Preis- und Leistungsverzeichnis



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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 02.2015 Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Hinweise Für die in diesem Preis-Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder in seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR = Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Weitere SEPA-Teilnehmerländer, wie z.b. die Schweiz und Monaco, werden wie EWR-Länder behandelt. Seite - 1-

Stand 02.2015 I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen... 5 1. Bankarbeitstage für Bareinzahlungen... 5 2. Entgelte für Barauszahlungen... 5 II. Überweisungen... 7 1. Bankarbeitsarbeitstag für Überweisungen... 7 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen... 7 2.1. Überweisungsaufträge... 7 2.1.1. Annahmefrist(en) für Überweisungsaufträge... 7 2.1.2. Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge... 7 2.1.3. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen... 8 2.1.3.1. Überweisung in der Kontowährung... 8 2.1.3.2. Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung 9 Entgeltpflichtiger... 9 Höhe der Entgelte... 9 2.1.4. Sonstige Entgelte EUR... 9 2.2. Entgelte bei eingehenden Überweisungen... 9 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 10 3.1. Überweisungen... 10 3.1.1. Annahmefrist(en) für Überweisungen... 10 3.1.2. Ausführungsfristen... 10 3.1.3. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen... 10 3.1.4. Sonstige Entgelte... 10 3.2. Entgelte bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)... 10 Seite - 2-

Stand 02.2015 3.2.1. Entgeltpflichtiger... 11 3.2.2. Höhe der Entgelte... 11 III. Zahlungen aus Lastschriften... 12 1. Bankarbeitstage für Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger... 12 2. Abbuchungauftragslastschrift... 12 3. Einzugsermächtigungslastschrift... 12 4. SEPA-Lastschrift (SDD)... 12 4.1. Annahmefrist(en) für SEPA-Lastschriften... 12 4.2. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen... 12 4.3. Entgelte... 12 4.4. SEPA-Basislastschrift (Core und Cor1)... 13 4.4.1. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen... 13 4.4.2. Entgelte EUR... 13 4.5. SEPA-Firmenlastschrift (B2B)... 13 4.5.1. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen... 13 4.5.2. Entgelte EUR... 13 IV. Zahlungskarten... 13 1. Bankarbeitstage für Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger... 13 2. girocard ehemals Maestro-Card/ec... 14 2.1. Allgemein... 14 2.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus girocard-verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger... 14 3. Kreditkarten... 14 3.1. MasterCrad... 14 3.1.1. Allgemein... 14 3.1.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger... 15 3.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Verfügungen mit der Kreditkarte... 16 V. Scheckverkehr... 17 1. Scheckverkehr im Inland... 17 1.1. Entgelte... 17 1.2. Wertstellungen... 17 Seite - 3-

Stand 02.2015 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr... 17 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland... 17 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland... 18 Seite - 4-

I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen Stand 02.2015 1. Bankarbeitstage für Bareinzahlungen Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Vornahme von Bareinzahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. 2. Entgelte für Barauszahlungen Eigenes Institut (nur eigene Kunden) Am Schalter (Beträge in Euro) eines anderen Zahlungsdienstleisters Euro oder anderer Währung Euro oder einer anderen Währung Auszahlung mit Girocard Nicht möglich Die Höhe des direkten Entgeltes, das MasterCard Nicht möglich die auszahlende Bank gegenüber dem Kunden erhebt, richtet sich nach der vor der Auszahlung des Verfügungsbetrages von der auszahlenden Bank mit dem Auszahler getroffenen Vereinbarung. Wir erheben kein weiteres Entgelt. Barauszahlungs- 0,00 beleg Seite - 5-

Auszahlung mit Am Geldautomat (Beträge in Euro) eines anderen Zahlungsdienstleisters Euro andere Währungen für den Fall, dass der GA-betreibende Zahlungsdienstleister... kein... ein unmittelbares direktes Kundenentgelterhebt, Kundenentgelt berechnen wir zusätzlich berechnet 2 ²... ein unmittelbares Kundenentgelt erhebt, berechnen wir zusätzlich 1 Stand 02.2015... kein direktes Kundenentgelt berechnet³ girocard 0,00 0,00 0,00 0,00 MasterCa rd 0,00 0,00 0,00 0,00 1 Die Höhe des direkten Entgeltes, das der GA-betreibende Zahlungsdienstleister gegenüber dem Kunden erhebt, richtet sich nach der vor derauszahlung des Verfügungsbetrages vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister mit dem Karteninhaber getroffenen Vereinbarung. 2 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister ein so genanntes Interbankenentgelt berechnet. Seite - 6-

II. Überweisungen Stand 02.2015 1. Bankarbeitsarbeitstag für Überweisungen Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Überweisungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. SEPA-Überweisungen können zudem an folgenden Tagen, sofern es sich nicht um Sonnabende oder Sonntage handelt, elektronisch eingereicht werden: Christi Himmelfahrt Pfingstmontag 3. Oktober 24. und 31. Dezember 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2.1. Überweisungsaufträge 2.1.1. Annahmefrist(en) für Überweisungsaufträge Überweisungsaufträge in Euro Die Annahmefristen bedeuten eine gleichtägige Belastung der Überweisungen. Die Ausführungsfristen (= Eingang beim Zahlungsempfänger) sind im nächsten Abschnitt beschrieben. Beleghafter Überweisungsauftrag 11:00 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank Belegloser Überweisungsauftrag (ohne 15:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank SEPA) Belegloser SEPA-Überweisungsauftrag Belegloser SEPA Urgent-Überweisungsauftrag 13:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank 15:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 11:00 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank Beleghafter Überweisungsauftrag 11:00 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank 2.1.2. Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungsaufträge in Euro Beleghafter Überweisungsauftrag Belegloser Überweisungsauftrag (ohne SEPA) Binnen 2 Bankarbeitstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten Binnen eines Bankarbeitstages bei Hausüberweisungen innerhalb der Bank Binnen 2 Bankarbeitstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten Seite - 7-

Belegloser SEPA-Überweisungsauftrag Belegloser SEPA Urgent-Überweisungsauftrag Stand 02.2015 Binnen eines Bankarbeitstages bei Hausüberweisungen innerhalb der Bank 1 Bankarbeitstag Gleichtägig Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Binnen 2 Bankarbeitstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten Beleghafter Überweisungsauftrag Binnen 2 Bankarbeitstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten 2.1.3. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel A). 2.1.3.1. Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: Überweisungsausgänge Überweisungsmodalitäten Je Überweisung vom Girokonto per bei formloser beleghafte beleglose Dauer- Erteilung Überweisung Überweisung auftrag zusätzlich ** je kontoungebundener Überweisung als Eilüberwei sung: zusätzlich Überweisung 3 in Euro 0,35 EUR 0,35 EUR Überweisung, die auf eine andere Währung lautet 1,5 mindestens EUR 15,34 1,5 mindestens EUR 15,34 Überweisung mit Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Name und Anschrift des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zusätzliche Gebühr: 10,00 EUR 10,00 EUR 0,35 EUR 10,00 EUR Nicht möglich 1,5 mindest ens EUR 15,34 1,5 mindestens EUR 15,34 Nicht möglich 10,00 EUR 10,00 EUR Nicht möglich 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift. ** Z.B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 3 Ist der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisung in Euro, kann er als Kundenkennung bis zum 31. Januar 2016 statt der IBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und die Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angeben, die die Bank in die entsprechende IBAN als Kundenkennung des Zahlungsempfängers konvertiert. Für die Konvertierung erhebt die Bank kein zusätzliches Entgelt. Seite - 8-

Stand 02.2015 2.1.3.2. Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0" oder SHA') Zahler trägt alle Entgelte ( 1" oder OUR") Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung Zielland EU/EWR Übrige Länder O/SHA 1/OUR 1,5 mindestens EUR 15,34 + 1,5 mindestens EUR 15,34 + 0,25 0,25 Courtage Courtage Preis auf Nachfrage 2.1.4. Sonstige Entgelte EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,00 2.2. Entgelte bei eingehenden Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel A). Bei einem Überweisungseingang werden folgende Entgelte berechnet: Überweisungseingänge Entgelt Überweisung in Euro 0,35 Überweisung, die auf eine andere Währung lautet 1,5 mindestens EUR 12,78 + 0,25 Courtage aber kein Entgelt, wenn die Überweisung die Entgeltweisung des Zahlers Zahler trägt alle Entgelte" enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. Seite - 9-

Stand 02.2015 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3.1. Überweisungen 3.1.1. Annahmefrist(en) für Überweisungen beleghafte Aufträge beleglose* Aufträge 11:00 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank 11:00 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift. 3.1.2. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 3.1.3. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0" oder SHA") Zahler trägt alle Entgelte ( 1" oder OUR") Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0"/ SHA" können bereits durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung Zielland O/SHA 1/OUR 1,5 mindestens EUR 15,34 zzgl. fremde EU/EWR 1,5 mindestens EUR 15,34 Gebühren Übrige Länder Preis auf Nachfrage 3.1.4. Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,00 3.2. Entgelte bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten Seite - 10-

Stand 02.2015 des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3.2.1. Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0" oder SHA") Zahler trägt alle Entgelte ( 1" oder OUR") Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0"/ SHA" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. 3.2.2. Höhe der Entgelte Bei der Entgeltweisung 0"/ SHA" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 1,5 mindestens EUR 12,78 zzgl. fremde Gebühren (bei Drittstaatenwährung) Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. Seite - 11-

III. Zahlungen aus Lastschriften Stand 02.2015 1. Bankarbeitstage für Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger Bankarbeitstage ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Lastschriften erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. SEPA-Lastschriften können zudem an folgenden Tagen, sofern es sich nicht um Sonnabende oder Sonntage handelt, eingereicht werden: Christi Himmelfahrt Pfingstmontag 3. Oktober 24. Und 31. Dezember 2. Abbuchungauftragslastschrift Die Abbuchungsauftragslastschrift ist seit dem 1.2.2014 nicht mehr möglich. 3. Einzugsermächtigungslastschrift Die Einzugsermächtigungslastschrift ist ab dem 1.8.2014 nicht mehr möglich. Lastschrifteinlösung EUR 0,35 4. SEPA-Lastschrift (SDD) 4.1. Annahmefrist(en) für SEPA-Lastschriften SDD Core Ersteinreichung 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit SDD Core Folgelastschrifteinreichung 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit SDD Cor1 Einreichung 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit SDD B2B 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bis 08:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank 08:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank bis 08:30 Uhr an Bankarbeitstagen der Bank 08:30 an Bankarbeitstagen der Bank 4.2. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von 2 Bankarbeitstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen eingeht. 4.3. Entgelte Abbuchungsauftrag EUR 5,00 Einrichtung/Änderung/Aussetzung Lastschrifteinlösung EUR 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung EUR./. der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer EUR 10,00 Seite - 12-

Lastschrift mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen Dauerlastschriften Einrichtung/Änderung/Aussetzung EUR 20,00 Stand 02.2015 4.4. SEPA-Basislastschrift (Core und Cor1) 4.4.1. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet, dass der Lastschriftbetrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen eingeht. 4.4.2. Entgelte EUR Lastschrifteinlösung EUR 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung EUR./. der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschrift mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen EUR./. 4.5. SEPA-Firmenlastschrift (B2B) 4.5.1. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet, dass der Lastschriftbetrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen eingeht. 4.5.2. Entgelte EUR Lastschrifteinlösung EUR 0,35 Bestätigung des EUR./. SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Einrichtung/Änderung/Aussetzung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag EUR./. EUR./. IV. Zahlungskarten 1. Bankarbeitstage für Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Seite - 13-

Stand 02.2015 Zahlungskartenverfügungen des Kunden erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember Für Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomaten ist jeder Tag ein Bankarbeitstag. Hinweise: Die Bankarbeitstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Bankarbeitstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank. 2. girocard ehemals Maestro-Card/ec 2.1. Allgemein girocard-karte (jährlich) EUR 10,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei Änderung des Namens des Karteninhabers EUR 40,00 nicht von der Bank zu vertretender EUR 40,00 Beschädigung oder Verlust Einsatz der girocard-karte an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Euro innerhalb des EWR EUR./. in Fremdwährung EUR./. außerhalb des EWR EUR./. Hinweis: Die Bestimmung des Umrechungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D des Verzeichnisses. 2.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus girocard-verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Binnen zwei Bankarbeitstagen Binnen zwei Bankarbeitstagen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 3. Kreditkarten 3.1. MasterCard 3.1.1. Allgemein - Hauptkarte (jährlich) EUR 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) EUR 15,00 Seite - 14-

MasterCard GOLD - Hauptkarte (jährlich) EUR 50,00 - Zusatzkarte (jährlich) EUR 25,00 Stand 02.2015 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei Änderung des Namens des Karteninhabers EUR 15,00 nicht von der Bank zu vertretender EUR 15,00 Beschädigung oder Verlust Einsatz der MasterCard-Karte an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Euro innerhalb des EWR EUR./. in Fremdwährung EUR./. außerhalb des EWR EUR./. Erstellung einer/eines zusätzlich EUR./. angeforderten Rechnungskopie/Belegs 3.1.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Binnen zwei Bankarbeitstagen Binnen zwei Bankarbeitstagen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Seite - 15-

Stand 02.2015 3.2. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Verfügungen mit der Kreditkarte./. des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Seite - 16-

V. Scheckverkehr Stand 02.2015 1. Scheckverkehr im Inland 1.1. Entgelte Einlösung eines auf Euro ausgestellten Schecks EUR 0,35 auf eine Fremdwährung ausgestellten EUR 0,35 Schecks Zzgl. AZV-Gebühr Einzug eines auf Euro ausgestellten Schecks EUR 0,35 auf eine Fremdwährung ausgestellten EUR 0,35 Schecks Zzgl. AZV-Gebühr Barscheckvordrucke EUR./. Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch eff. Porto Schecksperre Vormerkung/Abänderung EUR 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 0,5 mindestens EUR 15,00 1.2. Wertstellungen Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut andere Kreditinstitute Eingang vorbehalten Scheckbelastungen 3 Tage 3 Tage 3 Tage Tag der Scheckeinrechung 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 2.1.1. Entgelte In EUR 0,15 % minimal EUR 15,34 In Fremdwährung 0,15 % minimal EUR 15,34 + 0,25 Courtage 2.1.2. Wertstellungen Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut 3 Tage Seite - 17-

Stand 02.2015 andere Kreditinstitute Eingang vorbehalten Scheckbelastungen 3 Tage 3 Tage Tag der Scheckeinreichung 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 2.2.1. Entgelte In EUR 0,15 % minimal EUR 15,34 In Fremdwährung 0,15 % minimal EUR 15,34 + 0,25 Courtage 2.2.2. Wertstellungen Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut andere Kreditinstitute Eingang vorbehalten Scheckbelastungen 3 Tage 3 Tage 3 Tage Tag der Scheckeinreichung Seite - 18-