Anforderungen für Kfz - Verwerter Franz Zlodnjak Folie Nr.: 1
Fachliche Anforderungen Lagerung von Altfahrzeugen Behandlungsstandort Behandlungsschritte Lagerung von demontierten Bauteilen Lagerung von Betriebsflüssigkeiten Folie Nr.: 2
Altfahrzeuge - Lagerfläche Altfahrzeuge dürfen nur in geeigneten Bereichen mit undurchlässiger Oberfläche, Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel gelagert werden. Bei Lagerung im Freien ist das auf der Lagerfläche anfallende Niederschlagswasser über einen Abscheider entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen zu reinigen. Text: AltfahzeugeVO 2002 Folie Nr.: 3
Altfahrzeuge - Lagerfläche Die technischen Anforderungen an die Lagerfläche gelten für sämtliche Bereiche in denen Altfahrzeuge anfallen: zb. Rücknahmestellen (auch erlaubnisfreie Rücknehmer) Anfallstellen Sammler/Behandler (zb. Shredder, Teileverwerter, Trockenlegungsanlagen) Privatpersonen Folie Nr.: 4
Altfahrzeuge - Lagerfläche Folie Nr.: 5
Altfahrzeuge - Behandlungsfläche Altfahrzeuge dürfen nur in geeigneten Bereichen mit undurchlässiger Oberfläche, Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel behandelt werden. Text: AltfahzeugeVO 2002 Folie Nr.: 6
Altfahrzeuge - Behandlungsfläche Folie Nr.: 7
Altfahrzeuge - Behandlungsschritte Trockenlegung Schadstoffentfrachtung Demontage brauchbarer Bauteile Folie Nr.: 8
Altfahrzeuge - Behandlungsschritte Folie Nr.: 9
Altfahrzeug - Demontage Aufnahmen vom Motorfestival 2003 (Schwarzlhalle, Premstätten) Folie Nr.: 10
Lagerung demontierter Bauteile Ende der Abfalleigenschaft? Folie Nr.: 11
Lagerung demontierter Bauteile Folie Nr.: 12
Lagerung von Betriebsflüssigkeiten Lagerung von Mineralöl, wenn möglich, in doppelwandigen Gebinden! Folie Nr.: 13
Lagerung von Betriebsflüssigkeiten.wenn einwandige Lagerbehälter -. dann unbedingt auf Übergebinde! Folie Nr.: 14
Lagerung von Betriebsflüssigkeiten Brems- und Kühlflüssigkeit in farblich zuordenbare Behälter; da nur einwandig - auf Auffangwannen Folie Nr.: 15
Lagerung von Starterbatterien witterungsgeschützt und in auslaufsicheren, je nach Elektrolyt säure- oder basenbeständigen Gebinden Folie Nr.: 16
ÖWAV Regelblatt 517 Das ÖWAV Regelblatt 517 wurde unter der Leitung der A14 erarbeitet und bietet eine Hilfestellung bei der Ausstattung und den Betrieb von Abfallzwischenlagern. zb. Art der zu verwendenden Lagerbehälter Lagervolumen. Folie Nr.: 17
7 Afz VO - Entsorgungsfristen Altfahrzeuge sind spätestens 3 Jahre nach der Übernahme zu shreddern (zumindest an einen Shredder zu übergeben). Folie Nr.: 18
7 Afz VO - Entsorgungsfristen - AUSNAHME GEREINIGTE GETESTETE REPARIERTE BAUTEILE Folie Nr.: 19
Meldepflichten - Überprüfungen Meldungen: 10 Abs. 1 Z 1 AFZ VO Übernahmemeldung 10 Abs. 1 Z 2 AFZ VO Verwertungsmeldung Abfallbilanzverordnung BGBl.II Nr.497/2008 Überprüfungen: BMLFUW-UBA Landeshauptmann Bezirkshauptmannschaft Folie Nr.: 20
Zahlen und Fakten 2015 Gesamtkraftfahrzeugbestand in Österreich Dez 2015 6.545.818 Pkw Bestand Kl. M1 4.748.048 Aus dem Bestand ausgeschieden 255.328 Von Shredderbetrieben übernommen 48.576 Verbleib ungeklärt über 200.000 Quelle Statistik Austria Folie Nr.: 21
Zahlen und Fakten (BMLFUW) Im Jahr 2014 wurden 59.904 Altfahrzeuge mit einem Fahrzeuggesamtgewicht von 53.309.959,01 kg verwertet. Die gesetzliche Zielvorgabe von 80% wurde mit 85,8% somit erreicht. 9% 4% gemeldete Daten 2014 5% Wiederverwendung Recycling Energierückgewinnung 82% Beseitigung Folie Nr.: 22
Die Auto(teile)verwertung als Partner Durch die Wiederverwendung von Bauteilen werden: eine Zeitwertgerechte Reparatur erst ermöglicht Ressourcen geschont die Recyclingquoten erreicht (EU-Vorgabe) Folie Nr.: 23
Nähere Informationen: www.win.steiermark.at www.abfallwirtschaft.steiermark.at DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Folie Nr.: 24