Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
1. Wozu dient Datenschutz? Den Einzelnen davor schützen, dass er - durch den Umgang - mit seinen personenbezogenen Daten - in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. ( 1 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 2
1. Wozu dient Datenschutz? Persönlichkeitsrecht Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) BVerfG Volkszählungsurteil 1983 Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 3
1. Wozu dient Datenschutz? Personenbezogene Daten - Einzelangaben über - persönliche oder sachliche Verhältnisse einer - bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person ( 3 Abs. 1 BDSG) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 4
2. Welche Inhalte des LK unterliegen dem Datenschutz? Flurstück personenbezogen oder Sachdatum? Gebäude Nutzung Eigentümer Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 5
2. Welche Inhalte des LK unterliegen dem Datenschutz? Flurstück Sachdatum Gebäude Sachdatum Nutzung Eigentümer Sachdatum personenbezogen Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 6
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Grundsatz: Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten ist nur zulässig - wenn der Betroffene eingewilligt hat oder - wenn sie gesetzlich erlaubt oder angeordnet ist. (Art. 15 BayDSG) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 7
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Welche Gesetze sind anwendbar? Landesdatenschutzgesetz für katasterführende Behörde (Land, Kommune), Notar, ÖbVI = allgemeines Datenschutzrecht Vermessungs- und Katastergesetz, GDI-Gesetz bzw. GeodatenzugangsG = spezielles DS-Recht, gibt erweiterte Erlaubnis gemäß dem Gesetzeszweck (öffentliches Interesse schränkt private Interessen ein) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 8
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Erhebung von LK-Daten Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz Art. 5, 12 Einrichtung des Liegenschaftskatasters als staatlicher Auftrag Art. 6 Nachweis der Eigentümer in Übereinstimmung mit dem Grundbuch Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 9
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Verarbeitung von LK-Daten in automatisierter Form Art. 7 Bay. Datenschutzgesetz Organisatorische und technische Maßnahmen Kontrollierter Zugang und Zugriff auf Daten Kontrollierte Übermittlung an andere Stellen Sichere Datenübermittlung... Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 10
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Verarbeitung von LK-Daten in automatisierter Form Formeller Nachweis durch Datenschutzrechtliche Freigabe jedes automatisierten Verfahrens (Art. 26 BayDSG) Beschäftigte müssen das Datengeheimnis wahren (Art. 5 BayDSG) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 11
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Übermittlung an öffentliche Stellen nur zulässig wenn zur Aufgabenerfüllung erforderlich und für einen zulässigen Zweck (es sei denn, die Daten können aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden) Art. 18 BayDSG - Grundsätze der Zweckbindung und Datensparsamkeit Ausnahmen müssen im Gesetz stehen, z.b.: Art. 11 Abs. 1 Satz 5 BayVermKatG Gemeinden und Landratsämter erhalten auf Antrag die personenbezogenen Daten des LK flächendeckend für ihr Gebiet. Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 12
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von LK-Daten Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen nur zulässig wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird (Art. 11 BayVermKatG, 12 GBO) und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat (Art. 19 BayDSG Abwägung im Einzelfall) Flurstücksbezeichnung, Gestalt, Größe, örtliche Lage und Nutzungsarten dürfen nach Art. 11 ivm 6 Abs. 3 BayVermKatG ohne die o.a. Voraussetzungen übermittelt werden. Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 13
4. Datenschutzgerechte Übermittlung mit automatisierten Abrufverfahren Allgemeine Anforderungen nach Art. 8 BayDSG Zulässigkeit für LK-Daten fachgesetzlich geregelt durch Art. 11 Abs. 2 BayVermKatG und die Bayerische ALB-Abrufverordnung. Anforderungen zur Teilnahme an ALB-online Teilnahmeberechtigt: Behörden, Notare, dinglich Berechtigte, vom Eigentümer Beauftragte Angemessenheit (wegen Vielzahl oder Eilbedürftigkeit) Teilnehmer muss Datensicherheit und Zugangskontrolle gewährleisten Protokollierung der Abrufe (Wer, was, wann, zu welchem Zweck) und Stichprobenkontrolle Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 14
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Veränderte Rahmenbedingungen durch - Digitalisierung - Höhere Auflösung (Luftbilder, Straßenfotos) - Georeferenzierung - Austauschstandards, Dienste - Internet, GDI Ermöglichen Lokalisierung, Verknüpfung, Zugang Hauskoordinate, Flurstücksnummer gewinnen als Identifikatoren besondere Aufmerksamkeit der Datenschützer Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 15
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Geoanwendung bayernviewer.de Bestellansicht geoportal.bayern.de Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 16
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 17
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Geoanwendung BayernViewer-plus Liegenschaftskarte + Bodendenkmäler + Fluglärmzone Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 18
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Aussage von Datenschutzbeauftragten Über Koordinaten verknüpfte Fotos, Karten und Fachdaten können mit Hilfe von Flst.-Nr. und Hauskoordinate Personen zugeordnet werden und damit personenbezogene Daten sein. Vgl. Definition: Personenbezogene Daten sind - Einzelangaben über - persönliche oder sachliche Verhältnisse - einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 19
5. Datenschutz bei Geodaten aktuelle Diskussion und Auswirkung auf das LK Flurstück Flurstücksnummer Gebäude Hauskoordinate Nutzung Eigentümer Sachdatum Kann personenbezogen sein Sachdatum Kann personenbezogen sein Sachdatum personenbezogen? Diskussion: Werden durch das Zeigen von Karten und Luftbildern mit Flst.-Nr. und Hauskoordinate wirklich Personen unzulässig in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt? ( 1 Abs. 1 BDSG) Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 20