egesetzgebung Ein Projekt des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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- Franz Böhler
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1 egesetzgebung Ein Projekt des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
2 Das Rechtsetzungsverfahren ist geprägt von Papier und Medienbrüchen. egesetzgebung unterstützt alle Beteiligten durch IT-Angebote kann genutzt werden wahrt die Autonomie und Souveränität der Vereinbarungsparteien in Bezug auf ihre innere Verfasstheit, Organisation, ihre IT sowie die Hoheit über ihre eigenen Daten schützt die Daten aller Beteiligter vor dem Zugriff eines anderen Beteiligten setzt den bestehenden Prozess- und Geschäftsablauf um Seite 1
3 Der Rechtsetzungsprozess hat viele Beteiligte. Seite 2
4 Medienbrüche sind überall zu finden. Externe Beteiligte IT-Systeme und Weiterentwicklungen Medienbrüche Verkündungsstelle/Normendokumentation Seite 3
5 Gängige Kollaborationswerkzeuge nützen Legistinnen und Legisten wenig. Kollaboration Gesetzgebung Gesetzentwurf Art. 1 In 24 EStG wird a durch b ersetzt. Art. 2 In 36 AO wird aa durch bb ersetzt. Art. 3 In 47 FGO wird aaa durch bbb ersetzt. 1 Gesetzentwurf Art. 1 In 24 EStG wird a durch b ersetzt. 3 2 Gesetzentwurf Art. 3 In 47 FGO wird aaa durch bbb ersetzt. Gesetzentwurf Art. 2 In 36 AO wird aa durch bb ersetzt. 1 Gesetzentwurf Art. 1 In 24 EStG wird a durch b ersetzt. Art. 2 In 36 AO wird aa durch bb ersetzt. Art. 3 In 47 FGO wird aaa durch bbb ersetzt. genereller Leitungsvorbehalt Art. 1 In 24 EStG wird a durch b c ersetzt und um d ergänzt. zu Art. 2 merke ich folgendes an: die Verbände haben mehrmals darauf hingewiesen, dass bb eine schlechte Lösung sei. Art. 1 In 24 EStG wird a durch b e ersetzt und um Ausnahme f ergänzt. Art. 2 In 36 AO wird aa durch bb ersetzt cc ergänzt n Seite 4
6 Das Projekt egesetzgebung will dies ändern. egesetzgebung unterstützt alle Beteiligten durch IT-Angebote kann genutzt werden wahrt die Autonomie und Souveränität der Vereinbarungsparteien in Bezug auf ihre innere Verfasstheit, Organisation, ihre IT sowie die Hoheit über ihre eigenen Daten schützt die Daten aller Beteiligter vor dem Zugriff eines anderen Beteiligten setzt den bestehenden Prozess- und Geschäftsablauf um Seite 5
7 Das Projekt egesetzgebung hat folgende Ziele: Erwartete Lösung (Output) vollständig digitalisierter, medienbruchfreier Rechtsetzungsprozess nutzerfreundliche Digitalisierung der Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher Kollaborative Abstimmung und Kommentierung von Normtexten responsiv und geräteunabhängig Erwarteter Nutzen (Outcome) effizienter Rechtsetzungsprozess durch Verringerung von Fehleranfälligkeit Qualitätsverbesserung durch Nachnutzbarkeit von Metadaten effizienter Personaleinsatz durch Arbeitsentlastung und fokussierung Beschleunigung und Flexibilisierung des Arbeitsprozesses Seite 6
8 Modern und bedarfsgerecht stellen wir uns die Arbeitsumgebung der egesetzgebung vor. Beispielhafte Darstellung der Oberfläche Seite 7
9 Ziel ist es nutzerfreundliche und smarte Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2017 wurden die ersten Prototypen eingeführt. Idee und Konzept Erstellung des Prototyp Testung Beschaffung/ Entwicklung Betrieb Das Projekt hat bereits verschiedene Prototypen bzw. Anwendungen bereitgestellt: - ezeitplanung (seit 02/2017 im Test) - etab (Test 09/2017 bis 08/2018) - enap (seit 01/2018 verfügbar) Seite 8
10 Wir entwickeln nutzerfreundliche Oberflächen für komplexe Anwendungen wie die ezeitplanung. Prototyp ezeitplanung Seite 9
11 Mit dem Prototyp zur Textabstimmung erprobten wir komfortables Arbeiten am Text. Darstellung Prototyp etab Seite 10
12 Um den Nutzer zu entlasten, digitalisieren wir Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher. Zahlreiche Arbeitshilfen verschiedener Ressorts: formale Aspekte, inhaltliche Überlegungen zu Umsetzung und Folgewirkungen von Regelungsvorhaben (RV) Seite 11
13 Wie es gehen kann, zeigt enap: Prototyp für die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung Seite 12
14 Unsere Projektorganisation ist breit aufgestellt. Die Treffen der Unterarbeitsgruppen finden in regelmäßigen Abständen statt. Seite 13
15 Eine Verwaltungsvereinbarung wurde zwischen den Beteiligten geschlossen Ziele ( 1) und Rahmenbedingungen ( 3) des Projektes: Schutz organinterner Abstimmungsprozesse Interoperabilität: Erarbeitung verfassungsorganübergreifender Schnittstellen, Schnittstellenbeschreibungen und Standards Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren Integrationsverpflichtung von bzw. Schnittstellenumsetzung zu Bestandssystemen Freiwilligkeit: egesetzgebung und Bestandssysteme Seite 14
16 und regelt die Rahmenbedingungen des Projektes. Strategisches Steuerungsgremium ( 6): fasst Beschlüsse zu verfassungsorganübergreifenden Strategien, Architekturen und Standards für die Informationstechnik des Projektes egesetzgebung stimmberechtigte Mitglieder: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsidialamt beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht): Vermittlungsausschuss und NKR Konsensprinzip für Beschlüsse Seite 15
17 H E R L E I T U N G Prozessschritte Erstellung Entwurf Stellungnahme Bundesrat Befassung Bundestag Am Anfang des Projekts stand die Prozesserhebung und die Herleitungen von Geschäftsanwendungsfällen. Vermittlungsverfahren Befassung Bundesrat 6 Ausfertigung und Verkündung Teilprozessschritte Fachliche Erarbeitung Abstimmung im Haus 1.4 Anhörung 1.5 Ressortabstimmung Kabinettsverfahren Geschäftsanwendungsfall 1 Geschäftsanwendungsfall 4 Geschäftsanwendungsfälle Geschäftsanwendungsfall 2 Geschäftsanwendungsfall 3 Geschäftsanwendungsfall 5 Rollen Rolle 1 Rolle 2 Rolle 3 Rolle 4 Seite 16
18 So sieht unsere Prozessaufteilung der zentralen Geschäftsanwendungsfälle aus. Freigebende Stelle Fachliche Stelle Koordinierende Stelle Seite 17
19 Die Erhebung der fachlichen Anforderungen schreitet voran. Die Geschäftsanwendungsfälle werden im weiteren Projektverlauf in mehreren Schritten im Austausch mit allen Beteiligten weiter konkretisiert. Zudem ist eine Verständigung über die benötigten Meta-, Prozess- und Inhaltsdaten und deren Bedeutung notwendig. Eine solche fachliche Standardisierung ist Voraussetzung für die spätere Definition von Schnittstellen und Austauschformaten. Seite 18
20 Das Rechtsetzungsverfahren soll vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel sein. Seite 19
21 Eine Webseite informiert zum Projekt. Seite 20
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte sprechen Sie uns an! Kontakt Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat AG DG I 5 Dienstekonsolidierung Projekt Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (egesetzgebung) Herr Leif Pülicher leif.puelicher@bmi.bund.de Tel. +49 (0) Seite 21
I. Ab sofort regelmäßige Informationen zum Projekt egesetzgebung
Inhaltsverzeichnis I. Ab sofort regelmäßige Informationen zum Projekt egesetzgebung II. Politisches Steuerungsgremium eingerichtet III. Projekt egesetzgebung in neuer organisatorischer Struktur und mit
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