Kurtaxenreglement. 1. Januar 2011 INHALTSVERZEICHNIS

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Transkript:

Kurtxenreglement. Jnur 0 INHALTSVERZEICHNIS

Schgeiet Artikel Seite Grundstz Orgnistion Steuerojekte Ansätze 4 Ausnhmen 5 4 Bezug,. Allgemeines 6 4 Bezug,. Gewerliche Anieter 7 4 Bezug,. Eigentum / Duermiete 8 5 Alieferung 9 5 Vernlgung 0 6 Steuerrecht 6 Wiederhndlungen 6 Andere Agen 6 Inkrfttreten 4 6

Die Gemeinde Oerhofen m Thunersee erlässt gestützt uf Artikel 6 des Steuergesetzes vom. Mi 000 und die Gemeindeordnung vom. März 000 folgendes Reglement: Grundstz Art. Die Gemeinde Oerhofen erhet eine Kurtxe. Der Reinertrg der Kurtxe ist usschliesslich zur Finnzierung von touristischen Einrichtungen und Vernstltungen zu verwenden, die vor llem im Interesse der Gäste liegen. Er drf nicht zur Finnzierung von ordentlichen Gemeindeufgen verwendet werden. Orgnistion Art. Der Verein Hilterfingen - Hünich - Oerhofen Tourismus vollzieht dieses Reglement; er ezieht die Kurtxe und entscheidet üer ihre Verwendung. Er steht unter der Aufsicht des Gemeinderts und legt jährlich Rechenschft. Die Gemeinde ist erechtigt, zur Üerprüfung der Verwendung von Kurtxengeldern, die gesmten Buchhltungen von Hilterfingen-Hünich-Oerhofen-Tourismus einzusehen. Steuerojekt Art. Die Kurtxe wird je Üernchtung von ntürlichen Personen erhoen, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in Oerhofen, in der Gemeinde üernchten. Grundeigentum in Oerhofen efreit nicht von der Kurtxe. Ansätze Art. 4 Die Kurtxe eträgt je Logierncht CHF.50 is CHF.00. Für Gruppenunterkünfte wird die Hälfte der jeweiligen Ansätze von Astz erhoen. Die jährliche Puschle je Ojekt eträgt für c Wohnungen mit nicht mehr ls Zimmern CHF 90.00 is CHF 80.00 Wohnungen mit Zimmern CHF 75.00 is CHF 50.00 Wohnungen mit mehr ls Zimmern CHF 60.00 is CHF 50.00

4 Küchen, Bäder, Vernden, Glerien und dergleichen gelten nicht ls Zimmer. 5 In diesem Reglement werden die Ansätze in Form von Bndreiten festgelegt. Der Gemeindert legt die Ansätze nch Anhörung der Tourismusorgnistion mindestens sechs Monte vor ihrem Inkrfttreten fest. Ausnhmen Art. 5 Von der Bezhlung der Kurtxe sind efreit: c d e f g Personen, die im Hushlt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Oerhofen unentgeltlich üernchten, Kinder unter 6 Jhren, Wochen- und Kurzufenthlter Studentinnen und Studenten sowie weitere Personen, die sich in loklen Ausildungsstätten zur Ausildung ufhlten, Ptientinnen und Ptienten in Spitälern, Heilstätten, Alters- und Pflegeheimen sowie Personen, die ufgrund ihres Gesundheitszustndes oder einer Behinderung die Kurortseinrichtungen nicht selständig enützen können, Angehörige der Armee und des Zivilschutzes ei Einqurtierung, Asylewererinnen und -ewerer sowie Personen die in sozilen Institutionen untergercht sind. Der Gemeindert knn nch Anhören der Tourismusorgnistion weitere Ausnhmen ewilligen. Bezug. Allgemeines Art. 6 Die Kurtxe wird ei den Beherergenden ezogen. Diese sind Schuldner der Kurtxe und hften mit den Üernchtenden solidrisch. Sie hen ds Kurtxenreglement uszugsweise nzuschlgen oder ufzulegen, sofern die Kurtxen nicht in einem Puschlpreis inegriffen sind.. Gewerliche Anieter Art. 7 Gewerliche Anieter rechnen die Kurtxe ufgrund der effektiven Üernchtungen. Sie führen üer die Kurtxe eine Kontrolle nch den Weisungen der Tourismusorgnistion. 4

Im Ürigen gelten für die Gästekontrolle die Bestimmungen der Gstgeweregesetzgeung.. Eigentum / Duermiete Art. 8 Den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Duermieterinnen und Duermietern, die ihr Ojekt seler nutzen, wird die Kurtxe ls Jhrespuschle erechnet. Sofern sie ds Ojekt nicht seler nutzen, gelten sie ls gewerliche Anieter gemäss Artikel 7. Mit der Puschle sind die Üernchtungen folgender Personen gegolten: c d Verwndte in gerder Linie, voll- und hlürtige Geschwister, Adoptiveltern und -kinder; Ehegtten und Personen, die mit den in Astz und Gennnten im gleichen Hushlt leen sowie weitere Personen, die mit den Gennnten gleichzeitig in der gleichen Ferienwohnung üernchten. 4 Für Üernchtungen, die nicht in der Puschle enthlten sind, ist die ordentliche Kurtxe zu ezhlen. 5 Personen, die in der Gemeinde neu eine Ferienwohnung im Eigentum oder Duermiete nutzen, melden sich innerhl eines Monts ei der Tourismusorgnistion. 6 Alle Personen, die innerhl des Jhres eine Stellung gemäss Astz innehen, hften für die Jhrespuschle solidrisch. 7 Die Puschltxen sind spätestens m 0. Juni des Klenderjhres zu entrichten. Alieferung Art. 9 Die geschuldeten Kurtxen sind der Tourismusorgnistion zu ezhlen gleichzeitig mit der Alieferung des Kurtxenformulrs oder innert 0 Tgen seit Erhlt der Rechnung oder der Ermessensvernlgung. Wird die Kurtxe trotz schriftlicher Mhnung nicht ezhlt, leitet die Finnzverwltung Oerhofen ds rechtliche Inksso ein. 5

Vernlgung Art. 0 Steuerrecht Art. Ds usgefüllte Kurtxenformulr ist spätestens 0 Tge nch Montsende zuliefern. Werden die gepflichtigen Üernchtungen trotz schriftlicher Mhnung nicht gemeldet, setzt die Tourismusorgnistion den geschuldeten Betrg nch pflichtgemässem Ermessen fest. Wird die Anzhl Zimmer für die Puschlrechnung trotz schriftlicher Mhnung nicht gemeldet, setzt die Tourismusorgnistion den geschuldeten Betrg nch pflichtgemässem Ermessen fest. 4 Die Gemeinde knn durch ihre Orgne Untersuchungsmssnhmen im Sinne der Steuergesetzgeung ei der Bezugsperson durchführen. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, kommt ds Steuergesetz zur Anwendung. Einsprchen gegen Verfügungen der Tourismusorgnistion ehndelt der Gemeindert. Widerhndlungen Art. Widerhndlungen gegen dieses Reglement können vom Gemeindert uf Antrg der örtlichen Tourismusorgnistion mit einer Busse von CHF 50.00 is CHF 5 000.00 estrft werden. Ds Verfhren richtet sich nch dem Gemeindegesetz vom 6. März 998 und dem Gesetz vom 5. März 995 üer ds Strfverfhren. Hinterzogene Kurtxen sind nchzuzhlen. Andere Agen Art. Die kntonle Beherergungsge sowie die Tourismusförderungsge sind in der Kurtxe nicht enthlten. Inkrfttreten Art. 4 Ds Kurtxenreglement tritt uf den. Jnur 0 in Krft. Es ersetzt ds Kurtxenreglement vom 8. April 00. So eschlossen n der Gemeindeversmmlung vom 9. Novemer 00. 6

Einwohnergemeinde Oerhofen Mnfred Ammnn Gemeindepräsident Rhel Tschnz Gemeindeschreierin Auflgezeugnis Die unterzeichnende Gemeindeschreierin escheinigt, dss ds Kurtxenreglement in der Zeit vom. is 9. Novemer 00 öffentlich ufgelegt worden ist. Beschwerden sind is 0 Tge nch der Gemeindeversmmlung keine eingelngt. Oerhofen m Thunersee,. Jnur 0 Rhel Tschnz Gemeindeschreierein Inkrftsetzung per. Jnur 0. Puliziert im Thuner Amtsnzeiger vom 6 Jnur 0. 7