ejustizakte E-Government Information Aargau 22. September 2017 Inhaltsverzeichnis Wo stehen wir heute Wo wollen wir hin Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau 2 1
Wo stehen wir heute Wo stehen wir heute Wo wollen wir hin Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau 3 Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) > Elektronischer Rechtsverkehr im Rahmen der Zivil- und Strafprozesse, sowie der Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren per 01. Januar 2011 eingeführt > Grundlagen > Art. 130 ZPO > Art. 33a SchKG > Art. 110 StPO > VeÜ-ZSSV > Elektronischer Rechtsverkehr im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Verfahren per 01. Juli 2012 eingeführt > Grundlagen > 7 Abs. 5 VRPG 4 2
Secure Mail Aargau > Die integrierte Gesamtlösung [HIN Mail (Gesundheitswesen), IncaMail (Post) und SEPPMail (Privatwirtschaft)] für einen vereinfachten und sicheren Austausch von E-Mails zwischen unterschiedlichen Stellen steht seit Oktober 2016 zur Verfügung. > Die Justizleitung hat der Einführung der E-Mailverschlüsselung mit Secure Mail Aargau am 09. Dezember 2016 zugestimmt. 5 Verwendung von Secure Mail Aargau (1/2) Outlook IncaMail AddIn Funktion Anwendung Der Button Vertraulich senden garantiert die verschlüsselte Übermittlung der E-Mail. Es wird zuerst geprüft, ob der Empfänger einer HIN oder SEPPmail Domain angehört. Ist dies nicht zutreffend, wird die E-Mail schliesslich über IncaMail verschlüsselt übermittelt. Diese Versandart ist grundsätzlich als Standard zu verwenden, wenn die Inhalte sensible Daten enthalten, die eine Verschlüsselung voraussetzen. Der Button Persönlich senden erzwingt immer eine verschlüsselte Übermittlung. Der Unterschied zu vertraulich senden liegt hier dabei, dass sich der Empfänger zwingend bei IncaMail registrieren muss wenn die Mail per IncaMail übermittelt wird, um die Nachricht zu entschlüsseln bzw. lesen zu können. Des Weiteren wird ein Passwort benötigt, welches per E-Mail oder SMS zugestellt wird. 6 3
Verwendung von Secure Mail Aargau (2/2) Outlook IncaMail AddIn Funktion Anwendung Der Button Eingeschrieben senden erzwingt immer eine verschlüsselte Übermittlung über IncaMail. Eingeführt mit dem elektronischen Rechtsverkehr am 01.01.2011 vgl. KS-Auszug GKA 155.200.1.214. Durch die Akkreditierung als sichere Zustellplattform kann die Lösung im Rahmen der VeÜ-ZSSV eingesetzt werden. Zum Beispiel für die Entgegennahme von Gerichtseingaben durch Anwälte oder für den Versand von Gerichtsentscheiden. Der Empfänger aktiviert den Empfang von IncaMail Einschreiben einmalig und öffnet die Nachrichten innerhalb der Frist von 7 Tagen. Eindeutiger Nachweis mit signierter PDF-Quittung oder Übermittlung im Rahmen der Zustellverordnungen. 7 Wo wollen wir hin Wo stehen wir heute Wo wollen wir hin Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau 8 4
Sechs Grundthesen zum edossier Gerichte 1. Gerichtliche Verfahren werden elektronisch geführt. 2. Parteien, Behörden, Beteiligte machen Eingaben elektronisch und empfangen Dokumente elektronisch. 3. Es braucht ein gesetzliches Obligatorium, damit der nötige Handlungsbedarf für das elektronische Gerichtsdossier und den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in der Justiz entsteht. 4. Die Herrschaft über die Daten und die Ausgestaltung der Programme zur Geschäftskontrolle der Gerichte muss bei der Justiz bleiben. 5. Die Obergerichte und das Bundesgericht haben ein Interesse, die noch fehlenden Module für einen effizienten elektronischen Richterarbeitsplatz und für den Datenaustausch gemeinsam zu realisieren. 6. Das Projekt wird von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesgerichts und der Obergerichte auf Stufe Generalsekretariate geleitet. Quelle: Justizkonferenz vom 21. Oktober 2016 9 Projektorganisation ejus2020 1) 1) Namensänderung geplant Quelle: Konferenz Generalsekretäre/Gerichtsverwalter vom 9. Juni 2017 10 5
Arbeitsgruppe edossier Gerichte Quelle: Konferenz Generalsekretäre/Gerichtsverwalter vom 9. Juni 2017 11 Sechs Module & Mitwirkung Gesetzgebung (1/2) Das Gesamtprojekt edossier-gerichte beruht auf den bestehenden Geschäftsverwaltungsapplikationen der Gerichte, namentlich JURIS und Tribuna sowie den Eigenentwicklungen der Gerichte. Es enthält die folgenden Teilprojekte: 1. Plattform zur elektronischen Akteneinsicht Die Plattform zur elektronischen Akteneinsicht erlaubt zugelassenen Nutzern in der Regel den Prozessbeteiligten -, die vom Gericht auf die Plattform hochgeladenen Aktenstücke Online einzusehen. 2. Applikation für das Hochladen von Aktenstücken Diese Applikation enthält die minimalen Funktionalitäten für die Akteneinsicht auf der Plattform und die Verwaltung der Akteneinsicht. Sie erlaubt das Hochladen von Aktenstücken oder ganzen Dossiers. 3. Applikation zur Bearbeitung des edossiers Die Applikation zur Bearbeitung des elektronischen Dossiers ist ein benutzerfreundliches Interface, das die Darstellung und Bearbeitung der Aktenstücke erlaubt. Es enthält unter anderem Suchfunktionalitäten für alle Aktenstücke eines Dossiers und die Möglichkeit, Aktenstücke anzumerken oder ein Teildossier anzufertigen. Quelle: Öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeitsvertrag zur Realisierung des Gesamtprojekts edossier-gerichte vom 11. Juli 2017 12 6
Sechs Module & Mitwirkung Gesetzgebung (2/2) 4. IT-Infrastruktur des Arbeitsplatzes am Gericht Das Ziel dieses Teilprojekts ist, IT-Infrastruktur-Varianten für einen Arbeitsplatz am Gericht zum Bearbeiten von elektronischen Akten vorzuschlagen, und dies sowohl für die Richter als auch das übrige Personal. 5. Digitalisierung der eingehenden Akten Papierene Aktenstücke, welche beim Gericht eingereicht werden, müssen für das edossier digitalisiert werden. Das Projekt soll mögliche Abläufe und Varianten der dafür benötigten IT-Infrastruktur vorschlagen. 6. Datenaustauschplattform Das Ziel dieses Teilprojekts ist, die existierenden, kaum benutzten Lösungen für den elektronischen Rechtsverkehr durch eine benutzerfreundliche Lösung zu ersetzen. Im Rahmen dieses Projekts werden in einer ersten Phase die bestehenden Datenaustausch-Plattformen und die Standards für den Datenaustausch von elektronischen Akten analysiert. In einer zweiten Phase wird eine Lösung vorgeschlagen, die sich in die IT-Landschaft der Gerichte integrieren lässt, oder es wird durch den Ausbau der Akteneinsicht-Plattform eine eigene Lösung entwickelt. > Mitwirkung Gesetzgebung Quelle: Öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeitsvertrag zur Realisierung des Gesamtprojekts edossier-gerichte vom 11. Juli 2017 13 Grobplanung ejus2020 Quelle: Konferenz Generalsekretäre/Gerichtsverwalter vom 9. Juni 2017 14 7
Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau Wo stehen wir heute Wo wollen wir hin Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau 15 JURIS 5 / GUI (graphical user interface) 16 8
JURIS 5 / Architektur Quelle: Abraxas Juris AG 17 Papier Dossier (heute) Staatsarchiv 18 9
edossier Gerichte (Schritt finalisieren mit JURIS 5 ab 2018) Staatsarchiv Dokument Dokument erstellen finalisieren (pdf/a) Dokument signieren Dokument archivieren Dokument vernichten 19 edossier Gerichte (mögliche Lösung) Anbindung Richterakte Scanning Automatisierte Zuordnung der OE durch Barcodes Posteingang Übernahme in Geschäft Finalisierung pdf/a Ablage im RMS (ISO 15489) Ansicht der Dokumente in Word Qualifizierte, mehrfache Signatur mit Workflow Record Management System (RMS) Organisationseinheit (OE) 20 10
Bestandteile des edossier Quelle: Abraxas Juris AG 21 Umsetzung edossier Gerichte Kanton Aargau > Einführung JURIS 5 bis Ende 2018 > Arbeitsgruppe edossier Gerichte > Initialisierung Projekt edossier Gerichte (AFP 2018-2021 und ff) > Anbindung JURIS 5 an die Plattform zur elektronischen Akteneinsicht 22 11
KANTON AARGAU Gerichte Kanton Aargau René Stalder Leiter Informatik / Informatikbeauftragter Generalsekretariat Informations- und Kommunikationstechnologie Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Telefon direkt 062 835 39 55 Telefon zentral 062 835 38 44 Mobile 079 659 79 24, Fax 062 835 39 49 rene.stalder@ag.ch www.ag.ch/gerichte 23 12