Wir erklimmen den Mount Everest! Oder besser gesagt: Wir arbeiten mit Gesetzestexten! Grundausrüstung: den Text und durch! Erkläre den Gesetzestext mit Worten! Hast du den Inhalt verstanden? Dann löse den Fall!
Wir erklimmen den Mount Everest! Oder besser gesagt: Wir arbeiten mit Gesetzestexten! Schritt für Schritt ans Ziel! Schritt 1: VORBEREITUNG 1. Welchen Gesetzestext wollen wir bearbeiten? 110 BGB Taschengeldparagraf Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten 2. Lies den Text langsam und mehrmals im Zusammenhang. Beachte die Satzzeichen, schreibe die Nebensätze auf. Lasse nach jeder Zeile drei Zeilen frei, sodass du an den Sätzen arbeiten kannst (unterstreichen, Anmerkungen darüber schreiben, ). 3. Zerlege den Text, reduzieren ihn auf den wesentlichen Inhalt. Beispiel: Ein von einem Minderjährigen ( ) geschlossener Vertrag gilt als ( ) wirksam. Ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ( ) usw. Schritt 2: DURCHFÜHRUNG 1. Erläutere, kläre und diskutiere die Fachbegriffe. Beispiele: Minderjährig o Welche Altersgruppe? Gesetzlicher Vertreter o Wer vertritt Minderjährige nach dem Gesetz im Normalfall, welche Ausnahmen gibt es? Von einem Dritten o An wen ist hier gedacht? 2. Kläre Inhalte mithilfe anderer Paragrafen. z. B.: Welche Altersgruppe? Lies die 2 und 106 BGB.
Schritt 3: AUSWERTUNG Bearbeite folgende Fälle. Kläre die Fälle mit Hilfe des Taschengeldparagrafen. FALL 1: Die 15-jährige Veronika kauft von einem Geldgeschenk ihrer Oma eine Daunenjacke zum Preis von 110,00. Der Verkäufer im Modehaus fragt sie, woher sie das Geld hat. Veronika antwortet (wahrheitsgemäß). Der Verkäufer glaubt ihr nicht und schickt sie weg. Aufgabe: Verhält sich der Verkäufer richtig? FALL 2: Der 16-jährige Paul kauft einen Rucksack für 40,00.
110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln ( Taschengeldparagraph ) Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Eigentum verpflichtet! Es geht weiter FALL 1 Die Autowerkstatt Rudi Öko muss aufgrund der angespannten Wettbewerbssituation einige Sparmaßnahmen durchführen. Daher schüttet Herr Öko das Altöl nun in seinen eigenen Weiher in Fischenhausen, anstatt entsprechend zu entsorgen. Herr Öko begründet seine private Entsorgung damit, dass er mit seinem Eigentum machen kann, was er will. Stimmt dies? Bearbeite den Fall mit Hilfe des 903 BGB und des 326 StGB! Wende die LEA-Regel an! Lösung: Strafgesetzbuch (StGB) 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen (1) Wer unbefugt Abfälle, die Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen 1. Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd 2. sind, 3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder 4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst a) nachteilig zu verändern oder b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.( )
FALL 2 Herr Bogner ist Eigentümer einer Wohnung in Bogen und vermietet seine Wohnung an den grimmigen Herrn Groll. Nach einem belanglosen Streit schickt er ihm eine Kündigung, laut welcher er die Wohnung schnellstmöglich verlassen muss. Herr Bogner ist der Meinung, dass er über sein Eigentum frei verfügen kann. Stimmt dies? Bearbeite den Fall mit Hilfe des 903 BGB und des 573 BGB! Wende die LEA-Regel an! Lösung: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder 2. Angehörige seines Haushalts benötigt oder 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will. (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.