Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1
Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen, - Einrichtungen der Kirchen - und in anderen Zusammenhängen der Jugendarbeit 2
Gesetzliche Grundlage Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 72a Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 3
72a Bundeskinderschutzgesetz (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen, dass diese keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen. 4
72a Bundeskinderschutzgesetz (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, oder einen vergleichbaren Kontakt hat. (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt oder einen vergleichbaren Kontakt hat. 5
72a Bundeskinderschutzgesetz (5) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen von den nach den Absätzen 3 und 4 eingesehenen Daten nur den Umstand, dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information erheben, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. 6
Inhalt Sicherstellungsvereinbarung nach 72a zwischen Jugendämtern und Vereinen darin verpflichten sich die Vereine Schutzkonzepte vorzuhalten und sich in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis von den Jugendleiter*innen vorlegen zu lassen. Die Prüfung, wann dies notwendig ist, kann über ein Prüfschema erfolgen. Jeder Verein entscheidet selbständig, ob er eine Vereinbarung unterschreibt. Vorteil: Eigenschutz der Jugendleiter*innen 7
Muster-Vereinbarung Eine landesweit mit den Verbänden abgestimmte Mustervereinbarung besteht. Jugendämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen- Schwenningen, Kreisjugendsportring und Kreisjugendring haben sich abgestimmt: Mustervereinbarung wurde etwas abgeändert genutzt, sie enthält auch die Anträge und Kostenbefreiungsanträge, Dokumentationshilfen und alle Vorschriften und Erklärungen 8
Versand der Unterlagen Die uns bekannten Vereine haben inzwischen erhalten: Sicherstellungsvereinbarung zur Unterzeichnung bis zum 31.03.2016 Infoblatt Gesetzestext Muster für Selbstverpflichtungserklärung Merkblatt zum Führungszeugnis Muster Bescheinigung für Gebührenbefreiung / Antrag FZ Muster Dokumentationsblatt Muster Prüfschema wann ist ein FZ erforderlich 9
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Beschäftigungsverbot einschlägig vorbestrafter Personen - gilt für Haupt- und Nebenamtliche sowie Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Zu diesem Zweck sind erweiterte Führungszeugnisse einzusehen. Weiterhin sind nach Absatz 4 Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie Vereinen (mit Jugendarbeit) abzuschließen, dass diese ebenfalls in bestimmten Fällen FZ einsehen und die Einsicht dokumentieren. 10
Einsichtnahme in FZ Vereine Jugendarbeit, v.a. wenn öffentlich finanziert wird FZ, nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kontakt vorliegt, nicht allgemein möglich auch in einzelnen Fällen eine Selbstverpflichtungserklärung statt FZ Definition qualifizierter Kontakt: Übernachtungen (auch das Küchenpersonal) Einzelbetreuung (ein*e Leiter*in in der Gruppe) Einzelunterricht besondere Abhängigkeit Jugendverbände haben teilweise eigene Verfahren vorgegeben 11
Führungszeugnis Aufgabe Verein Modus der Einsichtnahme ist zu klären (wer soll einsehen, wenn möglich Sachbearbeitung, nicht Verantwortliche*r) Der Verein entscheidet über die Einsichtnahme Entscheidung über Einsichtnahme ist zu protokollieren Der Verein fordert die/den Jugendleiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf Der Verein dokumentiert die Einsichtnahme und gibt das FZ zurück Der Verein händigt Unbedenklichkeitsnachweis der/dem Jugendleiter*in (formlos) aus (dieser ist 5 Jahre gültig) und regelt die wiederholte Einsichtnahme nach 5 Jahren, beachtet den Datenschutz 12
Prüfschema: Führungszeugnis für Neben- und Ehrenamtliche Zur Vereinbarung mit den Jugendämtern Schwarzwald-Baar-Kreis und Villingen-Schwenningen Kein Führungszeugnis notwendig Eventuell Führungszeugnis oder Selbstverpflichtung notwendig Vorschlag zu Spalte 2 Keine Übernachtung Führungszeugnis Aufgabe Verein Teilnehmende sind nicht Verein entscheidet Einmaliges Engagement/Projekt über Einsichtnahme Einmaliges Engagement/Projekt Offene Gruppe Teilnehmende wechseln beeinträchtigt Es liegen keine psychischen und physischen Beeinträchtigungen vor Übernachtung Anhand Anlage Prüfschema Führungszeugnis Die Gruppe wird von mehreren Personen betreut Geschlossene Gruppe Teilnehmende sind immer gleich Teilnehmende sind beeinträchtigt Mit Übernachtung Der/die Ehrenamtliche betreut die Gruppe allein Vorschlag immer Führungszeugnis bei Übernachtung Selbstverpflichtung bei geschlossener Gruppe Führungszeugnis bei beeinträchtigten Teilnehmer*innen Vorschlag immer Führungszeugnis bei Übernachtung Führungszeugnis kann zum Schutz der Jugendleiter*innen empfehlenswert sein Es handelt sich um eine Gruppe Die Betreuung findet in einem offenen Raum statt Von außen einsehbar Bei den Teilnehmer*innen handelt sich um Jugendliche Ab 15 Jahre Der Altersunterschied von Ehrenamtlichen zur Gruppe/Betreuten ist gering Gleichaltrig Betreuer*innen sind unter 16 Jahren alt Einzelbetreuung Die Betreuung findet in einem geschlossenen Raum statt Privat Räume, nicht einsehbar Bei den Teilnehmer*innen handelt sich um Kinder 0 bis 14 Jahre Der Altersunterschied von Ehrenamtlichen zur Gruppe/Betreuten ist groß Betreuer*innen sind über 16 Jahren alt Vorschlag immer Führungszeugnis wenn Kinder, ansonsten mindestens Selbstverpflichtung Vorschlag immer Führungszeugnis bei Einzelbetreuung Immer Führungszeugnis bei Einzelbetreuung Selbstverpflichtungserklärung der Jüngeren Tätigkeit wirkt nicht in die Tätigkeit wirkt in die 25.02.2016 KINDERSCHUTZ FÜHRUNGSZEUGNISSE Privatsphäre hinein (Windeln - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ Privatsphäre hinein (Windeln FZ wenn die Tätigkeit in die 13 wechseln, Unterstützung beim wechseln, Unterstützung beim Privatsphäre von Kindern und Toilettengang, Ankleiden ) Toilettengang, Ankleiden ) Jugendlichen hineinwirkt
Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein fordert die/den Jugendeiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf mit: Anlage 4 b Muster für eine Bescheinigung für die Gebührenbefreiung Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses 15
Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein dokumentiert die Einsichtnahme mit: Anlage 5 Muster für ein Dokumentationsblatt für den Träger bezüglich der Einsichtnahme in das Führungszeugnis bei neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen (gemäß 72a Abs. 5 SGB VIII) 16
Bescheinigung der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher des Verbandes / Vereins...gemäß 72a SGB VIII Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend 72 a SGVlll jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist. Einsichtnahme in FZ Vereine Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen. Der Verein Vorname händigt Unbedenklichkeitsnachweis Nachname der/dem Jugendleiter*in (formlos) aus mit Anschrift Der/die oben genannte Mitarbeitende hat ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt. Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am: Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden. Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet. Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen. Ort, Datum. Stempel der Einrichtung 25.02.2016 KINDERSCHUTZ Unterschrift FÜHRUNGSZEUGNISSE der für die Einsichtnahme - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ zuständigen Person 17
Führungszeugnis Aufgabe Verein schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab ermöglicht Information und Fortbildung setzt Schutzkonzepte (bspw. des Verbandes oder eigene) um nimmt Schwierigkeiten wahr und spricht sie an 18
Führungszeugnis Aufgabe Verein Schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab Kurze Erklärung Anlage 2a Muster für eine Selbstverpflichtungserklärung 19
Führungszeugnis Aufgabe Verein Schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab Ausführlichere Erklärung Anlage 2b Muster für eine Selbstverpflichtungserklärung des LJRs 20
Führungszeugnis - Aufgabe Jugendleiter*in Die Führungszeugnisse sind vom jeweiligen Jugendleiter*in über die Gemeinde zu beantragen und einer vom Verein bestimmter Person vorzulegen Kostenbefreiung besteht auf Antrag Führungszeugnisse dürfen nicht älter als 3 Monate sein Jugendleiter*innen bilden sich fort und setzen die im Verein geltenden Schutzkonzepte um nehmen Schwierigkeiten wahr und reagieren adäquat 21
Fortbildung Viele Verbände bieten eigene Fortbildungen und Vorgaben für Schutzkonzepte an Hier vor Ort geplant: Am Donnerstag den, 16. Juni 2016 im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Die Kosten für die Schulungen übernehmen die Jugendämter des Landkreises Schwarzwald Baar und der Stadt Villingen- Schwenningen. 22
Vielen Dank! Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.lrasbk.de/burgerservices/amter-im-uberblick/jugendamt/kinder-und-jugendschutz.html der Homepage des Schwarzwald-Baar-Kreises und auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen http://www.villingen-schwenningen.de/soziales/kinder-und-jugendliche/erweitertesfuehrungszeugnis.html 23