rasch wie möglich von dieser Kostenbelastung zu befreien. Im Falle der Alarmierung zählt jede Sekunde, welche durch diese Service-Plattform garantiert wird, da das Handy immer stets dabei ist. Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Schule, Kindergärten, Kinderbetreuung, Feuerwehren und Zivilschutz verwiesen. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.09 Uhr, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.10 Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 15. Dezember 2016 keine Einwendungen eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2) Einschau Prüfungsausschuss vom 9. März 2017 Die Niederschrift und die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin bilden einen Bestandteil des Protokolls.

4/I/2017 3) Gartensommer 2018 Der Gemeinderat beschließt mit 6 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ): Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5.10.2016 die Bewerbung für den Gartensommer 2018 mit einem Kostenanteil der Stadtgemeinde Tulln von 600.000,- (davon Förderung von 215.000) beschlossen. Der Kostenaufwand betrug daher insgesamt 385.000,- Im Oktober 2016 wurde der Stadtgemeinde Tulln lt. Mitteilung der ecoplus der Zuschlag erteilt. Der Gemeinderat möge daher die Durchführung des Gartensommers 2018 für den Zeitraum Mai September 2018 mit Gesamtausgaben laut derzeitigem Investitionsplan von 808.000,- genehmigen. Die im Vergleich zur Einreichung nunmehr um 208.000 höher vorgesehenen Ausgaben ergeben sich aus einer nunmehr alleinigen Projektträgerschaft der Stadtgemeinde Tulln, die mit einer damit einhergehenden höheren Förderung (insgesamt nun 500.000) und einem Steuervorteil weiterhin den verbleibenden Kostenaufwand für die Stadtgemeinde Tulln im Wesentlichen gleich belassen. Die Ausgaben setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Planungs- u. Architekturleistungen, Baukosten Einrichtungs- und Ausstattungskosten, Managementleistungen, Marketingmaßnahmen, Kosten für Bespielungen und sonstigen Kosten zusammen. Die Ausgaben sind zum Großteil im Voranschlag für die Jahre 2017 und 2018 unter 5/3250-7285 und 1/7710 budgetiert. Die Mehraufwendungen werden durch die Erhöhung der Förderung finanziert. Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied 4) Rechnungsabschluss 2016 Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 6 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ), den vorliegenden Rechnungsabschluss 2016 zu genehmigen. Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Tulln weist folgendes Ergebnis aus: 1. Ordentlicher Haushalt 2016 Einnahmen 45.295.320,23 Ausgaben 45.295.320,23 Ergibt einen Sollüberschuss von 0,00 Veranschlagt waren im ordentlichen Haushalt für 2016 43.982.600,00 2. Außerordentlicher Haushalt 2016 Einnahmen 9.487.668,43 Ausgaben 6.154.604,22 Ergibt einen Sollüberschuss von 3.333.064,21 Veranschlagt waren im außerordentl. Haushalt für 2016 13.559.500,00 3. Der Kassenbestand per 31.12.2016 beträgt 4.764.184,20 4. Das Maastrichtergebnis beträgt 3.093.235,86 Die öffentliche Kundmachung über die Auflage des Rechnungsabschlusses 2016 erfolgte in der Zeit von 1. März 2017 bis 15. März 2017 durch Anschlag an der Amtstafel.

5/I/2017 Die Bilanzen 2015 der Messe Tulln GmbH, der Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH, der Tullner Wohn Immobilien KG, der Tullner Kommunal Immobilien KG, der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik GesmbH, der DIE GARTEN TULLN GmbH, der Techno-Park Tulln GmbH und der TFZ Technologie- und Forschungszentrum Tulln Ges.m.b.H. liegen bei. Ebenso die Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Volkshochschule Tulln für das Jahr 2016. Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Schmied, Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Hanzl, GR Rödl, GR E. Stoiber, STR Dr. Wimmer 5) Voraussichtliche Mittelverwendung Überschuss 2016 - Bericht Der im Jahr 2016 ausgewiesene Überschuss, welcher der Haushaltsrücklage zugeführt wurde, soll zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen und Projekte in folgenden Bereichen verwendet werden: Bereich Schulen und Kindergärten 225.000 Bereich Sportplatz 30.000 Bereich Wohnhäuser und Wohnungen 300.000 Bereich Pflegemaßnahmen Grünflächen 20.000 Bereich Verwaltung 15.000 Bereich Veranstaltungen 15.000 Bereich Straßen und Infrastruktur 60.000 Gesamt 665.000 6) Erhöhung des Zuschusses für die TKI Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmenthaltungen (TOP, Grüne, FPÖ): Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Kommunal Immobilien KG einen weiteren Gesellschafterzuschuss in Höhe von 100.000,00, um die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur durchführen zu können. 7) Zuschuss TWI Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmenthaltungen (TOP, Grüne, FPÖ): Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Wohn Immobilien KG einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 280.000,00 zur verstärkten Sanierung von Wohnungen.

6/I/2017 8) Darlehensaufnahmen 2017 Der Gemeinderat beschließt mit 2 Gegenstimmen (FPÖ) und einer Stimmenthaltung (NEOS) bei Darlehen Nr. 4 bezüglich dem virtuellen Heimatmuseum, ansonsten bei 4 Stimmenthaltungen (TOP), die Aufnahme von Bankdarlehen in der Gesamthöhe von 4.270.000,00 für die Bedeckung von Vorhaben des außerordentlichen Haushalts laut Voranschlag 2017 zu genehmigen: Zur Anbotslegung für die Aufnahme der nachstehenden Darlehen wurden acht Banken (Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Raiffeisenbank Tulln, Volksbank Niederösterreich AG, UniCredit Bank Austria AG, Oberbank, Hypo NÖ Gruppe Bank AG, BAWAG P.S.K., Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG) eingeladen. Die Anbotsöffnung fand am Mittwoch, 15. Februar 2017, um 09.00 Uhr statt. Ausgeschrieben wurden 3- und 6-Monats-Euribor-Zinssatz mit veröffentlichtem Tageswert 16.01.2017 sowie Fixzinssätze gültig für die gesamte Laufzeit. Nach Prüfung der Anbote liegt folgender Vergabevorschlag vor: Darlehen 1: Tiefbehälter Naturfilteranlage Darlehenssumme 1.160.000,00 Bestbieter: UniCredit Bank Austria AG Verzinsung: 0,59 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,59 %-Punkte, klm/360), Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: 1.230.123,04 Darlehen 2: Wasser und Kanal Darlehenssumme 805.000,00 Das Darlehen setzt sich aus folgenden 2017 einzeln veranschlagten a.o. Gemeindevorhaben zusammen: Wasserleitung Siedlung Rafelswörth 340.000,00 Wasserleitung BA 13 Komponistenviertel IV 100.000,00 Wasserleitung Betriebsgebiet Ost 80.000,00 Kanalleitung Siedlung Rafelswörth 285.000,00 Bestbieter: UniCredit Bank Austria AG Verzinsung: 0,59 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,59 %-Punkte, klm/360), Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: 853.663,00 Darlehen 3: Gemeindestraßen u. Verkehrsberuhigung Langenlebarn Darlehenssumme 1.135.000,00 Das Darlehen setzt sich aus folgenden 2017 einzeln veranschlagten a.o. Gemeindevorhaben zusammen: Gemeindestraßen Erneuerung 835.000,00 Verkehrsberuhigung Langenlebarn 300.000,00 Bestbieter: UniCredit Bank Austria AG Verzinsung: 0,59 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,59 %-Punkte, klm/360), Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: 1.203.611,75

7/I/2017 Darlehen 4: Diverse außerordentliche Gemeindevorhaben 2017 Darlehenssumme 1.170.000,00 Das Darlehen setzt sich aus folgenden 2017 einzeln veranschlagten a.o. Gemeindevorhaben zusammen: FF Tulln, Fahrzeugankauf 199.000,00 Virtuelles Heimatmuseum 145.000,00 Rad- u. Wanderwege 290.000,00 Technologiezentrum 110.000,00 Spielplätze 60.000,00 Straßenbeleuchtung Erneuerung 320.000,00 Wohnhaussanierungen 46.000,00 Bestbieter: UniCredit Bank Austria AG Verzinsung: 0,59 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,59 %-Punkte, klm/360), Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: 1.240.727,60 Zu Wort meldete sich: GR Rödl 9) Schulgeldverzicht bei Flüchtlingskindern In Ergänzung zum GR-Beschluss vom 2.12.2015 beschließt der Gemeinderat mit zwei Stimmenthaltungen (FPÖ), auch bei Flüchtlingen/Jugendlichen, die im laufenden Schuljahr den Status Subsidiärer Schutz zuerkannt bekommen haben, auf das Schulgeld der Tullner HAK/HAS gemäß 35 Z 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 zu verzichten. Weiters soll bei Schülern, die selbst bzw. deren Eltern bzw. deren obsorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie leben, die Sozialcard besitzen oder zuerkannt erhalten, das Schulgeld des jeweiligen (laufenden) Schuljahres um 50 % ermäßigt werden. Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied 10) Anpassung der Verordnung zur Einhebung der Gebrauchsabgabe wg Tarifänderung im NÖ Gebrauchsabgabegesetz Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, beiliegende Verordnung auf Grund einer Anpassung der Tarife des Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mittels LGBl. Nr. 83/2016 vom 29. November 2016 neu zu beschließen. Die Sondernutzungsentgelte gem. Nö Gebrauchsabgabegesetz 1973-1 a und gem. Nö Straßengesetz 18 werden analog angepasst. Die Ermäßigungen der Höchsttarife für die Zonen A, B und C bei den Schanigärten und Warenausräumungen bleiben unverändert.

11) Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Verordnungen 8/I/2017 A) Flächenwidmungsplan Der Gemeinderat beschließt mit 4 Stimmenthaltungen bei lit a) (TOP), 4 Gegenstimmen bei lit b) (Grüne) und 6 Stimmenthaltungen bei lit d) (SPÖ) nachfolgende Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 104. FWP-Änderung, Tulln, Neufestlegung Bauverbot Südumfahrung b) 105. FWP-Änderung, Langenlebarn-Unteraigen, Umwidmung von Vf in BA, Wienerstraße c) 106. FWP-Änderung, Tulln, Donaulände, geringfügige Anpassung Straßenfluchtlinie d) 107. FWP-Änderung, Tulln, Änderung der Straßenführung, Betriebsgebiet-Ost Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes 2016/03 (Flächenwidmungsplan) der Stadtgemeinde Tulln Der Gemeinderat der Stadt Tulln hat in seiner Sitzung am 15.03.2017, Top 11A folgende beschlossen: VERORDNUNG 1 Aufgrund des 25, Abs. 1 des Nö. Raumordnungsgesetzes 2014 wird das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Tulln in folgenden Bereichen abgeändert und als Neudarstellung ausgeführt: 104. FWP-Änderung, Tulln, Neufestlegung Bauverbot Südumfahrung 105. FWP-Änderung, Langenlebarn-Unteraigen, Umwidmung von Vf in BA, Wienerstraße 106. FWP-Änderung, Tulln, Donaulände, geringfügige Anpassung Straßenfluchtlinie 107. FWP-Änderung, Tulln, Änderung der Straßenführung, Betriebsgebiet-Ost 2 Die Plandarstellungen, die gemäß 2, Z. 3c der Planzeichenverordnung als Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Stadtamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt gemäß 59, Abs. 1 Nö. Gemeindeordnung nach ihrer Genehmigung durch die Nö. Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Die Änderung ist von 14.12.2016 bis 26.01.2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Hierzu sind keine Stellungnahmen eingelangt. B) Bebauungssplan Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen (Grüne) und 4 Stimmenthaltungen (TOP) bei lit b), 4 Gegenstimmen (Grüne) bei lit c) sowie 10 Stimmenthaltungen (SPÖ, TOP) bei lit e) nachfolgende Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 130. BEB-Änderung, Tulln, Anpassung Bebauungsplan, Donaulände b) 131. BEB-Änderung, Tulln, Überarbeitung der Verordnung zum Bebauungsplan (Einfriedungen, Dächer und Werbeanlagen)

9/I/2017 c) 132. BEB-Änderung, Langenlebarn-Unteraigen, Anpassung BEB- Bestimmungen an Umwidmung von Vf in BA, Wienerstraße d) 133. BEB-Änderung, Mollersdorf, Abänderung der Baufluchtlinie, Donaufeldgasse e) 134. BEB-Änderung, Tulln, Änderung der Straßenführung, Betriebsgebiet-Ost Änderungen des Bebauungsplanes 2016/03B der Stadtgemeinde Tulln Der Gemeinderat der Stadt Tulln hat in seiner Sitzung am 15.03.2017, Top 11B folgende beschlossen VERORDNUNG 1 Gemäß 34 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Tulln in folgendem Bereich durch die in den Plandarstellungen mit roten Signaturen dargestellten Festlegungen geändert: 130. BEB-Änderung, Tulln, Anpassung Bebauungsplan, Donaulände 131. BEB-Änderung, Überarbeitung der Verordnung zum Bebauungsplan (Einfriedungen, Dächer und Werbeanlagen) 132. BEB-Änderung, Langenlebarn-Unteraigen, Anpassung BEB-Bestimmungen an Umwidmung von Vf in BA, Wienerstraße 133. BEB-Änderung, Mollersdorf, Abänderung der Baufluchtlinie Donaufeldgasse 134. BEB-Änderung, Tulln, Änderung der Straßenführung, Betriebsgebiet-Ost 2 Die Plandarstellungen, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Stadtamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 Nö. Gemeindeordnung nach ihrer Beschlussfassung durch den Gemeinderat und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Die Änderung ist von 14.12.2016 bis 26.01.2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Hierzu sind keine Stellungnahmen eingelangt. 12) Gestaltung Kreisverkehr Nussallee Ausbau Klosterweg Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 5 Stimmenthaltungen (TOP, GR Stoiber K.): Da für den Kreisverkehr noch keine endgültige Gestaltung gefunden werden konnte, wird vorgeschlagen, im Zuge des heurigen Ausbaues eine einfache Gestaltung mit einer Randeinfassung einer Schotterfläche mit Donauwurfsteinen sowie einer einfachen Bepflanzung, wie Schilf, etc. vorzusehen. Im Zuge des Gartensommers soll sodann ein Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben werden. Die Gestaltung des Klosterweges soll laut beiliegendem Plan mit einem von

10/I/2017 den Parkplätzen getrennten Rad- und Gehweg erfolgen. Im Bereich der Donaulände soll nur ein gemeinsamer Weg errichtet werden. 13) Bahnhofsumbau Raddurchfahrt DA Grüne - Bericht Aufgrund des Dringlichkeitsantrages der Grünen betreffend einer Raddurchfahrtsmöglichkeit zwischen der H. Öschl Gasse und der Gunthergasse wurde eine diesbezügliche Anfrage an die ÖBB gestellt. In weiterer Folge wurden von den Jungen Grünen außerdem Unterschriften für eine eigene Raddurchfahrt gesammelt und diese Liste der Gemeinde übergeben. Antwort der ÖBB auf die Anfrage (auszugsweise): Die Umbaumaßnahmen liegen ausschließlich im Wirkungsbereich der Bahninfrastruktur, darüber hinausgehende Bauprojekte bzw. Maßnahmen liegen außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten Um sowohl Radfahrern als auch Fußgängern eine sichere Benutzung des Personentunnels zu ermöglichen, ist eine Durchfahrt mit dem Fahrrad nicht erlaubt. Die Möglichkeit das Fahrrad durch den Personendurchgang zu schieben wird während und nach dem Umbau weiter möglich sein. Am Bahnhof Tulln an der Donau, kann die Sicherheit somit nur gewährleistet werden, wenn Radfahrer und Fußgänger entsprechend der Richtlinien auf einander Rücksicht nehmen. Die Stellungnahme der ÖBB betreffend eines gemeinsamen Rad/Gehweges im bestehenden Tunnel ergab daher, dass die Austritte von Lift und Stiegen unvermittelt in den Personendurchgang erfolgen und Konflikte mit Radfahrern wegen der zu hohen Anzahl von Fußgehern und Radfahrern daher unvermeidbar wären. Außerdem verläuft das Blindenleitsystem mittig im Personendurchgang zu den Zugängen zu Lift und Stiegen. Eine eigene Raddurchfahrt müsste damit von der Gemeinde finanziert werden. Da keine Synergien mit dem jetzigen Umbau möglich sind, wäre auch kein gemeinsames Projekt mit der ÖBB möglich. Vzbgm Schinnerl erläutert dem Gemeinderat mittels einer Präsentation die angedachten Rampenlösungen und deren Problematik. Die von den Jungen Grünen angedachte Rampe im Tunnel hätte eine zu geringe Restbreite für Fußgeher und eine viel zu steile Rampe zur Folge und die gesetzlich vorgegebene Breite des Durchganges für die Fußgeher wäre mit 2 x 1,2m nicht mehr gegeben. Ein Tunnel unter dem bestehenden Tunnel hätte zu steile Rampen, eine wesentliche Umgestaltung des Park&Ride Parkdecks und der Gunthergasse, sowie die Zerstörung des wasserdichten Fußgehertunnels zur Folge. Hier wären kostspielige Dichtungsmaßnahmen nötig. Außerdem müsste die Höhe der Brandschutztüren für einen Radweg wesentlich angehoben werden Ein eigener Radfahrtunnel von der Egon Schiele-Gasse zur Türkengasse hätte die Neugestaltung der Egon-Schiele-Gasse, der Leopoldgasse, einen Parkplatzverlust und eine 140 m Umwegfahrt zur Folge. Als Fazit kann daher festgehalten werden: Der Tunnel würde in allen Varianten mit Kosten von 5 bis 7 Mio jedenfalls äußerst hohe Kosten verursachen und auch nicht zuletzt wegen der Schaffung von Angsträumen nur eine geringe Akzeptanz aufweisen. Die errechnete Wegzeitersparnis im Tunnel würde maximal 54 Sekunden betragen, wenn das Fahrrad nicht durch den kurzen Bereich des Personendurchganges geschoben werden müsste. Gemeinderat Dir. Höckner stellt anschließend folgenden Antrag:

11/I/2017 Die gemeinsame Nutzung der derzeit geplanten Unterführung am neuen Tullner Hauptbahnhof für Fußgänger und radfahrende Personen ist laut ÖBB nicht möglich. Die diesbezüglichen Argumente wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Ein eigener Radfahrtunnel im Zuge des Bahnhofsumbaus wäre technisch extrem aufwendig und hätte sehr kostspielige Umplanungen und Beeinträchtigungen zur Folge. Die Baukosten für eine Radunterführung selbst betragen schätzungsweise fünf bis sieben Millionen Euro. Der Gemeinderat stellt daher fest, dass dieser enorme Aufwand für eine Fahrzeitersparnis, die lediglich im Sekundenbereich liegt, in keinster Weise zu rechtfertigen ist. Der Antrag wird mit 11 Stimmenthaltungen (Grüne, TOP, FPÖ, NEOS) angenommen. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Dir. Höckner, GR Ing. Schmied, GR Ing. Slama, GR Marecsek, GR Mag. Scholz, STR Dr. Wimmer 14) Öffentliches Gut Grundabtretung Donaulände (Stift) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Durchführung des Teilungsplanes GZ 17045 der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundene Flächenübergaben nach den Sonderbestimmungen des 13 LiegTeilG. Frau Dr. Elisabeth Stift übergibt unentgeltlich die Teilfläche 2 im Ausmaß von 8 m² des Grundstückes 134, KG Tulln, ins öffentliche Gut Die Stadtgemeinde Tulln, öffentliches Gut, übergibt unentgeltlich die Teilfläche 1 im Ausmaß von 8m² des Grundstückes 122/1 an Frau Dr. Elisabeth Stift, zu Grundstück 134/1 alle KG Tulln. Gleichzeitig möge der Gemeinderat die Teilflächen 1 im Ausmaß von 8 m² des Grundstückes 122/1, EZ1703, KG Tulln, als Gemeindestraße dem öffentlichen Gut entwidmen. Somit sind die Voraussetzungen des 10 Abs. 1 NÖ BO 1996 erfüllt. 15) Öffentliches Gut Entwidmung und unentgeltliche Übergabe einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 892/1 KG Langenlebarn-Unteraigen (Schreiber) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Entwidmung und unentgeltliche Übergabe der Teilfläche "3" des Grundstückes 892/1 KG Langenlebarn-Unteraigen im Teilungsplan GZ 17476 der Vermessung Brunner und Strobl im Ausmaß von 0 m² als Gemeindestraße aus dem öffentlichen Gut an Frau Evelyn Schreiber und Herrn Ing. Gerhard Schreiber. Damit wird der Katasterstand an den Naturstand angepasst. Somit sind die Voraussetzungen des 4 Z3 lit b) NÖ Straßengesetz erfüllt. 16) Grundverpachtung Gartenfeld Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

12/I/2017 Verpachtung der Parzelle 81, Gartenfeld IV, im Ausmaß von ca. 200 m² an Dunic Esmir, 3430 Tulln, Heinrich-Öschl-Gasse 19/4/2, nach Verzicht von Krajnik Hermann 1040 Wien, Wieden, Kühnplatz 3. Die Ablöse beträgt 3.105,00 zzgl allfälliger USt. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 0,36 zzgl. allfälliger USt. 17) Nutzung einer Teifläche des Grdstk. 2723, KG Tulln, Fa. STRABAG AG Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Fa. STRABAG AG, 3532 Rastenfeld 206, nutzt eine ca. 500 m² große Teilfläche des Grundstückes 2723 KG Tulln, als Lagerplatz für die Kanal- u. Straßenbauarbeiten in der Schießstattgasse. Die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche wird nach Einrichtung des Lagerplatzes einvernehmlich festgelegt. Die Nutzung erfolgt -witterungsabhängig- voraussichtlich ab 20.2.2017 für voraussichtlich 2 Monate. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt 4,00 je m² und angefangenem Monat zzgl. USt. 18) Sportförderung 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund der vom GR beschlossenen Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Tulln die Sportförderung für das Jahr 2016: A) Spitzensportförderung 18 % von EUR 135.000 (VA 2016) 24.300,00 B) SPORTFÖRDERUNG 82 % von EUR 135.000 (VA 2016) 110.700,00 I. Jugendliche 3 35 % von 38.745,00 II. Mietkosten 4 25 % von 27.675,00 III. Vereinsmitglieder 5 15 % von 16.605,00 IV. Trainingsbetrieb / Trainer 6 15 % von 16.605,00 V. Projektförderung 7.1. und 11.070,00 Sonderprojekte 7.1.c. Sportförderung 2016 135.000,00 Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt aufgrund der tatsächlichen Auflistungen und Verschiebungen in den einzelnen Kategorien in der Gesamthöhe von 135.000. Davon wurden 27.249,50 an die Vereine im lfd. Kalenderjahr 2016/2017 für lfd. Turnsaalmieten und Vorauszahlungen bereits ausbezahlt. 19) SV-Donau-Langenlebarn Zuschuss für Ankauf Rasentraktor Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Donau Langenlebarn einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 18.000,00 (incl. 20 % MWSt.) für den Ankauf eines Rasentraktors John Deere X950R für den Sportplatz Langenlebarn zu gewähren. Finanzierungsvorschlag vom SV-Donau-Langenlebarn Kaufpreis Rasentraktor John Deere X950R EUR 23.355,00 Zuschuss vom Land Nö. an den SV-Donau-Lale - EUR 2.500,00

13/I/2017 Zuschuss vom NöFV an den SV-Donau-Lale - EUR 2.000,00 Zuschuss vom ASVÖ an den SV-Donau-Lale - EUR 700,00 Restbetrag = EUR 18.155,00 Die lfd. Kosten für Instandhaltung und Betrieb sowie Treibstoff werden weiterhin wie bisher von der Stadtgemeinde Tulln übernommen (im lfd. VA 2017 vorgesehen). Weiters wird das Rasenmähen 1x wöchentlich (ca. 35x pro Jahr) durch die Stadtgemeinde Tulln durch den Platzwart vom Sportplatz Tulln durchgeführt. Darüberhinausgehendes Rasenmähen wird durch den SV-Donau-Langenlebarn durchgeführt (im lfd. VA 2017 vorgesehen / Grundlage: GR-Beschluss von 2001). 20) Ampelanlage Grünwaldgasse/Jahnstraße Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (TOP) die Errichtung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage an der Kreuzung Jahnstraße/Grünwaldgasse. Von der KH13 Bau- und Verkehrstechnik GmbH wurde eine verkehrstechnische Begutachtung samt Kostenschätzung vorgenommen. In Hinblick auf die Siedlungserweiterung südlich der Bahnlinie / Zeiselweg und dem absehbaren Lückenschluss der Radachse Grünwaldgasse, vom Zeiselweg bis zur Donaulände ist die sichere Querung der Kreuzung Jahnstraße/Grünwaldgasse mit einer Radwegquerung vorgesehen. Entstehungskosten: 30.000,00 Straßenbau 110.000,00 Ampelerrichtung 20.000,00 Beleuchtung 5.000,00 Straßenausstattung (Verkehrszeichen & Bodenmarkierung) 15.000,00 Planung 180.000,00 GESAMTKOSTEN Über Mittel der Stadterneuerung können zwischen 25% und 50% der Kosten gefördert werden Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Schmied, STR Dr. Wimmer, Vzbgm Schinnerl 21) Ampel Staasdorfer Straße/Am Brücklgwendt - Bericht Vom Kuratorium für Verkehrssicherheit wurde die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage hinischtlich der Sicherheit für den Radverkehr analysiert. Nach einer sorgfältigen Abwägung aller Vor- und Nachteile beider Varianten (Ampel vs. Kreisverkehr) wird aus Sicherheitsgründen für den Radverkehr eine eindeutige Empfehlung zur Beibehaltung der Verkehrslichtsignalanlage abgegeben. Durch eine Modernisierung der über 20 Jahre alten Anlage auf eine zeitgemäße und moderne Ampel, welche nach dem auftretenden Bedarf gesteuert werden kann (Sensoren & Meldetasten für Fußgänger & Radfahrer) samt baulichen Anpassungen für den Radverkehr entstehen folgende Kosten: 80.000,00 Straßenbau 45.000,00 Anraineradapierung 60.000,00 Ampeladaptierung u. Modernisierung (50%Anteil Gemeinde) 15.000,00 Beleuchtung 5.000,00 Straßenausstattung (Verkehrszeichen & Bodenmarkierung) 10.000,00 Planung 215.000,00 GESAMTKOSTEN

14/I/2017 Die geschätzten Kosten für den Ausbau des Kreisverkehrs lagen bei ca. 500.000,00. Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, GR Marecsek, STR Herzog 22) Ankauf eines Heißwasser-Unkrautbekämpfungsgerätes Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Ankauf eines Heißwasser- Unkrautbekämpfungsgerätes an den Billigstbieter, die Fa. FSM-Maschinenhandel, 1220 Wien zum Preis von 49.443,60 exkl. MWSt. zu genehmigen. 23) Kinderuni Tulln 2017 Kostenzuschuss Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Kostenzuschuss für die Kinderuni Tulln 2017 in Form der Übernahme von 50 % der Inskriptionsgebühren ( 100,--/Kind) der angemeldeten Kinder aus der Stadtgemeinde Tulln. Die Kinderuni ist für insgesamt max. 120 teilnehmende Kinder konzipiert. Projektträger ist der Umweltschutzverein Bürger und Umwelt, Geschäftsbereich "Natur im Garten" Beteiligte Organisationen: Natur im Garten, Die Garten Tulln, Ecoplus, Verein Technologykids, Boku, Donauuni Krems, Energie und Umweltagentur NÖ, FH Wiener Neustadt - Campus Tulln, HS für Agrar u. Umweltpädagogik, Marktplatz der Wissenschaft, LAKO, Arche Noah, BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wissenschaft - Forschung NÖ. 24) Feuerwehr Tarifordnung 2017 - Verordnung Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, auf Grund der neuen Tarifordnung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 2017 (in Geltung seit 1.1.2017) folgende Ausnahme zu den Tarifen A und B gemäß 80 Abs.1 und 2 des NÖ FG 2015 für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadtgemeinde Tulln zu beschließen und mit Wirkung vom 1.4.2017 zu verordnen. Tarif A / 1. Mannschaft: Pos. 1.02 bei Messeveranstaltungen etc. Pos. 1.03 bei Zirkus-, Theater- und sonst. Veranstaltungen (Clubbing, Ball,.. etc.) Tarif B / pauschalierte Einsatzleistungen: PKW-Beseitigung (nach Anordnung durch Behörde wegen Verkehrsbehinderung) NEU: Pauschale (2 Mann u. 1 Fahrzeug) PKW-Beseitigung für Gemeinde (nach schriftlichen Auftrag durch die Abt. 2.2.) inkl. Fahrzeugentsorgung Pauschale (keine Änderung zu best. Ver- 20,-- pro Stunde u. Mann (anstatt 24,--) 22-- pro Stunde u. Mann(anstatt 24,--) 152,-- (2 Mann 48,-- plus 1 HLF 104,-) 100,--(anstatt 152,--)

15/I/2017 ordnung) Pos.11.04 TLF-Beistellung BSW bei Messen 170,-- (anstatt 190,--) NEU: Pauschale Rechtsgrundlage und einzuholende Genehmigung(en) lt. NÖ Feuerwehrgesetz 2015 Vzbgm Schinnerl übernimmt den Vorsitz. 25) Kulturveranstaltungen 2017 - Bericht Für 2017 sind folgende Veranstaltungen geplant: Fr. 31.03. - So 29.10., Römermuseum Sonderausstellung Oh Götter! Ewiges Leben zwischen Hausaltar und Supermarkt Do. 04.05., Minoritensaal, 19.30 Uhr Strings & Bass Irish Wedding in Bukarest In Zusammenarbeit mit der Jeunesse Tulln. So. 21.05., Stadtpfarkirche St. Stephan, 18.00 Uhr ORGELpfeifenPOSAUNEwind Johannes Zeinler und Martin Riener In Zusammenarbeit mit der Jeunesse Tulln. Fr. 23.06., Minoritenkloster, 19 Uhr Jahresabschluss der Malakademie NÖ Mi. 20.09., Minoritensaal, 19.30 Uhr Lebensliederreise zweier Liebender Mit Lehrern der Musikschule Tulln Do. 21.09. So 29.10., Minoritenkloster Ausstellung Arik Brauer In Zusammenarbeit mit MVM Franz Müllner. Oktober Konzert mit Timna Brauer Sa. 07.10., 18-24 Uhr Lange Nacht der Museen An einem Sonntag im Oktober und November, Minoritensaal, 10.30 Uhr Tullner Matinee In Zusammenarbeit mit Lucia Nistler Do 09.11. So 03.12., Minoritenkloster Kunst im Tullner Raum VI, mit Fritz Laderer Spezial Sa. 09.12. So. 10.12, Minoritenkloster, 10-18 Uhr Winter-Bezaubermarkt Sa. 09.12., Minoritenkirche, 15.30 und 17.00 Uhr Tullner Advent

16/I/2017 Fr. 15.12., Atrium, 17.00 Uhr Weihnachtsmärchen Gesamtkosten: ca. 34.000,- 26) Förderung Jugendsymphonieorchester Tulln Frankreich- Tournee Das Jugendsymphonieorchester Tulln plant vom 1. - 9. Juli 2017 eine Konzerttournee nach Frankreich mit einem Konzert in Vorarlberg und 4 Konzerten in Frankreich. Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung (NEOS), die Gesamtkosten der Konzerttournee (ca. 36.000,-) mit der Übernahme von 50 % der Buskosten (gesamt ca. 9.000,-) zu unterstützen. Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied 27) Nächtigungsstatistik 2016 Bericht Von Jänner bis Dezember 2016 wurden 37.369 Ankünfte und 82.470 Nächtigungen verzeichnet. Das bedeutet einen Rückgang bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2015 von 4 % bzw. bei den Nächtigungen von 2 %. Bei den touristischen Nächtigungen zeigt sich ein leichter Anstieg von 2 %, die beruflich bedingten Nächtigungen gingen seit Jahresbeginn um 14 % zurück. Die touristisch bedingten Nächtigungen machen seit Jahresbeginn laut Statistik 62.784 aus, das sind 76 % der Gesamtnächtigungen. Aus den Ankunfts- und Nächtigungszahlen ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,2 Nächten. 28) Tullner Einkaufsnacht - Bericht Vbgm. Schinnerl berichtet, dass die Einkaufsnacht 2017 in Hinkunft von der Stadtgemeinde Tulln konzipiert, beworben und umgesetzt wird. Der Termin für 2017 ist Donnerstag, 29. Juni 2017. 29) ABA BA 24 LIS Tulln Nord-West Förderungsvertrag Annahme Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, mit der Antragsnummer B 500631 für die Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 24 LIS Tulln Nord-

17/I/2017 West. Die vorläufige Gesamtförderung beträgt 78.130,-- und wird in Form von Bauphasenund Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. 30) ABA BA 25 LIS Tulln Nord-Ost Förderungsvertrag Annahme Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, mit der Antragsnummer B 501488 für die Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 25 LIS Tulln Nord- Ost. Die vorläufige Gesamtförderung beträgt 74.960,-- und wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. 31) ABA, BA 24 Leitungskataster ABA und WVA Tulln Nordwest, Förderungsvertrag Annahme Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom 19. Jan. 2017, WA4-WWF-50776024/2 für den Leitungskataster ABA und WVA Tulln Nordwest, BA 24. Die Pauschalförderung beträgt 19.533,00. 32) ABA, BA 25 digitaler Leitungskataster ABA Nordost, Förderungsvertrag Annahme Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom 19. Jan. 2017, WA4-WWF-50776025/2, für den Leitungskataster Tulln Nordost, BA 25. Die Pauschalförderung beträgt 18.740,00. 33) KEM-PV-Anlagen und KEM-Ladestationen - Förderungsverträge Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme der Förderungsverträge mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien: a) Wasserwerk I: mit der Antragsnummer B 671809 für die Finanzierung der PV-Anlage Wasserwerk I. Die Gesamtförderung beträgt 15.000,--. b) Rathaus: mit der Antragsnummer B 671808 für die Finanzierung der PV-Anlage Rathaus, Tulln. Die Gesamtförderung beträgt 30.000,--. c) Langenlebarn: mit der Antragsnummer B 671806 für die Finanzierung der Ladestation in Langenlebarn, Florahofstraße/Pfarrstraße. Die Gesamtförderung beträgt 4.875,--.

18/I/2017 d) Rathaus (Klosterweg): mit der Antragsnummer B 671803 für die Finanzierung der Ladestation vor dem Rathaus Tulln, Klosterweg. Die Gesamtförderung beträgt 1.625,--. 34) WVA und ABA, Straßenbau, Betriebsgebiet Ost, Aufschließung Kino, Erd- u. Baumeisterarbeiten Vergabe Der Gemeinderat beschließt mit 16 Stimmenthaltungen (SPÖ, TOP, Grüne, FPÖ) die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Kanal- und Wasserleitungsbau sowie den Straßenbau, die Zufahrtsstraße und die Verbreiterung der Straße für eine Abbiegespur zum Kino, lt. Vergabe nach 201a des BVerG 2006, Sektorenbereich Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, an die Fa. Pittel & Brausewetter, 3430 Tulln, zum Preis von 305.592,04 zzgl. Ust. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8505-7280, 5/8511-7280 und 5/6120-0020 vorhanden. 35) Dammweg, WVA und Straßenbau, Sanierungsarbeiten Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Sanierungsarbeiten für Wasserleitung und Straßenbau im Zuge einer Direktvergabe, Preisbasis Ausschreibung Schießstattgasse 2016, an die Firma STRABAG AG, 3532 Rastenfeld 206, zum Preis von 88.774,42. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8500-0500, 5/6120-0020 und 5/6120-6110 vorhanden. 36) Tiefbehälter Wasserwerk I, maschinelle Ausrüstung Auftragsvergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der maschinellen Ausrüstung des Tiefbehälters im Wasserwerk I lt. Vergabe nach 201a des BVerG 2006, Sektorenbereich Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit Angebotsöffnung am 1.2.2017 (2 Angebote wurden abgegeben) an den Billigstbieter, die Firma Forstenlechner Ges.m.b.H, 4320 Perg, Kramelsbergstraße 11, zum Preis von 187.800,21 + USt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8506-7280 vorhanden. Während des Tagesordnungspunktes 37) verlässt Vzbgm Schinnerl den Sitzungssaal. Bgm Mag. Eisenschenk übernimmt wieder den Vorsitz. 37) Tiefbehälter Wasserwerk I, Schlosser-, Installations- und Montagearbeiten Auftragsvergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Schlosser-, Installations- und Montagearbeiten bei der Errichtung eines Tiefbehälters im Wasserwerk I lt. Vergabe nach 201a des BVerG 2006, Sektorenbereich Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit An-

19/I/2017 gebotsöffnung am 1.2.2017 (4 Angebote wurden abgegeben) an den Billigstbieter, die Firma Schinnerl Stahlbau GmbH, Kaplanstraße 14, 3430 Tulln, zum Preis von 100.387,27 + USt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8506-7280 vorhanden. 38) Tiefbehälter Wasserwerk I, Elektroinstallation Auftragsvergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Elektroinstallation bei der Errichtung eines Tiefbehälters im Wasserwerk I lt. Vergabe nach 201a des BVerG 2006, Sektorenbereich Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit Angebotsöffnung am 1.2.2017 (3 Angebote wurden abgegeben) an den Billigstbieter, die Firma Schmidberger ElektroinstallationsgesmbH, Königstetter Straße 167, 3430 Tulln, zum Preis von 183.302,15 + USt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8506-7280 vorhanden. 39) Materiallieferungen 2017, Wasserversorgung Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Materiallieferungen 2017 für die Wasserversorgung lt. Vergabe nach 201a des BVerG 2006, Sektorenbereich Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zu Wettbewerb mit Angebotsöffnung am 1.2.2017 (4 Angebote wurden abgegeben) an den Billigstbieter, die Firma Kontinentale, 2201 Gerasdorf, Hugo-Mischek-Straße 1, zum Preis von 101.458,49,-- + USt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8500-6120 vorhanden. 40) Jahresbauausschreibung für Wasserwirtschaft, Firma Pittel & Brausewetter - Verlängerung Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme (GR Rödl), die Arbeiten im Rahmen der Jahresbauausschreibung für Kanal- und Wasser an die Firma Pittel + Brausewetter, 3430 Tulln, Porschestraße 15, für weitere 3 Jahre, 1.5.2017 30.4.2019, zu verlängern. Gemäß 151 Abs.6 Bundesvergabegesetz, darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung drei Jahre nicht überschreiten. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen des Gegenstandes kann eine maximale Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen werden, sodass eine Verlängerung möglich ist. Damit können diverse angefangene Projekte und Baustellen mit derselben Firma weitergeführt werden, was aus wirtschaftlicher Sicht jedenfalls anzustreben ist. Zu Wort meldete sich: GR Rödl 41) Digitaler Kanal- u. Wasserleitungskataster, 3. Abschnitt, Tulln Südost, ABA BA 26 - Auftragsvergabe

20/I/2017 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Grund der Angebotseinholung vom Feb. 2013 und des darauf folgenden Verhandlungsverfahrens, die Leistungen für den digitalen Kanal- u. Wasserleitungskataster, 3. Abschnitt, ABA BA 26, Tulln Südost, auf Basis der valorisierten Preise einer Direktvergabe an die Firma DI Vanek und Partner, 1200 Wien, Wehlistraße 29/1, zum Preis von 96.939,68 + USt. zu vergeben. Die gewählte Vorgangsweise einer Direktvergabe entspricht dem Bundesvergabegesetz und der aktuellen Schwellenwertverordnung. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 1/8515-6123, vorgesehen. 45) Straßenrückbau Wienerstraße in Langenlebarn Die EVN muß überraschend bis Ende Mai den Bereich der Wienerstraße von ON 96 bis Einmündung Rudolf Mattgasse beidseitig verkabeln. Telekom, Kabel-Plus und Straßenbeleuchtung werden in diesem Zuge ebenfalls miterrichtet. Der für die kommenden Jahre geplante Straßenrückbau sollte daher vorgezogen werden. Dieser wird nur im technisch unumgänglichen Ausmaß hergestellt, damit später massive Mehrausgaben durch die jetzt möglichen Kostensynergien vermieden werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Straßenrückbauarbeiten inkl. Planung im Zuge der EVN - Verkabelung zum Angebotspreispreis von brutto 208.219,92 inkl. MWSt. an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschreibung (Rahmenvereinbarung lt. Gemeinderatsbeschluss) 2017-2019 ( 7 Anbote), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln, zu vergeben. Bedeckungsvorschlag: 5/6121-0010, 5/6120-0020 (Sollüberschuss aus 2016) Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, Vzbgm Schinnerl, GR E. Stoiber, GR Ing. Hanzl, STR Mayrhofer 46) Ankauf digitaler Naturbestandsdaten von der EVN Geoinfo Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ankauf von digitalen Naturbestandsdaten von der EVN Geoinfo: Die Daten stellen eine einheitliche Grundlage aller Abteilungen der Gemeinde für die Vermögensbewertung, Vorbereitung auf Bauverhandlungen / Tägliche Arbeit am Bauhof, Bauund Planungsprojekte, Grundlage für die Straßenerhaltung, Raumordnung, Basisdaten für Leitungskataster, Leitungsauskunft für Bauwerber, Beleuchtungskataster, Winterdienst dar. Die Kosten werden auf 3 Jahre ( 18.900,- netto/ Jahr) aus dem laufenden Betrieb der einzelnen HH-Stellen getragen. Ende der öffentlichen Sitzung: 21.15 Uhr Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt. Die Schriftführer: Der Bürgermeister:

Die Beglaubiger: 21/I/2017