Ärztliche Notfallversorgung und Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7365 16. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Ärztliche Notfallversorgung und Einhaltung der en im Rettungsdienst im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Rettungsdienst nach dem zuständigen Bereichsplan für den Stadtkreis Ulm, den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis organisiert? 2. Von welchen Rettungswachen werden planmäßig die Rettungswagen eingesetzt, und welche Notarztstandorte gibt es (mit Angabe wie diese besetzt sind)? 3. Wie viele Notfalleinsätze gab es für die o. g. Gebietskörperschaften in den letzten fünf Jahren, bei denen ein Rettungswagen und/oder ein Notarzt eingesetzt wurden und wie ist die Entwicklung im Jahr 2010 (Fallzahlen je Jahr)? 4. Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, bei denen die nach 3 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) von zehn bzw. die von 15 Minuten im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis nicht ein - gehalten werden konnte (mit Angabe wie viele davon Notarzteinsätze waren)? In wie vielen Fällen betrug die mehr als 20 Minuten und mehr als 30 Minuten? 5. Wie ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Notfallversorgung mit den zuständigen Institutionen in Bayern geregelt? 6. Welche Form des Qualitätsmanagements besteht für den Notarztdienst, für die Leitstelle und den Rettungsdienst bzw. welche Absichten bestehen, ein solches Management in welchem Zeitraum einzuführen? 16. 12. 2010 Rivoir SPD Eingegangen: 16. 12. 2010 / Ausgegeben: 21. 02. 2011 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente 1

Antwort*) Mit Schreiben vom 26. Januar 2011 Nr. 55-0141.5/14/7365 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Rettungsdienst nach dem zuständigen Bereichsplan für den Stadtkreis Ulm, den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis organisiert? 2. Von welchen Rettungswachen werden planmäßig die Rettungswagen eingesetzt und welche Notarztstandorte gibt es (mit Angabe wie diese besetzt sind)? In Baden-Württemberg müssen neben dem Notarzt Rettungstransportwagen ( mit RettAss) im Zeitraum eines Jahres in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten am Notfallort an der Straße eintreffen. Die ist hierbei zentrale Vorgabe bei der Bedarfsplanung in der Notfallrettung, aus der sich der Ausbauzustand der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Infrastruktur ableitet. Die Einhaltung der muss durch den Bereichsausschuss vor Ort planerisch und organisatorisch sichergestellt werden. Nach den von den örtlich zuständigen Bereichsausschüssen beschlossenen Bereichsplänen bestehen zur präklinischen Versorgung der Menschen in den Rettungsdienstbereichen Landkreis Alb-Donau-Kreis/Stadtkreis Ulm sowie Landkreis folgende rettungsdienstliche Vorhaltungen: I. Notarztsysteme Ulm/Alb-Donau-Kreis Standort Ulm Notarztsystem 1 Ulm Notarztsystem 2 Einsatzzeiten 0.00 24.00 0.00 24.00 Rettungsdienstbereich Vorhaltestunden pro Jahr Ehingen 0.00 24.00 Blaubeuren 0.00 24.00 Merklingen/Laichingen 0.00 24.00 0.00 24.00 Bad-Schussenried 0.00 24.00 Laupheim 0.00 24.00 Ochsenhausen 0.00 24.00 Schwendi 0.00 24.00 Riedlingen 0.00 24.00 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

II. Rettungswachen Ulm/Alb-Donau- Kreis Standort Ulm Stuttgarter Straße Ulm Grimmelfinger Weg Ulm Uniklinik Michelsberg Ulm Stuttgarter Straße Rettungsdienstbereich Einsatzfahrzeuge (Rettungswagen ; Notarzteinsatzfahrzeuge - ) 1 2 3 4 5 1 2 Einsatzzeiten 7.00 19.00 bzw. (jede 2. W.) 7.00 23.00 (Mo-Fr) 7.00 19.00 bzw. (jede 2. W.) 8.00 17.00 (Mo-Fr) Vorhaltestunden pro Jahr 6.570 4.000 6.570 2.250 Ulm/Alb-Donau- Kreis Ehingen Blaubeuren 1 2 7.00 18.00 (Mo-Fr) 7.00 18.00 (Mo-Fr) 2.750 2.750 Laichingen/ Merklingen Langenau 0.00 24:00 Bad-Schussenried 1 2 Erolzheim Laupheim Ochsenhausen Orsenhausen Riedlingen 1 2 0.00 24:00 6.00 18.00 4.380 III. Luftrettung Die Rettungsdienstbereiche Landkreis Alb-Donau-Kreis/Stadtkreis Ulm und werden in der Luftrettung insbesondere durch den Rettungshubschrauber Christoph 22 Ulm, der Rettungsdienstbereich zusätzlich durch den RTH Christoph 45 versorgt. 3

3. Wie viele Notfalleinsätze gab es für die o. g. Gebietskörperschaften in den letzten fünf Jahren, bei denen ein Rettungswagen und/oder ein Notarzt eingesetzt wurden und wie ist die Entwicklung im Jahr 2010 (Fallzahlen je Jahr)? 4. Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, bei denen die nach 3 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) von zehn bzw. die von 15 Minuten im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis nicht ein - gehalten werden konnte (mit Angabe wie viele davon Notarzteinsätze waren)? In wie vielen Fällen betrug die mehr als 20 Minuten und mehr als 30 Minuten? Nach den von den Rettungsdienstbereichen mitgeteilten Daten stellt sich die Situation wie folgt dar: I. Rettungsdienstbereich Landkreis Alb-Donau-Kreis/Stadtkreis Ulm Notärzte 20 30 II. Rettungsdienstbereich (mit RettAss) 20 30 2005 5.538 8,4 2,4 0,3 8.663 7,3 1,6 0,7 2006 5.759 6,9 2,58 0,4 9.428 6,9 2,0 1,0 2007 5.180 7,5 1,1 0,1 9.547 7,4 2,3 1,1 2008 5.278 6,5 1,5 0,3 9.910 5,1 2,1 1,0 2009 5.249 5,3 1,7 0,2 10.748 4,6 3,1 1,3 2010 5.541 7,3 1,7 0,2 11.481 4,9 2,0 0,9 Notärzte 20 30 (mit RettAss) 20 30 2005 Daten liegen nicht vor! 6.059 3,3 0,7 2006 4.123 5,2 1,2 6.399 3,7 1,5 2007 3.864 5,0 1,4 8.949 3,4 0,5 2008 3.203 4,8 2,6 6.073 2,5 0,4 2009 7.507 2,2 0,2 5.841 3,1 0,6 2010 5.773 4,2 1,0 4.034 3,9 1,3 5. Wie ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Notfallversorgung mit den zuständigen Institutionen in Bayern geregelt? Nach 14 Rettungsdienstgesetz kann das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren insbesondere mit anderen Bundesländern Vereinbarungen treffen, wenn dies zur wirksamen Durchführung des Rettungsdienstes zweckmäßig ist. Eine solche Vereinbarung wurde mit den zuständigen Ministe - rien in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geschlossen, mangels Bedarfs jedoch bisher nicht mit dem zuständigen Ministerium in Bayern. 4

Dessen ungeachtet besteht im Rettungsdienst zwischen Bayern und Baden-Württemberg eine enge Kooperation. In der Luftrettung werden durch den RTH Christoph 18 Ochsenfurt weite Teile im nordöstlichen Bereich von Baden-Württemberg, durch den RTH Christoph 22 Ulm weite Teile des westlichen Teils von Bayern jeweils grenzüberschreitend mit versorgt. Speziell im Grenzbereich der Rettungsdienstbereiche Landkreis Alb-Donau-Kreis/Stadtkreis Ulm und wird im bodengebunden Rettungsdienst grundsätzlich das Prinzip des Einsatzes des nächsten geeigneten Rettungsmittels praktiziert. Eine Basis für die Zusammenarbeit bildet dabei auch die Vereinbarung zur Regelung des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes, die am 11. Dezember 1974 insbesondere zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverein Ulm und dem Arbeiter-Samariter-Bund auf baden-württembergischer Verbandsseite und dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverbände Günzburg und Neu-Ulm auf bayerischer Verbandsseite geschlossen worden ist. 6. Welche Form des Qualitätsmanagements besteht für den Notarztdienst, für die Leitstelle und den Rettungsdienst bzw. welche Absichten bestehen, ein solches Management in welchem Zeitraum einzuführen? Zur Sicherung der Versorgungsqualität des notärztlichen Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes besteht landesweit eine einheitliche Einsatzdokumentation, in deren Rahmen insbesondere folgende Indikatoren erhoben und ausgewertet werden: Strukturqualität: Prozessqualität: Ergebnisqualität: Einhaltung der Vermittlungsgenauigkeit der Leitstellen anhand der NACA-Einsatzklassifikation Check leitlinienorientierter (Behandlungs-)Maßnahmen Objektive Zustandsveränderung nach Notarzt-Intervention Die Projektträgerschaft liegt bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Auswertungsergebnisse können grundsätzlich von allen Notärzten im Rahmen der internen Qualitätssicherung für einen standortbezogenen Vergleich mit dem landesweiten Ergebnis im Wege des sogenannten Benchmarking genutzt werden. Ergänzend dazu haben sich die Träger der Selbstverwaltung im Rettungsdienst darauf verständigt, eine unabhängige und neutrale Stelle für die Qualitätssicherung einzurichten. Die Institutionalisierung und die konkrete Umsetzung soll nach Maßgabe der Beschlusslage des Landesausschusses für den Rettungsdienst noch in diesem Jahr erfolgen. Die Ausgestaltung der Inhalte und die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der trägerübergreifenden Qualitätssicherungsstelle, die Konkretisierung der Mitwirkungspflichten der Akteure im Rettungsdienst sowie die Klärung der Finanzierungsfragen erfolgt derzeit in einer Arbeitsgruppe der Kosten- und Leistungsträger im Rettungsdienst. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren 5