Kinderarmut überwinden: Es gibt genügend Analysen gefordert ist jetzt die Politik

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Transkript:

Kinderarmut überwinden: Es gibt genügend Analysen gefordert ist jetzt die Politik 16. November 2017 Sperrfrist: 16. November 2017, 09.15 Uhr Ausmass Dimensionen - Ursachen Kinderarmut in der Schweiz Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen Dringliche Massnahmen gegen die Kinderarmut Die Politik ist gefordert Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle Sozialpolitik Der Bund muss seine Verantwortung weiterhin wahrnehmen Es ist die Zeit der Weichenstellungen in der Armutspolitik Martin Flügel, Leiter Politik und Public Affairs Der Bundesrat muss endlich eine Strategie zur Armutsbekämpfung formulieren Die Armut in der Schweiz wächst Kantone und Bund tun zu wenig & Hugo Fasel, Direktor Communiqué Kantone und Bund tun zu wenig Caritas Positionspapier Kinderarmut überwinden: Gefordert ist die Politik Caritas-Positionspapier Unter dem Link www.caritas.ch/fotos finden sich Bilder in Druckauflösung zum Download.

Nr. 30 Luzern, 16. November 2017 Mediencommuniqué In der Bekämpfung der Kinderarmut ist die Politik gefordert Kantone und Bund tun zu wenig 76 000 Kinder leben hierzulande in Armut, weitere 188 000 in prekären Lebensverhältnissen. Familienergänzungsleistungen, Frühe Förderung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Schlüssel zur Reduktion der Kinderarmut. Diese Instrumente sind in verschiedenen Kantonen erfolgreich erprobt worden. Es braucht nun den politischen Willen, sie endlich schweizweit umzusetzen. Ende 2018 läuft das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut aus höchste Zeit die Armutspolitik endgültig auf Bundesebene zu verankern. Kinderarmut hat in jüngster Zeit verstärkt an Beachtung gewonnen. So hat das Bundesamt für Statistik Zahlen zum quantitativen Ausmass der Kinderarmut publiziert, und unlängst ist ein neuer Familienbericht des Bundes erschienen. Aus unterschiedlichen Perspektiven gelangen alle Analysen zum gleichen Fazit: Kinderarmut ist in der Schweiz eine gesellschaftliche Tatsache und dies seit längerer Zeit. Bereits Ende der 1990er Jahre waren die von Armut betroffenen Menschen mehrheitlich Mütter, Väter und Kinder. Daran hat sich wenig geändert. Zugleich gibt es erprobte Massnahmen gegen Kinderarmut. In der Existenzsicherung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Frühen Förderung gibt es heute Bespiele gelingender Praxis. So haben vier Kantone bereits Familienergänzungsleistungen eingeführt. Diese entsprechen im Grundprinzip den Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Das heisst: sie ergänzen das Einkommen armutsbetroffener Familien auf das Existenzminimum, sind aber mit zusätzlichen Erwerbsanreizen ausgestattet. Besonders erfolgreich sind die Familienergänzungsleistungen in den Kantonen Tessin und Waadt. Dort sinkt der Anteil der Familien in der Sozialhilfe, und das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht nachweislich zurück. Im Kanton Tessin hat sich ausserdem mit dem freiwilligen Kindergarten ab drei Jahren eine alternative Massnahme der Kleinkinderbetreuung bewährt, welche die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ausbildung auch für armutsbetroffene Familien ermöglicht. Das Angebot existiert seit den 1930er Jahren und wird heute von über 90 Prozent der Kinder in Anspruch genommen. Eltern nutzen die Zeit für Erwerbstätigkeit. Der freiwillige Kindergarten ist kostenlos, entlastet damit das Familienbudget und wirkt der Armut entgegen. Drei Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarmut Im Blick auf die frühe Förderung existieren mittlerweile zahlreiche Studien, die den Nutzen insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien betonen. Dank Früher Förderung haben Kinder später

- 2 - bessere Schulleistungen und höhere Bildungsabschlüsse. Als Schlüsselfaktoren für gute Frühe Förderung gelten genügend und qualifiziertes Personal, gute Arbeitsbedingungen, Einrichtungs- und Bildungsqualität der Angebote sowie der Einbezug der Eltern. Auf Grund dieser in der Praxis erprobten Massnahmen stehen drei Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarmut zur Verfügung: Es braucht die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf gesamtschweizerischer Ebene. Notwendig sind sodann Massnahmen, die das Miteinander von Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen. Dazu gibt es eine wegweisende Lösung aus dem Kanton Tessin. Schliesslich ist die Frühe Förderung zentral: Kindergarten und Schule ab dem vierten Lebensjahr sind nicht in der Lage, die ungleichen Startchancen für Kinder wettzumachen. Auch die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat den Handlungsbedarf erkannt. Das Armutsprogramm des Bundes ist beschränkt bis Ende 2018. Der Bund muss jedoch sein Engagement fortsetzen. Denn alle Zahlen und Untersuchungen zur Armut in der Schweiz weisen darauf hin, dass Armut die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte bleiben wird. Das Engagement des Bundes in der Armutspolitik darf deshalb mit dem Auslaufen des nationalen Armutsprogramms nicht zu Ende gehen. Strategie auf Bundesebene formulieren Bereits vor einem Jahr, an der Nationalen Konferenz gegen Armut vom 22. November 2016, haben zudem Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach die «im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut angestossenen, zielführenden Massnahmen zur Armutsprävention sowie der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren [ ] weitergeführt werden» sollen. Der Bundesrat muss diese Erklärung jetzt zu konkretisieren. Unter anderem ist entscheidend, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Armutsbetroffenen eine Schweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention entwickelt. Dazu gehören messbare Ziele, wirksame Massnahmen und deren regelmässige Überprüfung. Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle Sozialpolitik, Tel. 041 419 23 37, und Direktor Hugo Fasel, Tel. 041 419 22 19, zur Verfügung. Unter dem Link www.caritas.ch/fotos finden sich Bilder in Druckauflösung zum Download. Das Positionspapier «Kinderarmut überwinden: Gefordert ist die Politik» kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.caritas.ch/positionspapiere.

Marianne Hochuli, Leiterin Bereich Grundlagen Kinderarmut in der Schweiz Ausmass Aspekte und Dimensionen Ursachen Die neuesten Daten des Bundesamts für Statistik sowie die Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik zeigen erneut, dass Kinderarmut in der reichen Schweiz existiert. Trotz der Tatsache, dass die Schweiz in der Bundesverfassung garantiert, Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung zu fördern, Sind 76 000 Kinder schweizweit von Armut betroffen; weitere 188 000 Kinder leben in prekären Verhältnissen knapp oberhalb der Armutsgrenze; ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche. Mit 5,2 Prozent sind sie unter allen Altersgruppen am stärksten vom Sozialhilfebezug betroffen. Das heisst: In jeder Schulklasse gibt es durchschnittlich ein von Armut betroffenes und zwei armutsgefährdete Kinder. Das Total aller armutsbetroffenen Kinder entspricht der Bevölkerung der Stadt St Gallen. Berücksichtigt man zusätzlich die Kinder in prekären Verhältnissen, entspricht dies der Einwohnerzahlen der drei Städte St Gallen, Winterthur und Luzern. Besonders stark betroffen sind Kinder, die in einem alleinerziehenden Haushalt aufwachsen sowie diejenigen, deren Eltern ein tiefes Bildungsniveau aufweisen. Erdrückende Geldsorgen und Perspektivenlosigkeit Was bedeutet es für Kinder und ihre Familien, in Armut aufzuwachsen? Sie haben zu wenig Geld, um selbst ihre Grundbedürfnisse zu decken. Sie sind von ständigen Geldsorgen geplagt. Für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern liegt die Armutsgrenze abzüglich Wohn- und Krankenkassenkosten bei 1834 Franken pro Monat. Eine von Armut betroffene Familie muss also mit weniger als 20 Franken pro Tag und pro Person für Essen, Kleidung, Energie, Hygiene, Mobilität, Kommunikation, Unterhaltung und Bildung über die Runden kommen. Schon für die alltäglichen Dinge wie den Elternbeitrag für die Landschulwoche, den Kindergeburtstag, das Zugsticket für den Weihnachtsbesuch bei den Grosseltern oder das Klassenfoto reicht das Geld nicht. Viele Familien sparen darum auch bei einer gesunden Ernährung. Dies hat direkte Auswirkungen auf die körperliche Entwicklung des Kindes. Ein Zahnarztbesuch stellt die Familie vor massive Probleme. Kinder in Armut wohnen oft in beengenden Wohnverhältnissen und an schlechten Wohnlagen. Es fehlt ein Rückzugsort, um die Hausaufgaben zu bewältigen, Ruhe zu finden oder auch Freunde einzuladen. Es gibt keine Möglichkeit, an verkehrsreichen Strassen draussen zu spielen. Für Freizeitaktivitäten, Hobbies und Sport in Vereinen fehlt das Geld.

Armutsbetroffene Kinder haben auch einen schlechteren Zugang zur frühkindlichen Förderung, obwohl gerade sie darauf angewiesen wären. Sie fallen hinter Gleichaltrige zurück und können den Rückstand auch später nicht mehr aufholen. Ursachen von Kinderarmut Hohe Kinderkosten Gemäss Berechnungen des Bundes kostet ein Kind je nach Familiengrösse zwischen 7000 und 14 000 Franken pro Jahr. Besonders ins Gewicht fallen Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, des Wohnens und der Ausbildung. Nicht eingerechnet sind die indirekten Kosten, wenn vor allem Mütter ihre Arbeitszeit nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren, die unentgeltliche Sorgearbeit übernehmen und ein kleineres Einkommen in Kauf nehmen müssen. Tiefes Einkommen der Eltern Rund 50 000 Kinder zwei Drittel aller armutsbetroffenen Kinder wachsen in Working Poor- Haushalten auf. Ihre Eltern verdienen zu wenig, um die Existenz der Familie zu sichern. Entweder arbeiten sie in prekären Arbeitsverhältnissen zu Tieflöhnen, oder sie können als alleinerziehende Mütter oder Väter nur reduziert erwerbstätig sein. Insbesondere Mütter und Väter ohne anerkannte Ausbildung tragen ein grosses Risiko, trotz Erwerbstätigkeit arm zu sein. Wer nur über einen Schulabschluss verfügt, ist doppelt so häufig arm wie Personen mit Tertiärabschluss. Verlieren Niedrigqualifizierte ihre Stelle, finden sie immer seltener zurück auf den Arbeitsmarkt. Überdurchschnittlich oft werden sie ausgesteuert und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Die Aussteuerungen haben sich in den letzten 15 Jahren von 13 000 im Jahr 2001 auf über 40 000 im 2016 auf das Dreifache erhöht. Das Risiko Scheidung ist schlecht abgesichert Alleinerziehende sind nach einer Scheidung überdurchschnittlich von Armut betroffen. Häufig reicht das Einkommen der getrennten Eltern nicht aus, um zwei Haushalte zu finanzieren. Nach einer Scheidung sind die Alimente für die finanzielle Sicherheit von Alleinerziehenden deshalb zentral. Die teilweise hart erkämpften Beiträge fallen jedoch oft zu gering aus, um die Existenz alleinerziehender Haushalte zu sichern. In der Folge bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als Sozialhilfe zu beziehen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt mangelhaft Die Möglichkeit, Familienarbeit und Erwerbsarbeit zu vereinbaren, ist in der Schweiz noch immer mangelhaft. Es gibt zu wenig preisgünstige und erreichbare Angebote der familienexternen und schulergänzenden Betreuung. Die zunehmend flexiblen und unregelmässigen Arbeitszeiten stellen einkommensschwache Familien vor grosse Herausforderungen. Institutionalisierte Kinderbetreuungsangebote wie Kitas bieten bei Arbeit auf Abruf oft nicht die richtige Lösung.

Der Staat investiert zu wenig in Kinder und Familien Kinder sind insbesondere in der Schweiz weitgehend Privatangelegenheit. Darum investiert die Schweiz so wenig in Kinder und Familien. Mit 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes liegt sie deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 2,3 Prozent. Schon Frankreich (2,5 Prozent), Österreich (2,8 Prozent) und Deutschland (3,1 Prozent) geben deutlich mehr für Kinder und Familien aus, ganz zu schweigen vom europäischen Spitzenreiter Dänemark mit 3,7 Prozent. Fokussiert man nur den Frühbereich also die Ausgaben für Kinder bis zu drei Jahren, dem in der Bekämpfung der Kinderarmut zentrale Bedeutung zukommt, zeigt sich das im internationalen Vergleich tiefe finanzielle Engagement der Schweiz erst recht. Insgesamt machen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesstätten, Spielgruppen und Tagesfamilien in der Schweiz rund 0,1 Prozent des BIP aus. Dieser Anteil liegt im Durchschnitt der OECD-Länder bei 0,3 Prozent. Die Schweiz müsste, um hier gleichzuziehen, dreieinhalb Mal so viel in die familienergänzende Betreuung investieren wie heute. Auffallend ist insbesondere die geringe Subventionierung von Kita- Plätzen. Das hat zur Folge, dass Eltern in der Schweiz, verglichen mit den Nachbarländern, einen doppelt bis dreifach so hohen Anteil an den Gesamtkosten tragen müssen. Das muss der Politik zu denken geben.

Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle Sozialpolitik Die Politik ist gefordert Dringliche Massnahmen gegen Kinderarmut Kinderarmut fand in jüngster Zeit zunehmend Beachtung in der Schweiz. Das Bundesamt für Statistik publizierte Zahlen, im Nationalen Programm gegen Armut wurden Studien verfasst, und unlängst ist ein neuer Familienbericht des Bundes erschienen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln gelangen alle Analysen zum gleichen Schluss: Kinderarmut ist eine Tatsache, und dies nicht erst seit gestern. Bereits Ende der 1990er Jahre waren die von Armut betroffenen Menschen in der Schweiz mehrheitlich Mütter, Väter und Kinder. Daran hat sich in den letzten 30 Jahren wenig geändert. Was also läuft schief? Bereiche, in denen Handlungsbedarf gegeben ist Ungenügende Existenzsicherung für Kinder Die Existenzsicherung von Kindern ist in den letzten Jahren nicht vom Fleck gekommen. Bedarfsabhängige Kinderzulagen, existenzsichernde Alimente und Familienergänzungsleistungen sind auf Bundesebene gescheitert. Auch in der Mehrheit der Kantone bleibt das Problem der Kinderarmut ohne Antworten, und dies obwohl die Kantone in ihren Familienberichten Kinderarmut als grösste Herausforderung benennen. Die Verantwortung zur Bekämpfung der Kinderarmut fällt zwischen Bund und Kantonen durch die Maschen. Für armutsbetroffene Kinder blieb die Situation damit unverändert. Mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Armutsbetroffene Seit einigen Jahren setzt der Bund seinen familienpolitischen Schwerpunkt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Kontext wurden über 50 000 neue Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und Tagesschulen geschaffen. Der Ausbau verlief jedoch nicht nur regional sehr unterschiedlich, sondern grösstenteils auch ohne die Berücksichtigung armutsbetroffener Familien. So sind Kitaplätze häufig zu teuer und zu wenig auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt (z. B. Öffnungszeiten). Die neuen Finanzhilfen des Bundes 100 Millionen für die kommenden fünf Jahre sollen hier Wirkung erzielen. Noch ist allerdings offen, inwiefern Kantone und Gemeinden mitziehen.

Bildung setzt zu spät ein Armut in der Schweiz hängt massgeblich mit dem Bildungsniveau zusammen. Kinder aus bildungsfernen Familien sind häufiger arm und bleiben dies oft auch im Erwachsenenalter. Zentrale Ursache dafür sind die ungleichen Startbedingungen, die durch Kindergarten und Schule ab dem vierten Lebensjahr nicht wettgemacht werden können. Frühe Förderung liegt bis anhin in der Kompetenz der Kantone. Deren Engagement variiert jedoch beträchtlich. Analysen von Caritas haben gezeigt, dass heute nur knapp die Hälfte der Kantone eine Strategie in diesem armutspolitisch zentralen Bereich besitzt. Auch die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sieht Handlungsbedarf. Gute Praxis ist längst erprobt In der Existenzsicherung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Frühen Förderung gibt es heute Bespiele gelingender Praxis. So haben vier Kantone bereits Familienergänzungsleistungen eingeführt. Diese entsprechen im Grundprinzip den Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Das heisst, sie ergänzen das Einkommen armutsbetroffener Familien auf das Existenzminimum, sind aber mit zusätzlichen Erwerbsanreizen ausgestattet. Besonders erfolgreich sind die Familienergänzungsleistungen in den Kantonen Tessin und Waadt. Dort sinkt der Anteil der Familien in der Sozialhilfe, und das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht nachweislich zurück. Die Evaluationen verdeutlichen die positive Wirkung der Familienergänzungsleistungen auch für die Familien selbst, welche die Situation als erheblich weniger belastend und stigmatisierend empfinden. Im Kanton Tessin hat sich mit dem freiwilligen Kindergarten ab drei Jahren eine alternative Massnahme der Kleinkinderbetreuung bewährt, welche die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ausbildung auch für armutsbetroffene Familien ermöglicht. Das Angebot existiert seit den 1930er Jahren und wird heute von über 90 Prozent der Kinder in Anspruch genommen. Eltern nutzen die Zeit für Erwerbstätigkeit. Der freiwillige Kindergarten ist kostenlos, entlastet damit das Familienbudget und wirkt der Armut entgegen. In der Frühen Förderung existieren mittlerweile zahlreiche Studien, die den Nutzen insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien betonen. Dank Früher Förderung haben Kinder später bessere Schulleistungen und höhere Bildungsabschlüsse. Die ersten Lebensjahre sind für eine gute Entwicklung entscheidend. Wer im Krabbelalter erfährt, dass Wasser zwar durch Röhren, aber auch über Steine fliesst und im Sand versickert, hat bereits Grundlagen physikalischer Prozesse erschlossen. Gute Frühe Förderung ist wirkungsvoll, alltäglich und unspektakulär, denn Kinder bilden sich dank ihrer Neugier ganz von allein. Alles, was es dazu braucht, sind Möglichkeiten, Anregungen und fachkundige Begleitung. Als Schlüsselfaktoren für gute Frühe Förderung gelten genügend und qualifiziertes Personal, gute Arbeitsbedingungen, Einrichtungs- und Bildungsqualität der Angebote sowie der Einbezug der Eltern.

Erfordernisse aus Sicht der Caritas Kinderarmut ist nicht nur gegenwärtig ein Desaster, sie schreibt sich auch in den Lebensläufen der betroffenen Kinder fort. Umso stossender ist, dass erprobte Massnahmen gegen Kinderarmut bislang am politischen Willen scheiterten. Caritas fordert deshalb: - Familienergänzungsleistungen jetzt: Materielle Existenzsicherung ist Voraussetzung für gesundes Heranwachsen. Die Schweiz verpflichtet sich in der Bundesverfassung, Kinder besonderen Schutz zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Diesem Recht ist umgehend Folge zu leisten. Einige Kantone machen es erfolgreich vor. Es müssen Familienergänzungsleistungen nach dem Modell des Tessins oder der Waadt schweizweit eingeführt werden. Zudem gilt es, die Armut Alleinerziehender spezifisch anzugehen. Der bedarfsgerechte Mindestunterhalt für Kinder ist gesetzlich zu verankern. - Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ermöglichen: Kantone und Gemeinden müssen gemeinsam mit dem Bund ein Angebot in der familienexternen und schulergänzenden Betreuung realisieren, welches die Nachfrage deckt. Dabei kann auch das Tessiner Modell des freiwilligen Kindergartens ab 3 Jahren als Vorbild dienen. Zusätzlich muss die Wirtschaft, in allen Berufsfeldern und auf allen Karrierestufen familienfreundliche Arbeitsbedingungen realisieren. - Recht auf Frühe Förderung: In den ersten Lebensjahren werden die Weichen für künftige Bildungschancen und Berufslaufbahnen gestellt. Alle Kinder sollen deshalb Zugang zu qualitativ guter Früher Förderung haben, sei dies in institutionellen Angeboten wie Kindertagesstätten oder in aufsuchenden Projekten. Für armutsbetroffene Familien müssen diese Angebote kostenlos sein. Gelingt es den Kantonen nicht, Frühe Förderung schweizweit zu realisieren, muss der Bund die Verantwortung für diesen aus Armutsperspektive zentralen Bereich übernehmen, sich umfangreicher an der Finanzierung beteiligen sowie Qualität und Zugang sicherstellen.

Martin Flügel, Leiter Politik und Public Affairs Es ist die Zeit der Weichenstellungen in der Armutspolitik Der Bund muss seine Verantwortung weiterhin wahrnehmen Der lange Weg zum Engagement des Bundes Viele Kompetenzen und Instrumente der Armutspolitik liegen in der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden. Trotzdem beschäftigt sich auch die Bundespolitik seit zwei Jahrzehnten mit der Prävention und Bekämpfung von Armut. Aufgrund eines Postulats aus dem Jahr 1998 organisiert das Eidgenössische Departement des Inneren EDI im Jahr 2003 die erste nationale Armutskonferenz. In weiteren Vorstössen verlangte das Parlament vom Bund ein stärkeres Engagement. In der Folge verabschiedete der Bundesrat im Jahr 2010 die «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» und organisierte im gleichen Jahr eine weitere Nationale Armutskonferenz. In den Jahreszielen 2012 beschloss er, das Vorgehen zur Umsetzung der Armutsstrategie festzulegen, und ein Jahr später startete er das «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut». Damit übernahm der Bund erstmalig Verantwortung in der Armutspolitik der Schweiz, der Weg dazu war aber lang und beschwerlich. Mit bescheidenen Mitteln zu einem wirksamen Beitrag: das nationale Armutsprogramm Das «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut» wird vom Bund zusammen mit den Kantonen, den Städten, den Gemeinden und privaten Organisationen umgesetzt. Auch Caritas Schweiz arbeitet in verschiedenen Steuer- und Begleitgruppen mit. Das Ziel des Programms besteht darin, gesichertes Wissen zur Armutsprävention zu bündeln, Anleitungen für die Entwicklung und die Umsetzung von Massnahmen bereitzustellen sowie die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure zu fördern. Damit ist es gelungen, Armut auch auf Bundesebene zu thematisieren und besser sichtbar zu machen, wichtige Grundlagen und Handlungsanleitungen in zentralen Armutsthemen zu erarbeiten sowie relevante Akteure wie Bund, Kantone, Gemeinden, Private und Armutsbetroffene besser zu vernetzen. Dies alles zeigt, dass der Bund auch mit bescheidenen Mitteln für das ganze Programm wurden nur neun Millionen Franken eingesetzt einen wirksamen Beitrag zur Armutspolitik leisten kann. Momentan findet eine Evaluation des nationalen Armutsprogramms statt, nächsten Frühling wird der Bundesrat das weitere Vorgehen beschliessen. Wir befinden uns also in einer entscheidenden Phase. Der Bund muss Engagement fortsetzen und verstetigen Für Caritas Schweiz ist klar, dass der Bund sein Engagement fortsetzen muss. Denn alle Zahlen und Untersuchungen zur Armut in der Schweiz weisen darauf hin, dass Armut die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte bleiben wird. In der Schweiz sind über eine Million Menschen von Armut betroffen oder bedroht. Ein Viertel davon sind Kinder und Jugendliche. Das Engagement

-2- des Bundes in der Armutspolitik kann deshalb mit dem Auslaufen des nationalen Armutsprogramms nicht zu Ende gehen. Bereits vor einem Jahr, an der Nationalen Konferenz gegen Armut vom 22. November 2016, haben zudem Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach die «im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut angestossenen, zielführenden Massnahmen zur Armutsprävention sowie der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren [ ] weitergeführt werden» sollen. Caritas Schweiz fordert den Bundesrat auf, diese Erklärung jetzt zu konkretisieren und mit folgenden Massnahmen den Erkenntnissen des nationalen Armutsprogramms Rechnung zu tragen: - Schweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention: Aus den Erkenntnissen des nationalen Armutsprogramms muss der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Armutsbetroffenen eine Schweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention entwickeln. Dazu gehören messbare Ziele, wirksame Massnahmen und deren regelmässige Überprüfung. - Kompetenzzentrum Armutsbekämpfung: Ein Ergebnis des Armutsprogramms ist die Erkenntnis, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Um das Wissen und die Erfahrungen von Kantonen, Gemeinden und Bund zu bündeln, braucht es ein nationales Kompetenzzentrum Armutsbekämpfung. Damit wird auch gewährleistet, dass Armut in der Politik des Bundes berücksichtigt wird und alle relevanten Bundesämter in Armutsthemen koordiniert vorgehen. - Nationales Armutsmonitoring: Nur wissenschaftlich zuverlässige, kantonal und bevölkerungsgruppenspezifisch aussagekräftige Armutsdaten ermöglichen es, neue Entwicklungen rechtzeitig zu erfassen und rasch wirksame Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu entwickeln oder bestehende Massnahmen zu adaptieren. Deshalb soll analog zum Schweizerischen Gesundheitsobservatorium Obsan ein nationales Armutsmonitoring geschaffen werden, das diese Daten aufbereitet und bestehende Massnahme evaluiert. - Eidgenössische Kommission für Armutsfragen: Damit der Bund seine Rolle in der Armutspolitik übernehmen kann, ist er auf den Austausch mit Fachpersonen und verantwortlichen Stellen der anderen Akteure wie Kantonen, Gemeinden oder Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Eidgenössische Kommissionen sind ein bewährtes und wirksames Instrument für diesen Austausch. Deshalb soll der Bundesrat eine Eidgenössische Kommission für Armutsfragen einsetzen, in welcher Fachleute aus den genannten Bereichen armutsrelevante Themen und Geschäfte aufnehmen und Empfehlungen abgeben können. Das Parlament wird aktiv Nach der Lancierung des Armutsprogramms ist die Armutsproblematik kurzzeitig aus dem Fokus des Parlaments verschwunden. Bereits jetzt liegen aber wieder Vorstösse vor, die entweder Auskunft darüber verlangen, wie sich der Bund nach dem Auslaufen des nationalen Armutsprogramms in der Armutspolitik engagieren will oder die Teile der oben genannten Forderungen aufnehmen. Zu erwähnen sind eine Interpellation (17.3557) von Nationalrätin Bea Heim sowie eine Interpellation (17.3532) und eine Motion (17.3567) von Nationalrätin Yvonne Feri. Caritas Schweiz wird sich, zusammen mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus verschiedenen Parteien auch in den kommenden Sessionen dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung in der Armutspolitik weiterhin wahrnimmt.

Hugo Fasel, Direktor Die Armut in der Schweiz wächst Kantone und Bund tun wenig... Der Bundesrat muss endlich eine Strategie zur Armutsbekämpfung formulieren Armut hat viele Facetten, und die Ursachen sind vielfältig. 600 000 Personen sind in der Schweiz von Armut betroffen, und rund jede neunte Person ist von Armut bedroht. Die Ursachen von Armut sind in verschiedensten Bereichen auszumachen: am Arbeitsmarkt, weil die Löhne nicht existenzsichernd sind, in der Bildung, weil das berufliche Wissen ungenügend oder nicht mehr adäquat ist, bei den steigenden Wohnkosten, bei der Belastung von Einelternfamilien, bei der zunehmend ungleichen Einkommensverteilung oder weil Familie und Beruf nur beschränkt miteinander vereinbar sind. Im Bereich der Sozialpolitik ist die Aufmerksamkeit der breiten Bevölkerung nach wie vor auf die klassischen Sozialversicherungen gerichtet, die AHV, die Pensionskassen, die Ergänzungsleistungen oder die Invalidenversicherung. Die zentrale sozial- und gesellschaftspolitische Herausforderung der Zukunft ist jedoch die Armutsbekämpfung. Das Armutsprogramm des Bundes hat eine Reihe grundlegender Erkenntnisse zur Armut in der Schweiz hervorgebracht. Die einfache, aber fundamentale Erkenntnis lautet: Die Armut in der Schweiz ist gravierend, und sie wächst ständig an. Es ist inakzeptabel, dass sie politisch von wichtigen Kreisen immer noch ignoriert oder kleingeredet wird. Kinderarmut Instrumente zu ihrer Bekämpfung endlich umsetzen Caritas Schweiz legt in ihrem neuesten Positionspapier den Fokus auf die Kinderarmut. 76 000 Kinder leben hierzulande in Armut, und weitere 188 000 befinden sich nur knapp oberhalb der Armutsgrenze. Diese Tatsache muss die Politik aufrütteln. Kinder, die in armutsbetroffenen Familien aufwachsen, sollen nicht wegen des ungenügenden Einkommens der Eltern in ihrer Entwicklung behindert werden. Die Schweiz darf nicht zurückfallen in jene alten Zeiten, als Armut von einer Generation auf die nächste vererbt wurde. Es geht um die Garantie der Chancengleichheit und um die Verhinderung enormer gesellschaftlicher Folgekosten. Die Lösungsansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut sind bekannt und erprobt. Drei Instrumente stehen zur Verfügung. Es braucht die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf gesamtschweizerischer Ebene. Die Wirksamkeit dieses Instruments ist erprobt; seine Umsetzung hat sich in den Kantonen Waadt und Tessin bewährt. Es braucht Massnahmen, die das Miteinander von Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen. Auch dazu gibt es eine wegweisende Lösung: Der Kanton Tessin bietet einen freiwilligen Kindergarten ab drei Jahren an. An andern Orten werden die Öffnungszeiten der Kitas den Bedürfnissen der erwerbstätigen Eltern angepasst und deren Preise für tiefe Familieneinkommen werden gesenkt.

Es braucht die Frühe Förderung. Kindergarten und Schule ab dem vierten Lebensjahr sind nicht in der Lage, die ungleichen Startchancen für Kinder wettzumachen. Auch die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat den Handlungsbedarf erkannt. Es ist also höchste Zeit, dass gehandelt wird. Caritas Schweiz erwartet, dass die angeführten Massnahmen gegen Kinderarmut gesamtschweizerisch verankert werden. Das Armutsprogramm des Bundes läuft Ende 2018 aus unsere Forderungen Das Armutsprogramm des Bundes ist beschränkt bis Ende 2018. Damit steht der Bundesrat vor der Aufgabe, die vielfältigen Erkenntnisse aus verschiedensten Studien zu nutzen, um endlich eine Strategie zur Armutspolitik zu definieren und die wichtigsten Massnahmen festzulegen. Um dies zu erreichen, sind aus Sicht der Caritas eine Reihe von Schritten, sowohl inhaltlicher als auch institutioneller und struktureller Art notwendig. a) Armutspolitik endgültig auf Bundesebene verankern Die Auffassung, Armutsbekämpfung sei primär oder gar ausschliesslich Aufgabe der Sozialhilfe der Kantone, ist weit verbreitet. Diese Sichtweise muss unbedingt korrigiert werden. Wesentliche Bereiche der Armutsprävention fallen in die Kompetenzbereiche des Bundes. Dazu gehören die Berufsbildungs- und Weiterbildungspolitik, die Arbeitsmarktpolitik, verknüpft mit der Arbeitslosenversicherung und deren Instrument der Aktiven Arbeitsmarktmassnahmen oder auch die Wohnungs- und Siedlungspolitik, ebenso die Massnahmen für einen kostengünstigen Zugang zu Kinderkrippen oder die Kinderzulagen. Insbesondere gehört auch die Ausgestaltung der Integrationspolitik dazu. b) Wann gibt es ein Bundesamt für Armutsfragen? Die Zahl der Ämter, der Sekretariate, der Direktionen oder der themenspezifischen Büros auf Bundesebene ist gross. Bis heute gibt es jedoch keine Stelle, wo die Armutsthematik umfassend bearbeitet wird und Lösungsansätze entwickelt werden. Armutspolitik ist nach wie vor Pflästerlipolitik, d. h. Flickwerk. Es wird erst gehandelt, wenn es nicht anders geht. Eine umfassende Strategie fehlt. Gerade die Tatsache, dass die Armutsbekämpfung eine Querschnittsaufgabe darstellt, macht es notwendig, endlich ein Gestaltungs- und Entscheidungszentrum innerhalb der Bundesverwaltung zu schaffen. Die Dynamik der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen ist enorm: Die Einkommensverteilung wird ungleicher, der untere Mittelstand beginnt auszufransen. So steigt beispielsweise die Zahl der Ausgesteuerten ständig an und hat die Grenze von jährlich 40 000 überstiegen. Aber auch die Digitalisierung schreitet mit hohem Tempo voran und wird Menschen, die nicht folgen können, in die Armutsfalle treiben. Die Zahl der Alleinerziehenden wächst, viele von ihnen sind auf grössere Unterstützung angewiesen.

Allein diese wenigen Beispiele zeigen, wie entscheidend es ist, dass die Armutsfragen an einer Stelle des Bundes verankert und zusammengeführt werden müssen. c) Eine eidgenössische Kommission für Armutsfragen einrichten Es gehört zu den wichtigsten Erfolgsrezepten schweizerischer Politik, dass sie für bestimmte, klar definierte Themenfelder die Betroffenen, die dazugehörigen Institutionen und Akteure in einem Gremium zusammenführt und in einen Dialog bringt. Gerade in der Armutsthematik fehlt nach wie vor eine solche Einrichtung. Es ist dringend notwendig, dass für die Bearbeitung der Armutsfragen Gemeinden, Kantone, Bund, Städte, Betroffene und ihre Organisationen, die Sozialpartner, die Bildungsinstitutionen, die Sozialversicherungen und die Wissenschaft an einem Tische versammelt werden und miteinander Lösungsansätze entwickeln. Die Heterogenität der Fragestellung macht einen Austausch zwischen verschiedensten Akteuren und über mehrere Ebenen hinweg unabdingbar. Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat eine Eidgenössische Kommission für Armutsfragen einrichtet. d) Armutsfrage als Teil einer jeden bundesrätlichen Botschaft Politisches Handeln von Bundesrat und Parlament muss künftig auch die Armutsperspektive ausleuchten. In den heutigen Botschaften des Bundesrates gibt es keine Hinweise darauf, wie sich Entscheidungen des Bundes auf die Armut in der Schweiz auswirken. Genauso wie die Folgen von Entscheiden des Parlaments auf die KMU s, auf die Wirtschaftsentwicklung, auf die Familienpolitik, auf die Steuereinnahmen usw. in den Botschaften der Departemente dargestellt werden, müssen auch die Auswirkungen auf die Armut herausgearbeitet werden. Künftig soll es keine bundesrätliche Botschaft ohne Blick auf die Armutsentwicklung mehr geben.

«76 000 Kinder leben hierzulande in Armut, weitere 188 000 in prekären Lebensverhältnissen. Familienergänzungsleistungen und Frühe Förderung sind die zentralen Schlüssel zur Reduktion der Kinderarmut. Diese Instrumente sind in verschiedenen Kantonen erfolgreich erprobt worden. Es braucht nun den politischen Willen, sie endlich schweizweit umzusetzen.» Caritas-Positionspapier Kinderarmut überwinden: Gefordert ist die Politik

Fakten und Erkenntnisse zu Kinderarmut In Kürze: 76 000 Kinder leben hierzulande in Armut, weitere 188 000 in prekären Lebensverhältnissen, nur knapp oberhalb der Armutsgrenze. Kinder, die in Armut aufwachsen, erleben materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und haben schlechtere Bildungschancen. Frühe Förderung etwa ein Platz in einer Kindertagesstätte ist oft zu teuer oder gar nicht vorhanden. Die schlechteren Startchancen können aber später nicht mehr wettgemacht werden. Die Kinder bleiben häufig bis ins Erwachsenenalter arm. Für die Kinderarmut verantwortlich sind hohe Kinderkosten, tiefe Einkommen der Eltern und mangelnde Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren, eine lückenhafte Existenzsicherung für Kinder sowie fehlende Investitionen des Bundes im Bereich Kinder und Familien. Der Schweiz gelingt es deshalb nicht, Kinderarmut zu überwinden. Das zeigen auch die zahlreichen Berichte und Studien, die der Bund jüngst publiziert hat. Löbliche Ausnahmen bilden Massnahmen in einzelnen Kantonen, wie Familienergänzungsleistungen oder der freiwillige Kindergarten ab drei Jahren im Tessin. Die Caritas bündelt im vorliegenden Positionspapier die neuesten Kenntnisse zu Kinderarmut, identifiziert die Ursachen, benennt die Herausforderungen und dokumentiert Beispiele guter armutspolitischer Praxis aus den Kantonen. Diese gilt es auf die ganze Schweiz auszudehnen. Familienergänzungsleistungen und Frühe Förderung sind die zentralen Schlüssel zur Reduktion von Kinderarmut. Das Wissen ist da, und die Instrumente sind erprobt. Nun müssen sie schweizweit implementiert werden. Es gibt genügend Analysen Kinder und Familienarmut fand in den letzten Jahren zunehmend Beachtung. Im November 2016 publizierte das Bundesamt für Statistik erstmals umfassend Zahlen zu Kinderarmut und materieller Entbehrung in der Schweiz. Das nationale Programm gegen Armut legte einen Schwerpunkt auf Familien. So analysierte eine umfangreiche Studie Strategien und Massnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut auf kommunaler Ebene. Ebenfalls im Rahmen des Armutsprogrammes befasste sich der Schwerpunkt Bildung und Frühe Förderung mit der Bekämpfung und Verhinderung von Kinderarmut. Im April 2017 schliesslich publizierte der Bundesrat nach 2004 und 2008 den dritten Familienbericht, der neben statistischen Analysen auch eine Standortbestimmung zur Familienpolitik beinhaltet. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln gelangten alle Untersuchungen zum gleichen Schluss: Kinderarmut in der Schweiz ist eine Tatsache, und dies nicht erst seit gestern. Der Familienbericht des Bundes zeigt: «Die deutlich höhere Armutsbetroffenheit von Familien mit drei und mehr Kindern sowie alleinlebenden Müttern ist ein Thema, das schon seit den 1980er Jahren immer wieder diskutiert wurde. Ende der 1990er Jahre wurde berechnet, dass eine Mehrheit der an wirtschaftlicher Armut leidenden Bevölkerung Mütter, Väter und Kinder waren. Daran hat sich bis heute wenig geändert.» Es bleibt nur noch festzuhalten: Die Analysen sind geleistet worden. Die Probleme und Folgen mangelnder Existenzsicherung und unzureichender Bildung sind bekannt. Zu wenig Geld und geringere Zukunftschancen Kinder, die in Armut aufwachsen, haben zu wenig Geld, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern liegt die Armutsgrenze abzüglich Wohn und Krankenkassenkosten bei 1834 Franken pro Monat. Eine von Armut betroffene Familie muss also mit weniger als 20 Franken pro Tag und pro Person für Essen, Kleidung, Energie, Hygiene, Mobilität, Kommunikation, Unterhaltung und Bildung über die Runden kommen. Eine Zweielternfamilie mit zwei Kindern hat weniger als 17 Franken pro Tag und Person zur Verfügung. Bereits ein Zahnarztbesuch stellt die Familie vor massive Probleme. Von Armut betroffene Kinder wohnen häufig in beengten Wohnverhältnissen. Selten haben sie ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Dadurch fehlt ihnen nicht nur ein Ort für die konzentrierte Bewältigung der Hausaufgaben, sondern auch ein Rückzugsort für Ruhe und Entspannung. Das fehlende Zimmer mag ein Grund sein, warum armutsbetroffene Kindern seltener Freunde zu sich nach Hause einladen. Oft liegen preisgünstige Wohnungen zudem an verkehrsreichen Strassen, und es gibt keine Möglichkeit, draussen frei zu spielen. Auch Freizeitaktivitäten, Hobbies oder Sport in Vereinen sind häufig nicht finanzierbar. Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten wird dementsprechend nicht hauptsächlich von Talenten, Interesse und Motivation, sondern überwiegend von den Kosten bestimmt. Denn das Geld fehlt schon für die ganz alltäglichen Dinge wie den Elternbeitrag für die Landschulwoche, den Kindergeburtstag, das Zugsticket für den Weihnachtsbesuch bei den Grosseltern oder das Klassenfoto. 2

Kinderarmut existiert! Seit 2010 berechnet das Bundesamt für Statistik in der «Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen» (SILC) die Armut in der Schweiz. Seit zehn Jahren werden zudem die Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik erfasst. Die neuesten Zahlen zeigen: 76 000 Kinder sind schweizweit von Armut betroffen. Weitere 188 000 Kinder leben in prekären Verhältnissen knapp oberhalb der Armutsgrenze. Ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche. Mit 5,2 Prozent sind sie unter allen Altersgruppen am stärksten vom Sozialhilfebezug betroffen. Das heisst: In jeder Schulklasse gibt es durchschnittlich ein von Armut betroffenes und zwei armutsgefährdete Kinder. Das Total aller armutsbetroffenen Kinder entspricht der Bevölkerung der Stadt St. Gallen. Berücksichtigt man zusätzlich die Kinder in prekären Verhältnissen, entspricht dies dem Total der Einwohnerzahlen von St. Gallen, Winterthur und Luzern zusammen. Nicht alle Kinder sind gleichermassen betroffen Kinder, die in alleinerziehenden Haushalten aufwachsen, tragen ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Dies bestätigen auch die Haushaltsquoten in der Sozialhilfe. Knapp ein Viertel aller alleinerziehenden Haushalte werden durch die Sozialhilfe unterstützt. Regional spitzt sich diese Situation zu: In Biel beispielsweise ist jede zweite alleinerziehende Familie auf Sozialhilfe angewiesen. Die höchste abgeschlossene Ausbildung der Eltern hat grossen Einfluss auf die Armuts und Armutsgefährdungsquote der Kinder. Verfügt mindestens ein Elternteil über einen Universitäts oder Fachhochschulabschluss, ist die Armutsquote der Kinder mit 2,8 Prozent am geringsten. Verfügt hingegen kein Elternteil über eine nachobligatorische Ausbildung, liegt die Armutsquote der Kinder bei rund 10 Prozent, die Armutsgefährdungsquote steigt auf beinahe 40 Prozent. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind aufgrund des tieferen Bildungsniveaus der Eltern und den daraus resultierenden tiefen Einkommen überdurchschnittlich oft arm. Betrachtet man jedoch die absoluten Zahlen, sind mehr Schweizer Kinder von Armut betroffen (59 Prozent). Zur Armutsgrenze in der Schweiz Wer in der Schweiz von Armut betroffen ist, lebt unter der Armutsgrenze. Diese wird vom Bundesamt für Statistik berechnet und von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) angewandt. Sie orientiert sich am Bedarf der 10 Prozent Einkommensschwächsten der Schweiz. Haushaltstyp Wohnkosten Krankenkasse Grundbedarf Armutsgrenze alleinerziehend mit 2 Kindern 1608 602 1834 4000 Paar mit 2 Kindern 1787 1014 2110 4900 Viele Familien schränken ihre Ausgaben auch auf Kosten einer gesunden Ernährung ein. Dies hat direkte Auswirkungen auf die körperliche Entwicklung der Kinder. Grundsätzlich zeigt sich eine starke Wechselwirkung von Armut, Gesundheit und Widerstandskraft. So leiden armutsbetroffene Kinder häufiger an psychosozialen Beschwerden, sie sind öfter übergewichtig und chronisch krank. Auch die Möglichkeit Resilienz, also Widerstandskraft gegenüber Krisen, zu entwickeln, ist bei armutsbetroffenen Kindern eingeschränkt. Sie erleben ihre Eltern oft ohnmächtig. Wenn beispielsweise nach monatelangem Suchen noch immer keine angemessene Wohnung gefunden werden konnte oder wenn alle Bewerbungen für eine neue Arbeitsstelle mit Absagen enden, wird die Perspektivlosigkeit für die Eltern erdrückend. Das schlägt sich auf die Psyche der Kinder nieder. Ihr Selbstvertrauen sinkt. Nicht selten entwickeln sie Scham und Schuldgefühle. Kinder, die in armutsbetroffenen Familien gross werden, haben meist keinen Zugang zu Früher Förderung. Ohne frühkindliche Bildung aber fallen sie hinter Gleichaltrige zurück und können den Rückstand auch später nicht mehr aufholen. Im Gegenteil: wesentlich häufiger müssen sie Schulstufen repetieren und seltener gelangen sie ins Gymnasium. Teure Nachhilfestunden können sich die Familien nicht leisten. Damit sinken die Bildungschancen sowie die Aussichten auf ein höheres Einkommen. Die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe armutsbetroffener Kinder bleibt oft ein Leben lang reduziert. Vielfach sind sie später selbst wieder arm. Im Wissen darum erbringen die Eltern häufig Verzichtsleistungen zugunsten der Kinder und gehen dabei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Langfristig hat dies auch bei ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge. Gerade für Alleinerziehende, welche die gesamten alltäglichen Herausforderungen alleine schultern, kann die Belastung zu Ängsten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Depressionen führen. Bei einigen reicht die Belastung weit über die Erziehungsphase hinaus und verursacht dauerhafte Prekarität. 3

Kinderarmut als Verstoss gegen geltendes Recht In Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert die Schweiz denjenigen, die in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen, Hilfe, Betreuung und Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Zusätzlich verpflichtet sich die Schweiz in Artikel 11, allen Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Konkreter wird die UN Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz vor 20 Jahren ratifiziert hat. Sie gibt den Rahmen vor für die Ausgestaltung der Schweizerischen Gesetzgebung zum Schutz, zur Förderung sowie zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Kinderrechte gelten für alle Kinder ab Geburt bis zum vollendeten 18 Lebensjahr. Die Kinderrechtskonvention verankert das Recht des Kindes auf eine angemessene soziale Absicherung und auf einen Lebensstandard, «der seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessen ist». Die Kinderrechtskonvention definiert insbesondere das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in jeder Form, das Recht des Kindes auf Bildung sowie das Recht des Kindes auf Freizeit, Spiel und die volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. Im Zentrum einer Politik, welche die Kinderarmut bekämpft und verhindert, steht das Wohl des Kindes. Dieses Kindeswohl umfasst alle Lebensumstände, die zu einer guten und gesunden Entwicklung beitragen. Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung, Kleidung, ein Dach über dem Kopf, aber auch Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, beständige und liebevolle Beziehungen, dem Alter entsprechende Entfaltungsmöglichkeiten sowie Verbindlichkeit. Die Verantwortung für das Kindeswohl tragen in erster Linie die Eltern. Gemäss Kinderkonvention ist der Staat jedoch verpflichtet, sie darin zu unterstützen. Das heisst: Es ist nicht nur eine familiäre Verantwortung, Kindern einen guten Lebensstart zu bieten, sondern eine gesellschaftliche Verpflichtung. Kinderarmut steht im Widerspruch zu den Zielen der Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention. Warum es Kinderarmut gibt Kinder kosten viel Der Bund hat im Bericht «Familienpolitik: Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes» vom Mai 2015 die Kinderkosten in der Schweiz berechnet. Gemäss diesen Berechnungen kostet ein Kind je nach Familiengrösse zwischen 7000 und 14 000 Franken pro Jahr. Besonders ins Gewicht fallen Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, des Wohnens und der Ausbildung. Nicht eingerechnet sind die indirekten Kosten, die dadurch entstehen, dass Eltern noch immer hauptsächlich Mütter ihre Arbeitszeit nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren und die unentgeltliche Sorgearbeit übernehmen. Dadurch reduziert sich ihr Beitrag zum Haushaltseinkommen. Statistiken zeigen die Auswirkungen von Kindern im Haushalt auf das verfügbare Einkommen: So ist das mittlere verfügbare Einkommen von kinderlosen Paaren gut 40 Prozent höher als jenes von Eltern mit Kindern im Haushalt. Am geringsten ist das verfügbare Einkommen bei Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern. Tiefes Einkommen der Eltern Rund 50 000 Kinder wachsen in Working Poor Haushalten auf. Das sind zwei Drittel aller armutsbetroffenen Kinder. Ihre Eltern verdienen zu wenig, um die Existenz der Familie zu sichern. Entweder arbeiten sie in prekären Arbeitsverhältnissen zu Tieflöhnen, oder sie können als alleinerziehende Mütter oder Väter nur reduziert erwerbstätig sein. Insbesondere Mütter und Väter ohne nachobligatorische Bildung oder ohne anerkannte Ausbildung tragen ein grosses Risiko, trotz Erwerbstätigkeit arm zu sein. Wer nur über einen Schulabschluss verfügt, ist doppelt so häufig arm wie Personen mit Tertiärabschluss. Verlieren Niedrigqualifizierte ihre Stelle, finden sie immer seltener zurück auf den Arbeitsmarkt. Überdurchschnittlich oft werden sie ausgesteuert und sind in der Folge auf Sozialhilfe angewiesen. Die Verdreifachung der Aussteuerungen in den letzten 15 Jahren von 13 000 im Jahr 2001 auf über 40 000 im 2016 zeigt das Ausmass des Problems. Das Risiko Scheidung ist schlecht abgesichert Alleinerziehende sind nach einer Scheidung überdurchschnittlich von Armut betroffen. Häufig reicht das Einkommen der getrennten Eltern nicht aus, um zwei Haushalte zu finanzieren. Dies umso weniger, je tiefer das Bildungsniveau der Eltern ist. Schwierig wird es auch für Mütter, die nach der Geburt der Kinder aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und sich auf die Betreuung und Erziehung der Kinder konzentrierten. Wiedereinsteigerinnen haben es auf dem hochdynamischen Arbeitsmarkt immer schwerer. Ein konservatives Rollen und Familienverständnis leistet hier der Armut Vorschub. Nach einer Scheidung sind die Alimente für die finanzielle Sicherheit von Alleinerziehenden deshalb zentral. Die teilweise hart erkämpften Beiträge fallen jedoch oft zu gering aus, um die Existenz alleinerziehender Haushalte zu sichern. In der Folge bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als Sozialhilfe zu beziehen. 4

Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt mangelhaft Die Möglichkeit, Familienarbeit und Erwerbsarbeit zu vereinbaren, ist in der Schweiz noch immer mangelhaft. Trotz den Bemühungen auf Bundesebene gibt es zu wenig preisgünstige und erreichbare Angebote der familienexternen und schulergänzenden Betreuung. Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeit mit unregelmässigen Arbeitszeiten stellt insbesondere einkommensschwache Familien vor grosse Herausforderungen. Institutionalisierte Kinderbetreuungsangebote wie Kitas bieten bei Arbeit im Tieflohnsektor beispielsweise bei Arbeit auf Abruf keine Lösung. Armutsbetroffene Familien weichen deshalb auf das preisgünstigere und flexiblere Angebot von Tageseltern aus. Gleichzeitig bleibt die Betreuung während der Schulferien oder bei Erkrankung der Kinder lückenhaft. Der Staat investiert zu wenig in Kinder und Familien Kinder sind in der Schweiz insbesondere in der Deutschschweiz weitgehend Privatangelegenheit. Dies ist ein Grund, warum die Schweiz so wenig in Kinder und Familien investiert. Mit 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes liegt sie deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 2,3 Prozent. Schon Frankreich (2,5 Prozent), Österreich (2,8 Prozent) und Deutschland (3,1 Prozent) geben deutlich mehr für Kinder und Familien aus, ganz zu schweigen vom europäischen Spitzenreiter Dänemark mit 3,7 Prozent. Fokussiert man nur den Frühbereich also die Ausgaben für Kinder bis zu drei Jahren, dem in der Bekämpfung der Kinderarmut zentrale Bedeutung zukommt, zeigt sich das im internationalen Vergleich tiefe finanzielle Engagement der Schweiz. Insgesamt machen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesstätten, Spielgruppen und Tages familien in der Schweiz rund 0,1 Prozent des BIP aus. Dieser Anteil liegt im Durchschnitt der OECD Länder bei 0,3 Prozent. Die Schweiz müsste, um hier gleichzuziehen, dreieinhalb Mal so viel in die familienergänzende Betreuung investieren wie heute. Auffallend ist insbesondere die geringe Subventionierung von Kita Plätzen. Das hat zur Folge, dass Eltern in der Schweiz verglichen mit den Nachbarländern einen doppelt bis dreifach so hohen Anteil an den Gesamtkosten tragen müssen. Das Wissen ist vorhanden es fehlt am politischen Willen Bereits Ende der 1990er Jahre waren die von Armut betroffenen Menschen in der Schweiz mehrheitlich Mütter, Väter und Kinder. Daran hat sich in den letzten 30 Jahren wenig geändert. Zu diesem Schluss kommen auch die jüngsten Studien und Berichte des Bundesrates sowie des Nationalen Programms gegen Armut. Das Problem ist allseits bekannt. Was also läuft schief? Der Blick auf Entwicklungen in der Existenzsicherung, der Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf sowie der Frühen Förderung sind in diesem Kontext zentral. Existenzsicherung für Kinder: es bestehen gewichtige Lücken Sozialhilfe und andere bedarfsabhängige Leistungen zur Existenzsicherung liegen hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone. Mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung, der Harmonisierung der kantonalen Familienzulagen und der Revision des Kindesunterhalts ist in den letzten gut zehn Jahren aber auch der Bund Anliegen der Existenzsicherung für Kinder angegangen. 2006 wurden die Kinder und Ausbildungszulagen harmonisiert und Mindestbeiträge von 200 Franken für Kinder bzw. 250 Franken für Kinder in Ausbildung festgelegt. Einige Kantone vorab in der Romandie gehen über die empfohlenen Mindestbeträge hinaus. Dennoch reichen Kinderzulagen nicht aus, um die Existenz zu sichern. Die vom Bund im Bericht «Familienpolitik: Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes» eingebrachten bedarfsabhängigen Kinderzulagen hätten genau diese Lücke gefüllt. Sie wurden vom Bundesrat mit Blick auf die finanzpolitische Situation im Frühjahr 2016 aber als zu teuer verworfen. Im Frühling 2015 wurde der Kindesunterhalt bundesweit neu geregelt. Mit der Revision ist es gelungen, das Recht des Kindes auf Unterhalt landesweit zu stärken und die Last für den betreuenden Elternteil zu mindern. Dennoch bleiben hinsichtlich der Existenzsicherung von Kindern gewichtige Lücken bestehen. So fehlt nach wie vor ein gesetzlich festgelegter Mindestunterhalt für das Kind. Damit bleiben die Alimente nicht existenzsichernd und die Bevorschussung abhängig von den kantonalen Regelungen. Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurden Familienergänzungsleistungen zur Bekämpfung der Kinder und Familienarmut in die politische Debatte eingebracht. Diese scheiterten 2011 jedoch im nationalen Parlament. 5