I. Ab sofort regelmäßige Informationen zum Projekt egesetzgebung

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Transkript:

Inhaltsverzeichnis I. Ab sofort regelmäßige Informationen zum Projekt egesetzgebung II. Politisches Steuerungsgremium eingerichtet III. Projekt egesetzgebung in neuer organisatorischer Struktur und mit Teamverstärkung IV. Prozessaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens in der Endphase V. Digitalisierung von Arbeitshilfen zum Gesetzgebungsverfahren VI. Workshops zum zukünftigen Design und Layout der digitalen Gesetzgebungsarbeit VII. Arbeiten an der IT-Architektur begonnen VIII. Newsletter erhalten oder abbestellen IX. Kontakt zum Projekt egesetzgebung

Veröffentlicht am 10.10.2016 I. Ab sofort regelmäßige Informationen zum Projekt egesetzgebung Herzlich willkommen zum ersten Newsletter egesetzgebung! Dieser Newsletter möchte Sie regelmäßig über Ziele, Fortschritte und Hintergründe zu einzelnen Maßnahmen im Projekt "Elektronisches Gesetzgebungsverfahren (egesetzgebung) informieren. Das Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 einen durchgängig digitalen, interoperablen Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens des Bundes vom ersten Textentwurf über die Abstimmung und Beratung bis zur Verkündung zu ermöglichen. Die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, der Vermittlungsausschuss und das Bundespräsidialamt arbeiten hierfür eng zusammen und wollen so zu einer gemeinsam getragenen IT-Lösung gelangen. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag, der Nationale Normenkontrollrat und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung werden als ebenfalls unmittelbar am Gesetzgebungsprozess Beteiligte eng in die Projektarbeiten eingebunden. Wir wünschen Ihnen daher viel Freude beim Lesen, setzen weiterhin auf Ihre tatkräftige Unterstützung, um die hoch gesteckten Ziele gemeinsam erreichen zu können und sind für Anregungen und Hinweise wie immer überaus dankbar. Am Ende des Newsletters finden Sie die Kontaktdaten der Projektleitung im Bundesministerium des Innern, die Ihnen jederzeit gern für Rückfragen und fachlichen Austausch zur Verfügung steht!

II. Politisches Steuerungsgremium eingerichtet geschaffen wurde. Auf Einladung von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière haben alle beteiligten Verfassungsorgane und Ressorts Vertreter in das politische Steuerungsgremium des Projektes entsandt, sodass die Arbeitsgrundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit aller am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe Das Steuerungsgremium soll Anfang des Jahres 2017 erstmals tagen und eine verfassungsorganübergreifende Verwaltungsvereinbarung sowie ein fachliches Eckpunktepapier zum Projekt egesetzgebung beschließen. Beide Dokumente sollen noch in diesem Jahr zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden. Den Auftakt macht der aktuelle Entwurf des fachlichen Eckpunktepapiers, das voraussichtlich noch in dieser Woche in die Abstimmung geht. Bis Ende Oktober soll der erste Entwurf der Verwaltungsvereinbarung folgen, der dann bis Ende November innerhalb der Bundesregierung und mit den anderen Verfassungsorganen abgestimmt werden soll. Dem Steuerungsgremium gehören folgende Personen an: Staatssekretär David Gill, Chef des Bundespräsidialamtes Staatssekretär Prof. Dr. Horst Risse, Direktor beim Deutschen Bundestag Ministerialdirektor Dr. Georg Kleemann, Stellvertretender Direktor des Bundesrates und Geschäftsführer des Vermittlungsausschusses Staatsminister Prof. Dr. Helge Braun, Bundeskanzleramt Staatssekretärin Christiane Wirtz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Staatssekretär Klaus Vitt, Bundesministerium des Innern Der Nationale Normenkontrollrat wird noch ein Mitglied benennen.

III. Projekt egesetzgebung in neuer organisatorischer Struktur und mit Teamverstärkung Die konzeptionellen Vorüberlegungen des Projektes egesetzgebung nahmen bereits im Jahr 2012 ihren Anfang im Bundesministerium des Innern im Rahmen der Überlegungen zur besseren Rechtsetzung im Referat O 2. Inzwischen ist das Projekt Bestandteil des Regierungsprogramms Digitale Verwaltung 2020, des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung, der IT-Konsolidierung des Bundes und ein Vorhaben der Gemeinsamen IT des Bundes. Dies schlägt sich nunmehr auch in der organisatorischen Zuordnung wieder. Das Projekt wird ab sofort zeitgleich in der Abteilung O (Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020) und in der Abteilung IT (Projektgruppe Gemeinsame IT des Bundes) geführt und stimmt sich fortlaufend mit weiteren Referaten in den Abteilungen Z, O und V des Bundesinnenministeriums ab. So wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Dimensionen des Projektes auch zukünftig umfassend berücksichtigt werden. Herr Bastian Rothe, Projektleiter egesetzgebung, wechselt daher aus dem Referat O 2 Bessere Rechtsetzung, Bürokratieabbau, E-Government-Gesetz, Kommunalwesen in Zugleichfunktion in die beiden Projektgruppen der Abteilungen O und IT und freut sich darauf, die alten und neuen Herausforderungen und Ziele des Projektes in einem neuen, innovativen Umfeld engagierter und erfahrener Kolleginnen und Kollegen umsetzen zu können. Seit dem 15.09.2016 haben wir zudem Verstärkung bekommen. Frau Kathrin Behnke ist neue Referentin im Bundesministerium des Innern für das Projekt egesetzgebung und wird innerhalb des Projektes vor allem für die Schnittstellen zu anderen Vorhaben sowie für die überaus wichtigen IT-Architekturarbeiten verantwortlich zeichnen. Mit Frau Behnke konnte das BMI eine Expertin für das Projektmanagement großer und komplexer Projekte in der öffentlichen Verwaltung gewinnen. Sie hat an der Universität in Erfurt Staatswissenschaften studiert und einen Masterabschluss der Hertie School of Governance in Berlin und der London School of Economics. Frau Behnke hat sich in ihrem bisherigen Werdegang vor allem mit IT- und Reorganisationsprojekten befasst. Sie war vor ihrem Eintritt in das BMI bei der MACH AG als Beraterin für ERP Systeme und über fünf Jahre für die Unternehmensberatung Ernst & Young im Programmmanagement für Kunden aus der öffentlichen Verwaltung, zuletzt als Managerin, tätig. Frau Behnke steht Ihnen

jederzeit gerne für einen Projektaustausch zur Verfügung und wird in nächster Zeit auch die Gelegenheit für persönliche Gespräche nutzen. Bereits seit dem 01.05.2016 unterstützt Frau Anne Radohs die Projektleitung im Bundesministerium des Innern beim Projekt- und Stakeholdermanagement. Frau Radohs arbeitet seit März 2016 für das Beratungsunternehmen Capgemini Consulting als Senior Consultant und berät seit mehr als 4 Jahren Kunden aus der öffentlichen Verwaltung bei der Konzeption und Umsetzung großer Digitalisierungs- und Veränderungsprojekte. IV. Prozessaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens in der Endphase Die Prozessaufnahme mit Interviewpartnern sowohl aus der Bundesregierung als auch aus den Verfassungsorganen wurde fortgeführt und soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Bisher offen sind noch Gespräche mit drei Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie Büros von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in den nächsten Tagen und Wochen noch terminiert und durchgeführt werden sollen. Die möglichst breit angelegte Aufnahme der relevanten Gesetzgebungsprozesse dient der Erarbeitung des durchgängigen Gesetzgebungsworkflows für die elektronische Gesetzgebungsplattform. Die Ergebnisse werden weiterhin sukzessive in ein Prozesshandbuch für das Gesetzgebungsverfahren überführt, das voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres zur Abstimmung bereitgestellt wird.

VI. Workshops zum zukünftigen Design und Layout der digitalen Gesetzgebungsarbeit Für die zukünftige Gesetzgebungsarbeit stellen wir uns einen modernen Arbeitsplatz vor. Das bedeutet, dass der Oberfläche, ihrem logischen Design sowie ihrem Layout, eine gewichtige Bedeutung zukommt. Die Projektleitung hatte bei der Sitzung der Arbeitsgruppe Elektronisches Gesetzgebungsverfahren im Januar 2016 angekündigt, dass zur Erarbeitung dieser Fragen Workshops durchgeführt werden sollen, bei denen mit Methoden des sogenannten Design Thinking Antworten auf Fragen der Usability, also der benutzerfreundlichen Bedienbarkeit und Handhabbarkeit des Systems, gemeinsam erarbeitet werden sollen. Daher planen wir derzeit ein Workshopformat mit den zukünftigen Nutzern des Systems egesetzgebung, also den heutigen Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten in den Verfassungsorganen des Bundes. VII. Arbeiten an der IT-Architektur begonnen Die Arbeiten zur Entwicklung und Validierung einer Facharchitektur haben begonnen und sollen Aufschluss darüber geben, wie sich die elektronische Gesetzgebungsplattform in die bestehende und geplante Landschaft der Elektronischen Verwaltungsarbeit geeignet einordnet, um sie zukunftssicher und nachhaltig gestalten zu können und dem Anspruch des Konsolidierungsgedankens gerecht zu werden. Wir haben Kontakt zum ITZBund aufgenommen, um das gemeinsame Vorgehen ab 2017 abzustimmen und zu planen und freuen uns hier auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

VIII. Newsletter erhalten oder abbestellen Gerne nehmen wir weitere Interessenten in unseren Newsletter auf. Möchten Sie diesen Newsletter nicht weiter erhalten, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung, damit wir Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler löschen. IX. Kontakt zum Projekt egesetzgebung Sie erreichen das Projekt egesetzgebung im Bundesministerium des Innern wie folgt: Bastian Rothe Tel.: 030 / 18681-11841 E-Mail: bastian.rothe@bmi.bund.de Kathrin Behnke Tel.: 030 / 18681-14621 E-Mail: kathrin.behnke@bmi.bund.de Impressum: Bundesministerium des Innern E-Mail: poststelle@bmi.bund.de Internet: http://www.bmi.bund.de Alt-Moabit 101D D-10559 Berlin Telefon: 030 / 18681-0 Telefax: 030 / 18681-2926