Mitteilung 2015 / 004. über

Ähnliche Dokumente
Season Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY

Gliederung Lufträume FIR Wien

Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichflugbedingungen (VFR) 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland

Luftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland

SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM SERA WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur

Jährliches Briefing für Segelflieger am Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

A 0151 / (während der Veranstaltung). Ministerium für Energie, lnfrastruktur und Landesentwicklung. Mecklen bu rg-vorpom mern

V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i

Sicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR

Angaben zur Besatzung. Theorie Aufgaben

Konzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen

Untersuchungsbericht

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Luftraum Rheinland-Pfalz Hinweise für den Streckenflug

VFR Pilot Info 03/2016

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand

SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR Inkraft seit 11. Dezember 2014

Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012

IVAO-DE. Langen FIR Betriebsanweisung Approach Frankfurt-Hahn EDFH. Stand: edgg.ivao.de

Luftraumstruktur. In Deutschland von Rainer Bauernfeind für segelflug.de. Stand: Rainer Bauernfeind

Verhalten auf Flugplätzen

Flugbetriebsordnung. für das Segelfluggelände Bensheimer Stadtwiesen. Ausgabe April 2014

Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn

VFR-Beispielflug. Wir stellen uns also auf das General Aviation Terminal (GAT Parkbereich allgemeine Luftfahrt) und starten IVAp.

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Gefahrenfeuer zur Tages- und Nachtkennzeichnung

Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen

Schwäbisch-Hall (EDTY) Nürnberg (EDDN)

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:

Season Opener 2013 ATM LOWI

Konzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen

Willkommen zum Schulungskurs. BASILEA II gültig ab März 2010

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG

FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände)

Neues zum Luftraum 2016

AIRPORT COLLABORATIVE DECISION MAKING

Leitfaden. Fliegen gegen Entgelt

Verwaltungsvorschrift

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Ausbildungsnachweis. geb. am in. Straße. Wohnort.. Datum der Aufbzw. in Ausbildung

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF)

SAFETY LETTER ALLES WICHTIGE ÜBER LUFTRAUMVERLETZUNGEN

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen

Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -

Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen

In o. g. Angelegenheit erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende. Allgemeinverfügung

Aufgabenstellung. Daten für die Flugplanung. Aufgabenbeschreibung Flugplanungsaufgabe 1C

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services)

ATM Konzept IFR Verfahren auf unkontrollierte Flugplätze im Luftraum der Klasse G

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Unna ab Frömern Ardey Fröndenberg an

Transponder VT-01 UC

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services)

LuftVZO 1 (Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung) LuftVZO 14 (2) (Eintragungen in Luftfahrzeugregister) LuftVZO 19 (2) (Kennzeichen)

G r u n d l a g e n. für die Segelflugausbildung im Deutschen Aero Club Landesverband Niedersachsen e. V. (Stand Mai 2013)

Wie erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit diesem Programm?

Modellfliegen. aber sicher! Ein paar wertvolle Tipps für den sicheren Umgang mit ferngesteuerten Modellflugzeugen. Modellflug Region Nordostschweiz

Willst du mit mir wohnen?

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Die wichtigsten Änderungen

Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Unterlagen zum theoretischen Unterricht, Fachgebiet Luftrecht

Freigeben des Posteingangs oder des Kalenders in Outlook

Fragebogen für Arbeitnehmer

Flugleiterrichtlinien

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Nachstehend aufgeführte Anordnungen sind für alle Vereinsmitglieder bindend.

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Austro Control GmbH AIRAC AMDT 161

Benutzerhandbuch Versuchsleiter

Ausschreibung. Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2012 Standardklasse, Clubklasse und Doppelsitzerklasse

Siehst Du dem Sack ins Maul, ist was faul Vier mal ROT ist tot Im Winter sind die Berge höher Auf dem Rücken musst du drücken! Geht die Sonne auf im

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT V1 Seite 1 von 5

Volker Gringmuth Sprechfunk für Ultraleichtflieger

Luftsportverein Bad Neuenahr-Ahrweiler e.v.

GEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016

Kennzahlengestützte Unternehmensführung

Transkript:

DFS Deutsche Flugsicherung Center Langen Mitteilung 2015 / 004 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs an den Segelfluggeländen Lünen, Kamen-Heeren, Iserlohn-Sümmern, Iserlohn-Rheinermark, Hengsen-Opherdicke sowie Menden-Barge im Luftraum D (nicht Kontrollzone) und der TMZ Dortmund In Kraft: 30.04.2015 Ersetzt: Mitteilung 2014 / 003 1 Allgemeines 1.1 Zur vereinfachten Nutzung des Luftraumes D (nicht CTR) und der TMZ im Bereich des Flughafens Dortmund durch Segelflugzeuge werden Segelfluggebiete eingerichtet, die zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen für definierte Zeiträume im Rahmen einer Flugverkehrskontrollfreigabe genutzt werden können. 1.2 Der Segelflug ist nach den Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durchzuführen, Flugbetrieb darf nur in VMC (SERA.5001) durchgeführt werden. 1.3 Die Regelungen in dieser Mitteilung gelten in Ergänzung zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). 1.4 Die Segelfluggebiete werden grundsätzlich nur von Luftfahrzeugen genutzt, die an einem der o.g. Flugplätze stationiert sind. Die Nutzung einzelner Teilgebiete durch externe Piloten kann durch die Flugleiter bzw. Halter der Segelfluggelände genehmigt werden. 1.5 Alle Luftfahrzeugführer, die die genannten Segelfluggebiete nutzen, sind mit dem Inhalt dieser Regelung und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Die Pflicht zur Unterweisung der Luftfahrzeugführer obliegt den Vereinen und ist durch diese zu dokumentieren. 1.6 Die Freigabe zur Nutzung eines Segelfluggebietes im Bereich der TMZ garantiert keine exklusive Nutzung des beschriebenen Luftraums. Nutzer der Segelfluggebiete müssen damit rechnen, dass andere Luftfahrzeuge in diesem Bereich operieren. 1.7 Die hier beschriebenen Segelfluggebiete können auch genutzt werden, um Überlandflügen zu oder von anderen in dieser Mitteilung zur vereinfachten Freigabe genannten Segelfluggeländen den An- oder Abflug zu ermöglichen. 1.8 Segelflugzeuge, die mit einem Transponder mit automatischer Höhenabstrahlung ausgestattet sind und unaufgefordert den Code 7000 oder einen anderen zugewiesenen Code abstrahlen, dürfen auch außerhalb der Segelfluggebiete in die TMZ einfliegen; ein Einflug in Luftraum D (nicht CTR) ist außerhalb der Segelfluggebiete nur mit Einzelfreigabe zulässig. Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 1 von 7

2 Luftraumbeschreibung Die folgenden Segelfluggebiete stehen im Bereich des Luftraumes D (nicht CTR) und der TMZ Dortmund zur Verfügung: 2.1 Segelfluggebiet LÜNEN (A 2500 ft/a 3500 ft A 4500 ft) 51 35'25" N 07 36'13" E 51 35'22" N 07 35'15" E 51 35'10" N 07 33'23" E 51 34'56" N 07 32'29" E 51 35'47" N 07 30'46" E 51 36'31" N 07 28'03" E 51 36'44" N 07 27'31" E 51 37'20" N 07 26'46" E 51 39'00" N 07 29'00" E 51 41'10" N 07 37'59" E 51 37'40" N 07 38'25" E LÜNEN entspricht der Untergrenze des Luftraumes D (nicht CTR) bzw der Untergrenze der TMZ, die Obergrenze beträgt einheitlich A 4500 ft. 2.2.1 Segelfluggebiet KAMEN 2 (A 2500 ft - A 3500 ft) 51 37'40" N 07 38'25" E 51 38'33" N 07 41'08" E 51 37'56" N 07 46'11" E 51 37'11" N 07 46'52" E 51 36'11" N 07 45'25" E 51 35'24" N 07 44'16" E 51 34'52" N 07 42'59" E 51 34'25" N 07 41'51" E 51 34'28" N 07 40'14" E 51 34'45" N 07 37'07" E KAMEN 2 entspricht der Untergrenze des Luftraumes D (nicht CTR) die Obergrenze beträgt A 3500 ft. 2.2.2 Segelfluggebiet KAMEN 3 (A 3500 ft - A 4500 ft) 51 37'40" N 07 38'25" E 51 38'33" N 07 41'08" E 51 37 05 N 07 43 47 E 51 36'11" N 07 45'25" E 51 35'24" N 07 44'16" E 51 34'52" N 07 42'59" E 51 34'25" N 07 41'51" E 51 34'28" N 07 40'14" E 51 34'45" N 07 37'07" E KAMEN 3 beträgt A 3500 ft die Obergrenze beträgt A 4500 ft. Das Gebiet KAMEN 3 kann nur zeitlich befristet freigegeben werden. Hierbei werden Verkehrslage und prognose im Sektor PADL berücksichtigt. 2.2.3 Segelkunstflugbox KAMEN (GND - A 5000 ft) 51 35'24" N 07 41'04" E 51 35'08" N 07 43'43" E 51 36'08" N 07 44'26" E 51 36'22" N 07 41'43" E 51 36'13" N 07 41'16" E 51 35'24" N 07 41'04" E Die Segelkunstflugbox KAMEN erstreckt sich von GND bis A 5000 ft, die Verfahren sind unter 3.11. beschrieben. Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 2 von 7

2.3. Segelfluggebiete RHEINERMARK Die Segelfluggebiete RHEINERMARK 1 und RHEINERMARK 2 können unabhängig voneinander freigegeben werden, RHEINERMARK 3 kann nur zeitlich befristet und nur bei gleichzeitiger Aktivierung von RHEINERMARK 1 freigegeben werden. 2.3.1 RHEINERMARK 1 A 2500 ft A 3500 ft 51 26'06" N 07 31'36" E 51 27'49" N 07 36'28" E 51 30'51" N 07 45'01" E 51 31'32" N 07 46'58" E 51 30'45" N 07 50'03" E 51 28'46" N 07 55'31" E 51 27'43" N 07 50'59" E 51 28'54" N 07 46'47" E 51 26'15" N 07 37'54" E 51 22'27" N 07 38'04" E 51 21'37" N 07 35'42" E 51 22'01" N 07 30'54" E 51 26'06" N 07 31'36" E RHEINERMARK 1 entspricht der Untergrenze des Luftraumes D (nicht CTR) die Obergrenze beträgt A 3500 ft. 2.3.2 RHEINERMARK 2 A 3500 ft A 4500 ft 51 22'27" N 07 38'04" E 51 26'15" N 07 37'54" E 51 28'54" N 07 46'47" E 51 27'43" N 07 50'59" E 51 28'46" N 07 55'31" E 51 27'02" N 07 58'49" E 51 22'27" N 07 38'04" E RHEINERMARK 2 entspricht der Untergrenze der TMZ, die Obergrenze beträgt A 4500 ft. 2.3.3 RHEINERMARK 3 A 3500 ft A 4500 ft 51 27'49" N 07 36'28" E 51 30'51" N 07 45'01" E 51 28'54" N 07 46'47" E 51 26'15" N 07 37'54" E 51 27'49" N 07 36'28" E RHEINERMARK 3 beträgt A3500 ft, die Obergrenze beträgt A 4500 ft. Das Gebiet RHEINERMARK 3 kann nur zeitlich befristet freigegeben werden. Hierbei werden Verkehrslage und prognose im Sektor PADL berücksichtigt. 3 Verfahren 3.1 Flugverkehrskontrollfreigaben für die Nutzung der oben definierten Segelfluggebiete werden im Normalfall telefonisch erteilt. 3.2 Ansprechpartner für die Aktivierung der Gebiete ist der Supervisor Langen ACC, Telefonnummer: 06103/707-6600. 3.3 Luftaufsichts- bzw. Bodenfunkstellen können nur das zum jeweiligen Platz gehörende Segelfluggebiet an- und abmelden. Während der Aktivierung der örtlichen Segelfluggebiete ist sicherzustellen, dass die jeweiligen Luftaufsichts- bzw. Bodenfunkstellen ständig unter folgenden Telefonnummern erreichbar sind: Lünen: 01578-3807113 Kamen-Heeren: 02307-42829 oder 0170-5277593 Iserlohn-Sümmern: 02378-3416 oder 02378-1416 Iserlohn-Rheinermark: 0170-6945628 oder 02304-5663 Hengsen-Opherdicke: 02301-9189119 Menden-Barge: 02373-5660 Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 3 von 7

3.4 Luftfahrzeugführer in den Segelfluggebieten haben ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz der jeweiligen Luftaufsichts- bzw. Bodenfunkstelle des Flugplatzes zu halten, in deren Bereich sie fliegen (Ausnahme: siehe 3.8). 3.5 Im Falle eines Widerrufs der von Langen ACC erteilten Freigabe zur Nutzung von Segelfluggebieten muss das entsprechende Segelfluggebiet umgehend freigemacht werden. Die betroffenen Luftfahrzeugführer stellen sicher, dass sie spätestens fünf Minuten nach entsprechender Aufforderung das Gebiet verlassen haben. 3.6 Verkehrsinformationen oder Ausweichempfehlungen im Segelfluggebiet werden durch Langen ACC im Normalfall nicht erteilt. 3.7 Das Ende des Flugbetriebs im Segelfluggebiet ist dem Supervisor Langen ACC umgehend mitzuteilen. 3.8 Die Freigabe zur Nutzung der Gebiete für einzelne Flüge kann auch auf der Frequenz von LANGEN RADAR erteilt werden. Sofern Flüge (z.b. zur Einholung einer Einzelfreigabe) in Funkkontakt mit LANGEN RADAR stehen, ist die Hörbereitschaft auf der Frequenz der jeweiligen Luftaufsichts- bzw. Bodenfunkstelle des Flugplatzes nicht erforderlich. 3.9 Abweichende Obergrenzen für einzelne Gebiete können, sofern Verkehrslage und prognose dies gestatten, vereinbart werden. Hierbei kann auch eine zeitliche Befristung dieser abweichenden Höhenfreigabe erwogen werden. 3.10 Der Segelflugsektor Dortmund Süd (NfL I 24/11, zuletzt geändert durch NfL I 19/14 und NfL I 34/14) kann oberhalb der Segelfluggebiete Rheinermark, sofern betrieblich möglich, im Rahmen dieser Regelung telefonisch beim Supervisor Langen ACC aktiviert werden. Die Nutzung muss durch jedes einzelne Segelfluggelände separat angemeldet werden, bei Deaktivierung des Segelflugsektors Dortmund Süd werden die angemeldeten Segelfluggelände telefonisch über diese Deaktivierung unterrichtet. Wird der Sektor Dortmund Süd nur telefonisch aktiviert, kann auf eine Aufsprache auf die Segelflug-ATIS verzichtet werden. Abweichend von den Regelungen in den genannten NfL verbleiben Flugzeugführer der in diesem Dokument benannten Vereine in diesem Fall in der Regel auf der Frequenz der örtlichen Bodenfunkstellen. 3.11 Segelkunstflugbox KAMEN 3.11.1 Voraussetzung für die Nutzung der Segelkunstflugbox Kamen ist die vorherige Aktivierung des Segelfluggebietes Kamen 1a bis 2500 ft MSL innerhalb der CTR EDLW sowie eine telefonische Ankündigung beim Supervisor Langen ACC, Telefonnummer: 06103-707 6600. 3.11.2 Die Schleppmaschine muss über einen betriebsbereiten Transponder verfügen und unaufgefordert den SSR-Code A/C 0027 schalten. 3.11.3 Die Schleppmaschine steuert während des Anfangssteigflugs in Nord-Nordwestlicher Richtung und fliegt erst nach Freigabe in Luftraum D (nicht Kontrollzone) ein. 3.11.4 Der Schleppflug meldet, wenn die Ausklinkhöhe erreicht ist. Die Erteilung der Freigabe zur Durchführung des Kunstfluges ist abzuwarten. Zeitgleich mit Erteilung der Kunstflugfreigabe wird die Kamen Segelkunstflugbox von GND bis zur vereinbarten Obergrenze (max. 5000 Fuß/MSL) aktiviert. Anmerkung: Betriebliche Gründe können dazu führen, dass die erforderliche Flugverkehrskontrollfreigabe nur mit Verzögerung erteilt werden kann. 3.11.5 Die Kunstflugfreigabe hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird die Segelkunstflugbox Kamen automatisch deaktiviert, d.h. der Kunstflug wird als beendet betrachtet. Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 4 von 7

3.11.6 Die DFS erstellt keine Staffelung zwischen der Schleppmaschine, dem Segelflugzeug in der Segelkunstflugbox Kamen und anderen Nutzern des Segelfluggebiets. Die erforderliche Verkehrsinformation ist durch die Flugleitung in Kamen sicherzustellen. 4 Schlussbemerkung 4.1 Die DFS kann Flugverkehrskontrollfreigaben jederzeit einschränken oder vollständig aussetzen. 4.2 Die Nutzer verpflichten sich, alle Sachverhalte, die eine Änderung der o. a. Verfahren erforderlich machen, umgehend anzuzeigen und den Eingang dieser Mitteilung schriftlich zu bestätigen. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Niederlassung Mitte Langen, den 07.04.2015 Ralf Dietrich Operations Support Langen ACC Anlagen: Anlage 1: Anschriften DFS und Betreiber Anlage 2: Karte Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 5 von 7

Anlage 1 Anschriften: 1. Flugsicherung Langen ACC: Deutsche Flugsicherung GmbH. Niederlassung Mitte Am DFS-Campus 1 63225 Langen Supervisor: Telefon: 06103-707 6600 Telefax: 06103-707 6680 E-Mail: EDLL-FVK@dfs.de Sachbearbeiter FVK: Telefon: 06103-707 6296 Telefax: 06103-707 6295 E-Mail: ralf2.dietrich@dfs.de Zuständiger Kontrollsektor: Paderborn Low (PADL) Frequenz: 125,225 MHz 2. Nutzer Lünen Flugsportgruppe Lünen e.v. Udo Skrodzki Moltkestraße 78a 44536 Lünen Tel.: 0231-598865 E-Mail: udo.skrodzki@t-online.de Kamen Verein Luftsportfreunde 2000 Kamen/Dortmund e.v. Hans-Jürgen Kreibig Derner Straße 121 59174 Kamen Tel.: 0176 329 44 756 E-Mail: hjuergen.k@gmx.de Iserlohn-Rheinermark Luftsportverein Ruhr-Lenne-Iserlohn Postfach 9042 58619 Iserlohn E-Mail: ra.schma@web.de Iserlohn-Sümmern Aero Club Hagen e.v., Matthias Schüring Nollenloch 13 58640 Iserlohn E-Mail: matthias.schuering@web.de Hengsen Luftsportverein Unna-Schwerte e.v. Postfach 1211 59435 Holzwickede E-Mail: info@lsv-unna-schwerte.de Menden-Barge Luftsportgruppe Menden e.v. Postfach 2447 58690 Menden E-Mail: info@lsgmenden.de Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 6 von 7

Anlage 2 Kartendarstellung der Segelfluggebiete im Bereich Dortmund Diese Karte dient nur zur Verdeutlichung der beschriebenen Gebiete, maßgeblich sind die unter Punkt 2 angegebenen Koordinaten. Legende: Rote Linien Blaue Linien: Türkisfarbene Linien: Hellblau gestrichelte Linie: Segelfluggebiete (Ausnahmen: Kamen 3 und Rheinermark 3 in hellgrün) Grenzen Luftraum D (nicht CTR) Dortmund Grenze TMZ Dortmund CTR Dortmund Mitteilung 2015/004 Langen ACC - Segelflug Dortmund Stand: 30.04.2015 Seite 7 von 7