Einstürzende Schulbauten Investitionen und Investitionsbedarf im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen

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Transkript:

Einstürzende Schulbauten Investitionen und Investitionsbedarf im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen Studie im Auftrag der GEW NRW von Kai Eicker-Wolf 2018

Kai Eicker-Wolf Einstürzende Schulbauten Investitionen und Investitionsbedarf im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen 1. Einleitung Im Rahmen eines internationalen Vergleichs der Bildungsausgaben schneidet Deutschland nicht besonders gut ab. Relevant ist ein solcher Vergleich, weil die Höhe der Ausgaben im Bildungssektor gemessen an der jeweiligen Wirtschaftskraft, dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) einen erheblichen Einfluss auf dessen Leistungsfähigkeit hat. Dass höhere Bildungsausgaben für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen die Leistungsfähigkeit des entsprechenden Bereichs verbessern, wird in der öffentlichen Debatte auch kaum ernsthaft bestritten. Hierauf beruhen im Übrigen die Versprechen von Parteien während Wahlkämpfen, die Ausgaben für Bildung und Erziehung im Falle eines Wahlsieges zu steigern. Ein internationaler Vergleich der Bildungsausgaben ist auf Basis der OECD-Daten möglich (vgl. OECD 2017). 1 Zwar ergänzen die relativ hohen Privatausgaben im Rahmen des dualen Systems zum Teil die geringen öffentlichen Bildungsausgaben in Deutschland, aber der deutsche Wert liegt im Jahr 2014 bei 5,2 Prozent und damit um 0,8 Prozent dies entspricht etwa 25 Milliarden Euro unter dem Durchschnittswert der OECD. Wenn die deutschen Bildungsausgaben den Wert des Spitzenreiters Norwegen erreichen sollten (8,3 Prozent), dann wären Ausgabensteigerungen in Höhe von über 90 Milliarden Euro nötig ebenfalls jährlich. Zu den Bildungsausgaben gehören auch die Ausgaben für die Infrastruktur, das heißt insbesondere für die Gebäude von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen. In den skandinavischen Ländern gilt der Schulraum als dritter Pädagoge neben den Mitschülerinnen und Mitschülern sowie den Lehrenden. Schulen und Klassenzimmer sollen flexibel nutzbar und individuell gestaltet sein ein angenehmer Raum, so die Erkenntnis in den nordischen Staaten, wirkt positiv auf das Lernklima und die Konzentration. 1 Vgl. Abbildung A1 im Anhang. 1

Gemessen an dieser Einsicht in die Bedeutung der Schulinfrastruktur ist der Zustand vieler Schulen in Deutschland mehr als ernüchternd. Die allermeisten sind entweder alte oder rein funktionale Gebäude. Hinzu kommt, dass immer mehr Schulgebäude in einem maroden und baufälligen Zustand sind. Die Benutzung von Toiletten ist oft eine Zumutung, und der Putz bröckelt buchstäblich von der Decke. Die vorliegende Kurzstudie dient dazu, die Bauinvestitionstätigkeit im Schulbereich in Nordrhein- Westfalen zu beleuchten. Dabei wird in Kapitel 2 allerdings zunächst ein Blick auf die gesamtdeutsche Entwicklung geworfen, um dann in Kapitel 3 die Situation in Nordrhein-Westfalen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zu skizzieren. Kapitel 4 behandelt den Kontext der Grundgesetzänderung, durch die der Bund die Schulinfrastruktur von finanzschwachen Kommunen direkt fördern kann und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Am Ende wird in Kapitel 5 ein kurzes Fazit gezogen. 2. Die Entwicklung der Schulbauinvestitionen in Deutschland Schulen werden in der Finanzstatistik als Teil der staatlichen Infrastruktur(dauerhafte Wirtschaftsgüter wie Straßen, öffentliche Gebäude, Feuerwehrautos usw.) erfasst. Ausgaben für Erhalt und Erweiterung der staatlichen Infrastruktur werden als staatliche Investitionen bezeichnet. Die Zuständigkeit für die Schulgebäude liegt in Deutschland auf der kommunalen Gebietskörperschaftsebene das heißt insbesondere bei Landkreisen und kreisfreien Städte. In den vergangenen gut vier Jahrzehnten ist ein Rückgang der staatlichen Investitionen zu verzeichnen, und die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand in Deutschland fällt im internationalen Vergleich in der jüngeren Vergangenheit relativ schwach aus. Besonders stark rückläufig waren dabei die Investitionen auf der kommunalen Ebene (Eicker-Wolf/Truger 2017: 178 ff.). 2 Aufgrund dieser Entwicklung hat sich in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur ein erheblicher Investitionsstau herausgebildet dies gilt insbesondere für die Ebene der Gemeinden, Städte und Landkreise. Nach dem aktuellen Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 2017) beläuft sich der gesamte Investitionsrückstand auf der kommunalen Ebene auf 126 Milliarden Euro. Am größten ist der Investitionsstau gemäß dieser repräsentativen Umfrage im Bereich der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit gut 34 Milliarden Euro, dicht gefolgt vom Bereich Schule (inklusive Erwachsenenbildung) mit fast 33 Milliarden Euro. 2 Auch wenn die Ausgliederung von Unternehmen aus den Kernhaushalten des Staatssektors berücksichtigt wird, ist seit 2001 ein Rückgang der kommunalen Investitionen auszumachen. Vgl. dazu ausführlich Hesse u.a. (2017). 2

Mrd. Euro Für die Entwicklung der Schulbauinvestitionen (Bruttowerte) stehen für die Flächenländer Zahlen der Finanzstatistik seit dem Jahr 1998 zur Verfügung (Abbildung 1). Nominal schwanken die Bauinvestitionen in der Zeit von 1998 bis 2008 um einen Wert von drei Milliarden Euro, um dann über 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf etwa 4,5 Milliarden Euro 2010 zu steigen; auch im Jahr 2011 wurden immerhin noch vier Milliarden Euro in die Schulen investiert. Dieser Anstieg hat seine Ursache in den Konjunkturfördermitteln, die aufgrund der internationalen Finanz- und Weltwirtschaftskrise verausgabt wurden. Nach 2012 sind dann sogar weniger als drei Milliarden Euro jährlich in die Schulinfrastruktur geflossen, und erst 2016 werden dann wieder 3 Milliarden Euro erreicht. Abbildung 1: Die Entwicklung der Bauinvestitionen im Schulbereich 1998-2016* 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr *Flächenländer, Kernhaushalte. 1998-2015: Jahresrechnungsergebnisse; 2016: Kassenstatistik. Quelle: Statistisches Bundesamt, Finanzstatistik. Aufschlussreicher als die nominale Investitionsentwicklung ist die Entwicklung der Bauinvestitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt der Flächenländer. Auf dieser Basis ist ein im Trend deutlicher Rückgang ersichtlich (Abbildung 2). 3

Prozent Abbildung 2: Die Entwicklung der Investitionsquote (Bauinvestitionen im Schulbereich in % des BIP) 1998-2016* 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 0,00 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr *Flächenländer, Kernhaushalte. Quelle: Statistisches Bundesamt, Finanzstatistik, eigene Berechnungen. 3. Die Schulbauinvestitionen in Nordrhein-Westfalen (NRW) In Nordrhein-Westfalen ist ein besonders starker Rückgang der kommunalen Investitionstätigkeit zu beobachten (Eicker-Wolf u.a. 2017a: 11 ff.). 3 Die Schulbauinvestitionen in Nordrhein-Westfalen als Teil der kommunalen Investitionsausgaben in den Kernhaushalten weisen eine geradezu dramatische Abnahme auf dies ist Abbildung 3 zu entnehmen. Während im Jahr 2002 noch fast 700 Millionen Euro in diesem Bereich investiert wurden, sind es am aktuellen Rand im Jahr 2016 gerade noch gut 200 Millionen Euro. In den drei Jahren davor wurde sogar dieser Wert deutlich unterschritten. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Zahlenreihe in Abbildung 3 wieder um nominale Größen handelt. 3 Dies gilt für die Kernhaushalte. Werden die Ausgliederungen umfassend mit einbezogen, ist kein eindeutiger Trend erkennbar (vgl. Hesse u.a. 2017: 62 f.). 4

Prozent Mio. Euro Abbildung 3: Die Schulbauinvestitionen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen 1998-2016* 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr * Kernhaushalte. 1998-2015: Jahresrechnungsergebnisse; 2016: Kassenstatistik. Quelle: Statistisches Bundesamt. Wie stark der Niedergang der Schulbauinvestitionen in Nordrhein-Westfalen ausfällt wird erst recht deutlich, wenn die entsprechende Investitionsquote (Verhältnis von Schulbauinvestitionen zum BIP) berechnet wird. Während diese Quote sich im Jahr 2002 noch auf 0,14 Prozent belief, lag sie in den vergangenen Jahren nur noch bei einem Wert von etwa 0,03 Prozent. Abbildung 4: Die Schulbauinvestitionen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) 1998-2016* 0,160 0,140 0,120 0,100 0,080 0,060 0,040 0,020 0,000 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr * Kernhaushalte. 1998-2015: Jahresrechnungsergebnisse; 2016: Kassenstatistik. Quelle: Statistisches Bundesamt und Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnung. 5

Euro Auch Abbildung 5 veranschaulicht den drastischen Rückgang der Investitionen der NRW-Kommunen im Schulbereich. Abbildung 5 setzt die Investitionen ins Verhältnis zur jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und an Berufsschulen. 4 Wurden in den Jahren 2000-bis 2006 noch mehr als 200 Euro pro Kopf investiert, so werden seit 2012 nicht einmal mehr 100 Euro erreicht. Auffällig ist zudem, dass selbst die Konjunkturprogramme, die im Zuge der Weltwirtschaftskrise aufgelegt wurden, in den Jahren 2010 und 2001 keinen besonders großen Anstieg bewirkt haben. Abbildung 5: Schulbauinvestitionen pro Schülerin/pro Schüler 2000-2016* 300 250 200 222 239 253 239 220 220 207 183 150 100 136 110 136 125 77 63 70 72 90 50 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr *Kernhaushalte. Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und an Berufsschulen. Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. 4 Erhebungstermin für die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Beginn des Schuljahres. Dies gilt auch für Tabelle 1 sowie Tabelle A1 im Anhang. Der Vergleich in Tabelle 1 erfolgt für alle Bundesländer auf Basis der Investitionsausgaben in den Kernhaushalten. Für die Jahre 2011-2014 können auf Basis der der Jahresrechnungsergebnisse auch die Extrahaushalte einbezogen werden. Extrahaushalte erfassen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die statistische beim Sektor Staat erfasst werden. Der ganz überwiegende Teil der Investitionen in Schulbauten wird in allen Bundesländern in den Kernhaushalten getätigt, nur in Bayern und in Schleswig-Holstein spielen auch Schulbauinvestitionen in den Extrahaushalten eine gewisse Rolle in Nordrhein-Westfalen ist dies nicht der Fall. Durch Einbeziehung der Extrahaushalte verschlechtert sich die Situation in NRW mithin gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer weiter. Ein Vergleich der Pro-Kopf- Werte für alle Flächenländer für die Investitionen in den Kernhaushalten gegenüber den Werten in den Kernund Extrahaushalten ist in Abbildung A1 im Anhang für die Jahre 2011-2014 zu finden. 6

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Pro-Kopf-Vergleich Schulbauinvestitionen unter den Flächenländern Tabelle 1 enthält die Bauinvestitionen pro Schülerin/Schüler für das Jahr 2016 und als Durchschnittswert der Jahre 2000-2016. Auffällig ist dabei, wie unterschiedlich hoch die Investitionen in die Schulgebäude ausfallen. Spitzenreiter ist sowohl im Jahr 2016 als auch im langjährigen Durchschnitt Bayern. Aktuell gibt Bayern siebenmal (!) so viel Geld im Bereich der Schulinfrastruktur aus wie das Schlusslicht Nordrhein-Westfalen. Den Durchschnitt der Flächenländer unterschreitet NRW um über 70 Prozent. Im langfristigen Durchschnitt der Jahre 2000-2016 investiert Bayern pro Kopf mehr als dreimal so viel Geld wie Nordrhein-Westfalen. Auch in der langen Frist ist Nordrhein-Westfalen unter den deutschen Flächenländern Schlusslicht und investiert hier ziemlich genau 50 Prozent weniger als der Durchschnitt. Dabei muss bedacht werden, dass selbst ein Bundesland wie Hessen, für das entsprechende umfangreichere Darstellungen verfügbar sind, 5 und das in der längeren Frist pro Kopf rund 25 Prozent höhere Bauausgaben tätigt als der Durchschnitt der Flächenländer, einen hohen Investitionsstau aufweist. Tabelle 1: Schulbauinvestitionen pro Schülerin/pro Schüler im Vergleich der Bundesländer * Bundesland Bauausgaben pro Kopf 2016 2000-2016 Abweichung vom Durchschnitt in % Bauausgaben pro Kopf Abweichung vom Durchschnitt in % Flächenländer zusammen 328 0,0 % 313 0,0 % Baden-Württemberg 444 35,5 % 350 11,8 % Bayern 680 107,6 % 508 62,3 % Brandenburg 330 0,8 % 390 24,6 % Hessen 318-3,1 % 377 20,6 % Mecklenburg-Vorpommern 153-53,2 % 245-21,7 % Niedersachsen 328 0,1 % 268-14,4 % Nordrhein-Westfalen 90-72,6 % 157-49,9 % Rheinland-Pfalz 201-38,7 % 261-16,6 % Saarland 213-35,1 % 203-35,1 % Sachsen 561 71,3 % 516 65,1 % Sachsen-Anhalt 140-57,4 % 303-3,0 % Schleswig-Holstein 159-51,5 % 265-15,3 % Thüringen 284-13,4 % 327 4,5 % * Flächenländer, Kernhaushalte. Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und von Berufsschulen. Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. 5 Vgl. zum Beispiel Eicker-Wolf (2017). Vgl. auch die Novemberausgabe der HLZ Zeitschrift der GEW Hessen für Erziehung, Bildung, Forschung mit dem Titelthema Schulgebäude in Hessen (als Download verfügbar unter www.gew-hessen.de/veroeffentlichungen/zeitschriften/hlz-2017-download/). 7

3. Grundgesetzänderung, Investitionsprogramm des Bundes und ÖPP 6 Am 1. Juni 2017 sind im Bundestag bekanntlich die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und die Schaffung einer Bundesautobahngesellschaft beschlossen worden. Eine weitere, in diesem Kontext erfolgte und wenig beachtete Grundgesetzänderung betrifft den Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Dem Bund wird durch die Einführung des neuen Art. 104c Grundgesetz die Möglichkeit eingeräumt, finanzschwachen Städten und Landkreisen direkt Mittel zur Sanierung der Bildungsinfrastruktur zukommen zu lassen. Die Bundesregierung stellt auf dieser Grundlage 3,5 Milliarden Euro an Zuweisungen für die Kommunen bereit, wobei dieses Geld so steht es in der Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes explizit auch zur Finanzierung von Projekten in Öffentlich- Privater Partnerschaft (ÖPP) genutzt werden können. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen von diesen Mitteln 1,12 Milliarden Euro. Generell ist es angesichts des angesprochenen Investitionsstaus im Bereich der Schulen zu begrüßen, dass die Kommunen Mittel für ihre Investitionen vom Bund erhalten. Allerdings ist das Volumen gemessen am bestehenden Investitionsstau in Höhe von 33 Milliarden Euro viel zu klein. Zudem sind Projekte in Form von ÖPP abzulehnen. Im Unterschied zu konventionellen öffentlichen Investitionen hier erbringen private Unternehmen nur die Bauleistung sind im Rahmen von ÖPP private Akteure bei der Planung, Ausführung und auch bei dem Betrieb der staatlichen Infrastruktur involviert. Geworben wird mit einer höherer Effizienz und Effektivität von Privatunternehmen, was ÖPP-Projekte letztlich billiger mache. Nachvollziehbar sind solche Argumente nicht, denn schließlich zielt jede unternehmerische Tätigkeit darauf ab, einen Gewinn zu erwirtschaften. Allein schon deshalb ist es mehr als zweifelhaft, dass ÖPP wirtschaftlicher und kostengünstiger ausfallen kann als die Finanzierung, Sanierung und Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktur in staatlicher Eigenregie. Unnötige Kosten verursacht zudem die Einschaltung von zahlreichen Beteiligten wie Steuerberater, Anlagevermittler, Projektentwickler usw. Zudem kommt es oft zu teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Ein weiteres gewichtiges Argument gegen ÖPP sind die häufig intransparenten Entscheidungsprozesse in den Parlamenten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Vertragswerke hochkomplex und enorm umfangreich sind. Außerdem unterliegen sie wie bei allen privatrechtlichen Vertragswerken einer hohen Geheimhaltung. Infolge dessen und aufgrund von Datenschutzbestimmungen wird das Parlament unzureichend informiert. Insofern sind eine demokratische Kontrolle und eine transparente öffentliche Diskussion über das für und wider von ÖPP-Projekten nicht möglich. Und nicht zuletzt führt die lange Vertragslaufzeit von bis zu 30 Jahren dazu, dass die Verträge nicht alle im Laufe der Zeit möglicherweise auf- 6 Die Ausführungen in diesem Kapitel beruhen auf Eicker-Wolf/Schreiner (2017). 8

tretenden Eventualitäten im Vorhinein regeln können. Damit aber sind oft Nachverhandlungen erforderlich, die teuer sein können und unter Umständen mit Vereinbarungen verbunden sind, die für die öffentliche Hand nicht besonders günstig ausfallen. Auch an konkreten Beispielen lässt sich zeigen, dass Investitionen auf Basis von ÖPP teurer ausfallen als konventionell durchgeführte öffentliche Investitionen, und dass erstere zudem oft auch erhebliche Qualitätsmängel aufweisen eine große Zahl solcher Fälle wird in dem Standardwerk von Werner Rügemer zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (Titel: Heuschrecken im öffentlichen Raum) und in dem jüngst erschienen Buch von Tim Engarnter (Staat im Ausverkauf) geschildert. Das deutschlandweit größte ÖPP Projekt im Schulbereich scheitert gerade in Hessen im Landkreis Offenbach: Nach einer Prüfung des Hessischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2015 ist mit einer Kostensteigerung in Höhe von 367 Millionen Euro (47 Prozent) bis zum Jahr 2019 zu rechnen. Die schwache öffentliche Investitionstätigkeit war auch eines der zentralen Themen der vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel 2014 einberufenen Expertenkommission Stärkung von Investitionen in Deutschland, die nach ihrem Vorsitzenden Marcel Fratzscher auch oft kurz als Fratzscher-Kommission bezeichnet wird. Schon im Vorwort des Kommissionsberichts aus dem Jahr 2015 heißt es mit Blick auf die zu geringen staatlichen Investitionen: Lösungen müssten daher über die bloße Reorganisation staatlichen Handelns hinausgehen. Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) könnten einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Investitionslücke leisten. Unter anderem wird die Schaffung einer öffentlichen Infrastrukturgesellschaft für Kommunen ins Spiel gebracht, die Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise beraten soll. Außerdem seien neue Wege zur Mobilisierung von zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung zu nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat den Vorschlägen unter Rückgriff auf die ÖPP Deutschland AG auch schon Taten folgen lassen. Diese Gesellschaft wurde 2008 auf Initiative der Finanzindustrie gegründet 57 Prozent der Gesellschaft waren in Besitz des Staates, 43 Prozent im Besitz von rund 70 Firmen, darunter Unternehmen wie Bilfinger Berger und Hochtief Concessions AG. Laut Selbstdarstellung bestand der Geschäftszweck in der Öffnung des deutschen Marktes für ÖPP durch Beratung von öffentlichen Auftraggebern das Startkapital kam von der Bundesregierung, was einen Journalisten zu der Schlussfolgerung kommen ließ, damit finanziere die öffentliche Hand zum ersten Mal die Lobbyarbeit der Industrie selbst. Zum 1. Januar dieses Jahres wurde die ÖPP Deutschland AG umbenannt in PD Berater der öffentlichen Hand GmbH, wobei letztere jetzt in den alleinigen Besitz der öffentlichen Hand übergegangen ist und die Arbeit der vorgeschlagenen Infrastrukturgesellschaft für Kommunen übernimmt. 9

Ein weiterer Grund, warum in Zukunft vermutlich verstärkt auf ÖPP im Schulbereich zurückgegriffen werden wird, dürften Engpässe im personellen Bereich sein: So ist seit Anfang der 1990er Jahr die Zahl der mit Baufragen befassten Personen im Öffentlichen Dienst der Kommunen beträchtlich gesunken. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das unternehmernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (2016) in einem gemeinsamen Gutachten mit diesem Sachverhalt für ÖPP werben. Denn es ist mehr als entlarvend, dass ausgerechnet eine neoliberal ausgerichtete Forschungseinrichtung wie das IW mit einem solchen Argument ÖPP propagiert: Das IW ist eine jener Institutionen, die sich in den vergangenen Dekaden besonders vehement für eine ausgabenseitige Konsolidierung des Staates und eine Steuerpolitik, die auf eine Schonung von reichen Haushalten und den Unternehmenssektor abzielt, eingesetzt haben. Diese Strategie war offensichtlich so erfolgreich, dass auf ihrer Basis nun eine weitere Bereicherung des Unternehmenssektors zu Lasten der Allgemeinheit propagiert werden kann. 4. Zusammenfassung und Bewertung Dringend erforderlich ist eine dauerhafte Erhöhung der Bauinvestitionen im Schulbereich und diese höheren Investitionen sollten konventionell und nicht in Form von ÖPP erfolgen. Dabei muss es das Ziel sein, keinen weiteren Investitionsstau entstehen zu lassen und den bestehenden Investitionsstau im Laufe von höchstens zehn Jahren abzubauen. Zwar sind die Investitionsmittel des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zu begrüßen, aber angesichts eines Investitionsstaus in Höhe von 33 Milliarden Euro sind die Mittel definitiv nicht ausreichend, um das bestehende Problem auch nur im Ansatz zu lösen. Hierzu ist eine dauerhafte finanzielle Besserstellung der Kommunen erforderlich auch, um das für den Baubereich zuständige Personal auf der kommunalen Ebene angemessen zu erhöhen. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen kann auf steuerpolitische Konzepte der Gewerkschaften zurückgegriffen werden (GEW 2016 und DGB 2017). Besonders dramatisch stellt sich nach den hier aufbereiteten und berechneten Zahlen die Situation in Nordrhein-Westfalen dar. Nach der Erhebung der KfW-Bank im Rahmen ihres aktuellen Kommunalpanels beläuft sich der Investitionsstau im Schulbereich wie mehrfach erwähnt auf 33 Milliarden Euro in Deutschland. Hiervon dürfte gemessen an der seit der Jahrtausendwende besonders schlechten Investitionstätigkeit der NRW-Kommunen im Schulbereich ein überproportional großer Teil auf Nordrhein-Westfalen entfallen. Die Landesregierung ist aufgefordert, den genauen Investitionsbedarf zu ermitteln. Zudem ist Nordrhein-Westfalen gemessen an der Zahl der Einwohner bzw. der Schülerinnen und Schüler das mit Abstand größte Bundesland. Zu erwarten ist in jedem Fall ein Wert, der zwischen fünf und zehn Milliarden Euro liegt. Auch eine Zahl im zweistelligen Bereich wäre keine Überraschung. 10

Literatur Deutscher Gewerkschaftsbund (2017): Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren. Steuerpolitische Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl 2017, Berlin. Eicker-Wolf, Kai (2017): Einstürzende Schulbauten. Finanzpolitisches Arbeitspapier der GEW Hessen Nr. 1, Frankfurt. Eicker-Wolf, Kai/Schreiner, Patrick (2017): Mit Tempo in die Privatisierung, Köln. Eicker-Wolf, Kai/Truger, Achim (2017): Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland: Der Beitrag der Finanz- und Steuerpolitik, in: Eicker-Wolf, Kai/Truger, Achim: Ungleichheit in Deutschland ein gehyptes Problem?, Marburg. Eicker-Wolf, Kai/Nees, Martin/Truger, Achim (2017): Kommunalfinanzbericht 2017. Perspektiven der Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen: Anforderungen an die Bundes- und die Landespolitik, Düsseldorf. Expertenkommission Stärkung von Investitionen in Deutschland (2015): Bericht der Expertenkommission im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, Berlin. Engartner, Tim (2016): Staat im Ausverkauf, Frankfurt. GEW (2016): Richtig gerechnet! Das Steuerkonzept der GEW Aktualisierung und Neuberechnung, Frankfurt. Hesse, Mario/Lenk, Thomas/Starke, Tim (2017): Investitionen der öffentlichen Hand, Studie im Auftrag der BertelsmannStiftung, Gütersloh. Institut der deutschen Wirtschaft/Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (2016): Volkswirtschaftlicher Nutzen privater Infrastrukturbeteiligung. Gemeinsames Gutachten, Berlin/Köln. KfW-Research (2017): KfW-Kommunalpanel 2017, Frankfurt am Main. OECD (2017): Bildung auf einen Blick, Paris. Rügemer, Werner (2011): Heuschrecken im öffentlichen Raum, 2. Auflage, Bielefeld. 11

Luxemburg Tschechisch Slowakei Italien Japan Ungarn Irland Schweiz Türkei Spanien Deutschland Polen Österreich Lettland EU 22 Belgien Niederlande Slowenien OECD- Frankreich Estland Kanada USA Korea Australien Portugal Chile Israel Finnland Großbritanni Neuseeland Schweden Dänemark Island Norwegen Prozent Anhang Abbildung A1: Die Bildungsausgaben im internationalen Vergleich im Jahr 2014 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 8,3 5,6 6,0 5,2 * Ausgaben für Bildungseinrichtungen vom Elementar- bis zum Tertiärbereich. Quelle: OECD. Tabelle A1: Schulbauinvestitionen in den Kernhaushalten (KH) und in den Kern- und Extrahaushalte (KEH) pro Schülerin/pro Schüler in den Jahren 2011-2014* Jahr 2011 2012 2013 2014 Abgrenzung Haushalte KH KEH KH KEH KH KEH KH KEH Flächenländer zusammen 414 439 300 322 285 306 313 332 Baden-Württemberg 406 418 324 331 330 336 337 341 Bayern 733 850 598 712 638 748 731 821 Brandenburg 527 529 372 373 259 259 337 337 Hessen 735 736 385 386 292 294 292 294 Mecklenburg-Vorpommern 347 351 121 122 169 169 149 149 Niedersachsen 333 333 236 236 209 210 225 232 Nordrhein-Westfalen 125 129 77 78 63 64 70 70 Rheinland-Pfalz 329 331 272 277 202 207 214 219 Saarland 270 270 109 109 172 172 250 250 Sachsen 773 776 573 574 542 547 625 630 Sachsen-Anhalt 542 542 454 454 418 418 513 513 Schleswig-Holstein 283 363 230 294 213 268 183 244 Thüringen 501 501 312 312 257 257 254 254 Neue Länder 579 580 407 408 365 367 421 423 Früheres Bundesgebiet 391 419 284 310 273 298 296 318 * Jahresrechnungsergebnisse. Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. 12