Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich. Praxisleitfaden und -hilfen für die Gestaltung. VBG-Fachinformation BGI 5001

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Transkript:

Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich Praxisleitfaden und -hilfen für die Gestaltung VBG-Fachinformation BGI 5001

VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 beitragspflichtige Unternehmen aus mehr als 100 Branchen vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist. Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.

Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich Praxisleitfaden und -hilfen für die Gestaltung Version 4.0/2012-06 (ersetzt Ausgabe 3.1/2010-10)

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 1 Leitfaden: Die Menschen aktivieren und die Büroprozesse optimal organisieren 4 2 Checkliste Büroarbeitsplatz Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung 13 3 Checkliste Bildschirmdarstellung 20 4 Daten und Fakten zur Büroarbeit 24 5 Praxishilfen und Tipps auf der Online-Themenseite www.vbg.de/bueroarbeit 27 2

Vorbemerkung Die Praxis guter Unternehmen zeigt, dass erfolgreiche Leistungen im Büro das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Sicherheit, Gesundheit und Qualität sind in diesen Unternehmen Kriterien für Erfolg in der Büroarbeit. In dieser BGI finden Sie einen Leitfaden für eine vorausschauende also präventive Arbeitsgestaltung Ihrer Büroarbeit. Der Praxisleitfaden zeigt Wege, wie Sie die Arbeitsbedingungen im Büro verbessern können, hilft Ihnen, Beschäftigte zu sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten zu motivieren, führt zu weiteren Praxishilfen, wie Unterweisungshilfen, Betriebsanweisungen oder Checklisten, auf der Online-Themenseite Büroarbeit www.vbg.de/bueroarbeit hin, mit denen Sie Arbeitsprozesse vorsorgend gestalten können, bietet Ihnen einen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze. Der vorliegende Leitfaden richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Er fasst Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen aus Gesetzen und Vorschriften für eine präventiv gestaltete Büroarbeit zusammen. Das hier vermittelte Wissen entspricht auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Büroarbeit. Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu dieser Broschüre Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich sind wir Ihnen dankbar. 3

1 Leitfaden: Die Menschen aktivieren und die Büroprozesse optimal organisieren Voraussetzungen für erfolgreiche Arbeit im Büro sind die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten und das optimale Zusammenspiel aller Beteiligten. Erst eine gute Organisation und ein aktivierendes Betriebsklima ermöglichen eine produktive Nutzung aller Ressourcen im Arbeitsprozess. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine gute Organisation des Arbeitsschutzes im Büro. Das folgende Kapitel zeigt Ihnen in zehn Schritten, was Sie tun können. Klare Zielsetzungen Sie nehmen das Ziel des sicheren, gesunden und qualitätsbewussten Arbeitens im Büro in Ihre Unternehmensziele mit auf zum Beispiel in Leitlinien oder anderen allgemeinen Vereinbarungen. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Organisationshilfe Unsere Unternehmensziele 4

Sie vereinbaren mit der Interessenvertretung oder auf Mitarbeiterbesprechungen gemeinsam mit den Beschäftigten, was alle Beteiligten unter sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten verstehen und welche Maßnahmen dazugehören. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit VBG-Fachinformation BGI 5023 AMS Arbeitsschutz mit System VBG-Fachinformation BGI 5132 GMS Gesundheit mit System Sie verdeutlichen Ihren Führungskräften und Beschäftigten, welche rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln zum Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln) gelten, und Sie stellen diese, möglichst im Volltext, zur Verfügung zum Beispiel im Intranet oder durch Verweis auf die Online-Themenseite Büroarbeit www.vbg.de/bueroarbeit. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Volltexte des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes Wir haben festgelegt: Verantwortungen und klare Rahmenbedingungen festlegen Sie vereinbaren mit Führungskräften und Beschäftigten schriftlich zum Beispiel in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen, welche Aufgaben sie in der präventiven Arbeitsgestaltung haben, beispielsweise durch Verpflichtung zu sicherem und gesundem Arbeiten, zur Berücksichtigung der Unterweisungsinhalte und des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes. Sie nehmen die Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in alle Arbeitsanweisungen auf. Sie legen die Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Beschäftigten und der Teams eindeutig fest. Sie definieren die Übergänge der Informationen und Leistungen an den Schnittstellen der Verantwortungsbereiche. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Organisationhilfe Übertragung von Unternehmerpflichten Wir haben festgelegt: 5

Arbeitsbedingungen analysieren und Maßnahmen festlegen Gefährdungsbeurteilung Sie legen fest, wer für die Durchführung und die Kontrolle der festgelegten Maßnahmen verantwortlich ist. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Beurteilung der Arbeitsbedingungen BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Sie analysieren und beurteilen die Gefährdungen und Belastungen bei der Büroarbeit regelmäßig. Sie berücksichtigen dabei möglichst die Erfahrungen der Beschäftigten. Sie legen Verbesserungsmaßnahmen auf Grundlage der festgestellten Probleme fest. Wenn Ihre Beschäftigten auch zu Hause zum Beispiel bei Telearbeit oder außerhalb arbeiten, legen Sie fest beziehungsweise vereinbaren Sie, wie die Arbeit zu Hause und unterwegs analysiert und beurteilt wird, wie die Arbeit zu gestalten ist zum Beispiel zeitlich, räumlich, Möblierung, wie Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen sind. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Faltblatt Mobil arbeiten mit Notebook & Co. Ratgeber Telearbeit Gesundheit, Gestaltung, Recht Wir haben festgelegt: Beschäftigte leistungsgerecht einsetzen Sie stellen die Leistungs- und Zeitvorgaben transparent dar und besprechen beziehungsweise vereinbaren sie möglichst gemeinsam mit den Beschäftigten. Sie berücksichtigen bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben die individuellen Kompetenzen und Vorstellungen sowie die Erfahrungen und Fähigkeiten der Beschäftigten zum Beispiel spezielle Fachkenntnisse, Lebensalter, Gewohnheiten, Mentalität. Sie beteiligen die Beschäftigten bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben. Sie gestalten die Arbeitsaufgaben so, dass diese von den Beschäftigten bewältigt werden können und dass die Aufgaben 6

die Beschäftigten nicht über- oder unterfordern. Sie organisieren die Arbeiten möglichst als Mischarbeit. Sie räumen Ihren Beschäftigten Möglichkeiten zum eigenverantwortlichen und selbstorganisierten Handeln ein. Sie achten darauf, dass die Arbeitsaufgaben eindeutig und widerspruchsfrei formuliert werden. Sie sollten sich versichern, dass die Beschäftigten die Aufgaben verstanden haben und dass es keine ungeklärten Überschneidungen mit anderen Arbeitsaufgaben gibt. Sie bieten familiengerechte und auf die Lebenssituation angepasste Arbeitszeiten (flexible Arbeitszeiten) an zum Beispiel bei Pflege von Familienangehörigen oder Kinderbetreuung. Sie legen bei variablen Arbeitsplätzen im Unternehmen zum Beispiel bei Desk-Sharing gemeinsam mit den Beschäftigten fest, wie die Arbeitsplätze genutzt werden, wie die Koordination stattfindet und in welchem Zustand die Arbeitsplätze verlassen werden. Sie bieten Hilfen für eine aktive Pausengestaltung und eine gesunde Ernährung der Beschäftigten an zum Beispiel durch Sportgeräte, isometrische Übungen, Rückenschule, vitaminreiches Essen, Obst und Wasser. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Faltblatt Gymnastik im Büro Trainingsprogramm Mein Schweinehund und ich (Online-Rückenschule) Folge 5 des VBG-Gesundheitsmagazins Gesunde Ernährung (www.vbg.de/gesundheitsmagazin) Wenn Ihre Beschäftigten auch zu Hause zum Beispiel Telearbeit oder außerhalb arbeiten, legen Sie fest, wie die Arbeit und die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs gestaltet und bewertet werden. Sie sollten auch dies gemeinsam mit Ihren Beschäftigten vereinbaren. Dabei sind unter anderem auch zu beachten: Zeitgestaltung und Zeiterfassung, Informationsund Kommunikationsfluss, Kontrolle und Verbesserung. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Faltblatt Mobil arbeiten mit Notebook & Co. Wir haben festgelegt: Information und Kommunikation Sie haben die Informations- und Kommunikationswege festgelegt und mit den Beschäftigten vereinbart. Sie vermitteln dem Beschäftigten die Wertschätzung seiner Arbeit im Unternehmen. Dadurch erkennt der Beschäftigte die Bedeutung seiner Arbeit im Gesamtarbeitsablauf und für das Unternehmen. Sie informieren Ihre Beschäftigten über sicheres, gesundes und sorgfältiges Arbeiten im Büro (unterweisen) mindestens jährlich und bei besonderen Anlässen zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Arbeitsinhalten, neuen Arbeitsverfahren. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Faltblatt Gesund arbeiten am PC Infoblätter und Unterweisungshilfen/-folien BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze 7

Sie geben den Beschäftigten alle notwendigen Informationen für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben. Sie bieten Unterstützung, wie die Informationsflut arbeitsangemessen bewältigt werden kann zum Beispiel durch Spamfilter, Sortierfunktionen, Kriterien für den Umgang mit E-Mails. Sie geben den Beschäftigten Rückmeldung zu Arbeitsleistungen und Arbeitsqualität. Sie würdigen gute Leistungen angemessen. Sie besprechen mit den Beschäftigten regelmäßig die Qualität der Auftragserfüllung und legen gemeinsam erreichbare Ziele und Kriterien für Qualität, Sicherheit und Gesundheit fest (Zielvereinbarungsgespräch). Sie ermöglichen Ihren Beschäftigten notwendige und Kompetenz fördernde Weiterbildungen. Sie besprechen den Bedarf und die Möglichkeiten der Weiterbildung mit den Beschäftigten gemeinsam. VBG-Seminare unter www.vbg.de/seminare: Aus- und Weiterbildungsangebote der VBG Sie haben die notwendigen Betriebsanweisungen erstellt beziehungsweise erstellen lassen und den Beschäftigten bekannt gegeben. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Muster-Betriebsanweisungen Sie sorgen dafür, dass die Daten für die Arbeitsaufgaben und die Vereinbarungen zum Beispiel im Intranet, Extranet klar strukturiert und einfach zugänglich sind und dass die Zugangsberechtigung klar definiert ist. Wir haben festgelegt: Planung und Beschaffung Sie planen Arbeitsräume so, dass die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben unterstützt und die Leistungsfähigkeit der Menschen gefördert wird. Dabei umfasst Raumplanung nicht nur die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung und die Verkehrswege, sondern auch das Raumklima, die Beleuchtung, die Farbgebung des Raumes und die Lärmeinwirkungen. Fachinfos und Praxishilfen der VBG zu Arbeitsstätten: BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze BGI 5050 Büroraumplanung Planungs-Software für Büroräume www.vbg.de/apl/rest/bueroplaner/bueroplaner.html Sie beachten bei der Gestaltung der Büroarbeitsplätze die Wechselbeziehung zwischen Menschen, Arbeitsaufgaben und dem Arbeitsraum durch unter anderem folgende Aspekte: Bedürfnisse des Beschäftigten (Bewegungsräume, Lärm, Klima, Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrierefreiheit,...) 8

Arbeitsaufgabe und -abläufe (erforderliche Kommunikation, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfordernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit,...) Soft- und Hardware (Bildschirmanzeigetechnik, Reflexion/ Blendung, Anzahl der Bildschirmgeräte, Platz für Rechner/ Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz,...) Arbeitsplatzanordnung (Nutzung der Arbeitsplätze Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Desk-Sharing, Art des Raumes Einpersonenbüro, Kombibüro, Großraumbüro, Anordnung und Variabilität der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung,...) Möblierung (Position der Möbel im Verhältnis zum Arbeitsplatz und zu Arbeitsaufgaben, Reflexionseigenschaften und Farbgebung, Position der Bildschirme am Arbeitsplatz,...) Barrierefreiheit (Zugänge und Bewegungsfreiheit, Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Erreichbarkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen,...) Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Verkehrswege, geografische Ausrichtung des Gebäudes, Nachbarbebauung,...) Sie schaffen Raum für Kommunikation und Austausch zum Beispiel durch eine Teeküche, Sitzecke. Sie stellen sicher, dass nur Software angeschafft wird, die für die Anwendung angemessen ist und die intuitiv bedient werden kann. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit INFO-MAP Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten BGI 852-4 Software-Kauf und Pflichtenheft Sie schaffen nur technisch einwandfreie Arbeitsmittel an zum Beispiel Bildschirme, Drucker, Tische, Büroarbeitsstühle, Schränke, Leitern. Geprüfte und mit dem GS-Zeichen besser noch mit dem DGUV Test-Zeichen gekennzeichnete Arbeitsmittel erfüllen diese Anforderungen. Sie berücksichtigen die Erfahrungen und Ideen der Beschäftigten bei der Raumgestaltung und Flächennutzung sowie bei der Planung und Beschaffung von Arbeitsmitteln. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Organisationshilfe Ich schlage vor Sie haben die regelmäßige und gesundheitsgerechte Reinigung der Büroräume organisiert zum Beispiel durch gefahrstoffarme Reinigungsmittel, sichere Lagerung der Reinigungsmittel und -geräte, Einsatz von Fachfirmen für Gebäudereinigung. Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause oder außerhalb arbeiten: Sie legen Mindestkriterien für die Gestaltung von Heim- oder Mobilarbeitsplätzen fest zum Beispiel mobile Geräte, Möblierung, Beleuchtung. Sie vereinbaren, wie Arbeitsmittel für zu Hause oder unterwegs beschafft werden. Fachinfos und Praxishilfen der VBG zu Arbeitsstätten: Online-Themenseite Arbeitsstätten sicher planen und gestalten www.vbg.de/arbeitsstaetten Online-Themenseite Barrierefreie Arbeitsstätten planen und gestalten www.vbg.de/barriere BGI 5050 Büroraumplanung BGI 5128 Arbeitsstätten sicher planen und gestalten Wir haben festgelegt: Planung von Büroarbeitsstätten: Tipp Berücksichtigen Sie bei der Planung von Büroarbeitsstätten (bei Umzug, Umbau oder Neubau) die Anforderungen zur baulichen Gestaltung schon vor Baubeginn in der Planungsphase zum Beispiel im Hinblick auf Raumgestaltung, Raumklima, Flächennutzung, Beleuchtung, Barrierefreiheit. Nutzen Sie die umfassenden Praxishinweise der VBG zur Gestaltung von Arbeitsstätten sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Vorortberatung durch die zutändige Aufsichtsperson. Ziehen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt zur Beratung hinzu. Nutzen Sie die umfassenden Praxishinweise der VBG zur Gestaltung von barrierefreien Arbeitsstätten. 9

Prüfungen und Qualitätssicherung Sie stellen sicher, dass die Arbeitsmittel und haustechnischen Einrichtungen zum Beispiel Heizungen und Klimaanlage, elektrische Anlagen und Aufzüge in den notwendigen Fristen von befähigten Personen geprüft und gewartet werden. Sie haben die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung Sie überprüfen, ob die Software aktuell ist, für die Anwendung angemessen ist und ob sie intuitiv bedient werden kann, jeweils individuell eingestellt ist. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit INFO-MAP Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten Sie prüfen die Wirksamkeit der in den Gefährdungsbeurteilungen getroffenen Verbesserungsmaßnahmen und legen gegebenenfalls weitere Maßnahmen fest. Praxishilfe auf der Online-Themenseite Büroarbeit Beurteilung der Arbeitsbedingungen Sie beziehen in Ihr Controlling- und Bewertungssystem auch alle Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung mit ein. Hierzu benutzen Sie auch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause oder außerhalb arbeiten: Sie legen fest beziehungsweise vereinbaren, wie die festgelegte Arbeitsgestaltung überprüft wird. Wir haben festgelegt: 10

Verbesserungsprozesse ermöglichen und Beschäftigte beteiligen Sie nutzen die Erfahrungen der Beschäftigten sowie ihre Ideen und Gestaltungsvorschläge für Verbesserungsprozesse. Erkenntnisse aus Problemen, Schwachstellen, unnötigen Belastungen und Störungen bei der Büroarbeit fließen dabei ein. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Organisationshilfe Ich schlage vor Checklisten und Selbsttests für Beschäftigte Sie vereinbaren gemeinsam mit den Beschäftigten, welche Möglichkeiten es gibt, Verbesserungsvorschläge einzubringen und wie mit den Vorschlägen verfahren wird. Sie beziehen dabei auch Arbeiten zu Hause und unterwegs mit ein. Sie vereinbaren und organisieren Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, um Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit präventiv zu erhalten und zu fördern. Wir haben festgelegt: Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und Notfallvorsorge Sie stellen die vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicher. Informationen der VBG zur DGUV Vorschrift 2: Broschüre Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung effektiv nutzen Online-Themenseite Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung www.vbg.de/betriebsarzt-fasi Sie stellen die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sicher zum Beispiel: Genügend Ersthelfer aus- und weiterbilden Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) bereitstellen Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen Verbandbuch mit allen Erste-Hilfe-Leistungen führen Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit INFO-MAP Erste Hilfe + Brandschutz Aushang Verhalten bei Unfällen 11

Sie stellen die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sicher zum Beispiel: Ausreichende Anzahl Feuerlöscher bereitstellen Brandschutzeinrichtungen kennzeichnen und prüfen Aushang zum Brandschutz aufhängen Flucht- und Rettungswege kennzeichnen Fluchtwege und -türen freihalten Flucht- und Rettungspläne erstellen (bei großen oder unübersichtlichen Gebäuden), gut sichtbar aufhängen, regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit INFO-MAP Erste Hilfe + Brandschutz Checkliste Brandschutz und Fluchtwege Aushang Verhalten im Brandfall Sie haben Vorkehrungen für IT-Sicherheit und Datenschutz getroffen zum Beispiel Firewall, Zugriffs-, Zutrittskontrolle, Verschlüsselungen, spezielle Datenentsorgung. Sie haben eine Risikoanalyse erstellt, ob Betriebsstörungen und kriminelle Handlungen, wie Bombendrohungen, Geiselnahmen oder Amokläufe, drohen. Praxishilfen auf der Online-Themenseite Zwischenfall, Notfall, Katastrophe www.vbg.de/zwischenfall: Infoblätter Checklisten Risikoanalysen BGI 5097 Zwischenfall, Notfall, Katastrophe Wir haben festgelegt: Prozesse dokumentieren Sie dokumentieren die erforderlichen Unterlagen für den Arbeitsschutz zum Beispiel: Pflichtenübertragungen ( 13 BGV A1) Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ( 6 ArbSchG) Durchgeführte Unterweisungen ( 4 BGV A1) Eingesetzte Betriebsanweisungen ( 9 BetrSichV, 14 GefStoffV) Durchgeführte Prüfungen ( 3, 10, 11 BetrSichV) Gegebenenfalls notwendige und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ArbMedVV) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (DGUV Vorschrift 2) Praxishilfen auf der Online-Themenseite Büroarbeit Alle Organisationshilfen und Checklisten eignen sich zur Dokumentation Wir haben festgelegt: 12

2 Checkliste Büroarbeitsplatz Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Büro so zu gestalten, dass Ihre Beschäftigten produktiv und gesund arbeiten. Diese Checkliste Büroarbeitsplatz ist ein Muster mit Grundlagenthemen einer Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze. Eine systematische und umfassende Gefährdungsbeurteilung zum Thema Büroarbeitsplatz finden Sie auf der Online-Themenseite Büroarbeit unter www.vbg.de/bueroarbeit. Diese Gefährdungsbeurteilung ist ein standardisiertes Muster, das Sie auf Ihr Büro anpassen, das heißt gegebenenfalls um spezielle Gefährdungen und Maßnahmen in Ihrem Betrieb ergänzen müssen. Checkliste Büroarbeitsplatz Mit der folgenden Checkliste können Sie die Qualität Ihres Büroarbeitsplatzes überprüfen. Unternehmen: Arbeitsplatz: Datum: Bearbeiter/in: 13

Checkliste 1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum 2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse 3. Raumklima und Lärm 4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche 5. Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz 6. Büroarbeitsstühle 7. Schränke und Regale 8. Elektrische Arbeitsmittel und Anlagen 9. Leitern und Tritte 10. Notfallvorsorge Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen 1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum Der Arbeitsplatz ist mit Blickrichtung parallel zum Fenster aufgestellt. Arbeitsplatz beziehungsweise Bildschirm entsprechend aufstellen. Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,50 m 2. Den Arbeitsplatz so ändern, dass die unverstellte freie Bewegungsfläche mindestens 1,50 m 2 beträgt. Die Tiefe der Benutzerfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,00 m. Den Arbeitsplatz umgestalten. Verkehrswege sind ausreichend breit: Bis 5 Benutzer: 0,875 m Bis 20 Benutzer: 1,00 m Bis 200 Benutzer: 1,20 m Bis 300 Benutzer: 1,80 m Bis 400 Benutzer: 2,40 m Arbeitsraum so gestalten, dass die Verkehrswege ausreichend bemessen sind. Der Fußboden ist sicher begehbar. Stolperstellen entfernen, Fußboden reparieren. 2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse Es treten keine Blendungen durch Leuchten oder helle Flächen auf. Auf der Bildschirmoberfläche machen sich Spiegelungen zum Beispiel von Leuchten, Fenstern, hellen Wänden oder heller Kleidung nicht störend bemerkbar. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. Die Beleuchtungsstärken sind ausreichend. Beleuchtung nutzen, Sonnenschutzvorrichtungen öffnen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, auf defekte Lampen hinweisen. Geeignete verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind vorhanden, die Blendungen und Spiegelungen vermeiden helfen. Die vorhandenen Einrichtungen zum Beispiel lousien, Trennwände entsprechend einsetzen. 14

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen 3. Raumklima und Lärm Die Lufttemperatur kann auf circa 20 C bis 22 C reguliert werden. Entsprechend der Ausrichtung der Fensterfronten, der Größe der Fenster, der Art der Verglasung sowie dem Standort des Gebäudes (Klimaregion) geeignete Sonnenschutzvorrichtungen einsetzen zum Beispiel lousien oder außenliegenden Sonnenschutz. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. Bei Temperaturen über 30 C sind eine oder mehrere der nebenstehenden Maßnahmen getroffen. Maßnahmen können zum Beispiel sein: Effektive Steuerung des Sonnenschutzes zum Beispiel lousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen zum Beispiel Nachtauskühlung Reduzierung der inneren thermischen Lasten zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben Lüftung in den frühen Morgenstunden Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung Das Tragen von Klima angepasster Kleidung empfehlen Bereitstellung geeigneter Getränke zum Beispiel Trinkwasser Beeinträchtigungen durch Zugluft treten nicht auf. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. Lärm und Geräusche beeinträchtigen nicht die Konzentration bei der Arbeit: Beurteilungspegel am Arbeitsplatz 80 db(a), bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 db(a); bei mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 db(a). Maßnahmen zur Lärmminderung bei Büro- und Bildschirmarbeiten sind beispielsweise: Lärm erzeugende Geräte in separatem Raum aufstellen zum Beispiel Kopierer, Drucker Schallgedämpfte Aufstellflächen verwenden Schalldämpfende Einrichtungen einsetzen zum Beispiel Akustikdecken, Teppiche, Raumteiler Möbel mit integrierten schalldämpfenden Flächen 15

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen 4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche Die Größe der Arbeitsfläche in der Regel die Tischfläche beträgt mindestens 1600 mm x 800 mm beziehungsweise 1,28 m 2. Bei der Verwendung von zusätzlichen Arbeitsmitteln kann eine größere Arbeitsfläche notwendig sein. Arbeitsfläche erweitern, beispielsweise freie Arbeitsflächen schaffen zum Beispiel Ablageflächen in Regalen/ Schränken nutzen. Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. Bei Arbeitsplätzen mit nur einem Bildschirmgerät, Schriftgut nur in geringem Umfang ohne wechselnde Tätigkeiten beträgt die Arbeitsfläche mindestens 1200 mm x 800 mm. Die Höhe des Arbeitstisches beträgt 740 mm (± 20 mm) oder ein höhenverstellbarer Tisch ist richtig eingestellt. Arbeitsflächenhöhe anpassen. Ausreichender Bein- und Fußraum ist vorhanden. Die Beinraumbreite unterschreitet nicht 850 mm. Einengende Gegenstände entfernen zum Beispiel Papierkorb, Rechner, Drucker. Sitz-/Steharbeitsplätze haben in der Höhe einen Verstellbereich von mindestens 650 mm bis 1250 mm. An Steharbeitsplätzen ist der Fußraum mindestens 790 mm breit, 150 mm tief und 120 mm hoch. 5. Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz Wo häufig mit Vorlagen gearbeitet wird, werden Vorlagenhalter eingesetzt, die ausreichend groß, stabil und in der Neigung zwischen 15 Grad und 75 Grad verstellbar sind. Vorlagenhalter einsetzen. Häufig genutzte Arbeitsmittel zum Beispiel der Bildschirm sind zentral im Blickfeld angeordnet, damit unbequeme Kopf- und Körperhaltungen so weit wie möglich vermieden werden. Bildschirm zentral anordnen, direkt auf den Arbeitstisch (nicht auf den Rechner) stellen, Sehabstand prüfen. Der Abstand zwischen den Augen des Benutzers und dem Bildschirm, der Tastatur und der Vorlage sollte möglichst gleich sein und mindestens 0,50 m betragen. Arbeitsplatz entsprechend anordnen. Die oberste Zeile auf dem Bildschirm befindet sich in Augenhöhe oder tiefer. Bildschirm tiefer stellen, keine Schwenkarme, Ständer einsetzen, vom Rechner herunternehmen. Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und kann variabel aufgestellt werden. Vor der Tastatur ist genügend Platz zum Auflegen der Hände vorhanden. Vor der Tastatur 100 mm bis 150 mm Platz zur Handauflage berücksichtigen. Gegebenenfalls längeres Kabel anschließen. 16

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen Die Tasten sind matt, hell und mit dunklen Buchstaben beschriftet. Die Beschriftung ist deutlich und gut lesbar. Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. 6. Büroarbeitsstühle Der Büroarbeitsstuhl ist standsicher und stabil. Das erfordert im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten (Rollen). Nicht standsicheren Büroarbeitsstuhl ersetzen. Beschädigte Büroarbeitsstühle von einer Fachkraft instand setzen lassen. Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. Unbeabsichtigtes Wegschieben oder Wegrollen ist nicht möglich. Rollen dem Bodenbelag entsprechend einsetzen (für Teppichboden harte Rollen einfarbig; für glatte, harte Böden weiche Rollen zweifarbig). Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. Form und Einstellmöglichkeiten des Arbeitsstuhles ermöglichen eine ergonomische Sitzhaltung. Anhand der INFO-MAP Die Qual der Wahl wie beschaffe ich den passenden Stuhl? oder der Unterweisung Bildschirmarbeit überprüfen. Wo notwendig, sollten Fußstützen als Ausgleich zwischen Sitzhöhe und Fußboden eingesetzt werden. Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. Die Rückenlehne ist neigbar und stützt den Rücken in den unterschiedlichen Sitzhaltungen, vor allem im Lendenbereich, gut ab. Sie reicht bis zu den Schulterblättern oder ist höhenverstellbar. Anpressdruck und Höhe der Rückenlehne auf Ihr Körpergewicht und Ihre Größe einstellen. Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. 7. Schränke und Regale Bürocontainer, Schränke und Regale sind standsicher aufgestellt. Als standsicher gelten bei senkrechter Aufstellung: Möbel mit Ausziehsperren und gegebenenfalls Zusatzgewichte Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 4-Fache der Schranktiefe beträgt Schränke mit Schiebe- oder Rolltüren sowie Regale, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 5-Fache der Schrank-/Regaltiefe beträgt Möbel mit Fachböden, Auszügen, Schubladen, wenn sie so ausgeführt oder gesichert sind, dass sie weder heraus- noch herabfallen können 17

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen 8. Elektrische Arbeitsmittel und Anlagen Es werden nur funktionsfähige und fehlerfreie elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen verwendet. Schalter und Steckdosen sind fest eingebaut oder sicher auf der Wand befestigt. Defekte Abdeckungen werden umgehend instand gesetzt. Anschluss- und Verlängerungsleitungen besitzen eine Zugentlastung und einen Knickschutz. Elektrische Leitungen liegen nicht ungeschützt in Verkehrswegen; Kabelbrücken aus Kunststoff, fest eingebaute Bodensteckdosen verwenden oder die Leitung von oben zuführen. Mehrfachsteckdosen sind nicht an weiteren Mehrfachsteckdosen anschlossen (Überlastung). Geräte mit elektrischer Heizung im Bodenbereich nur auf feuerfesten Unterlagen zum Beispiel Fliesen aufstellen. Betriebsanweisungen für den Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leistungen sind ausgehängt und die Beschäftigten im Umgang mit elektrischen Geräten unterwiesen. Es werden nur elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen verwendet, deren Prüffrist nicht abgelaufen ist. Die elektrischen Geräte, Anlagen und Leitungen werden von einer Elektrofachkraft oder einer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehenden elektrotechnisch unterwiesenen Person errichtet, geändert und instand gehalten. Die elektrischen Anlagen werden regelmäßig von einer befähigten Person geprüft. Als Anhalt dienen die Fristen gemäß BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Elektrische Installationen in Büromöbeln sind sicher gestaltet. Alle Leitungen, die zugeführt werden oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Möbels bewegt werden können, besitzen Zugentlastungen. Leitungen in Möbeln sind so geführt, dass sie nicht gequetscht und nicht durch scharfe Kanten, Ecken oder bewegliche Teile beschädigt werden können. Die Netzanschlussleitungen sowie die internen Leitungen sind flexibel und dreiadrig (Schutzleiter). 18

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen 9. Leitern und Tritte Ab einer Ablagehöhe von mehr als 1,80 m stehen geeignete Leitern und Tritte zur Verfügung. Es werden nur gekennzeichnete Leitern und Tritte (GS-Zeichen, besser noch DGUV Test-Zeichen) verwendet. Die Leitern und Tritte werden durch eine befähigte Person regelmäßig geprüft (Checkliste aus BGI 694 verwenden). Die Beschäftigten sind im Umgang mit Leitern und Tritten unterwiesen. 10. Notfallvorsorge Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind umgesetzt. Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, aus- und weitergebildete Ersthelfer/innen in ausreichender Anzahl, Verbandbuch, Erste-Hilfe-Aushänge, Praxishilfen Notfallvorsorge Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind umgesetzt. Ausreichende Anzahl und Eignung der Löschmittel (Feuerlöscher), Prüffristen der Feuerlöscher, freier Zugang zu Löschmitteln, Kennzeichnung, nicht verstellte Fluchtwege und -türen, Praxishilfen Notfallvorsorge Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher, über Verhalten im Brandfall und bei Erster Hilfe eingewiesen. Unterweisung mithilfe der Vorlagen. Fluchtwege sind ausreichend breit: Bis 5 Benutzer: 0,875 m (Reduzierung auf 0,80 m lichte Breite möglich) Bis 20 Benutzer: 1,00 m Bis 200 Benutzer: 1,20 m Arbeitsraum so gestalten, dass die Fluchtwege ausreichend bemessen sind. Anweisen, dass die Fluchtwege frei bleiben. 19

3 Checkliste Bildschirmdarstellung Die folgende Checkliste hilft Ihnen und Ihren Beschäftigten, die Software so anzupassen, dass die Arbeitsabläufe möglichst effektiv unterstützt werden. Checkliste Bildschirmdarstellung Mit der folgenden Checkliste kann die individuelle Anpassung der Software an den Benutzer überprüft werden. Unternehmen: Arbeitsplatz: Datum: Bearbeiter/in: 20

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen Der Bildschirm ist so eingestellt, dass die Zeichen ausreichend groß und deutlich zu erkennen sind. Helligkeit und Kontrast am Gerät einstellen. Die Zeichen erscheinen als Positivdarstellung. Zeichendarstellung am Gerät einstellen. So: Positivdarstellung Nicht so: Negativdarstellung Die Zeichenhöhe entspricht den Angaben: 500 mm Sehabstand; 3,2 bis 4,5 mm 600 mm Sehabstand; 3,9 bis 5,5 mm Die Zeichenhöhe eines Großbuchstabens messen, Schablone oder Lineal verwenden, gegebenenfalls die Schriftgröße per Software einstellen oder die Auflösung ändern zum Beispiel unter Windows über Systemsteuerung. 700 mm Sehabstand; 4,5 bis 6,4 mm 800 mm Sehabstand; 5,2 bis 7,3 mm Störende Veränderungen von Zeichengestalt oder Zeichenort durch Bildstabilitäts- oder Bildgeometriefehler treten nicht auf. Geometriefehler durch Anlegen eines Papiers an waagrechte/senkrechte Linien feststellen. Korrektur durch Einstellen der Anzeige am Bildschirm. Kissen-Tonnenverzerrung Parallelogrammverzerrung Bilddrehung Trapezverzerrung Der Bildschirm flimmert nicht (CRT- Bildschirm). Bildwiederholfrequenz von mindestens 85 Hz, besser 100 Hz, einstellen (Grafikkarte, Bildschirm und Bildschirmtreiber müssen aufeinander abgestimmt sein, gegebenenfalls eine niedrigere Auflösung zum Beispiel unter Windows über Systemsteuerung einstellen). 21

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen Bei einer Gestaltung (Kodierung) mit mehreren Farben werden nur wenige Farben verwendet (maximal sechs). Die verwendeten Farben sind ausreichend unterscheidbar. Gesättigte blaue oder rote Farben werden nicht zusammen verwendet, weil das Auge beide Farben nicht gleichzeitig scharf einstellen kann. Für Textverarbeitung wird auf farbige Darstellungen verzichtet (Kontrast wird dadurch besser den Umgebungsbedingungen angepasst und visuelle Belastungen durch mehrfarbige Darstellung werden vermieden). Für Zeichen und Flächen, für die gleiche Farben vorgesehen sind, treten keine wesentlichen Farbunterschiede auf. Bereits nach dem Start des Rechners erscheint eine grafische Oberfläche, die einem aufgeräumten Schreibtisch entspricht. Bildschirm entsprechend einstellen und Symbole der Ordner gruppieren. Die Oberfläche der Software besitzt einen einfarbigen Untergrund ohne Muster und Bilder. Bildschirm entsprechend einstellen. Die Fenster-Darstellungen heben sich eindeutig von ihrem Untergrund (Umgebung) ab zum Beispiel durch einen klar erkennbaren Rahmen. Bildschirm entsprechend einstellen. Die Inhalte in den Fenstern sind eindeutig strukturiert. Bildschirm entsprechend einstellen. Es werden nur Informationen in einem Fenster dargestellt, die zur aktuellen Aufgabenbearbeitung tatsächlich benötigt werden. Fenster erscheinen möglichst im Vollbildmodus auf der Bildschirmoberfläche. Bei Arbeiten mit zwei Fenstern sind diese so auszudehnen, dass beide Fenster die gesamte Bildschirmanzeige vollständig abdecken. Die Zeilenlänge auf Textseiten ist auf circa 80 Zeichen mit kleineren Buchstaben eingestellt. Der Zeilenabstand beträgt mindestens 120 Prozent der Schriftgröße. Programm entsprechend einstellen. 22

Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist Bemerkungen Die Texte werden in der Regel linksbündig formatiert. Programm entsprechend einstellen. In Fließtexten wird auf die alleinige Verwendung von Großbuchstaben verzichtet. Die folgenden Regeln der Textgestaltung werden grundlegend beachtet: Auf die kursive Darstellung ganzer Texte sollte verzichtet werden. Auf Unterstreichungen sollte verzichtet werden. Die Arten der Hervorhebung sollten möglichst sparsam verwendet werden. Auf einer Bildschirmseite sollten nie mehr als drei verschiedene Schrifttypen und Schriftgrößen verwendet werden. Die automatische Sicherung ist vom Nutzer eingeschaltet und nach seinen Bedürfnissen eingestellt. Programm entsprechend einstellen. Programme, die häufig benutzt werden, werden mit dem Start des Betriebssystems automatisch gestartet. Programm entsprechend einstellen. Symbole der Programme zur Aufgabenbearbeitung liegen auf dem Desktop. Bildschirm entsprechend einstellen. Automatische Funktionen (Rechtschreibprüfung, Trennungen,...) sind vom Nutzer eingeschaltet und nach seinen Bedürfnissen eingestellt. Programm entsprechend einstellen. Die akustischen Signale sind der Arbeitsaufgabe angepasst und stören Sie und Ihre Kollegen/Kolleginnen nicht unnötig. Programm entsprechend einstellen. 23

4 Daten und Fakten zur Büroarbeit Hier finden Sie eine Auswahl von Daten und Fakten rund um die Büroarbeit. Die genannten Werte beziehen sich auf geltende BG-Regeln, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Normen sowie Empfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben. Arbeitsräume Raumklima Empfohlene Fläche je Arbeitsplatz einschließlich allgemein üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen beträgt im Mittel nicht weniger als 8,00 m 2 bis 10,00 m 2. Freie Bewegungsfläche je Arbeitsplatz mindestens 1,50 m 2 an keiner Stelle weniger als 1,00 m tief. Empfehlungen für Raumhöhen, um ausreichende Luftqualität zu gewährleisten Bis 50 m 2 2,50 m 50 100 m 2 2,75 m 100 2000 m 2 3,00 m Empfohlene Raumtemperaturen Überwiegende Arbeitshaltung Arbeitsschwere Leicht Mittel Schwer Sitzen + 20 C + 19 C Stehen und/ oder Gehen + 19 C + 17 C + 12 C Die Luftgeschwindigkeit sollte 0,10 m/s bis 0,15 m/s nicht überschreiten. Über 2000 m 2 3,25 m 24

Beleuchtung Empfehlungen für Beleuchtungsstärken Art des Innenraumes beziehungsweise der Tätigkeit Mindestwert der Beleuchtungsstärke lx Büros und büroähnliche Arbeitsbereiche Büroräume (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung) 500 Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 Konferenz- und Besprechungsräume* 500 Empfangstheke, Schalter, Portiertheke 300 Archive 200 Verkehrswege in Gebäuden Verkehrsflächen und Flure 50 Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Fluren 100 Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge 100 Haustechnik Haustechnische Anlagen, Schaltgeräteräume 200 Allgemeine Räume Lagerräume mit Leseaufgabe 200 Kantinen, Teeküchen 200 Pausen-, Warte-, Aufenthaltsräume 200 Umkleideräume, Waschräume, Bäder, Toiletten 200 Verkehrswege im Außenbereich Fußwege 5 Betriebliche Parkplätze im Außenbereich 10 *Empfehlung gemäß DIN 12464 25

Fußböden Breite von Verkehrswegen und Treppen in Abhängigkeit der maximalen Benutzeranzahl Bei der Ermittlung der Zahl der Benutzer sind Besucher, Kunden, Spitzen bei Schichtwechsel, einzubeziehen. Benutzeranzahl Lichte Breite (in Metern) Verkehrswege, Treppen, die als Fluchtwege genutzt werden Bis 5 Benutzer 0,875 Bis 20 Benutzer 1,00 Bis 100 Benutzer 1,20 Bis 250 Benutzer 1,80 Bis 400 Benutzer 2,40 Die lichte Mindesthöhe über den Verkehrswegen und Treppen soll 2,00 m betragen. Geländerhöhen sind 1,00 m hoch (bei über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m). Rutschhemmung von Bodenbelägen R = Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) V = Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen Bereich R V Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche* Eingangsbereiche, innen* R 9 Fluchtwege Maximale Länge von Fluchtwegen Eingangsbereiche, außen Sanitärräume zum Beispiel Toiletten, Umkleide- und Waschräume R 11 oder R 10 V 4 R 10 In normalen Arbeitsräumen 35,00 m Kaffee- und Teeküchen R 10 Für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen 35,00 m Speiseräume, Kantinen, Bedienungs-, Serviergänge R 9 Für brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen Für giftstoffgefährdete und explosionsgefährdete Räume Für explosivstoffgefährdete Räume 25,00 m 20,00 m 10,00 m Geldinstitute Schalterräume R 9 Parkbereiche Hoch- und Tiefgaragen* R 10 Hoch- und Tiefgaragen mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V 4 Parkflächen im Freien R 11 oder R 10 V 4 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen Gehwege R 11 oder R 10 V 4 * Siehe Anmerkung in der BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr 26

5 Praxishilfen und Tipps auf der Online-Themenseite www.vbg.de/bueroarbeit Die VBG hat eine Online-Themenseite Büroarbeit eingerichtet. Auf dieser Plattform finden Sie viele Hinweise und Hintergrundinformationen für eine gute Büroarbeit. Besonders hilfreich sind die vielen Praxishilfen einige Beispiele sehen Sie hier: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermöglicht Ihnen, Gefährdungen und Belastungen bei Ihrer Büroarbeit zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese Gefährdungsbeurteilung gibt es in einer Einstiegsfassung und als komplette Beurteilung der Arbeitsbedingungen zum online Bearbeiten. Organisation Sie finden zum online Bearbeiten oder als PDF- beziehungsweise Word-Dokumente folgende Hilfen: Organisationshilfen Unsere Unternehmensziele Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel Sicheres und gesundes Arbeiten Übertragung von Unternehmerpflichten Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung Ich schlage vor Notfallvorsorge Verhalten im Brandfall Verhalten bei Unfällen Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb Organisation des Brandschutzes im Betrieb Unfallanzeige BK-Anzeige Feuerlöscher-Berechnungsprogramm 27

Checklisten und Infoblätter Sie finden zum online Bearbeiten oder als PDF-/Word-Dokumente folgende Checklisten und Infoblätter für Beschäftigte: Checklisten Checkliste Büroarbeitsplatz für Beschäftigte Checkliste Bildschirmdarstellung für Beschäftigte Infoblätter für Beschäftigte Büroarbeit Bildschirmarbeit und Software Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen Arbeiten mit Leitern und Tritten Brandschutz Heben und Tragen Einstellung des Bürostuhles: Mit welchem Hebel soll ich anfangen? Betriebsanweisungen Sie finden als Word-Dokumente folgende Betriebsanweisungen: Betriebsanweisungen Arbeitsmittel Anlegeleitern Elektrische Geräte, Anlagen, Leitungen Elektrische Handwerkzeuge Führen von Kraftfahrzeugen Leitern und Tritte Mehrzweckleitern Stehleitern Betriebsanweisungen Gefahrstoffe Ätzende alkalische Reinigungsund Desinfektionsmittel mit Aktivchlor Kleben mit Cyanacrylat-Klebstoff (Sekundenkleber) Kleber Leichtentzündliche wassermischbare Lösemittel Reinigen mit wässriger alkalischer Reinigungslösung Reinigungs- und Pflegearbeiten Online-Planungstool Büroräume planen Mit dem Online-Planungstool können Sie ganz individuell Ihren Büroraum planen und einrichten. Sie können Ihren Raum aufzeichnen und dann einrichten. Sie sehen ganz konkret, wie der Raum ergonomisch einzurichten ist. 28

Herausgeber: www.vbg.de Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Postanschrift: 22281 Hamburg Artikelnummer: 34-05-2462-1 Konzept und Realisation: BC GmbH Forschungs- und Beratungsgesellschaft Kaiser-Friedrich-Ring 53, 65185 Wiesbaden www.bc-verlag.de Fotos: VBG/BC GmbH Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der VBG Version: 4.0/2012-06 Druck: 2012-06/Auflage: 8.000 Der Bezug dieser Informationsschrift ist für Mitglieds - unternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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